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Visa mit Vorstrafe
Verfasst: 25.01.2016, 14:13
von Autistic
Hallo Leute,
Ich möchte gerne für einen Monat eine Sprachschule in Shanghai besuchen und habe mir mal den Visaantrag angeschaut. Darin wird nachgefragt, ob man schonmal in einem Land straffällig geworden ist. Mit ist leider mal ein kleiner btmg verstoss passiert, musste eine Geldstrafe bezahlen und wurde verzeigt.
Wie siehts in China mit der Antragsprüfung aus, wird da jeweils beim Heimatland nach Einsicht angefragt ? Wie es z.B in Amerika der Fall ist und öfters Anträge abgelehnt werden.
Danke für eure Antworten.
Re: Visa mit Vorstrafe
Verfasst: 25.01.2016, 15:17
von hktraveller
In der Schweiz verzeigt?
Re: Visa mit Vorstrafe
Verfasst: 25.01.2016, 15:25
von Autistic
hktraveller hat geschrieben:In der Schweiz verzeigt?
Ja
Re: Visa mit Vorstrafe
Verfasst: 25.01.2016, 15:35
von Sachse28
Ich wurde zwar selbst in China schon mal wegen Illegal mapping/Spionage verhaftet, aber letztendlich dürften nur schwerwiegende Sachen relvant sein. Das schlimmste, was Du machen kannst, ist, dass Du Deine Vorstrafe beim Visaantrag mit angibst. Solange Du nicht auf einer chin. schwarzen Liste stehst, wird das niemanden richtig interessieren.
Re: Visa mit Vorstrafe
Verfasst: 25.01.2016, 22:35
von Laogai
Sachse28 hat geschrieben:Das schlimmste, was Du machen kannst, ist, dass Du Deine Vorstrafe beim Visaantrag mit angibst.
Das sehe ich genau so bzw. wäre auch meine Empfehlung. Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine chinesische Auslandsvertretung Zugriff auf das Vorstrafenregister anderer Länder hat.
Re: Visa mit Vorstrafe
Verfasst: 26.01.2016, 10:05
von hktraveller
Das geht nur uber Verlangen eines Fuehrungszeugnisses, was ja fuer ein Touristenvisum nicht noetig ist. Fuer meine Macau residence musste ich eines vorlegen.
Re: Visa mit Vorstrafe
Verfasst: 26.01.2016, 18:23
von edmund27
So lange seine Vostrafen nicht in Wikipedia aufgelistet sind und er nicht prominent ist. Sonst ergeht es Ihm, wie dem Wollersheim. Der wollte ins Australische Dschungelcamp reisen und war sehr schnell wieder in Deutschland, nachdem man Ihm den Eintrag vor die Nase gehalten hat. Der hatte auch angegeben nie was mit der Polizei in Kontakt gewesen zu sein.

Re: Visa mit Vorstrafe
Verfasst: 26.01.2016, 20:44
von Emil28
edmund27 hat geschrieben:Der hatte auch angegeben nie was mit der Polizei in Kontakt gewesen zu sein.

War doch die Wahrheit, schließlich war der Staatsanwalt zuständig.

Re: Visa mit Vorstrafe
Verfasst: 27.01.2016, 01:52
von hktraveller
Australien fragt nach Vorstafen, China (meines Wissens) nicht. Und die Australier reagieren sehr allergisch auf Unwahrheit. Wenn man Lebensmittel am Zoll nicht aktiv anmeldet (Wird auf der Einreisekarte gefragt) bekommt man auch eine Strafe wenn man nur Erlaubtes dabei hat.
Re: Visa mit Vorstrafe
Verfasst: 27.01.2016, 09:23
von sanctus
Da solltest du mal einen schweizerischen Juristen fragen. Kann nämlich sein, dass du gar keinen Eintrag hast bzw. dieser so "klein" ist, dass du dich nicht als "vorbestraft" outen musst. Hinzu kommt noch eine Verjährung, die bei Geldstrafen oft bereits nach 5 Jahren eintritt.
Re: Visa mit Vorstrafe
Verfasst: 27.01.2016, 12:54
von ingo_001
hktraveller hat geschrieben:Australien fragt nach Vorstafen, China (meines Wissens) nicht.
Doch, die Chinesen fragen das auch.
Unter 3.3 wird explizit gefragt:
"Sind Sie in China oder einem anderen Land vorbestraft?"
https://www.visaforchina.org/BER_DE/upl ... 280927.pdf
Ob das Visa-Antragsformular für Eidgenossen da auch so gestaltet ist, weiss ich nicht.
Re: Visa mit Vorstrafe
Verfasst: 27.01.2016, 13:00
von Laogai
ingo_001 hat geschrieben:Ob das Visa-Antragsformular für Eidgenossen da auch so gestaltet ist, weiss ich nicht.
Das Antragsformular für die Eidgenossen ist das gleiche wie wie jenes, welches in Deutschland verlangt wird.
Re: Visa mit Vorstrafe
Verfasst: 27.01.2016, 14:53
von Autistic
sanctus hat geschrieben:Da solltest du mal einen schweizerischen Juristen fragen. Kann nämlich sein, dass du gar keinen Eintrag hast bzw. dieser so "klein" ist, dass du dich nicht als "vorbestraft" outen musst. Hinzu kommt noch eine Verjährung, die bei Geldstrafen oft bereits nach 5 Jahren eintritt.
Ist leider eingetragen, hatte mal einen Privatregisterauszug angefordert. In der Schweiz wird leider ziemlich schnell eingetragen, in Deutschland hätte ich keinen Eintrag ins Führungszeugnis erhalten. Nach 5 Jähren verjährt zwar ein Fall und kann nicht mehr gegen einen verwendet werden, allerdings hat das nichts mit der Löschung aus dem Register zu tun. Geldstrafen werden in der Schweiz erst nach 10 Jahren gelöscht. Nach 2/3 der Zeit aus dem Privatauszug.
Ich riskiere mal ein Nein mit einem Ja werde ich wohl kaum eine Chance haben.
Re: Visa mit Vorstrafe
Verfasst: 28.01.2016, 00:16
von Laogai
Autistic hat geschrieben:Ich riskiere mal ein Nein [...]
Wenn du schon etwas riskieren möchtest, dann kreuze bitte bei Punkt 3.4 ein "
Ja" an! Und berichte anschließend.
No risk, no fun

Re: Visa mit Vorstrafe
Verfasst: 28.01.2016, 07:30
von hktraveller
ingo_001 hat geschrieben:hktraveller hat geschrieben:Australien fragt nach Vorstafen, China (meines Wissens) nicht.
Doch, die Chinesen fragen das auch.
Unter 3.3 wird explizit gefragt:
"Sind Sie in China oder einem anderen Land vorbestraft?"
https://www.visaforchina.org/BER_DE/upl ... 280927.pdf
Ob das Visa-Antragsformular für Eidgenossen da auch so gestaltet ist, weiss ich nicht.
Ops, da bin ich absolut nicht up to date. Auch im HK Formular fragen sie inzwischen. Als ich vor 4 Jahren das letze Mal eines beantragt hatte gab es die Frage noch nicht.