Reisedokument für Mischlingskinder
Verfasst: 31.03.2015, 22:43
Hallo und Ni hao an alle Forumnutzer,
Hat jemand Erfahrungen mit der neuen Möglichkeit, Mischlingskindern ein chinesisches Reisedokument ausstellen zu lassen?
Hier ganz kurz unsere Vita:
Meine Frau und ich sind seit 2008 ein Paar.
Nach langjähriger Fernbeziehung haben wir 2011 in Dänemark mit Apostille geheiratet und leben seither in Deutschland.
Die Ehe ist in China nicht registriert, der Reisepass meiner Frau ist unverändert, ihr Aufenthaltstitel trägt jedoch einen Doppelnamen.
Unsere Töchter sind 2013 und 2014 geboren und tragen jeweils einen westlichen (Erstname) und einen chinesischen (zweiter Vorname) Namen. Die Kinder haben ausschließlich die deutsche Staatsbürgerschaft. Der Familienname ist mein Nachname.
Wir werden nun im Mai 4 Wochen in China verbringen, wir möchten, um uns die Visumsgebühren zu sparen, die neue Möglichkeit nutzen, einen chinesischen Reisepass für die Kinder ausstellen zu lassen.
Ich war jedoch etwas irritiert, als ich den Antrag dazu gesehen habe. Meine Frau hat ihren chinesischen Familiennamen als Nachnamen der Kinder eingetragen, sowie deren zweiten Vornamen als deren Vornamen im chinesischen Pass, sowohl in chinesischer als auch in lateinischer Schrift.
Und hier meine Fragen:
1. Ist es nicht etwas merkwürdig dass die Kinder zwei völlig unterschiedliche Namen haben, je nach Reisedokument? (Deutscher Reisepass: Westlicher Vorname - chinesischer Vorname - westlicher Nachname --- Chinesischer Pass: Chinesischer Vorname - Chinesischer Nachname meiner Frau)
2. Sind die Kinder nun Doppelstaatsbürger?
3. Wenn ein Mischlingskind keinen chinesischen (Vor-)Namen hat, was steht dann in diesem Dokument?
4. Unsere Ehe läuft absolut harmonisch, auch wenn es zu 99,999% nicht passieren wird, könnte sich meine Frau auf nimmerwiedersehen mit den Kindern nach China absetzen?
Hat jemand Erfahrungen mit der neuen Möglichkeit, Mischlingskindern ein chinesisches Reisedokument ausstellen zu lassen?
Hier ganz kurz unsere Vita:
Meine Frau und ich sind seit 2008 ein Paar.
Nach langjähriger Fernbeziehung haben wir 2011 in Dänemark mit Apostille geheiratet und leben seither in Deutschland.
Die Ehe ist in China nicht registriert, der Reisepass meiner Frau ist unverändert, ihr Aufenthaltstitel trägt jedoch einen Doppelnamen.
Unsere Töchter sind 2013 und 2014 geboren und tragen jeweils einen westlichen (Erstname) und einen chinesischen (zweiter Vorname) Namen. Die Kinder haben ausschließlich die deutsche Staatsbürgerschaft. Der Familienname ist mein Nachname.
Wir werden nun im Mai 4 Wochen in China verbringen, wir möchten, um uns die Visumsgebühren zu sparen, die neue Möglichkeit nutzen, einen chinesischen Reisepass für die Kinder ausstellen zu lassen.
Ich war jedoch etwas irritiert, als ich den Antrag dazu gesehen habe. Meine Frau hat ihren chinesischen Familiennamen als Nachnamen der Kinder eingetragen, sowie deren zweiten Vornamen als deren Vornamen im chinesischen Pass, sowohl in chinesischer als auch in lateinischer Schrift.
Und hier meine Fragen:
1. Ist es nicht etwas merkwürdig dass die Kinder zwei völlig unterschiedliche Namen haben, je nach Reisedokument? (Deutscher Reisepass: Westlicher Vorname - chinesischer Vorname - westlicher Nachname --- Chinesischer Pass: Chinesischer Vorname - Chinesischer Nachname meiner Frau)
2. Sind die Kinder nun Doppelstaatsbürger?
3. Wenn ein Mischlingskind keinen chinesischen (Vor-)Namen hat, was steht dann in diesem Dokument?
4. Unsere Ehe läuft absolut harmonisch, auch wenn es zu 99,999% nicht passieren wird, könnte sich meine Frau auf nimmerwiedersehen mit den Kindern nach China absetzen?