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Visum -> Rückkehrbereitschaft

Verfasst: 24.03.2016, 08:56
von okami92
Hallo,

ich habe vor, diesen Sommer meine Freundin aus China zu Besuch nach Deutschland einzuladen. Zu diesem Zeitpunkt wird sie aber ihr Studium abgeschlossen und wohl noch keine Arbeitsstelle haben. Daher nun folgende Frage zum Thema Rückkehrbereitschaft.
Ist diese durch den mitzuteilenden Reisezeitraum ausreichend gegeben bzw. wenn sie die Erklärung ihrer Eltern zur Finanzierung des Besuchs beilegt? Oder vielleicht durch irgendeine Angabe, die dies begünstigt? Einladungsschreiben, etc?

Ich habe schon den ein oder anderen Erfahrungsbericht hier gelesen, auch mit ähnlicher Situation, wo trotz dieser vermeintlich "unzureichenden" Rückkehrwilligkeit das Visum genehmigt worden ist, solange wohl einfach alle Dokument korrekt und vollständig eingereicht worden sind.

Danke und schöne Ostern :)

Re: Visum -> Rückkehrbereitschaft

Verfasst: 24.03.2016, 11:10
von Shenzhen
Der Reisezeitraum hat nichts mit Rueckkerbereitschaft oder der Reisefinanzierung zu tun. Fuer das sollte Sie am besten ein Auto, Haus, Kind, Arbeitsplatz, regelmaessige Einnahmen, viel Geld auf dem Konto - am besten fest angelegt o.ae. vorweisen.

Wenn sie nichts davon beibringen kann wird die Entscheidung schwieriger aber nicht unmoeglich wie die genauen Kriterien sind kann dir niemand sagen, sie kann Pech oder Glueck haben.

Einladungsschreiben ist eh Pflich soweit ich weiss - ausserdem musst/solltest du oder jemand mit genuegend Geld eine Verpflichtungserklaerung bei der ABH abgeben. Genaues findest du auf den Seiten des deutschen Konsulats.

Re: Visum -> Rückkehrbereitschaft

Verfasst: 24.03.2016, 12:58
von ingo_001
Shenzhen hat geschrieben:Der Reisezeitraum hat nichts mit Rueckkerbereitschaft oder der Reisefinanzierung zu tun. Fuer das sollte Sie am besten ein Auto, Haus, Kind, Arbeitsplatz, regelmaessige Einnahmen, viel Geld auf dem Konto - am besten fest angelegt o.ae. vorweisen.

Wenn sie nichts davon beibringen kann wird die Entscheidung schwieriger aber nicht unmoeglich wie die genauen Kriterien sind kann dir niemand sagen, sie kann Pech oder Glueck haben.

Einladungsschreiben ist eh Pflich soweit ich weiss - ausserdem musst/solltest du oder jemand mit genuegend Geld eine Verpflichtungserklaerung bei der ABH abgeben. Genaues findest du auf den Seiten des deutschen Konsulats.
Streich das "Sollte" und unterstreiche das "Musst".
Ohne Verpflichtungserklärung gibts auch kein Einladungs-Visum.

Alternative: Touristen-Visum.
Aber dafür hat seine Freundin nicht die besten Aussichten auf Erfolg.

Re: Visum -> Rückkehrbereitschaft

Verfasst: 24.03.2016, 17:42
von qpr
Shenzhen hat geschrieben:Der Reisezeitraum hat nichts mit Rueckkerbereitschaft
Hat er schon.

Wenn ich das erste mal die vollen 3 Monate beantrage, wird schon die Frage aufkommen, wie jemand so lange Urlaub bekommen kann.

Und das wiederum wirft die Frage auf, ob überhaupt zurückgereist werden soll.

Re: Visum -> Rückkehrbereitschaft

Verfasst: 24.03.2016, 18:47
von Emil28
qpr hat geschrieben:
Shenzhen hat geschrieben: .. Wenn ich das erste mal die vollen 3 Monate beantrage, wird schon die Frage aufkommen, wie jemand so lange Urlaub bekommen kann.
Und wieso stellt sich die Frage beim zweiten Mal nicht?

Re: Visum -> Rückkehrbereitschaft

Verfasst: 24.03.2016, 21:26
von DanielClaton
Weil laut Ausländerbehörde Fürth (mein Sachbearbeiter hat mal in der Visaabteilung in der Botschaft in Ankara gearbeitet), Folgendes gilt:

War die Antragsstellerin schon vorher auf Besuchsvisum bei Dir und sie ist dann wieder brav nach Hause zurückgeflogen, kann man nicht mehr von "geringer Rückkehrbereitschaft" sprechen, weil sie unter Beweis gestellt hat, dass sie ehrlich ist und nicht einfach in Deutschland abgehauen/geblieben ist.

Auch verpflichtest Du Dich mit Deiner Verpflichtungserklärung, sie rechtzeitig heimzuschicken und ggf. die Abschiebung zu bezahlen.

Schöne Grüße,
Dominik

Re: Visum -> Rückkehrbereitschaft

Verfasst: 25.03.2016, 06:19
von Emil28
DanielClaton hat geschrieben: ... Auch verpflichtest Du Dich mit Deiner Verpflichtungserklärung, sie rechtzeitig heimzuschicken und ggf. die Abschiebung zu bezahlen.
Das wurde dort schon durchgekaut und widerlegt!

Du verpflichtest Dich nicht, sie heimzuschicken, sondern lediglich für die Kosten aufzukommen (bei Bedarf auch die einer Abschiebung). Dazu kannst Du Dich nämlich gar nicht "verpflichten", das kann nicht einmal der Staat selbst. Der kann sie - im Gegensatz zu Dir - auffordern, das Land zu verlassen, das war es erst einmal. Erläßt die Ausländerbehörde entsprechende Verfügungen, kann sie dagegen gerichtlich angehen und es muß ein Urteil abgewartet werden (eventuell durch alle Instanzen).

Re: Visum -> Rückkehrbereitschaft

Verfasst: 25.03.2016, 17:04
von edmund27
Nach meinen Erfahrungen würde ich mich mit dieser blöden Rückkehrbereitschaft nicht mehr befassen. Einfach versuchen ein Schengenvisum bei einem anderen Staat beantragen. :mrgreen:

Re: Visum -> Rückkehrbereitschaft

Verfasst: 25.03.2016, 22:13
von sweetpanda
edmund27 hat geschrieben:Nach meinen Erfahrungen würde ich mich mit dieser blöden Rückkehrbereitschaft nicht mehr befassen. Einfach versuchen ein Schengenvisum bei einem anderen Staat beantragen. :mrgreen:
Du kommst auch nicht mehr zur Ruhe bis dir die ganze Welt ob deines genialen Kniffs mit dem "Polenvisum" huldigt? Jeden Morgen schaust du in den Spiegel..."Meine Güte mit dem polnischen Schengenvisum bin ich der Hecht im Aufenthaltskarpfenteich!" :wink:

Re: Visum -> Rückkehrbereitschaft

Verfasst: 26.03.2016, 03:20
von tanzhou
sweetpanda hat geschrieben:
edmund27 hat geschrieben:Nach meinen Erfahrungen würde ich mich mit dieser blöden Rückkehrbereitschaft nicht mehr befassen. Einfach versuchen ein Schengenvisum bei einem anderen Staat beantragen. :mrgreen:
Du kommst auch nicht mehr zur Ruhe bis dir die ganze Welt ob deines genialen Kniffs mit dem "Polenvisum" huldigt? Jeden Morgen schaust du in den Spiegel..."Meine Güte mit dem polnischen Schengenvisum bin ich der Hecht im Aufenthaltskarpfenteich!" :wink:
Und es geht ja noch weiter, da Eddie nicht nur Pole ist, sondern Franzose, Schweizer, Italiener, Englaender, US-Amerikaner und obendrauf Hesse, hat er noch mehr Moeglichkeiten. Kann ja sein, dass die rechtspopulistische Regierung in Polen demnaechst auch ihm Probleme macht, wer weiss. Aber als Forex Experte, annerkannter Appel-Woi Hersteller sowie Hessischer Apfelwein- und Obstwiesenrouten-Fuehrer hat uns Uber-Eddie natuerlich immer ein Ass im Aermel. :lol:

Re: Visum -> Rückkehrbereitschaft

Verfasst: 26.03.2016, 12:31
von edmund27
sweetpanda hat geschrieben:
edmund27 hat geschrieben:Nach meinen Erfahrungen würde ich mich mit dieser blöden Rückkehrbereitschaft nicht mehr befassen. Einfach versuchen ein Schengenvisum bei einem anderen Staat beantragen. :mrgreen:
Du kommst auch nicht mehr zur Ruhe bis dir die ganze Welt ob deines genialen Kniffs mit dem "Polenvisum" huldigt? Jeden Morgen schaust du in den Spiegel..."Meine Güte mit dem polnischen Schengenvisum bin ich der Hecht im Aufenthaltskarpfenteich!" :wink:
Schlecht gedacht. Besitze keinen Spiegel. Aber jeden Morgen huldigen mir meinen Hessenböcke vor meinem Balkon. Lese ich aus Deinem Beitrag eine kleine Spur von Neid. :lol:

Re: Visum -> Rückkehrbereitschaft

Verfasst: 26.03.2016, 12:48
von edmund27
tanzhou hat geschrieben:
sweetpanda hat geschrieben:
edmund27 hat geschrieben:Nach meinen Erfahrungen würde ich mich mit dieser blöden Rückkehrbereitschaft nicht mehr befassen. Einfach versuchen ein Schengenvisum bei einem anderen Staat beantragen. :mrgreen:
Du kommst auch nicht mehr zur Ruhe bis dir die ganze Welt ob deines genialen Kniffs mit dem "Polenvisum" huldigt? Jeden Morgen schaust du in den Spiegel..."Meine Güte mit dem polnischen Schengenvisum bin ich der Hecht im Aufenthaltskarpfenteich!" :wink:
Und es geht ja noch weiter, da Eddie nicht nur Pole ist, sondern Franzose, Schweizer, Italiener, Englaender, US-Amerikaner und obendrauf Hesse, hat er noch mehr Moeglichkeiten. Kann ja sein, dass die rechtspopulistische Regierung in Polen demnaechst auch ihm Probleme macht, wer weiss. Aber als Forex Experte, annerkannter Appel-Woi Hersteller sowie Hessischer Apfelwein- und Obstwiesenrouten-Fuehrer hat uns Uber-Eddie natuerlich immer ein Ass im Aermel. :lol:
Auch auf diesen Beitrag antworte ich aus Höflichkeit. Es gibt einiges richtig zustellen. Die Rechtschreibung der hessischen Ausdrücke ist leider falsch.
Richtig ist:
Äppelwoi- äppler oder auch Stöffsche
hessischer Streuobstwiesenfüher.
Und richtig ist, ich habe immer noch ein paar Asse im Ärmel. Die spiele ich immer alle drei Monate beim Besuch der AHB MKK aus. Und danach sind ist die Mitarbeiterin immer ganz zerknirscht. Und was Polen angeht, da gibt es keine Probleme, da ich ja Christ bin.
Jedenfalls meinen Dank an Dich für die mir entgegen gebrachte Aufmerksamkeit. Daraufhin genehmige ich mir ein Geripptes und giesse das Stöffsche genüßlich ins Herbertsche. :lol:

Re: Visum -> Rückkehrbereitschaft

Verfasst: 27.03.2016, 14:18
von Teilnehmer
Was machst du denn alle drei Monate auf der ABH? Stehst du unter besonderer Beobachtung, oder was?

Re: Visum -> Rückkehrbereitschaft

Verfasst: 27.03.2016, 15:28
von tigerprawn
Alle 3 Monate zur ABH nur weil Deine Frau kein Deutsch lernen wollte? Du hast echt zu viel Zeit. Hätte sie Deutsch gelernt hätte sie inzwischen eine NE und Du müsstest nur zur ABH sobald der Reisepass abläuft.
Aus Neugier: Wie sieht das mit Deiner 'genialen' Konstruktion eigentlich aus solltest Du das zeitliche segnen? Darf sie zumindest in Polen bleiben?

Re: Visum -> Rückkehrbereitschaft

Verfasst: 27.03.2016, 17:43
von edmund27
Teilnehmer hat geschrieben:Was machst du denn alle drei Monate auf der ABH? Stehst du unter besonderer Beobachtung, oder was?
Ganz einfach. Meine Frau geht zur Sprachschule und da die Kurse länger als 3 Monate dauern, muss Sie sich bei der ABH melden. Die ABH stellt Ihr nur immer eine Duldung für 3 Monate aus. Wir haben da kein Problem damit. :mrgreen: