Re: Chinesische Studentin in Dessau vermisst
Verfasst: 20.02.2018, 22:08
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das war jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt, nachdem die Leiche gefunden war und die Polizei anfing, die Nachbarn nach Beobachtungen befragte, dass da einem Beamten eben auffiel, dass dort eben dieser Herr Fischer wohnte...ingo_001 hat geschrieben:Gleichwohl ist der Fundort von Yangjie Li doch schon eine Abweichung in Bezug auf den der zwei anderen Mordopfer, denn sie wurde ja mitten in der Stadt gefunden.
Und wie einer der Polizisten ja sagte, hatte man da schon ein flaues Gefühl, wusste man doch, dass der Filius einer Kollegin in unmittelbarer Nähe wohnte und dieser über eine hinlänglich bekannte hoch kriminelle Vorgeschichte verfügte.
Die Polizei hatte nach dem Fund der Leiche Yangjie Lis zwar 147 Anwohner in einer ersten Welle befragt, allerdings nicht systematisch. Bei dem Angeklagten Sebastian F. etwa hätten Beamte auch mal „geklopft“, ihn jedoch nicht angetroffen, so der Ermittlungsleiter. Er wurde dann schriftlich zur Anhörung geladen – was dann erst in der folgenden Woche geschah.
Dafür, dass die Anwohnerbefragungen nicht so schnell im gewünschten Umfang und systematisch durchgeführt werden konnten, hatte Thomas E. eine Erklärung: Bereitschaftspolizisten standen dafür nicht zur Verfügung, weil sie das Landespokalfinale im Fußball zwischen dem Halleschen FC und dem FC Magdeburg absichern mussten.
Ein weiterer Polizeibeamter sagte zu früheren Ermittlungen gegen Sebastian F. aus. Der Beamte sprach von etwa 30 Verfahren, unter anderem Brandstiftung. Bei einer Wohnungsdurchsuchung habe F. die Polizeibeamten und den Staatsanwalt verbal attackiert und als „Idioten“, „Dackel“ sowie „Kackfressen“ beschimpft. „Er ist auf Deutsch gesagt ausgetickt“, so der Beamte Ingolf W. vor Gericht.
richtig, genau das meinte ich mit "milde mit konkreten Personen umgegangen ". Die Sendung ist milde mit Bittmann umgegangen, ist milde mit der Mutter und dem Stiefvater des Täters umgegangen, war auch insoweit sehr milde, dass das Milieu, aus dem die Täterin kommt, komplett ausgespart wurde, war sogar milde dem Täter und der Täterin gegenüber, zB. durch Auslassung der Informationen zu den Taten zulasten der Cindy H. und dem Verdacht einer Tat zulasten des eigenen Kindes, und ganz besonders hinsichtlich der Täterin durch den Verzicht der Ausarbeitung der Widersprüche, in der diese sich in ihrem sogenannten "Geständnis" verfangen hat.ingo_001 hat geschrieben:Auch dass der Oberstaatsanwalt Bittmann [...]
Letzteres zu erwähnen, hätte weniger als eine Minute der Sendezeit beansprucht.
Tut es das? Ich glaube, alles was da klappt, ist die Sache unterm Deckel zu halten, aber unter Kontrolle ist das sicher nicht...Vielleicht ist die Flut des Material zu groß, um der Sache noch irgendwie Herr zu werden, aber bei Kinderpornographie klappt es doch auch.
Wiederholung gleich in ZDF Infootternase hat geschrieben:Erinnerung:
morgen, am 20. Februar wird die ZDF Doku zu dem Fall ausgestrahlt
ZDF-Doku zum Fall Yangjie Li „Tatort Dessau“ rekonstruiert den grausamen Mord – Quelle: https://www.mz-web.de/29726950 ©2018
In der ZDF Mediathek:Grufti hat geschrieben: Wiederholung gleich in ZDF Info
Persönlich erstaunt mich, dass die Xenia I. Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt hat, sie war meiner Ansicht nach extremst billig davongekommen, eigentlich schon unanständig billig!Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wird sich am 30. August mit dem Fall der in Dessau getöteten chinesischen Studentin Yangjie Li befassen. Den Termin für die Hauptverhandlung gab der BGH am Mittwoch bekannt.
Verhandelt werde zunächst nur die Revision der mitangeklagten Ex-Partnerin Xenia I. des mutmaßlichen Haupttäters. Die zum Tatzeitpunkt 20-Jährige war vom Landgericht Dessau-Roßlau zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten wegen sexueller Nötigung verurteilt worden.
Über die Revision von Sebastian F. hat der BGH noch nicht entschieden
Ihr 21 Jahre alter Ex-Partner hatte wegen Vergewaltigung und Mordes an der Studentin eine lebenslangen Freiheitsstrafe erhalten. Über die Revision des Mannes hat der BGH noch nicht entschieden. Auch die Nebenkläger, die die Familie der getöteten Studentin vertreten, hatten Rechtsmittel gegen das Urteil vom August 2017 eingelegt.
Und ich dachte, absurder kann die dt. Juztiz nicht mehr sein ...otternase hat geschrieben:Das Problem dürfte das Verschlechterungsverbot sein, welches einem Angeklagten erlaubt, völlig ohne jedes Risiko gegen ein Urteil, und sei es noch so milde, Revision zu beantragen.
Angesichts ihres bislang gezeigten Verhaltens bei Freundes- bzw. Partnerwahl (das böse Schema, welches sie mit Sebastian F. zusammenbrachte, setzte sich ja offenbar in der U-Haft fort, indem sie Freundschaft mit einer mitinhafttierten Gewohnheitsverbrecherin und Gewohnheitslügnerin schloss), angesichts dessen, dass sie die durch Zeugenaussagen bekannten Quälereien durch Sebastian F an mindestens einem Kind (kopfüber in die Regentonne) zuliess, insbesondere aber angesichts des unaufgeklärten Todes des jüngsten Kindes, kann man im Interesse der Kinder nur hoffen, das Xenia I. nicht erneut die Chance bekommt, alleine oder mit einem selbstgewählten Partner die Personenfürsorge für die Kinder auszuüben. Mehr Kontakt als Besuche unter Aufsicht durch das Jugendamt würde ich für eine Gefährdung des Kindeswohls halten. Besser wäre es natürlich, wenn Xenia I bis zur Volljährigkeit der Kinder im Knast bleiben würde, aber da hat das Gericht ja leider nicht so entschieden...Mordfall Yangjie Li: Mittäterin kann schon Ende Januar freikommen
Zweieinhalb Jahre nach dem Mord an der chinesischen Studentin Yangjie Li könnte die Mittäterin Xenia I. freigelassen werden. Nach MDR-Recherchen könnte sie schon Ende Januar das Gefängnis verlassen.
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[Reporter André Damm.] Xenia I. ist wegen schweren sexuellen Missbrauchs zu einer Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt worden. Nun ist es durchaus üblich, diese Strafe zu reduzieren – bei einer guten Führung oder einer guten Sozialprognose.
Wenn beide Faktoren zutreffen sollten, dann kommt Xenia I. wieder frei. Das könnte Ende Januar oder Anfang Februar so weit sein. Denn wir dürfen nicht vergessen: Sie ist im Mai 2016 verhaftet worden und saß seitdem ununterbrochen im Gefängnis.
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Kann sie nach einer Freilassung ein normales bürgerliches Leben führen?
[Reporter André Damm.]Es ist eher die Frage, wo sie das führen wird. In Dessau kann ich mir das schwer vorstellen. Sie ist hier bekannt. Ihr Foto hat in der Stadt die Runde gemacht, ihr Name ist auch relativ selten. Möglicherweise zieht sie weg – mit ihren beiden kleinen Kindern. Sie ist noch nicht einmal Mitte 20, sie kann eine Ausbildung absolvieren. Sie kann ein neues Leben beginnen – im Gegensatz zum Opfer Yangjie Li.
Sicher wäre das (für die Kinder auf jeden Fall) besser und sicherer.otternase hat geschrieben:Besser wäre es natürlich, wenn Xenia I bis zur Volljährigkeit der Kinder im Knast bleiben würde, aber da hat das Gericht ja leider nicht so entschieden...