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Heirat

Verfasst: 04.03.2019, 21:54
von JaMu
Moin....

meine Chinesische Freundin ist zur Zeit bei mir in D. Sie hat eine BFD-Stelle und die Aufenthaltsgenehmigung ist beantragt bzw, wir warten auf die Karte.
Nur mal angenommen wir wollen nun Heiraten hier in D. Muß sie dann nochmal nach China zurück um die Familienzusammenführung beantragen?

Vielen Dank im Voraus !!
JaMu

Re: Heirat

Verfasst: 04.03.2019, 23:39
von sonero
Moin,

Wenn sie die Aufenhaltserlaubnis (AE) hat, kann sie die AE nach §28.1 beantragen, ohne nach China zu müssen.
Sie braucht aber zwingend A1, was aber wohl kein Problem ist, wenn sie das BFD-Jahr hier macht.
Dann ist die erste Adresse das zuständige Standesamt, die sagen Euch genau was sie brauchen.
Da sie eine Befreiung vom EFZ vom OLG und einige Unterlagen aus China brauchen wird, solltet Ihr das nicht erst 3 Monate vor Schluss angehen.

Gruß,
Norbert

Re: Heirat

Verfasst: 06.03.2019, 17:37
von lin1
Um eine dauerhaftes Visum für D zu bekommen, müsstet ihr entweder in China heiraten und dann ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen, oder ein Visum zur Eheschliessung beantragen und dann in D heiraten. Der Aufwand für den Papierkram dürfte ähnlich sein.

Edit: Oh sorry, habe überlesen, dass das Visum bereits beantragt ist.

Re: Heirat

Verfasst: 25.04.2019, 22:21
von Schmitt
Wenn sie eine Aufenthaltsgenehmigung hat, könnten sie schon beantragen. LG