Seite 1 von 1

Q1 Angehörigen Visum, Aufenthaltsbereichtigung - abwesend

Verfasst: 23.03.2019, 04:24
von klaus.gabriel
Nach deutschem Recht gibt es etliche Gründe einen Aufenhaltstitel von Amtswegen beendet zu bekommen (ohne genehmigten Antrag länger als 180 von D weg, Aufnahme eines Studium im Ausland....etc)

Wie sieht es denn bei Deutschen in China aus, die bei ihrem chin. Ehegatten mit einem Q1-Visums = Aufenthaltstitel im China leben, aber für einige Zeit* sich außerhalb Chinas (z.Bsp. in D) aufhalten.

* Wobei die Abwesenheit logischer Weise kürzer ist, als die zugestandene Aufenhaltserlaubnis.

Wer kennt diesbezügliche Vorschriften oder hat Erfahrungen gemacht, dass nach eine Abwesenheit (wie lange) die Wiedereinreise nach China verwehrt wurde, etc.

Bedeutet Q1+Aufeenthaltstitel auch Eintrag im Hukou des Gatten?

Bitte keine Meinungen/Vermutungen, sondern belastbare Fakten.
Danke

Re: Q1 Angehörigen Visum, Aufenthaltsbereichtigung - abwesen

Verfasst: 23.03.2019, 05:52
von Petermedia
Der Frage schliesse ich mich an. Meine RP geht bis MAY 2020 aber ich verlasse China in Sommer.Zu Anmerkung die RP ist nicht an meine Arbeitserlaubnis (ICh arbeite in China nicht mehr) gebunden, sondern an die Familie.