Beabsichtigte Dauer des Aufenthaltes
Verfasst: 14.02.2017, 17:00
Hi..
Mal eine ganz kurze Frage in die Runde, vielleicht kann mir jemand hier weiterhelfen.
Meine Frau beantragt gerade ein Nationales Visum für Deutschland. Sie würde gerne im April erst mal für ein-zwei Monate nach D um dort das FZF usw. alles zu Beantragen, danach würde sie jedoch erst mal wieder für ein paar Monate nach China kommen.
Im Antragsformular gibt es unter dem Punkt 12. die Frage nach der Dauer des geplanten Aufenthaltes. Leider ist auf unsere Frage diesbezüglich niemand im Konsulat wirklich eingegangen.
Kann man dort evtl. von: April bis: unbekannt angeben? Nachdem ich mir das jetzt genauer angesehen habe (bis jetzt hat sich da eigentlich nur sie drum gekümmert) bin ich mir nicht sicher was passiert wenn man nur 2 Monate angibt. (Nicht das sie dann meinen dann könne man auch ein 90 Tage Schengen beantragen.. oder das sie dann nur 2 Monate bekommt und nachher überlegt sie es sich anders und braucht 4 Monate...
Jemand ne Idee?
Danke
Grüße..
Mal eine ganz kurze Frage in die Runde, vielleicht kann mir jemand hier weiterhelfen.
Meine Frau beantragt gerade ein Nationales Visum für Deutschland. Sie würde gerne im April erst mal für ein-zwei Monate nach D um dort das FZF usw. alles zu Beantragen, danach würde sie jedoch erst mal wieder für ein paar Monate nach China kommen.
Im Antragsformular gibt es unter dem Punkt 12. die Frage nach der Dauer des geplanten Aufenthaltes. Leider ist auf unsere Frage diesbezüglich niemand im Konsulat wirklich eingegangen.
Kann man dort evtl. von: April bis: unbekannt angeben? Nachdem ich mir das jetzt genauer angesehen habe (bis jetzt hat sich da eigentlich nur sie drum gekümmert) bin ich mir nicht sicher was passiert wenn man nur 2 Monate angibt. (Nicht das sie dann meinen dann könne man auch ein 90 Tage Schengen beantragen.. oder das sie dann nur 2 Monate bekommt und nachher überlegt sie es sich anders und braucht 4 Monate...
Jemand ne Idee?
Danke
Grüße..