Seite 1 von 1

Namensänderung nach Heirat / Künstlername

Verfasst: 20.05.2015, 00:26
von MarkHH
Hallo,

wie sieht es aus mit der Namensänderung nach der Hochzeit, wenn ein Partner einen chinesischen Pass hat? Ich meine, welche Unterlagen benötigt das Konsulat?

Was wir außerdem mal gehört haben ist, dass man auch einen Künstlernamen ("also-known-as") in den chinesischen Pass eintragen lassen kann, der dann wieder als "Rufname" für die deutschen Behörden / deutschen Dokumente gilt? Stimmt dass und wenn ja, welche Unterlagen werden dafür benötigt?

VG
Mark

Re: Namensänderung nach Heirat / Künstlername

Verfasst: 21.05.2015, 08:39
von báitù
Sie geht mit dem Pass und der Heiratsurkunde zum Konsulat bzw. zur Botschaft und lässt ihren Alias eintragen und fertig!

Re: Namensänderung nach Heirat / Künstlername

Verfasst: 21.05.2015, 08:43
von Sachse28
Willkommen zurück im Forum! Leider geht es immer noch um Holzkugeln und Havals.

Re: Namensänderung nach Heirat / Künstlername

Verfasst: 21.05.2015, 09:41
von ingo_001
báitù hat geschrieben:Sie geht mit dem Pass und der Heiratsurkunde zum Konsulat bzw. zur Botschaft und lässt ihren Alias eintragen und fertig!
Willkommen zurück.

Re: Namensänderung nach Heirat / Künstlername

Verfasst: 21.05.2015, 09:43
von cayman
wir mussten im Konsulat in Berlin die Aufenthaltserlaubnis vorweisen

Re: Namensänderung nach Heirat / Künstlername

Verfasst: 21.05.2015, 15:28
von MarkHH
Vielen Dank für die Antworten.
Nur noch ein mal eine kurzen Frage: Beim Standesamt (bei der Eheschließung / Trauung) musste die Partnerin aber den Namen nach deutschem Recht annehmen, oder?

Beste Grüße
Mark Maurin

Re: Namensänderung nach Heirat / Künstlername

Verfasst: 21.05.2015, 18:15
von blur
Niemand wird gezwungen seinen Namen bei einer Heirat zu ändern.
Wenn sie den Namen nach deutschem Recht angenommen hat kann sie ihn als "Künstlername", auf einer separaten Seite im chinesischen Reisepass, eintragen lassen. Wenn sie bei der Heirat ihren chinesischen Nachnamen behalten hat, kann sie natürlich auch im Reisepass nichts nachtragen lassen, denn ihr Name hat sich ja nicht geändert.

Re: Namensänderung nach Heirat / Künstlername

Verfasst: 21.05.2015, 19:52
von ingo_001
MarkHH hat geschrieben: Nur noch ein mal eine kurzen Frage: Beim Standesamt (bei der Eheschließung / Trauung) musste die Partnerin aber den Namen nach deutschem Recht annehmen, oder?
Dieses "Muss" gibts seit -> 10 Jahren nicht mehr.
Viele Ehepaare führen diese Tradition aber fort.

In China behält jeder Ehepartner seinen jeweiligen Familiennamen.
So haben wir das auch gemacht - ist eine der möglichen Namens-Varianten, die auch in D. zulässig sind.

Re: Namensänderung nach Heirat / Künstlername

Verfasst: 22.05.2015, 13:46
von MarkHH
blur hat geschrieben:Niemand wird gezwungen seinen Namen bei einer Heirat zu ändern.
Wenn sie den Namen nach deutschem Recht angenommen hat kann sie ihn als "Künstlername", auf einer separaten Seite im chinesischen Reisepass, eintragen lassen. Wenn sie bei der Heirat ihren chinesischen Nachnamen behalten hat, kann sie natürlich auch im Reisepass nichts nachtragen lassen, denn ihr Name hat sich ja nicht geändert.
Hallo!
Das war vielleicht etwas missverständlich von mir ausgedrückt, aber du hast es richtig interpretiert :)

Ich meinte quasi was bei der (deutschen) standesamtlichen Trauung von UNS beantragt werden soll (muss), damit meine Partnerin nachher im Konsulat den "Künstlernamen" beantragen kann / darf.

Sprich: Sie "muss" (von sich aus) nach deutschem Recht meinen Namen annehmen, ansonsten geht die Eintrag des "Künstlernamen" nicht, richtig?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Re: Namensänderung nach Heirat / Künstlername

Verfasst: 22.05.2015, 15:35
von ingo_001
Schau mal hier rein:

http://forum.chinaseite.de/viewtopic.ph ... en#p115341

Und nutz auch die SuFu (Such Funktion) - dazu gibts schon einige Threads :wink:

Re: Namensänderung nach Heirat / Künstlername

Verfasst: 08.06.2015, 15:37
von báitù
MarkHH hat geschrieben:Sprich: Sie "muss" (von sich aus) nach deutschem Recht meinen Namen annehmen, ansonsten geht die Eintrag des "Künstlernamen" nicht, richtig?

Vielen Dank für Eure Hilfe!
Solange deine Braut noch Chinesin ist, ist es doch völlig latte, was wo steht. Wir haben fürs Standesamt einen gemeinsamen Familiennamen gewählt (und zwar - von beiden gewollt! - meinen). Jetzt sind halt alle offiziellen Schreiben in D-Land auf ihren "neuen Nachnamen" und außerhalb der Republik verkehrt sie - mit ihrem chinesischen Pass - immer noch als Frau mit den zwei Buchstaben. Der Alias taucht als aka auf der letzten Seite in ihrem Pass auf und gut ist. Ein "Künstlername" nach dem deutschen PauswG oder PassG erfordert auch die deutsche Staatsbürgerschaft! :wink:

@ i001 und S28: Danke! :)

Re: Namensänderung nach Heirat / Künstlername

Verfasst: 15.11.2015, 11:52
von wantianyou
@ báitù: Eine vielleicht etwas banal wirkende Frage: Hat Deine Frau dann ihren Familiennamen (姓) in deinen Familiennamen geändert, oder gehört er jetzt mit zum Vornamen? Ich frage, da in China der Familienname doch meistens mit zum Rufnamen gehört. Konkret: Wenn sie in China beispielsweise Chai Lin heißen würde, heißt sie dann hier Chai-Lin Müller oder nur Lin Müller?

Re: Namensänderung nach Heirat / Künstlername

Verfasst: 15.11.2015, 13:48
von Haima
Hallo,

Bei uns sind Theorie und Praxis etwas verschieden:

Auf offiziellen Dokumenten: Lin Chai-Müller
Im Sprachgebrauch: Chailin Müller

Gruss

Haima