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Q1 mit Residence Permit oder Q2

Verfasst: 29.02.2016, 19:01
von Hubbard–Stratonovich
Sehr geehrte Forum-Mitglieder,

ich habe schon öfters unangemeldet im Forum mitgelesen und bin euch über eure Tipps dankbar.
Ich habe nun im letzten Herbst geheiratet und es kommt nun auf die Planung der langfristigen Zukunft zwischen Deutschland und China. Zurzeit befinde ich mich noch die nächsten 3-4 Jahre in der Promotion.

(1) Meine erste Frage geht an die Übersiedlung meiner Frau. Sie hat keinen A1 Deutsch-Sprachtest, jedoch hat sie einen zweijährigen Zhuanke-Abschluss, welches nach Projekt 221 als höherer Schulabschluss anerkennt wird und die Integration somit vereinfachen sollte. Ich hoffe, dass sie dieses nicht brauchen wird. Vor allem auch seitdem der Sprachtest auf EU Ebene verfassungswidrig ist. Ich war im Kontakt mit der Botschaft, welche meinte, dass man den Sprachtest nachliefern koenne. Habt ihr diesbezgl. schon Erfahrung?

(2) Ich bin jetzt am überlegen, welche Art von Visa ich für zukünftige Neujahrsfeiern beantragen solle. Es gibt ja die Wahl zwischen dem Q2 Visa für mehrere Kurzzeittrips und dem Q1 Visa mit anschliessendem Residence permit. Ich würde die Adresse meiner Schwiegereltern angeben bis wir die obligatorische Wohnung kaufen müssen -.-. Lohnt sich das Residence Permit langfristig? Welches benutzt ihr?

Vielen Dank für eure Antworten. Gruss Hubbard–Stratonovich

Re: Q1 mit Residence Permit oder Q2

Verfasst: 29.02.2016, 19:55
von bionic-barry
(1)
A1 wird nach wie vor gefordert, auch wenn sich der eine oder andere einen Weg erstritten hat oder den Weg über ein Drittland gegangen ist. Meine Empfehlung daher ist es sich es nicht unnötig kompliziert zu machen und den A1 zu machen - ist auch nicht so furchtbar schwer.

(2)
Eine RP ist eigentlich wirklich nur dafür gedacht in China (längerfristig) zu leben. Ich beantrage mir für unsere Besuche in China einfach immer ein Q2 Visum - das ist am unkompliziertesten.

Re: Q1 mit Residence Permit oder Q2

Verfasst: 29.02.2016, 20:28
von Hubbard–Stratonovich
(1) Vielen Dank für Deine Antwort. Als Doktorand ist das Geld leider knapp bei Kasse und leider ist man bei einem Kurs mit Test schon bei 1000-1500€ dabei. Leider ist meine Fraubauch nicht so helle im Selbststudium.

(2) Interessant wird die RP vor allem langfristig wenn es auch in China Richting Greencard. Da ich noch nicht im Arbeitsleben stehe, will ich mich da flexibel aufstellen und eine Tür offen in China zu haben ist auch nicht schlecht. Ich denke als einer mit RP ist der rechtliche Status in China einfach ETWAS besser (Business, Eigentumserwerb, ...).

Re: Q1 mit Residence Permit oder Q2

Verfasst: 01.03.2016, 11:37
von bionic-barry
Ob ihr um den A1 herumkommt oder nicht weiß ich nicht, bei uns war die Situation anders.

Wenn du eine RP als Ehemann einer Chinesin bekommst dann beinhaltet anders als in Deutschland keine (!) Arbeitserlaubnis. Um eine Working Permit zu bekommen musst du z.B. auch eine mindestens zweijährige Berufserfahrung nachweisen können. Dass eine RP eine WP erleichtert habe ich bis jetzt noch nicht gehört, aber da gibt es hier bestimmt auch Mitglieder die hierzu mehr sagen können.

Re: Q1 mit Residence Permit oder Q2

Verfasst: 01.03.2016, 11:46
von Hubbard–Stratonovich
Danke Bionic-Barry, meine Frau war heute in der Botschaft und es hiess, dass sie ein A1 brauche. Sie hat ihren Antrag bei einer chinesischen Angestellten abgegeben und Du weisst ja wie "Bu Xing, Bu Xing"-Mentalität ist. Sie wurde zunächst gefragt welchen Schulabschluss sie habe und anschliessend ob sie den A1 gemacht hat. Eventuell war da ein Raum für Interpretation.

Re: Q1 mit Residence Permit oder Q2

Verfasst: 01.03.2016, 13:02
von ingo_001
Kein Raum für Interpretation in ihrem Fall.

Und: Es GIBT KEINE Green Card für China.

Im Gegensatz zu D. hat ein ausländischer Ehepartner eines/einer Chinesen/in kein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in China.

Re: Q1 mit Residence Permit oder Q2

Verfasst: 01.03.2016, 13:08
von Hubbard–Stratonovich
Ingo, ich will nur gewappnet für die Zukunft sein. Dennoch vielen Dank für deine Information. Langfristig denke ich ist ein RP besser als nur ein Visa. Auch wenn dies nur minimal ist. Interessiert an einem WP bin ich auch nicht (zurzeit). Ich habe mich für den Q1 mit RP entschieden. Deutschkurs werde ich noch näher untersuchen müssen. Hab' paar Nummern aus der Botschaft und werde mal bissl diskutieren vielleicht klappt es. Gruss

Re: Q1 mit Residence Permit oder Q2

Verfasst: 01.03.2016, 13:58
von cayman
ingo_001 hat geschrieben: Und: Es GIBT KEINE Green Card für China.
doch gibt es: green card ich hab so ein Ding welches keinerlei Vorteile bringt ausser 10 Jahre Visa

Re: Q1 mit Residence Permit oder Q2

Verfasst: 01.03.2016, 14:05
von ingo_001
OK, ich ziehe das zurück und behaupte das Gegenteil :lol:

10 Jahre ... na ja, immerhin.

Ist länger als manche Ehe hält :lol:

Re: Q1 mit Residence Permit oder Q2

Verfasst: 01.03.2016, 14:38
von Hubbard–Stratonovich
Danke an Euch. Weiss einer von euch wie lange jeweils die Residence Permits gültig sind und wie lange sie beim ersten mal gelten.

http://www.travelchinaguide.com/embassy ... eunion.htm :
"The residence permit can be granted for a minimum of 90 days and a maximum of 5 years."

Re: Q1 mit Residence Permit oder Q2

Verfasst: 01.03.2016, 14:47
von mazzel
Hubbard–Stratonovich hat geschrieben:Ingo, ich will nur gewappnet für die Zukunft sein. Dennoch vielen Dank für deine Information. Langfristig denke ich ist ein RP besser als nur ein Visa. Auch wenn dies nur minimal ist. Interessiert an einem WP bin ich auch nicht (zurzeit). Ich habe mich für den Q1 mit RP entschieden. Deutschkurs werde ich noch näher untersuchen müssen. Hab' paar Nummern aus der Botschaft und werde mal bissl diskutieren vielleicht klappt es. Gruss
Bitter erläutere nochmal, wie eine RP dich für die Zukunft "wappnet"?
Kann mir einer das Prinzip Q1+Residence Permit erklären? Wie funktioniert das und welchen Vorteil bringt es gegenüber einem "normalen" Q1 Visum?

Zu den Deutschkursen: Ja, da solltest du nochmal etwas genauer gucken, denn die Preise von 1000-1500€ sind leider nicht richtig. Und viele Alternativen gibt es hierfür leider auch nicht. Am Ende des Tages ist das Goethe-Institut diejenge Einrichtung, die das A1 Zertifikat erteilt, man muss also dort die Prüfung ablegen. Auf der Website des Goethe Instituts lassen sich die Preise für die verschiedenen Kurse nachlesen, jedoch kostet keiner der Kurse 1.000€. Der teuerste Intensivkurs liegt bei 5200 RMB für den Kurs und 700 RMB für die Prüfung.
Als Doktorand sollte es dir möglich sein ein paar Monate etwas kürzer zu treten und deiner Holden diesen Kurs zu ermöglichen. Ansonsten frag deine Eltern ob sie dich hier unterstützen können (als Geburtstags- oder Weihnachtsgeschenk für deine Frau). Selbststudium empfehle ich nicht, außer du bist ein besonders begabter Lehrer um die Aussprache zu korrigieren bzw. Grammatik zu erklären.

Re: Q1 mit Residence Permit oder Q2

Verfasst: 01.03.2016, 14:50
von mazzel
Hubbard–Stratonovich hat geschrieben:Danke an Euch. Weiss einer von euch wie lange jeweils die Residence Permits gültig sind und wie lange sie beim ersten mal gelten.

http://www.travelchinaguide.com/embassy ... eunion.htm :
"The residence permit can be granted for a minimum of 90 days and a maximum of 5 years."
Wie gesagt, ich kenne mich mit dem Prinzip Q1 + RP nicht aus. Meine erste RP war solange gültig wie ich an der Uni eingeschrieben war, meine jetzige ist 2 Jahre und 10 Monate gültig, obwohl mein Arbeitsvertrag 3 Jahre dauert. Du kannst also davon ausgehen, dass jede Anwort die du hier bekommst von deiner am Ende ausgestelten RP abweicht. Es gibt hier extra einen Thread im Forum wo wir uns über unsere RPs austauschen. Dort wirst du auch lesen, dass selbst langjährige China-Ansäßige ihre RP jährlich erneuern müssen. Hier wird also mehr oder weniger willkürlich gehandelt (oder zumindest so undurchsichtig, dass die Langnase nicht sofort ein Schema erkennen kann!).

Re: Q1 mit Residence Permit oder Q2

Verfasst: 01.03.2016, 15:05
von Hubbard–Stratonovich
Mazzel, kannst du mir den Link vom Thread schicken. Danke.

Re: Q1 mit Residence Permit oder Q2

Verfasst: 01.03.2016, 15:17
von de guo xiong
Hubbard–Stratonovich hat geschrieben:Mazzel, kannst du mir den Link vom Thread schicken. Danke.
Bitte sehr: Gültigkeit Eurer WP bzw. RP

de guo xiong, der eigentlich nicht mazzel ist :)

Re: Q1 mit Residence Permit oder Q2

Verfasst: 01.03.2016, 15:43
von mazzel
de guo xiong hat geschrieben:
Hubbard–Stratonovich hat geschrieben:Mazzel, kannst du mir den Link vom Thread schicken. Danke.
Bitte sehr: Gültigkeit Eurer WP bzw. RP

de guo xiong, der eigentlich nicht mazzel ist :)
:D :oops: :wink: 8)