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Fragen zum L Visum

Verfasst: 10.08.2016, 20:32
von kingja
Guten Abend,

ich (aus Baden-Württemberg) möchte in 2 Monaten mithilfe des L Visums eine Bekannte (M-Visum, was in 2,5 Monaten abläuft) für 7 Tage in Peking besuchen, die dort nur ein 90 Tage Visum besitzt, daher kann sie mich nicht einladen. Ich werde aber bei ihr schlafen.
Meine Überlegung war jetzt von einen ihrer chinesischen Freundinnen dort "offiziel" eingeladen zu werden.
Ich habe soweit verstanden, dass ich eine Einladung und eine Kopie der chinesischen ID-Card ihrerseits genügen sollte.
Laut http://www.lxt-china.com/touristenvisum.html brauche ich keine Flugbestätigung beizufügen. D.h. ich brauche meinerseits nur den Visumantrag, eine Kopie meiner Pass-Doppelseite mit den Personendaten und ein Passfoto.

Soweit die aktuelle Situation und folgende Fragen:

Muss ich mich bei Ankunft dort bei den örtlichen Behörden melden? Wenn ja, muss die chinesiche "Aushilfsbekannte" mitkommen oder kann ich da einfach mit der Wahrheit auspacken und die Adresse meiner deutschen Bekannte preisgeben?
Kontrollieren die Behörden dort, wo ich in Wirklichkeit nächtige?
Ich hab auf einer anderen Visa-Dienstleisterseite gelesen, dass es für französische Staatsbürger anderweitige Regelungen gibt, aber auf dem oben geannten Link steht nichts... Was stimmt?
Reicht es, wenn das Passfoto vor circa. 1 Jahr gemacht worden ist oder muss es topaktuell sein?
Brauche ich einen Nachweis einer Auslandskrankenversicherung ? (siehe http://forum.chinaseite.de/viewtopic.ph ... 84#p244684)


Vielen Dank für jeden, der sich die Zeit genommen hat das zu lesen :)

MfG

Kingja

Re: Fragen zum L Visum

Verfasst: 10.08.2016, 21:43
von Laogai
Und wieder ein herzliches willkommen im Forum :D
kingja hat geschrieben:Ich habe soweit verstanden, dass ich eine Einladung und eine Kopie der chinesischen ID-Card ihrerseits genügen sollte.
Laut http://www.lxt-china.com/touristenvisum.html brauche ich keine Flugbestätigung beizufügen. D.h. ich brauche meinerseits nur den Visumantrag, eine Kopie meiner Pass-Doppelseite mit den Personendaten und ein Passfoto.
Eine Kopie deines Passes musst du nicht mit einreichen, aber natürlich den Reisepass im Original. Außerdem, wie du selbst schon geschrieben hast, das von der chinesischen Bekannten unterschriebene Einladungsformular plus eine Kopie (Scanausdruck) ihres Personalausweises, jeweils die Vorder- und Rückseite.
kingja hat geschrieben:Muss ich mich bei Ankunft dort bei den örtlichen Behörden melden? Wenn ja, muss die chinesiche "Aushilfsbekannte" mitkommen oder kann ich da einfach mit der Wahrheit auspacken und die Adresse meiner deutschen Bekannte preisgeben? Kontrollieren die Behörden dort, wo ich in Wirklichkeit nächtige?
Wenn du privat übernachtest musst du dich laut Gesetz behördlich melden. Und du kannst dich ohne Probleme bei dem Einwohnermeldeamt/Polizeistation melden, welches für die Wohnung bzw. den Bezirk deiner deutschen Bekannten zuständig ist.
Du bist keineswegs verpflichtet auch bei deiner "chinesischen Aushilfsbekannten" zu übernachten bzw. dort gemeldet zu sein, selbst wenn du das für den Visumantrag so angegeben hast.
kingja hat geschrieben:Ich hab auf einer anderen Visa-Dienstleisterseite gelesen, dass es für französische Staatsbürger anderweitige Regelungen gibt, aber auf dem oben genannten Link steht nichts... Was stimmt?
Bist du französischer Staatsbürger? Und welche anderen Regelungen soll es für sie geben? Die Meldepflicht in China gilt jedenfalls für alle Ausländer, da gibt es keine Unterschiede. Oder meinst du bei der Beantragung des chinesischen Visums in Deutschland? Auch da sind mir keine Sonderregelungen für französische Staatsangehörige bekannt.
kingja hat geschrieben:Reicht es, wenn das Passfoto vor circa. 1 Jahr gemacht worden ist oder muss es topaktuell sein?
Das "alte" Passfoto reicht. Ich beantrage seit rund zehn Jahren meine chinesischen Visa mit immer dem gleichen Passfoto. Wobei ich mich in der Zeit äußerlich auch kaum verändert habe :wink:
kingja hat geschrieben:Brauche ich einen Nachweis einer Auslandskrankenversicherung ? (siehe http://forum.chinaseite.de/viewtopic.ph ... 84#p244684)
Brauchst du nicht. Bin dem Link zwar nicht gefolgt, aber egal welcher Visumtyp für China, der Nachweis einer Auslandskrankenversicherung muss nicht erbracht werden.
kingja hat geschrieben:Vielen Dank für jeden, der sich die Zeit genommen hat das zu lesen :)
Any time, brother :D

Re: Fragen zum L Visum

Verfasst: 10.08.2016, 23:21
von kingja
Danke Laogai!!

Falls die chinesische Bekannte doch nicht, aus welchen Gründen auch immer, nicht mitmachen sollte, könnte ich auch einfach ein Hotelzimmer für dem Zeitraum buchen und sobald ich das Visum habe stornieren.

Kann ich da bei den Behörden auch mit der Wahrheit ankommen?
Wenn ja, hast du mir vielleicht einen Tipp, wo ich Hotelzimmer buchen und kostenlos stornieren kann?

Vielen Dank ;)

Re: Fragen zum L Visum

Verfasst: 11.08.2016, 00:03
von Laogai
kingja hat geschrieben:Falls die chinesische Bekannte doch nicht, aus welchen Gründen auch immer, nicht mitmachen sollte [...]
Bei einer doppelten Verneinung komme ich immer ganz übel ins Schleudern. Da weiß ich meist nicht was oben und unten bzw. links und rechts ist :(
kingja hat geschrieben:[...] könnte ich auch einfach ein Hotelzimmer für dem Zeitraum buchen und sobald ich das Visum habe stornieren.
Genau so!
kingja hat geschrieben:Kann ich da bei den Behörden auch mit der Wahrheit ankommen?
Absolut. Also ja.
kingja hat geschrieben:Wenn ja, hast du mir vielleicht einen Tipp, wo ich Hotelzimmer buchen und kostenlos stornieren kann?
Diese Tipps habe ich dir: booking.com, ctrip.com, elong.com.

Viel Erfolg!

Re: Fragen zum L Visum

Verfasst: 11.08.2016, 06:41
von kingja
Ups, mein Fehler. Ich meinte, wenn die chinesische Bekannte kalte Füße bekommt und mir doch nicht helfen möchte, ob ich dann den "Trick" mit der hotel Stornierung anwenden kann ;)

Die Frage hast du mir schon beantwortet :)

Vielen Dank