Minderjährige Schwester aus China nach Deutschland
Verfasst: 02.05.2015, 12:29
Hallo liebes Forum,
wir haben ein kleines Anliegen, wo wir versucht haben uns nach besten Wissen und Gewisssen schlau zu machen, jedoch seitens der Botschaft etc. nur schlechte bzw. nicht alle Möglichkeiten erwähnt werden.
Wir hoffen hier jemanden zu finden, der uns eventuell einen Gedankenanstoß geben kann, oder am besten, sogar dieselbe Situation durch gemacht hat....
Ich beschreibe einmal am besten die Problematik:
Wir(30,27, verheiratet zwei Kinder (Ich deutsch - meine Frau Chinesin seit vier Jahren in Deutschland) (Kinder--> 4 jahre China geboren, 2 Deutschland geb. beide Deutsche Staatsangehörigkeit)
leben hier glücklich in Lohn und Brot.
Jetzt kommt das Problem das die Mutter meiner Frau nicht mehr Sorge für die minderj. Schwester ( 11 Jahre) in China tragen kann.
Sie hat sehr stark abgebaut körperlich, fängt an verwirrt zu werden, hat schwarze Flecken an den Armen ( 50 Jahre ) etc....
Für uns steht jetzt natürlich das Wohl der kleinen im Vordergrund und wir würden mit aller Liebe Sie gerne aufnehmen um Ihr eine gesegnete Zukunft geben.
Wer China kennt, weiß um die Problematik....vorher wurde die Mutter unterstüzt durch die Tante (zwanzig Jahre lang), jedoch traut Sie sich das nach Schlaganfall verständlicher weise nicht mehr zu.....der Vater verließ kurz nach der Geburt des zweiten Kindes die Familie...
Wir haben schon viele Möglichkeiten in Betracht gezogen, leider alle am Ende ohne Erfolg bzw. haben wir nicht die nötige Sicherheit...
Wir haben von der Botschaft folgende Aussage bekommen :
------------>
Sehr geehrter Herr R.
Gerne kann ich Ihnen folgende generelle Informationen zu Adoptionen geben:
Sowohl Deutschland als auch China sind Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die
Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption (HAÜ). Um das Verfahren bei internationalen Kindesadoptionen zu vereinheitlichen und zu verbessern, sind in den jeweiligen Vertragsstaaten zentrale Behörden benannt, die für alle Fragen zu Auslandsadoptionen zuständig sind.
Das o.g. HAÜ kommt nur bei sogenannten Auslandsadoptionen zur Anwendung, d.h. wenn der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes in direktem Zusammenhang mit der Adoption wechseln würde wie bei Ihnen.
In Deutschland ist diese zentrale Behörde die Bundeszentralstelle für Auslandsadoption beim Bundesamt für Justiz, Webseite:
https://www.bundesjustizamt.de/DE/Theme ... _node.html
Auf dieser Webseite finden Sie bereits umfangreiche Informationen zum Adoptionsverfahren selbst und für darüber hinaus gehende Fragen auch
deren Kontaktadresse.
Die zentrale Behörde in der Volksrepublik China ist das "China Center for Adoption Affairs", Website:
http://www.china-ccaa.org/frames/index_unlogin.jsp
Ich würde Ihnen daher empfehlen mit Ihren Anwälten auszuloten, ob in Ihrem Fall eine Adoption in Deutschland oder in China sinnvoller ist.
Sollten Sie einen anderen Weg als den der Adoption gehen wollen, möchte ich die Hinweise der Visastelle in Erinnerung rufen, nach denen eine Aufenthaltserlaubnis zum Kindernachzug hier nicht in Frage kommen würde, da dafür ein rechtliches Eltern-Kind-Verhältnis Voraussetzung ist – die Übertragung der Vormundschaft, bzw. Personensorge genügt laut Gesetz nicht. Zu den Erfordernissen zum „Nachzug sonstiger Familienangehöriger“, bei dem eine außergewöhnliche Härte vorliegen muss, möchte ich Sie ebenfalls auf Ihre bisherige Korrespondenz mit der Visastelle verweisen.
Ich hoffe Ihnen damit etwas weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Amtsrätin
_______________________
Rechts- und Konsularabteilung
Generalkonsulat Shanghai<<-----------------------
Ok leider funktioniert keine Adoption, von Schwester zur Schwester....-.-
was wir gehört haben wäre evetuell eine pflegebedürftig seitens der Schwester?!? Die Mutter hat kein großes Interesse nach Deutschland zu kommen, wobei Sie nachtürlich Ihre beiden Töchter sehr vermissen würde, wenn diese in Deutschland leben und Sie alleine in China.
Perfekt wäre natürlich wenn ein kompletter Familiennachzug gehen würde ( Mutter und Schwester)
Puuh ok, ich hoffe ich konnte das grob Beschreiben für welches Problem wir uns Hilfe erhoffen und danken allen vorab schon einmal für die genommene Zeit und das Interesse uns zu helfen !!!!
Liebe Grüße, Mirco und Lily und Kinder
wir haben ein kleines Anliegen, wo wir versucht haben uns nach besten Wissen und Gewisssen schlau zu machen, jedoch seitens der Botschaft etc. nur schlechte bzw. nicht alle Möglichkeiten erwähnt werden.
Wir hoffen hier jemanden zu finden, der uns eventuell einen Gedankenanstoß geben kann, oder am besten, sogar dieselbe Situation durch gemacht hat....
Ich beschreibe einmal am besten die Problematik:
Wir(30,27, verheiratet zwei Kinder (Ich deutsch - meine Frau Chinesin seit vier Jahren in Deutschland) (Kinder--> 4 jahre China geboren, 2 Deutschland geb. beide Deutsche Staatsangehörigkeit)
leben hier glücklich in Lohn und Brot.
Jetzt kommt das Problem das die Mutter meiner Frau nicht mehr Sorge für die minderj. Schwester ( 11 Jahre) in China tragen kann.
Sie hat sehr stark abgebaut körperlich, fängt an verwirrt zu werden, hat schwarze Flecken an den Armen ( 50 Jahre ) etc....
Für uns steht jetzt natürlich das Wohl der kleinen im Vordergrund und wir würden mit aller Liebe Sie gerne aufnehmen um Ihr eine gesegnete Zukunft geben.
Wer China kennt, weiß um die Problematik....vorher wurde die Mutter unterstüzt durch die Tante (zwanzig Jahre lang), jedoch traut Sie sich das nach Schlaganfall verständlicher weise nicht mehr zu.....der Vater verließ kurz nach der Geburt des zweiten Kindes die Familie...
Wir haben schon viele Möglichkeiten in Betracht gezogen, leider alle am Ende ohne Erfolg bzw. haben wir nicht die nötige Sicherheit...
Wir haben von der Botschaft folgende Aussage bekommen :
------------>
Sehr geehrter Herr R.
Gerne kann ich Ihnen folgende generelle Informationen zu Adoptionen geben:
Sowohl Deutschland als auch China sind Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die
Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption (HAÜ). Um das Verfahren bei internationalen Kindesadoptionen zu vereinheitlichen und zu verbessern, sind in den jeweiligen Vertragsstaaten zentrale Behörden benannt, die für alle Fragen zu Auslandsadoptionen zuständig sind.
Das o.g. HAÜ kommt nur bei sogenannten Auslandsadoptionen zur Anwendung, d.h. wenn der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes in direktem Zusammenhang mit der Adoption wechseln würde wie bei Ihnen.
In Deutschland ist diese zentrale Behörde die Bundeszentralstelle für Auslandsadoption beim Bundesamt für Justiz, Webseite:
https://www.bundesjustizamt.de/DE/Theme ... _node.html
Auf dieser Webseite finden Sie bereits umfangreiche Informationen zum Adoptionsverfahren selbst und für darüber hinaus gehende Fragen auch
deren Kontaktadresse.
Die zentrale Behörde in der Volksrepublik China ist das "China Center for Adoption Affairs", Website:
http://www.china-ccaa.org/frames/index_unlogin.jsp
Ich würde Ihnen daher empfehlen mit Ihren Anwälten auszuloten, ob in Ihrem Fall eine Adoption in Deutschland oder in China sinnvoller ist.
Sollten Sie einen anderen Weg als den der Adoption gehen wollen, möchte ich die Hinweise der Visastelle in Erinnerung rufen, nach denen eine Aufenthaltserlaubnis zum Kindernachzug hier nicht in Frage kommen würde, da dafür ein rechtliches Eltern-Kind-Verhältnis Voraussetzung ist – die Übertragung der Vormundschaft, bzw. Personensorge genügt laut Gesetz nicht. Zu den Erfordernissen zum „Nachzug sonstiger Familienangehöriger“, bei dem eine außergewöhnliche Härte vorliegen muss, möchte ich Sie ebenfalls auf Ihre bisherige Korrespondenz mit der Visastelle verweisen.
Ich hoffe Ihnen damit etwas weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Amtsrätin
_______________________
Rechts- und Konsularabteilung
Generalkonsulat Shanghai<<-----------------------
Ok leider funktioniert keine Adoption, von Schwester zur Schwester....-.-
was wir gehört haben wäre evetuell eine pflegebedürftig seitens der Schwester?!? Die Mutter hat kein großes Interesse nach Deutschland zu kommen, wobei Sie nachtürlich Ihre beiden Töchter sehr vermissen würde, wenn diese in Deutschland leben und Sie alleine in China.
Perfekt wäre natürlich wenn ein kompletter Familiennachzug gehen würde ( Mutter und Schwester)
Puuh ok, ich hoffe ich konnte das grob Beschreiben für welches Problem wir uns Hilfe erhoffen und danken allen vorab schon einmal für die genommene Zeit und das Interesse uns zu helfen !!!!
Liebe Grüße, Mirco und Lily und Kinder