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Reisedokument für Mischlingskinder

Verfasst: 31.03.2015, 22:43
von Kuppi
Hallo und Ni hao an alle Forumnutzer,

Hat jemand Erfahrungen mit der neuen Möglichkeit, Mischlingskindern ein chinesisches Reisedokument ausstellen zu lassen?

Hier ganz kurz unsere Vita:

Meine Frau und ich sind seit 2008 ein Paar.

Nach langjähriger Fernbeziehung haben wir 2011 in Dänemark mit Apostille geheiratet und leben seither in Deutschland.

Die Ehe ist in China nicht registriert, der Reisepass meiner Frau ist unverändert, ihr Aufenthaltstitel trägt jedoch einen Doppelnamen.

Unsere Töchter sind 2013 und 2014 geboren und tragen jeweils einen westlichen (Erstname) und einen chinesischen (zweiter Vorname) Namen. Die Kinder haben ausschließlich die deutsche Staatsbürgerschaft. Der Familienname ist mein Nachname.

Wir werden nun im Mai 4 Wochen in China verbringen, wir möchten, um uns die Visumsgebühren zu sparen, die neue Möglichkeit nutzen, einen chinesischen Reisepass für die Kinder ausstellen zu lassen.

Ich war jedoch etwas irritiert, als ich den Antrag dazu gesehen habe. Meine Frau hat ihren chinesischen Familiennamen als Nachnamen der Kinder eingetragen, sowie deren zweiten Vornamen als deren Vornamen im chinesischen Pass, sowohl in chinesischer als auch in lateinischer Schrift.

Und hier meine Fragen:

1. Ist es nicht etwas merkwürdig dass die Kinder zwei völlig unterschiedliche Namen haben, je nach Reisedokument? (Deutscher Reisepass: Westlicher Vorname - chinesischer Vorname - westlicher Nachname --- Chinesischer Pass: Chinesischer Vorname - Chinesischer Nachname meiner Frau)

2. Sind die Kinder nun Doppelstaatsbürger?

3. Wenn ein Mischlingskind keinen chinesischen (Vor-)Namen hat, was steht dann in diesem Dokument?

4. Unsere Ehe läuft absolut harmonisch, auch wenn es zu 99,999% nicht passieren wird, könnte sich meine Frau auf nimmerwiedersehen mit den Kindern nach China absetzen?

Re: Reisedokument für Mischlingskinder

Verfasst: 31.03.2015, 23:02
von Laogai
Tach Kuppi und herzlich willkommen im Forum! :D

Diesen Thread kennst du bereits?
Kuppi hat geschrieben:2. Sind die Kinder nun Doppelstaatsbürger?
Nein, sind sie nicht. Sie sind weiterhin deutsche Staatsangehörige. Das Dokument, mit dem sie nach und in China reisen können, ist ein 旅行证 (etwa "Reisezertifikat"), kein Reisepass (护照) oder Personalausweis (身份证).

Re: Reisedokument für Mischlingskinder

Verfasst: 01.04.2015, 07:18
von Sachse28
Welchen Aufenthaltsstatus hat die chinesische Ehefrau in Deutschland?

Re: Reisedokument für Mischlingskinder

Verfasst: 01.04.2015, 08:30
von tigerprawn
Meiner Meinung nach ist das Kind wenn es ein Reisezertifikat bekommen kann auch Doppelstaatler. Das Anrecht auf dieses Dokuments leitet sich doch aus dem Staatsangehörigkeitsrecht ab. Pass gibt es nicht, da es kein Hukou gibt (was natürlich eine chinesische Spezialität ist).
Auch wenn wikipedia nicht immer Recht hat:http://en.wikipedia.org/wiki/Chinese_Travel_Document

Re: Reisedokument für Mischlingskinder

Verfasst: 01.04.2015, 14:36
von vilarinha
Das Dokument gibt es nur solange deine Frau KEINE unbefristete Aufenthaltserlaubnis für D hat.
Die Namen sollten so wie deine Frau es will in Ordnung sein.
Im Dokument steht "the bearer of this travel document is a citizen of the People's Republic of China"

lg
V.

Re: Reisedokument für Mischlingskinder

Verfasst: 01.04.2015, 18:07
von sanctus
Die Frage nach der doppelten Staatbürgerschaft hängt hier tatsächlich mit dem Aufenthaltsstatus des chin. Elternteils zusammen. Wenn der chin. Elternteil sich bereits in Deutschland offiziell niedergelassen hat (定居), also eine Niederlassungserlaubnis besitzt, dann hat das Kind nur die deutsche Staatbürgerschaft. Im anderen Fall (mit befristeter AE) hat das Kind neben der deutschen auch die chinesische Staatsbürgerschaft.

Das Thema wurde aber bereits sehr ausführlich besprochen. Siehe Laogais Link! - Dort ist auch der originale chinesische Gesetzestext zu finden.

Re: Reisedokument für Mischlingskinder

Verfasst: 15.04.2015, 08:42
von CH1
halo hubert nain check raises niecht as turistin a look beandraakt in Schinah a family reunification visa normalährwaise wierd doitschkänntnisse after aeins required on possible exceptions informierd the zustendige Consulaat

:lol: :lol: für mich, die Antwort des Jahres...

Re: Reisedokument für Mischlingskinder

Verfasst: 15.04.2015, 08:57
von Be_happy
Kuppi hat geschrieben:4. Unsere Ehe läuft absolut harmonisch, auch wenn es zu 99,999% nicht passieren wird, könnte sich meine Frau auf nimmerwiedersehen mit den Kindern nach China absetzen?
Natürlich kann sie sich "in China" mit und ohne die Kinder absetzen...

Re: Reisedokument für Mischlingskinder

Verfasst: 15.04.2015, 11:37
von ingo_001
Be_happy hat geschrieben:
Kuppi hat geschrieben:4. Unsere Ehe läuft absolut harmonisch, auch wenn es zu 99,999% nicht passieren wird, könnte sich meine Frau auf nimmerwiedersehen mit den Kindern nach China absetzen?
Natürlich kann sie sich "in China" mit und ohne die Kinder absetzen...
Da sie aber (s. EP) in D. leben, müsste sie erstmal mit dem Kind nach China ausreisen - und das geht (wies in einem anderen Thread steht) nicht ohne die schriftl. Einverständniserklärung des Vaters (zzgl. Kopie der Geb.-Urkunde des Kindes).