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? Kindersitz nach China, Zoll
Verfasst: 25.10.2014, 14:43
von Sachse28
Wir möchten einen Kindersitz in D bestellen, der in China nicht vertrieben wird, und zu Bekannten nach China schicken. Was ist dabei zolltechnisch (von chin. Seite) zu beachten und wie ist die richtige Vorgehensweise? Wäre es einfacher und günstiger das Produkt bei amazon zu bestellen und denen den Versand nach China zu überlassen?
Re: ? Kindersitz nach China, Zoll
Verfasst: 25.10.2014, 15:03
von CH1
Re: ? Kindersitz nach China, Zoll
Verfasst: 25.10.2014, 15:26
von blackrice
wird hier in CN nicht "vertrieben"? lass mal die Marke und Modell rueberwachsen
Re: ? Kindersitz nach China, Zoll
Verfasst: 25.10.2014, 16:13
von Shenzhen
Ich bestelle oft Kinder/Babysachen in D und lass sie mir schicken oder mitbringen - gibt null Zollprobleme - Wert sollte unter 150 Euro angegeben werden dann soll es wohl schneller gehen - habe auch schon mal Sachen mit Wertangabe ueber 500 Euro schicken lassen - ist auch ohne Probleme angekommen und es wurde kein Zoll erhoben, wird hier alles nicht so heiss gekocht wie in D. Wenn du auf Taobao die DHL-Paketmarke kaufst erklaeren sie dir was man wie am besten ausfeullt.
Kindersitz habe ich auch mitgebracht - bei den Preisen die die hier aufrufen hier lohnt sich das, unser ist ein deutsches Markenprodukt "Made in China"....
Kinderwagen mit Bayschale habe ich mir auch schicken lassen - gab nichts vergleichbar preiswertes und gutes wie der gute alte Hauck mit 5 verschiedenen Aufsaetzen.
Re: ? Kindersitz nach China, Zoll
Verfasst: 13.11.2014, 07:54
von JensWensing
Der Punkt ist nicht, ob es in CN vertrieben wird oder nicht... Viele glauben ihren Landsleuten halt nicht und bestellen lieber in D
Pass aber auf, dass wirklich made in D oder anderswo EU draufsteht, sonst sind die schwer enttäuscht!
PS: Habe auch schon 3 Stück versendet. Kosten ca. 80-100,-€ Paket + ca. 10-15 € Zoll in CN
Re: ? Kindersitz nach China, Zoll
Verfasst: 14.11.2014, 06:00
von Shenzhen
Hi Jens - das war dann aber sicher gewerblich oder? Ich habe noch nie fuer Pakete in China Zoll bezahlen muessen, also zumindest nicht in Guangdong evtl. sieht es woanders anders aus und es wird mehr kontrolliert/berechnet. Versand geht auch weit guenstiger als 80-100 Euro fuer einen Kindersitz zumindest wann man einen Alipay Account hat. Gib mal DHL 15kg bei Taobao ein...
Der Vertrieb in China oder nicht spielt eigentlich keine Rolle - mein "Deutscher" Kindersitz mit sehr guter Bewertung lt. ADAC ist auch Made in China, Hauck ist einer der wenigen die noch in EU produzieren soweit ich mitbekommen habe, die Verarb.-Qualitaet ist aber eher so lala, da ist der in China produzierte Sitz weit sauberer verarbeitet/entgratet/vernaeht usw. Denke die Verarb. Qualitaet ist auf Grund der hohen Lohnkosten einfach schlechter als in China sonst waeren sie nicht konkurrenzfaehig wenn sie Leute zum Entgraten einstellen muessten. Letztendlich ist fue rmich die Sicherheit das A und O da kann ich auf etwas verarb. Qualitat verzichten - aber wenn Chinesen das zu Gesicht bekommen wuerden wuerden die die Nase ruempfen.
Re: ? Kindersitz nach China, Zoll
Verfasst: 14.11.2014, 06:58
von JensB
Shenzhen hat geschrieben:Wenn du auf Taobao die DHL-Paketmarke kaufst
Oder nimm
https://www.tomba-express.com - ähnlicher Preis, aber Abwicklung einfacher wenn man nicht so gut chinesisch lesen kann.
Re: ? Kindersitz nach China, Zoll
Verfasst: 22.11.2014, 09:27
von Sachse28
So, jetzt nochmal zur Ausgangsfrage. Also, ein Versand über Amazon nach China ist ausgeschlossen. Wir haben jetzt den Kindersitz erworben und machen das Paket für den Versand mit DHL (normaler Versand, 3-4 Wochen) fertig. Was ist zu beachten, dass es keine Probleme mit dem chinesischen Zoll gibt, wie das letzte mal bei uns mit dem Milchpulver (als einige Packungen ihr Ziel nicht erreichten und andere aufgebrochen waren)? Sofern der Zoll Zollgebühren verlangt, wie läuft das dann ab? Bekommt der Empfänger Post, dass dieser das Paket beim Zoll abholen kann, nach Bezahlung der Gebühren? Muss dieser dann erst durch halb China reisen? Was muss beim Versand zolltechnisch ausgefüllt werden? Also unter 150 Euro stellt kein Problem dar? Ich glaube aber nicht, dass die alle deutsch lesen können und alle angegebnen Warenwerte zunächst in RMB umrechnen.
Re: ? Kindersitz nach China, Zoll
Verfasst: 22.11.2014, 15:04
von CH1
Hallo, da steht eigentlich alles drin, was du von hieraus tun musst.
Einfuhr- und Zollvorschriften
Stand: März 2014
China, Volksrepublik
ISO-Ländercode: CN
Vorbemerkung:
Die Einfuhr von Münzen, Banknoten, Geldscheinen oder Inhaberpapieren jeglicher Art, Reiseschecks, Platin, Gold oder Silber in
verarbeiteter oder nicht verarbeiteter Form, Juwelen, Schmuck und anderen Wertgegenständen ist in gewöhnlichen und
eingeschriebenen Sendungen nicht erlaubt.
Die Einfuhr von Münzen, Banknoten, Geldscheinen, Inhaberpapieren jeglicher Art oder Reiseschecks ist auch in Wertbriefen und
Wertpaketen nicht erlaubt.
Verbotene Gegenstände:
Waffen, Munition und Explosivstoffe aller Art; Münzen und begebbare Wertpapiere (Fälschungen); Druckerzeugnisse, Filme, Fotos,
Schallplatten, Kinofilme, bespielte Audio- und Videokassetten, Compact Discs (Video und Audio), Mittel zur Speicherung von
Computerdaten sowie sonstige Gegenstände, die den politischen, wirtschaftlichen, kulturellen und moralischen Interessen der
Volksrepublik China schaden; alle Arten von tödlichen toxischen Produkten; Opium, Morphium, Heroin, Marihuana und sonstige
Drogen, die zur Abhängigkeit führen, sowie psychedelische Stoffe; Tiere, Pflanzen und abgeleitete Produkte, die mit
Krankheitserregern, Parasiten oder sonstigen schädlichen Organismen infiziert sind oder sie übertragen; Nahrungsmittel,
Medikamente und sonstige Gegenstände, die aus Gebieten stammen, die von einer Epidemie heimgesucht sind und die für Mensch
und Vieh schädlich sind oder Gegenstände, die Krankheiten verbreiten können.
Bedingt zugelassene Gegenstände:
Funksender und -empfänger sowie Vorrichtungen, welche die Vertraulichkeit von Verbindungen gewährleisten; Tabakwaren und
Wein; seltene, vom Aussterben bedrohte Tiere und Pflanzen, einschließlich Proben, Saatgut und Fortpflanzungsmaterial; sonstige
Gegenstände, die durch die Zollbehörden quantitativen Beschränkungen unterworfen sind; Renminbi (nationale Währung).
Sonstiges:
Jedem Paket sind zwei Zollinhaltserklärungen CN 23 beizufügen, auf die Vorderseite der Päckchen eine Zollinhaltserklärung CN 22
zu kleben. Die Formblätter sind vollständig und wahrheitsgemäß auszufertigen. Sendungen, in deren Begleitpapieren die Angaben
unrichtig sind, werden beschlagnahmt.
Sendungen für den persönlichen Gebrauch sind bis 1.000 CNY (ca. 123,00 EUR) zulässig. Sie sind bis zu einem Wert von 50 CNY
(ca. 6,00 EUR) zoll- und steuerfrei. Wird die Wertschwelle von 1.000 CNY überschritten, werden die Sendungen zurückgesandt
oder der Zoll entscheidet, dass sie zur kommerziellen Nutzung bestimmt sind.
Sendungen zur kommerziellen Nutzung unterliegen der kommerziellen Zollabfertigung. Versender und Empfänger müssen in China
registrierte Zollbeteiligte sein. Personen oder Firmen, die nicht bei der chinesischen Zollverwaltung registriert sind, sollten jemanden
mit der Verzollung beauftragen, der beim Chinesischen Zoll für diesen Zweck besonders registriert ist. Für die kommerzielle
Zollabfertigung werden Dokumente wie z.B. Handelsrechnung, Packliste, Zollinhaltserklärung, Frachtbrief, Handelsvertrag,
Importlizenz usw. benötigt.
Auf Paket und Paketkarte dürfen nur nachstehende Landesbezeichnungen verwendet werden: „Volksrepublik China“, „République
populaire Chine“ oder „PeopIes‘s Republic of China“. Pakete mit anders lautenden Landesbezeichnungen (z. B. nur China, Chine
usw.) werden nicht an den Empfänger ausgehändigt.
Begleitpapiere:
Zollinhaltserklärung(en):
a) Pakete:
2 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 wahlweise in chinesischer oder englischer Sprache.
b) Briefe mit Wareninhalt und Päckchen:
- Zollinhaltserklärung CN 22 wahlweise in chinesischer oder englischer Sprache;
wenn der Warenwert 300 SZR überschreitet:
- 1 Stück Zollinhaltserklärung CN 23 wahlweise in chinesischer oder englischer Sprache.
Hinweis:
Die Deutsche Post AG übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Einfuhr- und Zollvorschriften, weil
ihr nicht immer rechtzeitig und vollständig amtliche Nachrichten hierüber zugehen. Es ist Sache der Absender, sich bei den
Empfängern der Sendungen, bei den Auslandsvertretungen der Bestimmungsländer, bei den Außenhandelsstellen im
Bundesgebiet, bei den Industrie- und Handelskammern oder bei sonst zuständigen Stellen darüber zu unterrichten, ob und
gegebenenfalls unter welchen Bedingungen die zu versendenden Gegenstände in das Bestimmungsland eingeführt bzw.
im Durchgang durch andere Länder befördert werden dürfen. Wenn der Absender glaubt, auf Grund solcher Informationen oder
besonderer Kenntnisse der Verhältnisse im Bestimmungsland seine Waren ohne Beachtung einzelner, in den Unterlagen der
Einfuhr- und Zollvorschriften
Stand: März 2014
Deutschen Post AG enthaltener Einfuhr- und Zollvorschriften versenden zu können, so ist eine solche Sendung unter Hinweis
darauf anzunehmen, dass die etwaigen Folgen ihm zur Last fallen und er etwa hierdurch entstehende Kosten (z. B. Zollstrafen,
Lagerkosten, Rücksendungsentgelte) unter allen Umständen tragen muss.
http://www.dhl.de/content/dam/dhlde/dow ... 032014.pdf
Re: ? Kindersitz nach China, Zoll
Verfasst: 22.11.2014, 16:26
von Shenzhen
Sachse sollen wir dir alles vorkauen und am besten noch die Paketkarte fuer dich ausfuellen? Es ist alles gesagt...
Re: ? Kindersitz nach China, Zoll
Verfasst: 22.11.2014, 16:59
von mazzel
Sachse28 hat geschrieben:Ich glaube aber nicht, dass die alle deutsch lesen können und alle angegebnen Warenwerte zunächst in RMB umrechnen.
Zum Glück gibts da ja noch dieses "Englisch"

Re: ? Kindersitz nach China, Zoll
Verfasst: 22.11.2014, 19:10
von Sachse28
Shenzhen hat geschrieben:Gelaber+Rumgeschwafel
Nein, eben nicht! Leider kann ich mit deinen inkompetenten Beiträgen nichts anfangen. Der hilfreiche Beitrag von CH1 und ein Direktanruf bei DHL kamen zu dem Ergebnis, dass ein Versand des Kindersitzes in der Form "einfach mal wegschicken" nicht möglich ist.
Aber ok, du bist ja nur der Troll hier. Mach mal weiter!
Re: ? Kindersitz nach China, Zoll
Verfasst: 22.11.2014, 19:20
von sweetpanda
http://s.taobao.com/search?q=mer+King&c ... 1.d4908513
Etwas teurer als in Deutschland. Aber mit Selbstliefern wirst du ja auch keine Freude haben.
Re: ? Kindersitz nach China, Zoll
Verfasst: 23.11.2014, 07:37
von tanzhou
Ich scheine so mein Pech zu haben, mehr oder minder, mit den Paketen aus DE. Erst gestern war ich wieder bei der Post und habe ein Paket abgeholt, Inhalt und Werte alle deklariert, als Geschenk ausgezeichnet, meiner Meinung nach alles so wie es richtig ist und ... musste Zoll zahlen, insg. ca 170 RMB. Das ist nicht das erste mal so sondern bisher ging es nie ohne Zoll. So sieht es bei uns in Zhongshan, Sued Guangdong aus. Es wird eben ueberall unterschiedlich gehandhabt.
@Shenzhen: Du magst Glueck haben bei Euch oben am noerdlichen Ende des PRD, aber hier ist es eben anders. Kann damit leben, solange mit den Kosten nicht uebertrieben wird.
Ich denke das naechste mal versuche ich das auch mal mit den Taobao Paketmarken, sehe aber nicht wirklich eine Chance dann alles zollfrei zu erhalten. DHL in DE kennt die Umstaende privater Pakete und das Handling in CN, beraten beim Ausfuellen auch entsprechend, meiner Meinung nach liegt es letzten Endes am oertlichen Zoll und deren Willkuer.
Re: ? Kindersitz nach China, Zoll
Verfasst: 23.11.2014, 08:20
von Shenzhen
Gut, da sieht man halt es wird auch in China unterschiedlich gehandhabt, Sachse will aber einen 100% Erfolgsgarantieplan von uns haben.... China ist und bleibt nun mal China - wer damit nicht leben kann/will soll hier halt nichts hinschicken.
Wenn er in der Lage waere Beitaege hier zu lesen und zu verstehen, mal zur Post zu gehen oder auf der DHL-Seite zu schauen wie es CH1 geschafft hat wuesste er schon das meisste - der Rest ist Glueckssache - das ist China...