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Heirat mit Schengenvisum, Aufenthaltserlaubnis

Verfasst: 20.02.2016, 10:35
von Emil28
Hallo Leute,

letzte Woche heiratete ein Freund seine ausländische Frau, die er mit Schengenvisum geholt hat und jetzt hat sie eine Aufenthaltserlaubnis.

Daß das geht, ist ja nichts Neues. Was mich aber stutzig gemacht hat, ist, daß sich sein Rechtsverdreher auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs gestützt hat, als die Ausländerbehörde versuchte Ärger zu machen. Der EuGH soll im Sprachtest eine Beschräkung der Freizügigkeit gesehen haben mit Rückwirkung auf die Ehe als Gegenstand des besonderen Schutzes durch den Staat. Da haben die gekniffen (deswegen gleich drei Jahre!!!) .

Hat von euch schon jemand von diesem Urteil gehört? Soll so alt noch nicht sein.

Re: Heirat mit Schengenvisum, Aufenthaltserlaubnis

Verfasst: 21.02.2016, 18:36
von Emil28
Nun drängelt doch nicht so!

Re: Heirat mit Schengenvisum, Aufenthaltserlaubnis

Verfasst: 21.02.2016, 19:23
von tigerprawn
Warum fragst Du nicht den 'Freund' was sein Anwalt gemacht hat?

Re: Heirat mit Schengenvisum, Aufenthaltserlaubnis

Verfasst: 21.02.2016, 20:40
von Emil28
Das alles so "vorgetragen". Mir geht es aber um das Urteil, schließlich muß da doch irgend etwas am kochen sein, was man scheinbar noch nicht weiß. Wie oft wurden hier Beiträge aufgemacht: "Fällt A 1?" u. a.

Ist übrigens wirklich ein Freund ohne ""...

Re: Heirat mit Schengenvisum, Aufenthaltserlaubnis

Verfasst: 21.02.2016, 23:33
von enrigo
Dann frage doch mal den Freund ob er nicht den Anwalt fragen kann nach dem Urteil. Wäre doch der einfachste Weg und dann bitte hier posten.

Re: Heirat mit Schengenvisum, Aufenthaltserlaubnis

Verfasst: 22.02.2016, 08:08
von Emil28
Das habe ich natürlich gleich getan, aber er hat sich (erwartungsgemäß) geweigert, da zum Stillschweigen verdonnert. Mußte er sogar unterschreiben. Natürlich wurde das Urteil mit Aktenzeichen und Datum angegeben, ihm aber verboten, das öffentlich zu machen (Betriebsgeheimnis). Und daß die Behörden das nicht an die große Glocke hängen, ist doch wohl klar!

Mich foppt natürlich, daß sich in Sachen Sprachtest scheinbar etwas bewegt oder sogar bewegt hat, und das nun als Staatsgeheimnis gehandelt wird. Wobei ich bei dem Anwalt noch Verständnis habe (auch ich gebe solche nicht für die Allgemeinheit gedachten Sachen nicht weiter), schließlich macht es der Staat zwischenzeitlich auch so (flog mal in den 90ern auf, als AVOen der Steuerbehörden nicht veröffentlicht werden durften, obwohl vom Steuerzahler finanziert).

Re: Heirat mit Schengenvisum, Aufenthaltserlaubnis

Verfasst: 22.02.2016, 08:43
von 拉尔斯
Emil28 hat geschrieben:Das habe ich natürlich gleich getan, aber er hat sich (erwartungsgemäß) geweigert, da zum Stillschweigen verdonnert. Mußte er sogar unterschreiben. Natürlich wurde das Urteil mit Aktenzeichen und Datum angegeben, ihm aber verboten, das öffentlich zu machen (Betriebsgeheimnis). Und daß die Behörden das nicht an die große Glocke hängen, ist doch wohl klar!
Kann man nicht einfach in der Rechtssprechungsdatenbank des jeweiligen Bundesland nach dem Urteil suchen?
Wenn du einige Parameter kennst z. B. Ort, Gericht, möglicher Zeitraum in dem die Entscheidung/Urteil gefällt wurde usw. dann sollte es doch mit etwas Fleißarbeit kein Problem sein nach dem Aktenzeichen zu suchen.
Oder ist das zu einfach gedacht?

edit: Übersicht der Datenbanken http://www.justiz.de/onlinedienste/rech ... /index.php

Re: Heirat mit Schengenvisum, Aufenthaltserlaubnis

Verfasst: 22.02.2016, 23:01
von edmund27
Das Urteil müsste aber in der Datenbank des EuGH zu finden sein.

Re: Heirat mit Schengenvisum, Aufenthaltserlaubnis

Verfasst: 23.02.2016, 12:12
von Emil28
So, nun bin ich weiter!

Ich habe meinen Freund gestern bekniet, mir das Schreiben an die Ausländerbehörde wenigstens mal zu zeigen, und er zeigte!

Im Grunde ist das ganz brilliant! Es handelt sich um ein „Türkenurteil“, worin es um sich Freizügigkeit und darum dreht, daß Türken keine weiteren Hürden bei der Freizügigkeit aufgebaut werden dürfen. Nun hat auch die Eheschließung mit einer wie auch immer gearteten „Freizügigkeit“ zu tun, und der Rechtsverdreher hat das Urteil des EuGH „teleologisch“ ausgelegt (ja, das Wort tauchte dort auf) und kam zu dem Ergebnis, daß das Recht auf Eheschließung „systematisch höherrangig“ sei als das auf Freizügigkeit (krame das gerade aus der Erinnerung zusammen) und schon aus diesem Grunde keine weiteren Hürden aufgebaut werden dürfen. Jedenfalls eine sehr interessante Sicht der Dinge, auch das Ergebnis spricht für sich.

Es geht also weniger um Das (übrigens veröffentlichte) Urteil, als um dessen Auslegung im Hinblick auf andere Nationalitäten.

Re: Heirat mit Schengenvisum, Aufenthaltserlaubnis

Verfasst: 23.02.2016, 12:39
von edmund27
Um dieses Urteil geht es. EuGH, 10.07.2014 - C-138/13
Aber das ist nichts Neues. Dass die Auskländerbehörde hier so entschieden hat ist für mich verständlich. Die gehen einem Prozess aus dem Weg, weil Sie genau wissen, dass der verloren wird. Und ausserdem wissen die genau, wer einmal im Schegenraum ist den wird man so schnell nicht wieder los. Und ich glaube nicht, dass es ein deutsches Gericht gibt, das eine Ehefrau eines Deutschen abschiebt. Man brauch nur das GG zu zitieren und schon war die ABH Tante still und hat Ihren Stempel in den Pass meiner Frau gemacht.

Re: Heirat mit Schengenvisum, Aufenthaltserlaubnis

Verfasst: 23.02.2016, 12:42
von 拉尔斯
Du meinst sicherlich das Dogan Urteil (EuGH AZ: C-138/13) oder? Das gilt allerdings meiner Meinung nach nur für türkische Staatsbürger die Ihre Ehegatten nachholen wollen.
Das gleiche Prinzip gilt auch für EU-Bürger:
Alle Ehegatten von EU- Mitgliedern, unabhängig welche Staatsangehörigkeit der nachziehende Ehegatte hat.
Beispiel: Wenn ein Österreicher mit seiner thailändischen Ehefrau nach Deutschland zieht, braucht diese auch keinen A1 Sprachtest nachzuweisen.

Re: Heirat mit Schengenvisum, Aufenthaltserlaubnis

Verfasst: 23.02.2016, 12:56
von Emil28
edmund27 hat geschrieben:Um dieses Urteil geht es. EuGH, 10.07.2014 - C-138/13
Aber das ist nichts Neues. Dass die Auskländerbehörde hier so entschieden hat ist für mich verständlich. Die gehen einem Prozess aus dem Weg, weil Sie genau wissen, dass der verloren wird.
Warum hast Du das nicht gleich geschrieben? :mrgreen:

Ja, um das geht es. Hat der Anwalt meinem Freund auch gesagt, daß die jeder Klage aus dem Weg gehen, weil sie wissen, daß der Sprachtest vor der Familienzusammenführung zusammenfällt wie ein Kartenhaus.

Aber offensichtlich kann man mit einer "teleologischen" Auslegung doch auch andere Nationalitäten ins Boot ziehen.

Re: Heirat mit Schengenvisum, Aufenthaltserlaubnis

Verfasst: 23.02.2016, 13:02
von Emil28
拉尔斯 hat geschrieben: Beispiel: Wenn ein Österreicher mit seiner thailändischen Ehefrau nach Deutschland zieht, braucht diese auch keinen A1 Sprachtest nachzuweisen.
Darum wird in Fachkreisen ja auch von Inländerdiskriminierung gesprochen.

Vor allem werden Sinn und Zweck des Sprachtestes ja auch hintergangen. Verhindern sollte er Zwangsehen und Integrationsverweigerung. Jetzt kriegt jeder Türke seine anatolische Analphabetin ohne Test ins Land und die zu unseren Bereicherern (Asyl) nachziehenden Ehefrauen sind auch ausdrücklich ausgenommen (also schon gesetzlich).

Re: Heirat mit Schengenvisum, Aufenthaltserlaubnis

Verfasst: 23.02.2016, 16:51
von edmund27
Emil28 hat geschrieben:
edmund27 hat geschrieben:Um dieses Urteil geht es. EuGH, 10.07.2014 - C-138/13
Aber das ist nichts Neues. Dass die Auskländerbehörde hier so entschieden hat ist für mich verständlich. Die gehen einem Prozess aus dem Weg, weil Sie genau wissen, dass der verloren wird.
Warum hast Du das nicht gleich geschrieben? :mrgreen:

Ja, um das geht es. Hat der Anwalt meinem Freund auch gesagt, daß die jeder Klage aus dem Weg gehen, weil sie wissen, daß der Sprachtest vor der Familienzusammenführung zusammenfällt wie ein Kartenhaus.

Aber offensichtlich kann man mit einer "teleologischen" Auslegung doch auch andere Nationalitäten ins Boot ziehen.
Ich habe das das nicht gleich geschrieben, weil es noch ein anderes Urteil gibt aus 2015, da geht um die Niederlande. Aber bei deinem geschilderten Fall geht es nach meiner Meinung nicht eine Auslegung. Die ABH riskiert kein Prozess und eine erteilte AE ändert an der Sprachtestreglung garnichts. Die haben einfach Angst vor einem Grundsatzurteil. Aber wir Deutschen kuschen halt sehr gerne vor den Behörden. Wenn meine polnische Bekannte mir den Weg nicht gebent hätte, wäre meine Frau mit einem anderen Schengenvisum eingereist.

Re: Heirat mit Schengenvisum, Aufenthaltserlaubnis

Verfasst: 23.02.2016, 18:24
von Emil28
edmund27 hat geschrieben: Aber bei deinem geschilderten Fall geht es nach meiner Meinung nicht eine Auslegung. Die ABH riskiert kein Prozess und eine erteilte AE ändert an der Sprachtestreglung garnichts. Die haben einfach Angst vor einem Grundsatzurteil.
Ja, im zweiten Punkt habe ich Deine Aussage bestätigt, sagt der Anwalt auch so.

Aber hier ging es eben doch um die Auslegung (habe das gestern gelesen). Man kann der Ausländerbehörde schließlich nicht mit irgend einem Bohei kommen. Die müssen sich schon etwas davon versprechen, wenn sie einen Prozeß vermeiden. Und mal im Ernst: Hast Du schon mal etwas von einer "teleologischen" Auslegung gehört oder gelesen? Mir sind bei dem Wort die Fußnägel hochgerollt.