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Arbeitserlaubnis

Verfasst: 08.05.2007, 09:27
von sweetbottom
Hallo Freunde.

Ich habe vor, meine Chinesische Freundin zu heiraten und dann gemeinsam mit ihr nach Deutschland zu gehen.

Wie gestaltet es sich denn nun mit der Arbeitserlaubnis? Kann meine jetzige Freundin dann in Deutschland als meine Ehefrau arbeiten???

Ich habe da unterschiedliche Meinungen im Internet gefunden, vielleicht finde ich ja hier konkrete Informationen.

Vielen Dank
M.

Re: Arbeitserlaubnis

Verfasst: 08.05.2007, 12:51
von Wang Bao Nu
sweetbottom hat geschrieben:Hallo Freunde.

Ich habe vor, meine Chinesische Freundin zu heiraten und dann gemeinsam mit ihr nach Deutschland zu gehen.

Wie gestaltet es sich denn nun mit der Arbeitserlaubnis? Kann meine jetzige Freundin dann in Deutschland als meine Ehefrau arbeiten???

Ich habe da unterschiedliche Meinungen im Internet gefunden, vielleicht finde ich ja hier konkrete Informationen.

Vielen Dank
M.
Die Genehmigung des Familienzusammenfuehrungsvisa ist der Erste Schritt, dann zur ABH und dort sollte die Aufenthaltsgenehmigung auch die Moeglichkeit der Erwerbstaetigkeit einschliessen, evtl. unter Bedingung der Teilnahme an einem Integrationskurs.

Verfasst: 08.05.2007, 13:19
von fankeqian
nach dem neuen ausländerrecht - seit januar 2005 - muss der ausländer einen integrationskurs (deutsch + staatskunde) absolvieren, dann darf er/sie arbeiten. die aufenthaltserlaubnis ist seitdem auch immer gleichbedeutend mit arbeitserlaubnis - ohne ausnahme.

Re: Arbeitserlaubnis

Verfasst: 08.05.2007, 16:19
von XiuMei
sweetbottom hat geschrieben:Kann meine jetzige Freundin dann in Deutschland als meine Ehefrau arbeiten???
Wie klingt das denn? :mrgreen:

Re: Arbeitserlaubnis

Verfasst: 08.05.2007, 18:00
von Dennis (CDS)
XiuMei hat geschrieben:
sweetbottom hat geschrieben:Kann meine jetzige Freundin dann in Deutschland als meine Ehefrau arbeiten???
Wie klingt das denn? :mrgreen:
Da fällt mir jetzt eine ganze Batterie an Sprüchen ein, aber aus Respekt vor der Ehe (allen voran meiner eigenen) lasse ich es dann doch sein.

Ich lese aber gern mit. :lol:

Verfasst: 08.05.2007, 20:37
von Grufti
Kann meine jetzige Freundin dann in Deutschland als meine Ehefrau arbeiten???
auf C.O.D. Basis ? :roll: :oops: :lol:

Verfasst: 08.05.2007, 22:18
von Roger
Nach Anmeldung deiner Frau bei der Einwohnermeldebehörde bekommt deine Frau automatisch eine Lohnsteuerkarte und kann, wenn sie möchte, arbeiten. Der notwendige Aufenthaltstitel durch die ALB ist dabei obligatorisch, stellt aber kein Problem dar. Ein Integrationskurs wurde bei meiner Frau nicht verlangt, nicht mal angesprochen.