"Gültigkeitsdauer" des A1-Zertifikates?
Verfasst: 28.10.2014, 13:31
Servus!
Aus gegebenem Anlass (und weil die Foren-Suche nichts ausgespuckt hat) wollte ich mal fragen, ob jemand etwas über die "Gültigkeitsdauer" des Goethe-A1-Sprachzertifikates weiß.
Da meine Freundin gerade den A1-Kurs in Peking besucht, kam dort die Frage von einigen Schülern nach der Gültigkeitsdauer auf. Dort wurden aber zum einem verschiedene Informationen und zum andern sehr komische Informationen mitgeteilt.
Eine Information war, dass die "Gültigkeit" des Zertifikates sich nach der erreichten Punktzahl richtet, also bpsw. die niedrigste Punktzahl zum bestehen der Prüfung in einer 2-monatigen Gültigkeit des Zertifikates resultiert usw. Die höchte Gültigkeitsdauer sei aber 6 Monate. Andere Mitarbeiter des Institutes widerum behaupten, dass Zertifikat sei immer 6 Monate gültig. Die Goethe-Institut Website sagt:http://www.goethe.de/ins/de/prf/ogf/15/deindex.htm
Jetzt lese ich in anderen Foren aber Informationen wie:
"Das Zertifikat an sich verliert natürlich niemals seine Gültigkeit, jedoch werden die Konsulatsmitarbeiter bei länger zurückliegenden A1-Prüfungen evtl. die Deutschkenntnisse nochmals durch ein Vorsprechen überprüfen, um die Plausibilität des A1-Zertifikates sicherzustellen".
Solche Infromationen machen deutlich mehr Sinn, da es gerade bei unteren Sprachleveln durch Nicht-Verwendung/Anwendung der Sprache schnell zum Verlust des Gelernten kommen kann. Weiterhin stand in einem Forum die Info, dass diese "Plausibilitätsprüfung" bei Kandidaten mit A1-Zertifikaten, deren Austellung mehr als ein Jahr zurück liegt, durchgeführt wird.
Hat jemand hier vieleicht aktuelle Infos, da die oben genannten aus 2010 stammen? Hintergrund ist der, dass falls ich keine Arbeitsgenehmigung für Peking erhalte, wohl erstmal 2 Jahre in Deutschland arbeiten werde (muss). In dieser Zeit würde meine Freundin aber zunächst versuchen, ein Sprachvisum für 1 Jahr zu bekommen. Da ich aber erst in ca. einem Monat bescheid weiss wegen der Work Permit, fragt sich meine Freundin nun, ob sie den Sprachtest im Dezember oder später ablegen soll. Ich bin aus lerntechnischer Sicht der Meinung, sie soll das so früh wie möglich machen, wenn der Test aber nur so kurz "haltbar" ist, sollte man das Ganze natürlich etwas nach hinten verschieben...
Ich bin für alle Informationen zu diesem Thema dankbar!
mazzel
Aus gegebenem Anlass (und weil die Foren-Suche nichts ausgespuckt hat) wollte ich mal fragen, ob jemand etwas über die "Gültigkeitsdauer" des Goethe-A1-Sprachzertifikates weiß.
Da meine Freundin gerade den A1-Kurs in Peking besucht, kam dort die Frage von einigen Schülern nach der Gültigkeitsdauer auf. Dort wurden aber zum einem verschiedene Informationen und zum andern sehr komische Informationen mitgeteilt.
Eine Information war, dass die "Gültigkeit" des Zertifikates sich nach der erreichten Punktzahl richtet, also bpsw. die niedrigste Punktzahl zum bestehen der Prüfung in einer 2-monatigen Gültigkeit des Zertifikates resultiert usw. Die höchte Gültigkeitsdauer sei aber 6 Monate. Andere Mitarbeiter des Institutes widerum behaupten, dass Zertifikat sei immer 6 Monate gültig. Die Goethe-Institut Website sagt:http://www.goethe.de/ins/de/prf/ogf/15/deindex.htm
Diese Info ist aber allgemein und nicht China-Spezifisch (falls es für die SPrachtests überhaupt länderspezifische Regelungen gibt...)Die Zeugnisse des Goethe-Instituts über die Goethe-Zertifikate A1 bis C2 sind unbegrenzt gültig.
Viele Institutionen und Arbeitgeber verlangen jedoch ein Zeugnis, das nicht älter als zwei Jahre ist.
Jetzt lese ich in anderen Foren aber Informationen wie:
"Das Zertifikat an sich verliert natürlich niemals seine Gültigkeit, jedoch werden die Konsulatsmitarbeiter bei länger zurückliegenden A1-Prüfungen evtl. die Deutschkenntnisse nochmals durch ein Vorsprechen überprüfen, um die Plausibilität des A1-Zertifikates sicherzustellen".
Solche Infromationen machen deutlich mehr Sinn, da es gerade bei unteren Sprachleveln durch Nicht-Verwendung/Anwendung der Sprache schnell zum Verlust des Gelernten kommen kann. Weiterhin stand in einem Forum die Info, dass diese "Plausibilitätsprüfung" bei Kandidaten mit A1-Zertifikaten, deren Austellung mehr als ein Jahr zurück liegt, durchgeführt wird.
Hat jemand hier vieleicht aktuelle Infos, da die oben genannten aus 2010 stammen? Hintergrund ist der, dass falls ich keine Arbeitsgenehmigung für Peking erhalte, wohl erstmal 2 Jahre in Deutschland arbeiten werde (muss). In dieser Zeit würde meine Freundin aber zunächst versuchen, ein Sprachvisum für 1 Jahr zu bekommen. Da ich aber erst in ca. einem Monat bescheid weiss wegen der Work Permit, fragt sich meine Freundin nun, ob sie den Sprachtest im Dezember oder später ablegen soll. Ich bin aus lerntechnischer Sicht der Meinung, sie soll das so früh wie möglich machen, wenn der Test aber nur so kurz "haltbar" ist, sollte man das Ganze natürlich etwas nach hinten verschieben...
Ich bin für alle Informationen zu diesem Thema dankbar!
mazzel