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"Gültigkeitsdauer" des A1-Zertifikates?

Verfasst: 28.10.2014, 13:31
von mazzel
Servus!

Aus gegebenem Anlass (und weil die Foren-Suche nichts ausgespuckt hat) wollte ich mal fragen, ob jemand etwas über die "Gültigkeitsdauer" des Goethe-A1-Sprachzertifikates weiß.

Da meine Freundin gerade den A1-Kurs in Peking besucht, kam dort die Frage von einigen Schülern nach der Gültigkeitsdauer auf. Dort wurden aber zum einem verschiedene Informationen und zum andern sehr komische Informationen mitgeteilt.

Eine Information war, dass die "Gültigkeit" des Zertifikates sich nach der erreichten Punktzahl richtet, also bpsw. die niedrigste Punktzahl zum bestehen der Prüfung in einer 2-monatigen Gültigkeit des Zertifikates resultiert usw. Die höchte Gültigkeitsdauer sei aber 6 Monate. Andere Mitarbeiter des Institutes widerum behaupten, dass Zertifikat sei immer 6 Monate gültig. Die Goethe-Institut Website sagt:http://www.goethe.de/ins/de/prf/ogf/15/deindex.htm
Die Zeugnisse des Goethe-Instituts über die Goethe-Zertifikate A1 bis C2 sind unbegrenzt gültig.

Viele Institutionen und Arbeitgeber verlangen jedoch ein Zeugnis, das nicht älter als zwei Jahre ist.
Diese Info ist aber allgemein und nicht China-Spezifisch (falls es für die SPrachtests überhaupt länderspezifische Regelungen gibt...)

Jetzt lese ich in anderen Foren aber Informationen wie:
"Das Zertifikat an sich verliert natürlich niemals seine Gültigkeit, jedoch werden die Konsulatsmitarbeiter bei länger zurückliegenden A1-Prüfungen evtl. die Deutschkenntnisse nochmals durch ein Vorsprechen überprüfen, um die Plausibilität des A1-Zertifikates sicherzustellen".

Solche Infromationen machen deutlich mehr Sinn, da es gerade bei unteren Sprachleveln durch Nicht-Verwendung/Anwendung der Sprache schnell zum Verlust des Gelernten kommen kann. Weiterhin stand in einem Forum die Info, dass diese "Plausibilitätsprüfung" bei Kandidaten mit A1-Zertifikaten, deren Austellung mehr als ein Jahr zurück liegt, durchgeführt wird.

Hat jemand hier vieleicht aktuelle Infos, da die oben genannten aus 2010 stammen? Hintergrund ist der, dass falls ich keine Arbeitsgenehmigung für Peking erhalte, wohl erstmal 2 Jahre in Deutschland arbeiten werde (muss). In dieser Zeit würde meine Freundin aber zunächst versuchen, ein Sprachvisum für 1 Jahr zu bekommen. Da ich aber erst in ca. einem Monat bescheid weiss wegen der Work Permit, fragt sich meine Freundin nun, ob sie den Sprachtest im Dezember oder später ablegen soll. Ich bin aus lerntechnischer Sicht der Meinung, sie soll das so früh wie möglich machen, wenn der Test aber nur so kurz "haltbar" ist, sollte man das Ganze natürlich etwas nach hinten verschieben...

Ich bin für alle Informationen zu diesem Thema dankbar!

mazzel

Re: "Gültigkeitsdauer" des A1-Zertifikates?

Verfasst: 28.10.2014, 14:18
von blur

Re: "Gültigkeitsdauer" des A1-Zertifikates?

Verfasst: 28.10.2014, 14:23
von Tigerlilly
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es auf ein Sprachzertifikat eine Gültigkeitsdauer gibt. Ein Uniabschluss oder das Abi laufen ja auch nicht ab.

Wenn es darum geht, ein Sprachvisum oder Ähnliches zu beantragen, kann es natürlich schon sein, dass die Prüfung nicht länger als X Monate/Jahre zurückliegen darf. Das bedeutet aber meines Erachtens nach nicht, dass das Zertifikat nicht mehr gültig ist. In einem Lebenslauf im Falle einer Bewerbung dürfte es deine freundin trotzdem aufführen und falls der Arbeitgeber Wert auf die Sprache legt, wird er es sicher selbst überprüfen oder einen Auffrischungskurs oder so empfehlen/verlangen. Steht dazu nichts auf der Website von Botschaft oder Konsulat? Also jetzt als Voraussetzung für ein Sprachvisum.

Re: "Gültigkeitsdauer" des A1-Zertifikates?

Verfasst: 28.10.2014, 15:10
von mazzel
Danke, aber bei genauem lesen wirst du sehen, dass ich den Link selbst gepostet habe und mein Zitat oben genau von dieser Website stammt. Leider hatte ich ein Leerzeichen vergessen, so dass der Link nicht als solcher erkenntlich ist...

Trotzdem wäre ich dankbar, wenn mein Post wenigstens ganz gelesen werden würde (was du ja anscheinend nicht getan hast :wink: ), damit vieleicht was sinnvolles bei rum kommt oder jemand, der ganz aktuell damit zu tun hatte, etwas postet... Danke!
Tigerlilly hat geschrieben:Ich kann mir nicht vorstellen, dass es auf ein Sprachzertifikat eine Gültigkeitsdauer gibt. Ein Uniabschluss oder das Abi laufen ja auch nicht ab.
So verstehe ich ja auch den Satz auf der Goethe-Seite. Aber mir geht es konkret um die Gültigkeit bei der Beantragung eines Sprachvisums und um die Informationen, die den Schülern des Goethe-Instituts in Peking mitgeteilt werden. Mir ist auch klar, dass ein 10 Jahre altes Zertifikat sicherlich dazu führen kann, dass die Mitarbeiter in der Botschaft die Deutschkenntnisse überprüfen wollen. Aber kann es denn tatsächlich sein, dass eine schlecht bestandene Prüfung (also 60% z.B.) weniger Wert sein soll beim Visumsantrag, als bspw. eine 100% Prüfung? Steht die Note auf dem eigentlichen Zertifikat, welches man bei der Botschaft einreicht, überhaupt drauf?

[/quote]
Steht dazu nichts auf der Website von Botschaft oder Konsulat? Also jetzt als Voraussetzung für ein Sprachvisum.[/quote]
Ich habe dazu nichts gefunden. Ich habe der Botschaft auch bereits eine E-Mail diesbezüglich geschrieben, aber leider keine Antwort bekommen...

Re: "Gültigkeitsdauer" des A1-Zertifikates?

Verfasst: 28.10.2014, 16:33
von Luigi
Ich denke mal, dazu wird dir hier keiner eine genaue Aussage geben können, da es im Endeffekt im Ermessen der Botschaft liegt, ob diese das 5 Jahre alte Zertifikat anerkennen oder ein Interview vom Antragssteller fordern. Da sich die Botschaft allerdings das Recht vorbehält, weitere Dokumente / Nachweise zu fordern, wirst da meiner Meinung nach immer den kürzeren ziehen, wenn das Zertifikat nicht mehr anerkannt wird.

mazzel hat geschrieben:Steht die Note auf dem eigentlichen Zertifikat, welches man bei der Botschaft einreicht, überhaupt drauf?
Die Punkte stehen drauf.


Gruß
Luigi

Re: "Gültigkeitsdauer" des A1-Zertifikates?

Verfasst: 28.10.2014, 16:40
von blur
Das Lernen hat doch auch überhaupt nichts mit dem Zertifikat zu tun. Will sie nur A1 machen und dann aufhören? Was also spricht dagegen jetzt loszulegen und nach A1 einfach weiterzumachen? Dadurch werden ihre Kenntnisse doch nur besser, was sie bei einem evtl. verlangten Interview unter Beweis stellen kann.

Re: "Gültigkeitsdauer" des A1-Zertifikates?

Verfasst: 28.10.2014, 18:05
von mazzel
blur hat geschrieben:Das Lernen hat doch auch überhaupt nichts mit dem Zertifikat zu tun. Will sie nur A1 machen und dann aufhören? Was also spricht dagegen jetzt loszulegen und nach A1 einfach weiterzumachen? Dadurch werden ihre Kenntnisse doch nur besser, was sie bei einem evtl. verlangten Interview unter Beweis stellen kann.
Richtig, hat es nicht! Deswegen habe ich ja auch nicht nach Lernerfolgen oder Ähnlichem gefragt, sondern ob jemand weiß, wie das bei der Botschaft gehandhabt wird.
Wie du oben lesen kannst, besucht sie den A1-Kurs am Goethe-Institut bereits. Der Endet in einer Woche, dann sind zwei Monate mit täglich 5 Stunden Unterricht beendet. Leider ist der Kurs qualitativ anscheinend nicht besonders gut (zwei verschiedene Lehrer pro Woche, beide keine deutschen, sondern Russen und somit keine "native Speaker"). Sie hat jedenfalls überhaupt nicht das Gefühl richtig auf die Prüfung vorbereitet zu sein, welche eigentlich auch in einer Woche stattfinden sollte. Jetzt werden den Schülern noch so komische Informationen wie oben vorgesetzt, weshalb sie jetzt überlegt, die Prüfung noch weiter nach hinten zu schieben (eigentlich war Anfang Dezember angedacht), einfach nur, damit das Zertifikat im Zweifelsfall noch anerkannt wird.
Zu deiner Off-Topic-Frage: Rein zeitlich ist kein Platz für einen anschließenden Kurs. Die Intensivkurse sind immer halbtags, sprich sie muss nebenher arbeiten. Da sie Sprachlehrerin ist, geht das einigermaßen, jedoch muss sie ja jetzt schon viele Stunden Arbeit ausfallen lassen wegen des Deutschkurses, oder diese früh morgens oder spät abends halten. Daher wird erstmal kein A2 beim Goethe-Institut drangehängt. Außerdem sind wir mit der Schule absolut nicht zufrieden. Wie die einem das Geld aus der Tasche ziehen ist unglaublich.
Natürlich werde ich sie dabei unterstützen, weiter zu lernen, wobei ich aber selber weiß, wie schwierig das neben dem Beruf ist.

Ich möchte zu meiner Ausgansfrage einfach nur Informationen haben, da es doch schön wäre zu wissen, ob man sich wenigstens halbwegs auf dieses Zertifikat verlassen kann. Wenn es im Endeffekt "wertlos" ist, dann kann man sich die Prüfung auch sparen (kostet 800 RMB) und nur die Teilnahmebescheinigung (gibt es kostenlos) vorlegen. Dann wird man garantiert vorgeladen um die Kenntnisse zu prüfen.

Re: "Gültigkeitsdauer" des A1-Zertifikates?

Verfasst: 28.10.2014, 20:09
von mazzel
Danke für die Info! Wäre erstmal für ein Sprachvisum gedacht...