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Familienname der Frau nach der Heirat

Verfasst: 19.11.2014, 02:53
von JanR
Hallo... habe wieder mal eine kleine Fachfrage an euch...

wie funktioniert es normalerweise mit den Familiennamen der Frau nach der Heirat in China?
Nimmt die Frau den Namen des Mannes an? Bleibt alles beim alten... oder wechselt die Frau den Familiennamen nur nach Wunsch? Was sind eure Erfahrungen?
Doppelnamen etc.
In meinem Fall: der Ehemann ist deutsch und die Ehefrau chinesisch...
was für einen Familiennamen kann oder nimmt die Frau an?

Danke

Re: Familienname der Frau nach der Heirat

Verfasst: 19.11.2014, 02:57
von egon
Beide behalten ihre Familiennamen.

Re: Familienname der Frau nach der Heirat

Verfasst: 19.11.2014, 15:30
von ingo_001
Das Thema hatten wir schon mehrmals - u.a. hier:

http://forum.chinaseite.de/viewtopic.ph ... ach+heirat

Re: Familienname der Frau nach der Heirat

Verfasst: 19.11.2014, 15:52
von sowa
Es kommt drauf an wo man heiratet!
Wird in China geheiratet behält die Frau ihren Nachnamen.
Wird in Deutschland geheiratet nimmt normalerweise die Frau den Nachnamen
des Mannes an.
Natürlich sind Doppelnamen möglich.
Ich habe meine Liebste in Deutschland geheiratet und sie hat
danach meinen Nachnamen angenommen.
Kurioserweise steht in ihren Chin. Pass immer noch ihr Geburtsname
aber in den von dt. Behörden ausgestellten Dokumenten steht mein
Nachname.
Ob man nach der Heirat in China den Nachnamen in Deutschland nachträglich
ändern kann weiß ich nicht!

Re: Familienname der Frau nach der Heirat

Verfasst: 19.11.2014, 16:12
von ingo_001
sowa hat geschrieben:Es kommt drauf an wo man heiratet!
In China - s. EP.
sowa hat geschrieben:Wird in China geheiratet behält die Frau ihren Nachnamen.
Richtig - s. Vorposting.
sowa hat geschrieben:Wird in Deutschland geheiratet nimmt normalerweise die Frau den Nachnamen des Mannes an.
Natürlich sind Doppelnamen möglich.
Ich habe meine Liebste in Deutschland geheiratet und sie hat
danach meinen Nachnamen angenommen.

Kurioserweise steht in ihren Chin. Pass immer noch ihr Geburtsname
aber in den von dt. Behörden ausgestellten Dokumenten steht mein
Nachname.
Nö, das ist nicht kurios, sondern zwangsläufig.
Denn solange sie die chin. Staatsbürgerschaft hat, ist es außerhalb D. irrelevant, wenn sie den Namen des Ehemanns annimmt - daran ändert auch ein "also known as xyz" nichts, das im Reisepass vermerkt werden kann.

Und auch innerhalb D. zählt formal-juristisch der Name, der im Reisepass steht.

Fazit: Ehegattens Nachname-Annahme hat nur traditionellen Wert und kann im Alltagsleben zwar genannt werden - aber ohne ihren "richtigen" Nachnamen, läuft juristisch Nichts - Reisepass muss dies bzgl. also immer mit (oder zur Not nachgereicht werden).