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"Rückgabe" der chinesischen Staatsbürgerschaft
Verfasst: 07.12.2015, 11:48
von jr1510
Liebes Forum,
meine Frau wurde vor kurzem hier in Deutschland eingebürgert. Bisher war sie Chinesin. Nach allem, was wir bisher gehört hatten, war es bisher so, dass mit der Einbürgerung der chinesische Pass durch die deutschen Einbürgerungsbehörden eingezogen und an die chinesische Botschaft übersandt wurde. Das war bei meiner Frau aber nicht so, d.h. sie hat weiterhin ihren chinesischen Pass. Wir wissen leider auch nicht, ob unsere Behörde ihre Einbürgerung an China gemeldet hat. Was kann man nun tun, um ordnungsgemäß die chinesische Staatsbürgerschaft "zurückzugeben"? Die doppelte Staatsbürgerschaft ist in China ja verboten. Wir möchten demnächst nach China reisen und dazu bald die Visa beantragen. Wir möchten natürlich vermeiden, dass es dabei zu Missverständnissen kommt.
Vielen Dank für Eure Tipps!
Viele Grüße
Jörg
Re: "Rückgabe" der chinesischen Staatsbürgerschaft
Verfasst: 08.12.2015, 01:50
von Helfer
Bei der chinesischen Botschaft anrufen?
Re: "Rückgabe" der chinesischen Staatsbürgerschaft
Verfasst: 08.12.2015, 02:17
von mjs
jr1510 hat geschrieben:Nach allem, was wir bisher gehört hatten, war es bisher so, dass mit der Einbürgerung der chinesische Pass durch die deutschen Einbürgerungsbehörden eingezogen und an die chinesische Botschaft übersandt wurde.
Kannst du kurz mal sagen, wo genau du das gehört hast?
Re: "Rückgabe" der chinesischen Staatsbürgerschaft
Verfasst: 08.12.2015, 04:59
von Klaas
Einem französischen Freund ist das in Ecuador passiert. Er wurde eingebürgert. Ecuador hat seinen französischen Pass "eingezogen" und an die französische Botschaft geschickt. Diese bestellte ihn ein, gab ihm den Pass zurück und erklärte ihm, die französische Nationalität könne er gar nicht ablegen, denn das Privileg Franzose zu sein besitze man auf Lebenszeit. Seither hat er beide Staatsbürgerschaften.
Re: "Rückgabe" der chinesischen Staatsbürgerschaft
Verfasst: 08.12.2015, 05:15
von Shenzhen
Ja und in Tacka Tucka Land, habe ich gehoert, gibt es 4 Staatsbuergerschaften fuer eine...
Wenn man keine Ahnung hat besser mal die....
Deine Frage Joerg ist berechtigt, in Deutschland gibt es soweit ich weiss fuer eingebuergerte Menschen auch nicht die Moeglichkeit der Doppelstaatlichkeit. Es gibt ein paar Ausnahmen, allerdings weiss ich von Chinesen das sie ihre Chin. Staatsbuergerschaft aufgegeben haben und diese Aufgabe auch von China anerkannt wurde, damit wuerde die in Betracht zu ziehende Ausnahme wegfallen.
Wie Helfer richtig sagt kann dir verbindlich nur die Chin. Botschaft bzw. Chin. Behoerden helfen, in wie weit die Amused sind steht auf einem anderen Blatt...
Re: "Rückgabe" der chinesischen Staatsbürgerschaft
Verfasst: 08.12.2015, 05:24
von Suedchina
Ich dachte man muß vorab den Pass bei der Botschaft abgeben , einen Wisch erhalten das Mann / Frau jetzt kurzzeitig Staatenlos ist
und dann kann man sich damit die deutsche Einbürgerungsurkunde abholen gehen.
Falls ihr Euren Pass noch habt Glückwunsch
Ich würde den behalten , was soll passieren an Chinas Grenzen ?
Natürlich würde bzw darfst Du kein Visum für China beantragen
Re: "Rückgabe" der chinesischen Staatsbürgerschaft
Verfasst: 08.12.2015, 05:33
von Shenzhen
Tolle Idee - wie kommt sie dann zurueck?
Re: "Rückgabe" der chinesischen Staatsbürgerschaft
Verfasst: 08.12.2015, 05:52
von Gregor
Suedchina hat geschrieben:Ich dachte man muß vorab den Pass bei der Botschaft abgeben , einen Wisch erhalten das Mann / Frau jetzt kurzzeitig Staatenlos ist
und dann kann man sich damit die deutsche Einbürgerungsurkunde abholen gehen.
So ähnlich habe ich das auch gelesen.
Re: "Rückgabe" der chinesischen Staatsbürgerschaft
Verfasst: 08.12.2015, 06:13
von Klaas
Shenzhen hat geschrieben:
Wenn man keine Ahnung hat besser mal die....
Bevor du andere Leute dumm anmachst, halte besser selber mal die ...
Re: "Rückgabe" der chinesischen Staatsbürgerschaft
Verfasst: 08.12.2015, 06:41
von VielUnterwegz
Mit der Annahme der deutschen Staatsbuergerschaft ist die chinesische sowieso schon erloschen. Der chinesische Pass wird von der chinesischen Botschaft bei der Beantragung des ersten Chinavisums eingezogen, da ehemalige Chinesen diesen bei der Beantragung des ersten Visums abzugeben/mitzuschicken haben.
Re: "Rückgabe" der chinesischen Staatsbürgerschaft
Verfasst: 08.12.2015, 07:15
von Suedchina
Shenzhen hat geschrieben:Tolle Idee - wie kommt sie dann zurueck?
Die Frau kauft keinen Reisepass wie es manche Flüchtlinge in Griechenland tun.
Sie hat eine Aufenthaltserlaubnis oder wie immer der Mist sich nennt.
Wer die deutsche Staatsbürgerschaft bekommt muss schon ein paar Tage in Deutschland wohnen und hat dementsprechend auch ein „Visum“ welches zur Ein und Ausreise berechtigt.
Also raus aus China sollte kein Problem darstellen aber VielUnterwegz hat es wohl am besten beschrieben.
Re: "Rückgabe" der chinesischen Staatsbürgerschaft
Verfasst: 08.12.2015, 07:57
von Teilnehmer
VielUnterwegz hat geschrieben:Der chinesische Pass wird von der chinesischen Botschaft bei der Beantragung des ersten Chinavisums eingezogen, da ehemalige Chinesen diesen bei der Beantragung des ersten Visums abzugeben/mitzuschicken haben.
Nein.
Jörg hat es schon ganz richtig beschrieben: Bei der Aushändigung des deutschen Passes wird der chinesische eingezogen.
Ja, meine bessere Hälfte wurde im März dieses Jahres eingebürgert. Nein, warum es bei Jörg nicht der Fall war, weiß ich nicht. Vergessen? Ist der chinesische Pass wenigstens ungültig gemacht worden?
Re: "Rückgabe" der chinesischen Staatsbürgerschaft
Verfasst: 08.12.2015, 09:00
von blur
Uns hatten Sie es bei der Einbürgerungsbehörde auch so gesagt, der chinesische Pass wird eingezogen sobald man die Einbürgerungsurkunde bekommt. Selbst abgeben muss man da angeblich nichts.
Re: "Rückgabe" der chinesischen Staatsbürgerschaft
Verfasst: 08.12.2015, 09:33
von Helfer
Suedchina hat geschrieben:Shenzhen hat geschrieben:Tolle Idee - wie kommt sie dann zurueck?
Die Frau kauft keinen Reisepass wie es manche Flüchtlinge in Griechenland tun.
Sie hat eine Aufenthaltserlaubnis oder wie immer der Mist sich nennt.
Wer die deutsche Staatsbürgerschaft bekommt muss schon ein paar Tage in Deutschland wohnen und hat dementsprechend auch ein „Visum“ welches zur Ein und Ausreise berechtigt.
Also raus aus China sollte kein Problem darstellen aber VielUnterwegz hat es wohl am besten beschrieben.
Dieses Visum ist jedoch durch die Annahme der deutschen Staatsbürgerschaft erloschen... Der Weg ist also nicht koscher...
Re: "Rückgabe" der chinesischen Staatsbürgerschaft
Verfasst: 08.12.2015, 11:33
von edmund27
Warum soviel Aufregung um den chinesischen Pass. Ich würde Ihn behalten. Und wenn er noch gültig ist kann man Ihn ja noch benutzen.
