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Einreisen nach Deutschland

Verfasst: 18.01.2016, 19:23
von andre-d
Tach zusammen,
meine Schwiegereltern ( Chinesen ) würden uns dieses Jahr gerne in Deutschland besuchen. Einfuhrbegrenzung 430€ ist soweit klar. Wie sieht es denn mit deren eigenen Handys, Laptops, Tablets und Schmuck aus? Ist ja Eigentum was dann nicht in diesen Betrag von 430€ eingerechnet werden dürfte. Muss es denn trotzdem angemeldet werden oder benötigt man Belege oder Rechnunge, o.ä?
Den Zoll habe ich angeschrieben und die haben auch geantwortet, aber aus deren Antwort werde ich nicht recht schlau, da viel Text im langen Sätzen ohne für.mich konkrete Antwort. Vielleicht kennt sich hier ja jemand aus und kann es kurz und knackig erklären.

Re: Einreisen nach Deutschland

Verfasst: 18.01.2016, 19:44
von retroplacebo
Lass uns doch mal an der Antwort des Zolls teilhaben :wink:

Re: Einreisen nach Deutschland

Verfasst: 18.01.2016, 20:03
von andre-d
Sehr geehrter Herr xyz,

grundsätzlich sollen Einfuhrabgaben nur für solche Nichtgemeinschaftswaren erhoben werden, die endgültig im Zollgebiet der Gemeinschaft verbleiben und dadurch dem hiesigen Wirtschaftskreislauf zugeführt werden.
Umgekehrt bedeutet dies, dass eine Einfuhrabgabenerhebung i.d.R. nicht gerechtfertigt ist, wenn die eingeführten Waren nach vorübergehendem Gebrauch wieder ausgeführt werden.
Für solche Fälle wurde das Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung geschaffen. Es sieht eine vollständige oder teilweise Einfuhrabgabenbefreiung für Nichtgemeinschaftswaren vor, die
zu einem bestimmten Zweck vorübergehend/befristet im Zollgebiet der EG verwendet werden,
während ihrer Verwendung nicht verändert werden sollen und
von vornherein zur Wiederausfuhr aus dem Zollgebiet bestimmt sind.
Zum Warenkreis, der zum Zweck der vorübergehenden Verwendung unter vollständiger Abgabenbefreiung zugelassen ist, zählen u.a. persönliche Gebrauchsgegenstände (wie z.B. tragbare Personal Computer oder Handys).
Von einer im Drittland ansässigen Person kann persönliches Reisegepäck während des zeitlich begrenzten Aufenthaltes in Deutschland, im Rahmen des Zollverfahrens "Vorübergehende Verwendung" vorübergehend abgabenfrei nach Deutschland eingeführt werden.
Für das Verfahren der vorübergehenden Verwendung ist eine Bewilligung erforderlich, die im Regelfall durch die abfertigende Zollstelle mit Annahme der Zollanmeldung erteilt wird.
Die Zollanmeldung zur vorübergehenden Verwendung kann, wenn Sie in der Europäischen Gemeinschaft nicht Ihren gewöhnlichen Wohnsitz haben, durch die sogenannte "Willensäußerung" durch Benutzen des grünen Ausgangs "anmeldefreie Waren" erfolgen, wenn Sie die Voraussetzungen der "vorübergehenden Verwendung" erfüllen.
Eine Sicherheitsleistung ist bei dieser Form der Zollanmeldung nicht erforderlich.
.
In den vorgenannten Fall gilt die Regelung nur, sofern die Zollstelle wegen des Artikels 579 ZK-DVO keine schriftliche Zollanmeldung verlangt. Sie ist für persönliche Gebrauchsgegenstände und für Waren zu Sportzwecken stets bei Einfuhrabgaben in Höhe von jeweils mehr als 5.000 Euro zu verlangen oder bei einem ernsthaften Risiko der Nichterfüllung von Verfahrenspflichten.
Die Zollstellen verlangen bei schriftlichen Zollanmeldungen in jedem Fall eine Sicherheit in Höhe der Einfuhrabgaben, die normalerweise bei Überführung der Waren in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr zu erheben gewesen wäre. Bei mündlichen Zollanmeldungen kann ggf. auch eine reduzierte Sicherheitsleistung angefordert werden.
Weitere Informationen zur vorübergehenden Verwendung erhalten Sie auf unserer Webseite http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle ... _node.html

Das Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung wird durch die Wiederausfuhr innerhalb der vorgeschriebenen Verwendungsfrist beendet. Bei der Grenzzollstelle wird je nach Zollanmeldungsart bei der Einfuhr (durch Willensäußerung, mündlich oder schriftlich) die entsprechende Ausfuhranmeldung abgegeben. D.h. so wie Ihre Schwiegereltern die Waren bei der Einreise angemeldet haben.
°°°

Zusammenfassend können Reisende die über keinen Wohnsitz im Zollgebiet der Gemeinschaft verfügen, ihre anlässlich einer Reise mitgeführten persönlichen Gebrauchsgegenstände, deren Wiederausfuhr zum Zeitpunkt der Einreise schon feststeht, konkludent, durch eine andere Form der Willensäußerung anmelden, bspw. durch Passieren des "grünen Ausgangs" am Flughafen.
Die Zollstelle jedoch auch eine schriftliche (förmliche) Zollanmeldung verlangen.

Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben.

Soweit die vorstehende Antwort fachliche Ausführungen enthält, sind diese aus rechtlichen Gründen unverbindlich.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Schöne

Generalzolldirektion
Zentrale Auskunft
Postfach 10 07 61
01077 Dresden

Re: Einreisen nach Deutschland

Verfasst: 18.01.2016, 20:33
von tigerprawn
Das größere Problem sind häufig mitgebrachte Lebensmittel.

Re: Einreisen nach Deutschland

Verfasst: 18.01.2016, 20:41
von andre-d
Das ist mir bekannt, danke.
Aber das war nicht meine Frage.

Re: Einreisen nach Deutschland

Verfasst: 18.01.2016, 21:00
von sweetpanda
Das eigene Handy wird wohl noch gehen, brauchen sie die anderen Geräte wirklich alle hier?
Du hast doch sicher ein Tablet, PC oder Laptop zu Hause, dann sollen sei diese nutzen.
Sind deine Schwiegereltern unter 40, dass sie sich nicht einige Tage von ihren Geräten trennen können?
Schmuck würde ich nur das aller nötigste mitnehmen, was man geschmackvoll an der Frau/Mann tragen kann, mehr auf keinen Fall.
Alles andere könnte man als Umgehung der Zollbestimmungen interpretieren und die Zeiten, dass man in Deutschland mit teurem Schmuck repräsentierte sind vorüber.
Man sollte immer so leicht wie nur irgendwie möglich reisen, auch um keine wertvollen Dinge zu verlieren.
Aber ein sicher Zusage geben, wie man sicher wertmäßig an den Zollbestimmungen vorbeischrammen kann, kann dir keiner geben.
Letztlich sind es verdachtsbezogene Stichproben.

Re: Einreisen nach Deutschland

Verfasst: 18.01.2016, 21:01
von qpr
andre-d hat geschrieben:

Umgekehrt bedeutet dies, dass eine Einfuhrabgabenerhebung i.d.R. nicht gerechtfertigt ist, wenn die eingeführten Waren nach vorübergehendem Gebrauch wieder ausgeführt werden.
Für solche Fälle wurde das Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung geschaffen. Es sieht eine vollständige oder teilweise Einfuhrabgabenbefreiung für Nichtgemeinschaftswaren vor, die
zu einem bestimmten Zweck vorübergehend/befristet im Zollgebiet der EG verwendet werden,
während ihrer Verwendung nicht verändert werden sollen und
von vornherein zur Wiederausfuhr aus dem Zollgebiet bestimmt sind.
Das ist für dich von Bedeutung.
Deine Schwiegereltern führen die mitgebrachten Gebrauchsgegenstände ja wieder aus.

Re: Einreisen nach Deutschland

Verfasst: 18.01.2016, 21:11
von andre-d
qpr hat geschrieben:
andre-d hat geschrieben:

Umgekehrt bedeutet dies, dass eine Einfuhrabgabenerhebung i.d.R. nicht gerechtfertigt ist, wenn die eingeführten Waren nach vorübergehendem Gebrauch wieder ausgeführt werden.
Für solche Fälle wurde das Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung geschaffen. Es sieht eine vollständige oder teilweise Einfuhrabgabenbefreiung für Nichtgemeinschaftswaren vor, die
zu einem bestimmten Zweck vorübergehend/befristet im Zollgebiet der EG verwendet werden,
während ihrer Verwendung nicht verändert werden sollen und
von vornherein zur Wiederausfuhr aus dem Zollgebiet bestimmt sind.
Das ist für dich von Bedeutung.
Deine Schwiegereltern führen die mitgebrachten Gebrauchsgegenstände ja wieder aus.

Das habe ich auch so verstanden. Hat man denn eine Beweispflicht oder muss es jetzt anmelden und nacher wieder abmelden?

Re: Einreisen nach Deutschland

Verfasst: 18.01.2016, 21:27
von qpr
andre-d hat geschrieben:
Das habe ich auch so verstanden. Hat man denn eine Beweispflicht oder muss es jetzt anmelden und nacher wieder abmelden?
Die Zollanmeldung zur vorübergehenden Verwendung kann, wenn Sie in der Europäischen Gemeinschaft nicht Ihren gewöhnlichen Wohnsitz haben, durch die sogenannte "Willensäußerung" durch Benutzen des grünen Ausgangs "anmeldefreie Waren" erfolgen, wenn Sie die Voraussetzungen der "vorübergehenden Verwendung" erfüllen.
Eine Sicherheitsleistung ist bei dieser Form der Zollanmeldung nicht erforderlich.

Re: Einreisen nach Deutschland

Verfasst: 18.01.2016, 21:32
von andre-d
Alles klar! Danke fürs Mithelfen.

Re: Einrheisst daseisen nach Deutschland

Verfasst: 18.01.2016, 21:38
von ingo_001
Ums noch kürzer zu sagen: Haben sie den "Grünen" Weg gewählt, dann heisst das, dass es Nichts zu verzollen/anzumelden gibt.

Es KANN aber passieren, dass man trotzdem vom Zoll gebeten wird, den Inhalt des Gepäcks zu offenbaren (Stichproben-Kontrolle).

Sollte man dann (z.B.) nicht nur ein oder zwei Smartphones, Laptops etc. dabei haben, kommt man in Erklärungsnöte, denn was sollen zwei Einreisende mit 3,4 oder noch mehr davon.

Also wirklich nur das mitbringen, was auch nachvollziehbar als Eigenbedarf zählt.

Re: Einreisen nach Deutschland

Verfasst: 18.01.2016, 22:01
von Suedchina
Wertsachen wie Rolex oder dicke fette Zuhälterkette aus Gold sind anzumelden wenn diese ZUSAMMEN mit dem Bargeldbestand in den Hosentaschen einen Wert von über (mehr als ) 10000,-- Euro ergibt.
http://www.sueddeutsche.de/geld/streit- ... -1.1490373
http://www.spiegel.de/wirtschaft/sozial ... 33217.html

Das i Phone und div Tablets zählen nicht dazu außer wenn die noch in Originalverpackung
oder unbenutzt sind .
Du kannst auch 2 Telefone oder Laptops dabei haben aber der Zoll ist nicht vollkommen verblödet der bekommt schon mit ob Du die benutzt oder nur 3 Programme drauf sind für den Export bzw. Import.
Ich reise öfter mit 2 Laptops (privat und Beruf lassen sich trennen) .
Du kannst ja auch Deinen Schwiegereltern mitteilen wie viel Freigepäck sie haben das schränkt Sie auch ein.
Kurz vor der Anreise noch die Durchsage an Deine Verwandtschaft
das jeder sein Gepäck selbst zu tragen hat.
Taxis sind schwer zu bekommen und aus Sicherheitsgründen darf man nicht mehr mit dem eigenen PKW am Flughafen parken

Re: Einreisen nach Deutschland

Verfasst: 19.01.2016, 00:28
von Grufti
Schmuck mitbringen ???

Recht viele Touristen aus China...und anderswoher kaufen hier teuren Schmuck, da sie bei der Ausreise zumindest die 19 % Märchensteuer wieder zurückbekommen.. :wink:

Re: Einreisen nach Deutschland

Verfasst: 19.01.2016, 00:57
von Laogai
Grufti hat geschrieben:Schmuck mitbringen ???
Recht viele Touristen aus China...und anderswoher kaufen hier teuren Schmuck, da sie bei der Ausreise zumindest die 19 % Märchensteuer wieder zurückbekommen.. :wink:
Erstens bist du ein Männchen und zweitens viel zu jung, um solche Sachen zu verstehen. Ist nämlich ein Frauen-Ding!

Frauen reisen mit ihrem Schmuck wie du mit deinen Unterhosen. Oder Besser: Wie du mit deiner Brille/deinem Hörgerät/deinem Herzschrittmacher. Schmuck ist für Weibchen kein Schmuckwerk, sondern essentieller Teil ihres Lebens :wink:
andre-d hat geschrieben:Vielleicht kennt sich hier ja jemand aus und kann es kurz und knackig erklären.
Kurz und knackig: Deine Schwiegereltern können (fast) alles einführen was ihnen gehört und was sie auch wieder zurück nach China nehmen werden.

Re: Einreisen nach Deutschland

Verfasst: 19.01.2016, 01:13
von Laogai
Laogai hat geschrieben:
andre-d hat geschrieben:Vielleicht kennt sich hier ja jemand aus und kann es kurz und knackig erklären.
Kurz und knackig: Deine Schwiegereltern können (fast) alles einführen was ihnen gehört und was sie auch wieder zurück nach China nehmen werden.
Ich befürchte schon die Nachfragen nach meinem "(fast)" :o

Hier die Einschränkung: Drogen und Waffen. Da jedoch weder Drogen noch Waffen an Bord eines Fliegers darf, welcher in China abhebt, ist mein "(fast)" somit obsolet :idea: