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Q Visum bei Partner mit Studentenvisum mgl?
Verfasst: 09.12.2014, 09:40
von HeDi
Hallo, liebe China- Freunde,
meine Frau und ich ziehen mitte April nach Beijing.
Ich habe dort zwar Arbeit gefunden, allerdings ist das Unternehmen zu klein, um mir ein Z- Visum zu beantragen (10:1 Regel). Zumndest vorerst.
Uns wurde empfohlen, nebenbei zb. chinesisch zu studieren, um so ein Studentenvisum zu bekommen.
Frage1: Wer entscheidet, ob ich ein X1 oder ein X2 Visum bekomme?
Die dauer des Studiums? Die Art des Studiums? Der Beamte?
Frage 2:Muss ich zum verlängern des Visums nach 180 bzw 360 tg. das Land verlassen? oder geht das vor Ort?
Frage 3: Kann ich nach Beijing mit einem Touristenvisum kommen und vor Ort ein Studentenvisum beantragen, oder muss ich micht von D-Land um alles kümmern (einschreiben an der Uni etc.)?
Frage 4: Wie bekomme ich dieses JWxxx Formular, das ich für das X1 Visum bräuchte? kommt das Automatisch?
Frage 5: Bekommt meine Frau ein Q- Visum, wenn ich ein X1 oder X2 Visum erhalte? Muss das dann ebenfalls immer erneuert werden?
So, ich hoffe, da ist für jeden was dabei
Vielen Dank im Vorraus für eure Mithilfe.
LG, HeDi
Re: Q Visum bei Partner mit Studentenvisum mgl?
Verfasst: 09.12.2014, 09:53
von mazzel
O.o
Also die Firma empfielt von Anfang an etwas illegales, oder verstehe ich das jetzt gerade falsch??
Re: Q Visum bei Partner mit Studentenvisum mgl?
Verfasst: 09.12.2014, 10:23
von HeDi
es ist schon Legal, das ich da Arbeite.
nur können sie mir kein Z-Visum beantragen.
Re: Q Visum bei Partner mit Studentenvisum mgl?
Verfasst: 09.12.2014, 10:34
von de guo xiong
HeDi hat geschrieben:es ist schon Legal, das ich da Arbeite.
genau das, ist das illegal. Du sollst mit einem Studentenvisum arbeiten - dafuer ist dieses nicht vorgesehen.
Re: Q Visum bei Partner mit Studentenvisum mgl?
Verfasst: 09.12.2014, 10:49
von ingo_001
Is das jetzt frech, naiv oder dummdreist?
HeDi hat geschrieben:es ist schon Legal, das ich da Arbeite.
nur können sie mir kein Z-Visum beantragen.
Dgx hats ja schon gesagt - aber man kanns nicht oft genug sagen:
Du arbeitest mit einem falschen Visum - also eindeutig illegal.
Das Q-Visum gibts nur beim Besuch
chin. Verwandten.
Und da ich mal annehme, dass Du Deine dt. Staatsbürgerschaft nicht gegen die Chin. eintauschen willst, gibts für Deine Frau folgerichtig auch keine Möglichkeit ein Q-Visum zu bekommen.
Sie wird nur mit einem Touristen-Visum (L-Visum) nach China kommen können.
Denn einladen kannst Du sie nicht, da Du dort illegal arbeitest (s.o.).
Re: Q Visum bei Partner mit Studentenvisum mgl?
Verfasst: 09.12.2014, 11:19
von HeDi
und was kann ich jetzt tun?
Das unternehmen ist sehr seriös. arbeitet mit großen Firmen und Universitäten zusammen.
Haben auch gewisse sonderrechte, da sie auf Botschaftsgelände sind. Vielleicht können die es deshalb so handhaben?
Touristenvisum heißt, sie muss alle 30-90 Tage ausreisen um es zu verlängern?
Re: Q Visum bei Partner mit Studentenvisum mgl?
Verfasst: 09.12.2014, 11:35
von ingo_001
HeDi hat geschrieben:und was kann ich jetzt tun?
Weiter lesen.
HeDi hat geschrieben:Das unternehmen ist sehr seriös. arbeitet mit großen Firmen und Universitäten zusammen.
Seriös kanns nicht sein, sonst hättest Du ein Z-Visum, um das sich das Unternehmen zu kümmern hat, bei dem Du in China arbeitest - und zwar BEVOR Du in China bist.
Du musst schon mit dem Z-Visum einreisen.
HeDi hat geschrieben:Haben auch gewisse sonderrechte, da sie auf Botschaftsgelände sind. Vielleicht können die es deshalb so handhaben?
Na dann mal die Karten auf den Tisch: Was ist das denn für ein "seriöses" Unternehmen?
Ominös und suspekt passt da besser, denn seriöse Firmen würden Dich nicht illegal arbeiten lassen.
Da gibts auch keine Sonderrechte ...
HeDi hat geschrieben:Touristenvisum heißt, sie muss alle 30-90 Tage ausreisen um es zu verlängern?
Ggfs. ist eine einmalige Verlängerung mögl.
Re: Q Visum bei Partner mit Studentenvisum mgl?
Verfasst: 09.12.2014, 11:42
von HeDi
Ich verstehe nicht, warum es illegal ist, ohne Z Visum zu arbeiten?
Ich kenne vor ort viele, die ein X Visum, Touristen Visum etc haben und ihren Lebensunterhalt als English Teacher beschtreiten. Ist das auch illegal?
Es ist eine deutsche Tochterklinik, die nur deutsche Patienten behandelt. v.a. die aus der Automobilbranche.
Sie haben 14 angestellte, und die 10:1 regels sagt, auf jedes Z Visum sollten 10 chinesen angestellt werden.
Die meisten Angestellten handhaben es so, das sie nebenher Studieren. Dann arbeiten die alle Illegal?
Ggfs. ist eine einmalige Verlängerung mögl.
d.h.? Verlängerung um wie lange?
Re: Q Visum bei Partner mit Studentenvisum mgl?
Verfasst: 09.12.2014, 11:56
von ingo_001
HeDi hat geschrieben:Ich verstehe nicht, warum es illegal ist, ohne Z Visum zu arbeiten?
Ich kenne vor ort viele, die ein X Visum, Touristen Visum etc haben und ihren Lebensunterhalt als English Teacher beschtreiten. Ist das auch illegal?
Ja, ja und nochmal ... JA.
Mal ne Denksportaufgabe:
Ist es in D. legal als visumspflichtiger Nicht-EU-Bürger ohne eine Arbeitserlaubnis zu arbeiten?
Nein, es ist .. ILLEGAL.
HeDi hat geschrieben:Es ist eine deutsche Tochterklinik, die nur deutsche Patienten behandelt. v.a. die aus der Automobilbranche.
Sie haben 14 angestellte, und die 10:1 regels sagt, auf jedes Z Visum sollten 10 chinesen angestellt werden.
Das ist quatsch: JEDER Ausländer, der in China arbeiten will, braucht dazu ein Z-Visum - alles andere ist illegal.
HeDi hat geschrieben:Die meisten Angestellten handhaben es so, das sie nebenher Studieren. Dann arbeiten die alle Illegal?
Ja, es ist ... Trommelwirbel ... illegal.
Ggfs. ist eine einmalige Verlängerung mögl.
HeDi hat geschrieben:d.h.? Verlängerung um wie lange?
Das ist einzelfallabhängig.
Re: Q Visum bei Partner mit Studentenvisum mgl?
Verfasst: 09.12.2014, 12:01
von mazzel
Pre-Skriptum: Ingo war schneller!
HeDi hat geschrieben:Ich verstehe nicht, warum es illegal ist, ohne Z Visum zu arbeiten?
Weil ein Z-Visum "Arbeitsvisum" genannt wird und ein X-Visum Studentenvisum! Sagt doch der Name schon! Ich weiß noch von "meiner" Firma in China, wo ich ein Praktikum gemacht habe, dass es schon ein riesen Aufwand war, ausländische Studenten als Praktikanten einzustellen, da auch hier der Verdacht der illegalen Beschäftigung aufkommt. Es mussten Genehmigungen von der Uni ausgestellt werden, dass das Praktikum ein sinnvoller Teil des Studiums ist, diese dann von der Polizei gestempelt werden und und und. Und diese Leute hatten bereits ein Studentenvisum und wollten "nur" ein Praktikum machen. Jetzt möchtest du fulltime mit nem Studentenvisum arbeiten...
China mag ja für einge Leute noch recht rückschrittlich sein, aber wenn die Chinesen etwas können, dann "Wie du mir, so ich dir!". Soll heißen, wenn ein Chinese in Deutschland nicht ohne Arbeitsgenehmigung arbeiten darf, dann darf das der Deutsche auch nicht in China!
Und da wären wir wieder beim Z-Visum: Um das zu beantragen, muss die Firma, welche dich in China einstellen will, nämlich einige Auflagen erfüllen und dir eine Arbeitsgenehmigung bei den örtlichen Behörden austellen lassen. Dafür musst du der Firma natürlich diverse Unterlagen von dir schicken (kannst dich mal informieren, auch hier im Forum). Ohne chinesische Arbeitserlaubnis, kein Z-Visum!
Re: Q Visum bei Partner mit Studentenvisum mgl?
Verfasst: 09.12.2014, 12:06
von HeDi
ok. ich sehe schon, da besteht redebedarf mit dem unternehmen.
vielen dank für die geduldige Erklärungen. Bin da ziemlich unbeholfen auf dem Gebiet.
Ich kläre das nochmal ab.
Unabhänig davon:
Mit einem Studentenvisum kann ich niemanden parallel mit ins Land nehmen, der genauso lange bleiben darf, wie mein Studentenvisum gilt?
Re: Q Visum bei Partner mit Studentenvisum mgl?
Verfasst: 09.12.2014, 12:15
von ingo_001
Und weil viele "seriöse" Firmen meinen, darum ->
mazzel hat geschrieben:Und da wären wir wieder beim Z-Visum: Um das zu beantragen, muss die Firma, welche dich in China einstellen will, nämlich einige Auflagen erfüllen und dir eine Arbeitsgenehmigung bei den örtlichen Behörden austellen lassen. Dafür musst du der Firma natürlich diverse Unterlagen von dir schicken (kannst dich mal informieren, auch hier im Forum). Ohne chinesische Arbeitserlaubnis, kein Z-Visum!
herum zu kommen, verleiten sie die Angestellten in spe zu solchen illegalen Praktiken
Nur zur Info:
Kommt das raus, ist nicht nur der illegal Arbeitende dran, sondern auch die betr. Firma.
Re: Q Visum bei Partner mit Studentenvisum mgl?
Verfasst: 09.12.2014, 12:18
von ingo_001
HeDi hat geschrieben:Mit einem Studentenvisum kann ich niemanden parallel mit ins Land nehmen, der genauso lange bleiben darf, wie mein Studentenvisum gilt?
Richtig.
Das Stdentenvisum ist - wie jedes andere Visum auch - nur für die Person gültig, die es beantragt hat.
Re: Q Visum bei Partner mit Studentenvisum mgl?
Verfasst: 09.12.2014, 12:22
von HeDi
Richtig.
Das Stdentenvisum ist - wie jedes andere Visum auch - nur für die Person gültig, die es beantragt hat.
naja, beim Z Visum kann man einen angehörigen mitnehmen oder?
Also er hat dann ein anderes spezielles Visum aufgrund von dem Z-Visum des Partners.
Re: Q Visum bei Partner mit Studentenvisum mgl?
Verfasst: 09.12.2014, 12:27
von ingo_001
HeDi hat geschrieben:Richtig.
Das Stdentenvisum ist - wie jedes andere Visum auch - nur für die Person gültig, die es beantragt hat.
naja, beim Z Visum kann man einen angehörigen mitnehmen oder?
NEIN.
HeDi hat geschrieben:Also er hat dann ein anderes spezielles Visum aufgrund von dem Z-Visum des Partners.
Das ist richtig.
Wenn Du ein Z-Visum hast, dann kannst Du jemanden einladen, so dass der dann ein anderes Visum bekommt, vorausgesetzt die Bedingungen dafür sind erfüllt.
Dazu musst Du aber nicht nur das Z-Visum, sondern z.B. auch einen Mietvertrag zum Nachweis des Wohnraums haben.