Einreisen nach Deutschland
Einreisen nach Deutschland
Tach zusammen,
meine Schwiegereltern ( Chinesen ) würden uns dieses Jahr gerne in Deutschland besuchen. Einfuhrbegrenzung 430€ ist soweit klar. Wie sieht es denn mit deren eigenen Handys, Laptops, Tablets und Schmuck aus? Ist ja Eigentum was dann nicht in diesen Betrag von 430€ eingerechnet werden dürfte. Muss es denn trotzdem angemeldet werden oder benötigt man Belege oder Rechnunge, o.ä?
Den Zoll habe ich angeschrieben und die haben auch geantwortet, aber aus deren Antwort werde ich nicht recht schlau, da viel Text im langen Sätzen ohne für.mich konkrete Antwort. Vielleicht kennt sich hier ja jemand aus und kann es kurz und knackig erklären.
meine Schwiegereltern ( Chinesen ) würden uns dieses Jahr gerne in Deutschland besuchen. Einfuhrbegrenzung 430€ ist soweit klar. Wie sieht es denn mit deren eigenen Handys, Laptops, Tablets und Schmuck aus? Ist ja Eigentum was dann nicht in diesen Betrag von 430€ eingerechnet werden dürfte. Muss es denn trotzdem angemeldet werden oder benötigt man Belege oder Rechnunge, o.ä?
Den Zoll habe ich angeschrieben und die haben auch geantwortet, aber aus deren Antwort werde ich nicht recht schlau, da viel Text im langen Sätzen ohne für.mich konkrete Antwort. Vielleicht kennt sich hier ja jemand aus und kann es kurz und knackig erklären.
- retroplacebo
- Forumsprofi
- Beiträge: 210
- Registriert: 16.07.2013, 12:31
Re: Einreisen nach Deutschland
Sehr geehrter Herr xyz,
grundsätzlich sollen Einfuhrabgaben nur für solche Nichtgemeinschaftswaren erhoben werden, die endgültig im Zollgebiet der Gemeinschaft verbleiben und dadurch dem hiesigen Wirtschaftskreislauf zugeführt werden.
Umgekehrt bedeutet dies, dass eine Einfuhrabgabenerhebung i.d.R. nicht gerechtfertigt ist, wenn die eingeführten Waren nach vorübergehendem Gebrauch wieder ausgeführt werden.
Für solche Fälle wurde das Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung geschaffen. Es sieht eine vollständige oder teilweise Einfuhrabgabenbefreiung für Nichtgemeinschaftswaren vor, die
zu einem bestimmten Zweck vorübergehend/befristet im Zollgebiet der EG verwendet werden,
während ihrer Verwendung nicht verändert werden sollen und
von vornherein zur Wiederausfuhr aus dem Zollgebiet bestimmt sind.
Zum Warenkreis, der zum Zweck der vorübergehenden Verwendung unter vollständiger Abgabenbefreiung zugelassen ist, zählen u.a. persönliche Gebrauchsgegenstände (wie z.B. tragbare Personal Computer oder Handys).
Von einer im Drittland ansässigen Person kann persönliches Reisegepäck während des zeitlich begrenzten Aufenthaltes in Deutschland, im Rahmen des Zollverfahrens "Vorübergehende Verwendung" vorübergehend abgabenfrei nach Deutschland eingeführt werden.
Für das Verfahren der vorübergehenden Verwendung ist eine Bewilligung erforderlich, die im Regelfall durch die abfertigende Zollstelle mit Annahme der Zollanmeldung erteilt wird.
Die Zollanmeldung zur vorübergehenden Verwendung kann, wenn Sie in der Europäischen Gemeinschaft nicht Ihren gewöhnlichen Wohnsitz haben, durch die sogenannte "Willensäußerung" durch Benutzen des grünen Ausgangs "anmeldefreie Waren" erfolgen, wenn Sie die Voraussetzungen der "vorübergehenden Verwendung" erfüllen.
Eine Sicherheitsleistung ist bei dieser Form der Zollanmeldung nicht erforderlich.
.
In den vorgenannten Fall gilt die Regelung nur, sofern die Zollstelle wegen des Artikels 579 ZK-DVO keine schriftliche Zollanmeldung verlangt. Sie ist für persönliche Gebrauchsgegenstände und für Waren zu Sportzwecken stets bei Einfuhrabgaben in Höhe von jeweils mehr als 5.000 Euro zu verlangen oder bei einem ernsthaften Risiko der Nichterfüllung von Verfahrenspflichten.
Die Zollstellen verlangen bei schriftlichen Zollanmeldungen in jedem Fall eine Sicherheit in Höhe der Einfuhrabgaben, die normalerweise bei Überführung der Waren in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr zu erheben gewesen wäre. Bei mündlichen Zollanmeldungen kann ggf. auch eine reduzierte Sicherheitsleistung angefordert werden.
Weitere Informationen zur vorübergehenden Verwendung erhalten Sie auf unserer Webseite http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle ... _node.html
Das Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung wird durch die Wiederausfuhr innerhalb der vorgeschriebenen Verwendungsfrist beendet. Bei der Grenzzollstelle wird je nach Zollanmeldungsart bei der Einfuhr (durch Willensäußerung, mündlich oder schriftlich) die entsprechende Ausfuhranmeldung abgegeben. D.h. so wie Ihre Schwiegereltern die Waren bei der Einreise angemeldet haben.
°°°
Zusammenfassend können Reisende die über keinen Wohnsitz im Zollgebiet der Gemeinschaft verfügen, ihre anlässlich einer Reise mitgeführten persönlichen Gebrauchsgegenstände, deren Wiederausfuhr zum Zeitpunkt der Einreise schon feststeht, konkludent, durch eine andere Form der Willensäußerung anmelden, bspw. durch Passieren des "grünen Ausgangs" am Flughafen.
Die Zollstelle jedoch auch eine schriftliche (förmliche) Zollanmeldung verlangen.
Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben.
Soweit die vorstehende Antwort fachliche Ausführungen enthält, sind diese aus rechtlichen Gründen unverbindlich.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Schöne
Generalzolldirektion
Zentrale Auskunft
Postfach 10 07 61
01077 Dresden
grundsätzlich sollen Einfuhrabgaben nur für solche Nichtgemeinschaftswaren erhoben werden, die endgültig im Zollgebiet der Gemeinschaft verbleiben und dadurch dem hiesigen Wirtschaftskreislauf zugeführt werden.
Umgekehrt bedeutet dies, dass eine Einfuhrabgabenerhebung i.d.R. nicht gerechtfertigt ist, wenn die eingeführten Waren nach vorübergehendem Gebrauch wieder ausgeführt werden.
Für solche Fälle wurde das Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung geschaffen. Es sieht eine vollständige oder teilweise Einfuhrabgabenbefreiung für Nichtgemeinschaftswaren vor, die
zu einem bestimmten Zweck vorübergehend/befristet im Zollgebiet der EG verwendet werden,
während ihrer Verwendung nicht verändert werden sollen und
von vornherein zur Wiederausfuhr aus dem Zollgebiet bestimmt sind.
Zum Warenkreis, der zum Zweck der vorübergehenden Verwendung unter vollständiger Abgabenbefreiung zugelassen ist, zählen u.a. persönliche Gebrauchsgegenstände (wie z.B. tragbare Personal Computer oder Handys).
Von einer im Drittland ansässigen Person kann persönliches Reisegepäck während des zeitlich begrenzten Aufenthaltes in Deutschland, im Rahmen des Zollverfahrens "Vorübergehende Verwendung" vorübergehend abgabenfrei nach Deutschland eingeführt werden.
Für das Verfahren der vorübergehenden Verwendung ist eine Bewilligung erforderlich, die im Regelfall durch die abfertigende Zollstelle mit Annahme der Zollanmeldung erteilt wird.
Die Zollanmeldung zur vorübergehenden Verwendung kann, wenn Sie in der Europäischen Gemeinschaft nicht Ihren gewöhnlichen Wohnsitz haben, durch die sogenannte "Willensäußerung" durch Benutzen des grünen Ausgangs "anmeldefreie Waren" erfolgen, wenn Sie die Voraussetzungen der "vorübergehenden Verwendung" erfüllen.
Eine Sicherheitsleistung ist bei dieser Form der Zollanmeldung nicht erforderlich.
.
In den vorgenannten Fall gilt die Regelung nur, sofern die Zollstelle wegen des Artikels 579 ZK-DVO keine schriftliche Zollanmeldung verlangt. Sie ist für persönliche Gebrauchsgegenstände und für Waren zu Sportzwecken stets bei Einfuhrabgaben in Höhe von jeweils mehr als 5.000 Euro zu verlangen oder bei einem ernsthaften Risiko der Nichterfüllung von Verfahrenspflichten.
Die Zollstellen verlangen bei schriftlichen Zollanmeldungen in jedem Fall eine Sicherheit in Höhe der Einfuhrabgaben, die normalerweise bei Überführung der Waren in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr zu erheben gewesen wäre. Bei mündlichen Zollanmeldungen kann ggf. auch eine reduzierte Sicherheitsleistung angefordert werden.
Weitere Informationen zur vorübergehenden Verwendung erhalten Sie auf unserer Webseite http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle ... _node.html
Das Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung wird durch die Wiederausfuhr innerhalb der vorgeschriebenen Verwendungsfrist beendet. Bei der Grenzzollstelle wird je nach Zollanmeldungsart bei der Einfuhr (durch Willensäußerung, mündlich oder schriftlich) die entsprechende Ausfuhranmeldung abgegeben. D.h. so wie Ihre Schwiegereltern die Waren bei der Einreise angemeldet haben.
°°°
Zusammenfassend können Reisende die über keinen Wohnsitz im Zollgebiet der Gemeinschaft verfügen, ihre anlässlich einer Reise mitgeführten persönlichen Gebrauchsgegenstände, deren Wiederausfuhr zum Zeitpunkt der Einreise schon feststeht, konkludent, durch eine andere Form der Willensäußerung anmelden, bspw. durch Passieren des "grünen Ausgangs" am Flughafen.
Die Zollstelle jedoch auch eine schriftliche (förmliche) Zollanmeldung verlangen.
Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben.
Soweit die vorstehende Antwort fachliche Ausführungen enthält, sind diese aus rechtlichen Gründen unverbindlich.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Schöne
Generalzolldirektion
Zentrale Auskunft
Postfach 10 07 61
01077 Dresden
-
- VIP
- Beiträge: 2046
- Registriert: 07.02.2011, 11:54
- Danksagung erhalten: 2 Mal
- sweetpanda
- VIP
- Beiträge: 3419
- Registriert: 12.02.2013, 20:39
- Hat sich bedankt: 14 Mal
- Danksagung erhalten: 17 Mal
Re: Einreisen nach Deutschland
Das eigene Handy wird wohl noch gehen, brauchen sie die anderen Geräte wirklich alle hier?
Du hast doch sicher ein Tablet, PC oder Laptop zu Hause, dann sollen sei diese nutzen.
Sind deine Schwiegereltern unter 40, dass sie sich nicht einige Tage von ihren Geräten trennen können?
Schmuck würde ich nur das aller nötigste mitnehmen, was man geschmackvoll an der Frau/Mann tragen kann, mehr auf keinen Fall.
Alles andere könnte man als Umgehung der Zollbestimmungen interpretieren und die Zeiten, dass man in Deutschland mit teurem Schmuck repräsentierte sind vorüber.
Man sollte immer so leicht wie nur irgendwie möglich reisen, auch um keine wertvollen Dinge zu verlieren.
Aber ein sicher Zusage geben, wie man sicher wertmäßig an den Zollbestimmungen vorbeischrammen kann, kann dir keiner geben.
Letztlich sind es verdachtsbezogene Stichproben.
Du hast doch sicher ein Tablet, PC oder Laptop zu Hause, dann sollen sei diese nutzen.
Sind deine Schwiegereltern unter 40, dass sie sich nicht einige Tage von ihren Geräten trennen können?
Schmuck würde ich nur das aller nötigste mitnehmen, was man geschmackvoll an der Frau/Mann tragen kann, mehr auf keinen Fall.
Alles andere könnte man als Umgehung der Zollbestimmungen interpretieren und die Zeiten, dass man in Deutschland mit teurem Schmuck repräsentierte sind vorüber.
Man sollte immer so leicht wie nur irgendwie möglich reisen, auch um keine wertvollen Dinge zu verlieren.
Aber ein sicher Zusage geben, wie man sicher wertmäßig an den Zollbestimmungen vorbeischrammen kann, kann dir keiner geben.
Letztlich sind es verdachtsbezogene Stichproben.
“If you are in favour of global liberal hegemony, you are the enemy.”
Re: Einreisen nach Deutschland
Das ist für dich von Bedeutung.andre-d hat geschrieben:
Umgekehrt bedeutet dies, dass eine Einfuhrabgabenerhebung i.d.R. nicht gerechtfertigt ist, wenn die eingeführten Waren nach vorübergehendem Gebrauch wieder ausgeführt werden.
Für solche Fälle wurde das Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung geschaffen. Es sieht eine vollständige oder teilweise Einfuhrabgabenbefreiung für Nichtgemeinschaftswaren vor, die
zu einem bestimmten Zweck vorübergehend/befristet im Zollgebiet der EG verwendet werden,
während ihrer Verwendung nicht verändert werden sollen und
von vornherein zur Wiederausfuhr aus dem Zollgebiet bestimmt sind.
Deine Schwiegereltern führen die mitgebrachten Gebrauchsgegenstände ja wieder aus.
Re: Einreisen nach Deutschland
qpr hat geschrieben:Das ist für dich von Bedeutung.andre-d hat geschrieben:
Umgekehrt bedeutet dies, dass eine Einfuhrabgabenerhebung i.d.R. nicht gerechtfertigt ist, wenn die eingeführten Waren nach vorübergehendem Gebrauch wieder ausgeführt werden.
Für solche Fälle wurde das Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung geschaffen. Es sieht eine vollständige oder teilweise Einfuhrabgabenbefreiung für Nichtgemeinschaftswaren vor, die
zu einem bestimmten Zweck vorübergehend/befristet im Zollgebiet der EG verwendet werden,
während ihrer Verwendung nicht verändert werden sollen und
von vornherein zur Wiederausfuhr aus dem Zollgebiet bestimmt sind.
Deine Schwiegereltern führen die mitgebrachten Gebrauchsgegenstände ja wieder aus.
Das habe ich auch so verstanden. Hat man denn eine Beweispflicht oder muss es jetzt anmelden und nacher wieder abmelden?
Re: Einreisen nach Deutschland
andre-d hat geschrieben:
Das habe ich auch so verstanden. Hat man denn eine Beweispflicht oder muss es jetzt anmelden und nacher wieder abmelden?
Die Zollanmeldung zur vorübergehenden Verwendung kann, wenn Sie in der Europäischen Gemeinschaft nicht Ihren gewöhnlichen Wohnsitz haben, durch die sogenannte "Willensäußerung" durch Benutzen des grünen Ausgangs "anmeldefreie Waren" erfolgen, wenn Sie die Voraussetzungen der "vorübergehenden Verwendung" erfüllen.
Eine Sicherheitsleistung ist bei dieser Form der Zollanmeldung nicht erforderlich.
- ingo_001
- Titan
- Beiträge: 12205
- Registriert: 02.09.2008, 14:41
- Wohnort: Berlin
- Hat sich bedankt: 1 Mal
- Danksagung erhalten: 21 Mal
Re: Einrheisst daseisen nach Deutschland
Ums noch kürzer zu sagen: Haben sie den "Grünen" Weg gewählt, dann heisst das, dass es Nichts zu verzollen/anzumelden gibt.
Es KANN aber passieren, dass man trotzdem vom Zoll gebeten wird, den Inhalt des Gepäcks zu offenbaren (Stichproben-Kontrolle).
Sollte man dann (z.B.) nicht nur ein oder zwei Smartphones, Laptops etc. dabei haben, kommt man in Erklärungsnöte, denn was sollen zwei Einreisende mit 3,4 oder noch mehr davon.
Also wirklich nur das mitbringen, was auch nachvollziehbar als Eigenbedarf zählt.
Es KANN aber passieren, dass man trotzdem vom Zoll gebeten wird, den Inhalt des Gepäcks zu offenbaren (Stichproben-Kontrolle).
Sollte man dann (z.B.) nicht nur ein oder zwei Smartphones, Laptops etc. dabei haben, kommt man in Erklärungsnöte, denn was sollen zwei Einreisende mit 3,4 oder noch mehr davon.
Also wirklich nur das mitbringen, was auch nachvollziehbar als Eigenbedarf zählt.
Wer Geist hat, hat sicher auch das rechte Wort, aber wer Worte hat, hat darum noch nicht notwendig Geist.
Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.
Die Logik ist Deine Freundin - Wünsch-Dir-Was und Untergangs-Propheten sind falsche Freunde.
Re: Einreisen nach Deutschland
Wertsachen wie Rolex oder dicke fette Zuhälterkette aus Gold sind anzumelden wenn diese ZUSAMMEN mit dem Bargeldbestand in den Hosentaschen einen Wert von über (mehr als ) 10000,-- Euro ergibt.
http://www.sueddeutsche.de/geld/streit- ... -1.1490373
http://www.spiegel.de/wirtschaft/sozial ... 33217.html
Das i Phone und div Tablets zählen nicht dazu außer wenn die noch in Originalverpackung
oder unbenutzt sind .
Du kannst auch 2 Telefone oder Laptops dabei haben aber der Zoll ist nicht vollkommen verblödet der bekommt schon mit ob Du die benutzt oder nur 3 Programme drauf sind für den Export bzw. Import.
Ich reise öfter mit 2 Laptops (privat und Beruf lassen sich trennen) .
Du kannst ja auch Deinen Schwiegereltern mitteilen wie viel Freigepäck sie haben das schränkt Sie auch ein.
Kurz vor der Anreise noch die Durchsage an Deine Verwandtschaft
das jeder sein Gepäck selbst zu tragen hat.
Taxis sind schwer zu bekommen und aus Sicherheitsgründen darf man nicht mehr mit dem eigenen PKW am Flughafen parken
http://www.sueddeutsche.de/geld/streit- ... -1.1490373
http://www.spiegel.de/wirtschaft/sozial ... 33217.html
Das i Phone und div Tablets zählen nicht dazu außer wenn die noch in Originalverpackung
oder unbenutzt sind .
Du kannst auch 2 Telefone oder Laptops dabei haben aber der Zoll ist nicht vollkommen verblödet der bekommt schon mit ob Du die benutzt oder nur 3 Programme drauf sind für den Export bzw. Import.
Ich reise öfter mit 2 Laptops (privat und Beruf lassen sich trennen) .
Du kannst ja auch Deinen Schwiegereltern mitteilen wie viel Freigepäck sie haben das schränkt Sie auch ein.
Kurz vor der Anreise noch die Durchsage an Deine Verwandtschaft
das jeder sein Gepäck selbst zu tragen hat.
Taxis sind schwer zu bekommen und aus Sicherheitsgründen darf man nicht mehr mit dem eigenen PKW am Flughafen parken
Wenn die Sonne Erkenntnis tief steht, werfen auch Zwerge lange Schatten.
.
.guckt auch hier nach http://alternative.aktiv-forum.com/
.
.guckt auch hier nach http://alternative.aktiv-forum.com/
- Grufti
- Titan
- Beiträge: 24808
- Registriert: 30.09.2004, 22:25
- Hat sich bedankt: 19 Mal
- Danksagung erhalten: 48 Mal
Re: Einreisen nach Deutschland
Schmuck mitbringen ???
Recht viele Touristen aus China...und anderswoher kaufen hier teuren Schmuck, da sie bei der Ausreise zumindest die 19 % Märchensteuer wieder zurückbekommen..
Recht viele Touristen aus China...und anderswoher kaufen hier teuren Schmuck, da sie bei der Ausreise zumindest die 19 % Märchensteuer wieder zurückbekommen..
Früher ging es uns gut. heute geht es uns besser...
Es wäre aber besser , es ginge uns wieder gut !
Es wäre aber besser , es ginge uns wieder gut !
- Laogai
- Titan
- Beiträge: 17492
- Registriert: 05.08.2007, 22:36
- Wohnort: N52 29.217 E13 25.482 附近
- Danksagung erhalten: 132 Mal
Re: Einreisen nach Deutschland
Erstens bist du ein Männchen und zweitens viel zu jung, um solche Sachen zu verstehen. Ist nämlich ein Frauen-Ding!Grufti hat geschrieben:Schmuck mitbringen ???
Recht viele Touristen aus China...und anderswoher kaufen hier teuren Schmuck, da sie bei der Ausreise zumindest die 19 % Märchensteuer wieder zurückbekommen..
Frauen reisen mit ihrem Schmuck wie du mit deinen Unterhosen. Oder Besser: Wie du mit deiner Brille/deinem Hörgerät/deinem Herzschrittmacher. Schmuck ist für Weibchen kein Schmuckwerk, sondern essentieller Teil ihres Lebens
Kurz und knackig: Deine Schwiegereltern können (fast) alles einführen was ihnen gehört und was sie auch wieder zurück nach China nehmen werden.andre-d hat geschrieben:Vielleicht kennt sich hier ja jemand aus und kann es kurz und knackig erklären.
Laogai <=> 老盖, Ex-Blogwart
Konfuzius sagt: "Just smile and wave, boys. Smile and wave."
天不怕地不怕就怕洋鬼子开口说中国话!
Konfuzius sagt: "Just smile and wave, boys. Smile and wave."
天不怕地不怕就怕洋鬼子开口说中国话!
- Laogai
- Titan
- Beiträge: 17492
- Registriert: 05.08.2007, 22:36
- Wohnort: N52 29.217 E13 25.482 附近
- Danksagung erhalten: 132 Mal
Re: Einreisen nach Deutschland
Ich befürchte schon die Nachfragen nach meinem "(fast)"Laogai hat geschrieben:Kurz und knackig: Deine Schwiegereltern können (fast) alles einführen was ihnen gehört und was sie auch wieder zurück nach China nehmen werden.andre-d hat geschrieben:Vielleicht kennt sich hier ja jemand aus und kann es kurz und knackig erklären.
Hier die Einschränkung: Drogen und Waffen. Da jedoch weder Drogen noch Waffen an Bord eines Fliegers darf, welcher in China abhebt, ist mein "(fast)" somit obsolet
Laogai <=> 老盖, Ex-Blogwart
Konfuzius sagt: "Just smile and wave, boys. Smile and wave."
天不怕地不怕就怕洋鬼子开口说中国话!
Konfuzius sagt: "Just smile and wave, boys. Smile and wave."
天不怕地不怕就怕洋鬼子开口说中国话!
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 8 Gäste