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Arbeitsvisum - 2 Jahre Berufserfahrung nötig?
Verfasst: 03.11.2014, 15:31
von canti
Hallo.
Ich war heute auf der Exit & Entry Andministration in Beijing um mich über die Vorgehensweise des Arbeitsvisums zu erkundingen. Momentan bin ich noch mit einem S2 Visa hier.
Gelangweilt drückt mir die Angestellte dort eine Broschüre in die Hand, in der alles Relevante stehen soll.
Ich habe viel im Internet gelesen, dass man für eine Arbeitserlaubnis mindestens 2 Jahre Berufserfahrung mitbringen muss, um als qualifizierte Fachkraft zu gelten. Die habe ich nicht, da ich erst Anfang des Jahres meinen Abschluss gemacht habe. Als ich deswegen nachfragte, meinte die Frau, dass es diese Anforderung NICHT gäbe.
Hat sich da etwas geändert, oder weiß die gute Frau nicht über das Prozedere für die Arbeitserlaubnis Bescheid und kümmert sich nur um das, was danach geschieht?
In der Broschüre steht auch nichts weiter, als dass man die Unterlagen (Arbeitserlaubnis, Certification of foreign experts etc..) eben einreichen muss, aber es wird nicht erklärt, was man für diese Unterlagen erfüllen muss.
Etwas verblüfft hat mich auch, dass die Angestellte gar nicht wissen wollte, welcher Nationalität ich angehöre. Ich hätte mir vorstellen können, dass da Unterschiede gemacht werden.
Re: Arbeitsvisum - 2 Jahre Berufserfahrung nötig?
Verfasst: 03.11.2014, 15:35
von tigerprawn
Wie immer: es hängt davon ab. Schau Dir mal die 'Certification of foreign expert' genau an. Z.B.:
http://english.gz.gov.cn/publicfiles/bu ... index.html
Falls Du in Kategorie 2 oder 3 fällst, dann brauchst Du 5 Jahre Arbeitserfahrung, jedoch als Sprachlehrer nur 2.
(steht da zumindest)
Re: Arbeitsvisum - 2 Jahre Berufserfahrung nötig?
Verfasst: 03.11.2014, 15:39
von blackrice
wende dich mal an unser Forumiten "mazzel"
Re: Arbeitsvisum - 2 Jahre Berufserfahrung nötig?
Verfasst: 03.11.2014, 15:51
von Phytagoras
In Beijing gibt es soweit ich weiß noch die 2 Jahre Berufserfahrung, in Tianjin z.B. nicht. Jedenfalls bei meinem Visum in Beijing brauchte man die vor nem halben Monat noch.
Re: Arbeitsvisum - 2 Jahre Berufserfahrung nötig?
Verfasst: 03.11.2014, 20:03
von mazzel
Also die Idee mit dem "Foreign Expert" würde ich an deiner Stelle nicht weiter verfolgen, da man dafür ja eigentlich Zertifikate vorlegen muss, die einen als "Experten" ausweisen.
Du brauchst auch gar nicht verblüft zu sein, dass die Dame so wenige Fragen gestellt hat. Das schwierige ist nämlich in der Tat nicht das Arbeitsvisum, sondern die in der Broschüre erwähnte Arbeitserlaubnis (work permit). Diese bekommst du natürlich nur über eine Firma. Sprich, du musst quasi einen Job in China finden und der Firma dann die ensprechenden Unterlagen geben (Zeugnisse, Lebenslauf, Gesundheitstest, Passfotos).
Die Firma stellt dann einen Antrag beim "Labor Force Bureau" (oder so ähnlich). Und genau da kommen die erwähnten 2 Jahre Berufserfahrung ins Spiel. Die HR-Abteilung meines zukünftigen Arbeitgebers, so wie auch viele Internetforen, wissen, dass man für eine Arbeitserlaubnis in China EIGENTLICH nach dem höchsten Abschluss 2 Jahre in dem in China angestrebten Beruf gearbeitet haben muss. Diese 2 Jahre muss man anhand eines Recomendation Letters der alten Firma bestätigen.
Warum habe ich "eigentlich" groß geschrieben? Weil China das Land des Ausnahmen und Sonderfälle ist. Tatsächlich habe ich auf keiner offiziellen Website einen Hinweis auf diese 2 Jahre gefunden. Es scheint aber die Regel zu sein. Was du also zun kannst, wenn du keine 2 Jahre auf dem Buckel hast: Finde eine Firma, die dich wirklich will und beim Visum unterstützt. Die Firma muss dem Labor Force Bureau erklären, warum genau DU diesen Job machen musst und warum man hierfür keinen chinesischen Bewerber nehmen kann. Hintergrund der 2 Jahre Regelung ist nämlich zum einen, dass Jobs, die von Uni-Abgängern gemacht werden können, optimalerweise von Chinesen besetzt werden. Nach 2 Jahren kannst du aber shcon ein gewisses Know-how aufweisen, sodass du für China in deinem Gebiet von Vorteil sein kannst, eben weil du Wissen mitbringst.
Hier kann es als Frischling hilfreich sein, wenn man gutes Hintergrundwissen vorweisen kann, oder eben eine Firma hat, die sich für einen einsetzt und unterstützt.
Woher weiß ich das alles oder glaube es zu wissen? Ich mache den gleichen Prozess gerade durch. Mein Bachelor liegt noch keine 2 Jahre zurück und trotzdem sieht es mit meiner Arbeitserlaubnis sehr gut aus. Durch ein Praktikum habe ich mir einen guten Ruf erarbeitet und man möchte mich unbedingt halten. Deswegen habe ich von der HR die bestmögliche Unterstützung bekommen. Das Labor Force Bureau hat den HR-Mitarbeitern nun "versprochen" mir eine Arbeitserlaubnis auszustellen (was ca. einen Monat dauert). Ob es die dann wirklich gibt, sehen wir dann Ende November.
Wenn du sonst noch fragen hast, frag hier oder via PN!
Re: Arbeitsvisum - 2 Jahre Berufserfahrung nötig?
Verfasst: 03.11.2014, 20:57
von tigerprawn
mazzel hat geschrieben:Weil China das Land des Ausnahmen und Sonderfälle ist
u.U. werden die Ausnahmen und Sonderfälle auch um so einfacher je weiter der Ort von der Hauptstadt entfernt ist.
Re: Arbeitsvisum - 2 Jahre Berufserfahrung nötig?
Verfasst: 03.11.2014, 22:32
von mazzel
Ach danke tiger! Habe definitiv vergessen zu erwähnen: Bei meinen Erfahrungen ging es auch um Beijing

Re: Arbeitsvisum - 2 Jahre Berufserfahrung nötig?
Verfasst: 04.11.2014, 00:10
von Phytagoras
Finde eine Firma, die dich wirklich will und beim Visum unterstützt.
Die Firma kann auch um die 2000-2500 RMB zahlen, wenn sie ne Agentur beauftragen. Dann braucht man auch diese 2 Jahre nicht nachzuweisen.
Re: Arbeitsvisum - 2 Jahre Berufserfahrung nötig?
Verfasst: 04.11.2014, 08:25
von canti
Vielen Dank für die ausführlichen Antworten.
Eine "Firma", die mich anstellen würde und unterstützt habe ich. Firma allerdings in Anführungszeichen, weil ich Filmemacher bin und die Person, die mich in China anstellen möchte, Regisseur mit einem ein-zwei Mann Unternehmen ist. Die Teams werden meist aus Freelancern zusammen gestellt. Das bedeutet, der Regisseur ist in dem Fall auch die HR Abteilung, natürlich ohne jegliche Erfahrung was das Anstellen eines Ausländers angeht...Hilfe beim Visa Verfahren wurde mir aber zugesichert, wenn ich sage, was denn zu tun sei. Soll heißen, Einladungsbriefe und Begründung, warum man mich denn benötigt sollten in der Theorie kein Problem sein. Ob das Labor Force Bureau das dann genauso sieht, ist natürlich eine andere Frage.
tigerprawn hat geschrieben:
u.U. werden die Ausnahmen und Sonderfälle auch um so einfacher je weiter der Ort von der Hauptstadt entfernt ist.
Den Eindruck habe ich allerdings auch...wenn ich da an die ganzen "Studenten" in Yunnan denke...
Phytagoras hat geschrieben:
Die Firma kann auch um die 2000-2500 RMB zahlen, wenn sie ne Agentur beauftragen. Dann braucht man auch diese 2 Jahre nicht nachzuweisen.
Wüsstest du da eine konkret?
Re: Arbeitsvisum - 2 Jahre Berufserfahrung nötig?
Verfasst: 04.11.2014, 12:47
von Phytagoras
Konkret weiß ich keine, da die Firmen wenn dann die Adressen haben für die Agenturen.
Re: Arbeitsvisum - 2 Jahre Berufserfahrung nötig?
Verfasst: 06.11.2014, 03:16
von Shenyang
Guten Abend,
ich habe ein sehr ähnliches Problem. In ein paar Monaten soll ich voraussichtlich in China (Jiangsu) einen Stelle besetzen, aber ich (Master of Arts) habe keine 2 Jahre Berufserfahrung (nur ein paar Monate Praktikum/Werkstudententätigkeit). Die Firma würde mich vorher in Deutschland (für ein paar Monate) und im Anschluss längerfristig in China nur dann anstellen, wenn ich denen "beweisen" kann, dass ich auch ein (Arbeits-)Visum ausgestellt bekäme. Ich habe gehört, dass die Firma vor einigen Jahren mal Probleme mit der Visavergabe für einen deutschen Mitarbeiter hatte, daher wohl die Vorsicht/Zurückhaltung.
Dass China das Land der Ausnahmen und Sondergenehmigungen ist, weiß ich bereits (mehrfach dort gewesen), aber wenns am Ende dann doch nicht klappt, dann steh ich ziemlich blöd da. Wie siehts denn momentan mit dem Umweg via M-Visa (Business) und der Berechtigung zum Arbeiten (30 Tage + 150 Tage Verlängerung vor Ort etc. bis 2 Jahre Arbeitserfahrung zusammen kommen) in China aus? Habe hier im Forum gelesen, dass man zwar ein M-Visum bekommen kann, aber darf man damit regulär/offiziell und vor allem längerfristig in China arbeiten, wenn man es immer wieder neu beantragt und verlängert? Ich frag mich halt, warum man sich die Mühe machen sollte, ein Z-Visum (Arbeitsvisum, 1 Jahr gültig) zu beantragen, wenn man sich evtl. auch mit einem M-Visum "durchmogeln" könnte.
Ich denke/hoffe, dass mir die Firma bei der Besorgung aller Unterlagen (auch Arbeitserlaubnis) helfen würde, allerdings liegt es wohl an mir, das zu "organisieren".
Weiß jemand, welche Kriterien das "Labor Force Bureau" (oder so ähnlich) bei einem ausländischen Arbeitnehmer für wichtig erachtet? Sollte die Firma dort versuchen für mich eine Arbeitserlaubnis zu bekommen, trotz der fehlenden Arbeitserfahrung, welche Faktoren könnten eine Rolle spielen? Hätte diesbezüglich mazzel gerne eine PM geschickt, aber ich hab den Button nicht gefunden. Wo ist der im Profil?
Schöne Grüße und vielen Dank.
Re: Arbeitsvisum - 2 Jahre Berufserfahrung nötig?
Verfasst: 06.11.2014, 10:17
von Der neue Waiguoren
Shenyang hat geschrieben:Hätte diesbezüglich mazzel gerne eine PM geschickt, aber ich hab den Button nicht gefunden. Wo ist der im Profil?
Scroll mal ein wenig nach oben auf der Seite zu seinem Beitrag. Darunter befindet sich ein Button für PN.
Für alles andere wird dir wohl keiner eine konkrete Antwort geben können, wie du vielleicht schon aus den anderen Beiträgen gelesen hast, kann es manchmal an der Lust und Laune des Bearbeiters liegen, wie dick der rote Umschlag ist oder wo du bist.
Mit einem M Visum darfst du offiziell nicht entgeltlich für eine chinesische Firma arbeiten (damit meine ich eine entgeltliche Arbeitsaufnahme mit Vertrag). Das Visum ist für die Tätigkeit in Handels- & gewerbliche Unternehmen, z.B. die Durchführung von kurzen technischen Arbeiten, geschäftlichen Verhandlungen, Beratungen, Praktikum in Unternehmen gedacht. Wenn du wirklich dort angestellt werden willst "offiziell" musst du ein Arbeitsvisum beantragen.
Re: Arbeitsvisum - 2 Jahre Berufserfahrung nötig?
Verfasst: 06.11.2014, 13:24
von Shenyang
Der neue Waiguoren hat geschrieben:Shenyang hat geschrieben:Hätte diesbezüglich mazzel gerne eine PM geschickt, aber ich hab den Button nicht gefunden. Wo ist der im Profil?
Scroll mal ein wenig nach oben auf der Seite zu seinem Beitrag. Darunter befindet sich ein Button für PN.
Danke für deine Antwort, allerdings kann ich den Button beim besten Willen nicht finden
Der neue Waiguoren hat geschrieben:Mit einem M Visum darfst du offiziell nicht entgeltlich für eine chinesische Firma arbeiten (damit meine ich eine entgeltliche Arbeitsaufnahme mit Vertrag). Das Visum ist für die Tätigkeit in Handels- & gewerbliche Unternehmen, z.B. die Durchführung von kurzen technischen Arbeiten, geschäftlichen Verhandlungen, Beratungen, Praktikum in Unternehmen gedacht. Wenn du wirklich dort angestellt werden willst "offiziell" musst du ein Arbeitsvisum beantragen.
Für ein Businessvisum (M-Visum) sollte man ja besser auf das Wort "Praktikum" verzichten. Und generell ginge das nur, so verstehe ich das in deinem Beitrag, wenn ich in Deutschland angestellt wäre.
Wenn die Firma also darauf bestehen würde, dass ich einen chinesischen Vertrag erhalten muss, dann geht die Anstellung nur über das Arbeitsvisum (Z-Visum) incl. des Problems der Beschaffung der Arbeitserlaubnis mit theoretischen 2 Jahren Berufserfahrung. Richtig?
Ich hätte übrigens Interesse an Hilfestellungen, die in anderen Threads angesprochen worden sind, aber wie bereits beschrieben, geht das bei mir leider nicht mit PMs.
Re: Arbeitsvisum - 2 Jahre Berufserfahrung nötig?
Verfasst: 06.11.2014, 13:56
von Laogai
Shenyang hat geschrieben:Der neue Waiguoren hat geschrieben:Shenyang hat geschrieben:Hätte diesbezüglich mazzel gerne eine PM geschickt, aber ich hab den Button nicht gefunden. Wo ist der im Profil?
Scroll mal ein wenig nach oben auf der Seite zu seinem Beitrag. Darunter befindet sich ein Button für PN.
Danke für deine Antwort, allerdings kann ich den Button beim besten Willen nicht finden

Weil du noch zu grün bist
Private Nachrichten kann man erst versenden, wenn man mindestens fünf Postings abgesetzt hat. Also schreib noch was Nettes

Re: Arbeitsvisum - 2 Jahre Berufserfahrung nötig?
Verfasst: 06.11.2014, 16:24
von sanctus
mazzel hat geschrieben:Tatsächlich habe ich auf keiner offiziellen Website einen Hinweis auf diese 2 Jahre gefunden.
Das stimmt. Selbst die offiziellste Website: THE STATE COUNCIL OF THE PEOPELS REPUBLIC OF CHINA erwähnt hier lediglich "relevante Arbeitserfahrung". Eine Angabe, wie lange diese sein muss, findet man nicht (mehr*).
Ich denke, das hängt auch vom bisherigen Arbeitgeber und dem Einsatzgebiet ab. Wenn man in der Position i.V.m. seinem Studium bereits eine Koryphäe auf dem Gebiet war/ist, dann genügen hier bestimmt auch ein paar Monate. Grundlegend würde ich diese 2-Jahres-Grenze schon annehmen aber in China kann man, wie bereits mehrfach erwähnt, so Einiges durchsetzen, wenn man nur weiß wie.
* Ich meine, mich zu erinnern, mal vor einiger Zeit im chin. Gesetz was von diesen 2 Jahren gelesen zu haben, nur hat man die o.g. Website wieder mal umgebaut und ich finde es nun nicht mehr.