Vom Arbeitsvisum zur Touristin...
Vom Arbeitsvisum zur Touristin...
Hallo beisammen,
ich habe zur Zeit ein Arbeitsvisum, welches auch noch eine ganze Weile gültig ist (8 Monate oder so). Ich gedenke jedoch, meine Arbeit zu kündigen und in China zu reisen. Nun scheint das Arbeitsvisum an meine Arbeit gekoppelt zu sein und ich muss nach Beendigung der Arbeit binnen 30 Tagen ausreisen - was sich mit meinen Reiseplänen schneidet.
Gibt es die Möglichkeit, das Arbeitsvisum hier in China umzuwandeln oder muss ich dafür nach D zurück? Reicht "zur Not" auch Hong Kong oder Macau? Wie sind die Chancen auf ein Visum für mehr als einen Monat?
Freue mich über alle Tipps. Habe schon viel gesucht, aber zu diesem Problem keine (aktuelleren) Infos im Internet finden können.
Danke schon mal!
Liebe Grüße, Nia
ich habe zur Zeit ein Arbeitsvisum, welches auch noch eine ganze Weile gültig ist (8 Monate oder so). Ich gedenke jedoch, meine Arbeit zu kündigen und in China zu reisen. Nun scheint das Arbeitsvisum an meine Arbeit gekoppelt zu sein und ich muss nach Beendigung der Arbeit binnen 30 Tagen ausreisen - was sich mit meinen Reiseplänen schneidet.
Gibt es die Möglichkeit, das Arbeitsvisum hier in China umzuwandeln oder muss ich dafür nach D zurück? Reicht "zur Not" auch Hong Kong oder Macau? Wie sind die Chancen auf ein Visum für mehr als einen Monat?
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Re: Vom Arbeitsvisum zur Touristin...
"...ich muss nach Beendigung der Arbeit binnen 30 Tagen ausreisen..." zeig uns wo dies geschrieben ist/steht..ansonsten:feel free ´til end of your Visa-Expiry-date
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Re: Vom Arbeitsvisum zur Touristin...
Wenn Dein Arbeitgeber es meldet bis Du am Arsch. Kannst Du mit dem reden?
Mein Arbeitgeber hat mal einen Kanadier gemeldet der einfachnicht mehr gekommen ist. Und siehe da er hatte große Probleme bei der ausreise.
Mein Arbeitgeber hat mal einen Kanadier gemeldet der einfachnicht mehr gekommen ist. Und siehe da er hatte große Probleme bei der ausreise.
Ist Uwe Sperlich / Halle Westf. ein ISIS Sympathisant ?
Verkauft Uli Hoenes Nürnberger Rostbratwürste in der Knast Kantine ?
WAS SAGT GOOGLE DAZU ?
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Re: Vom Arbeitsvisum zur Touristin...
@ ACE..AG "meldet" was wohin (?) und dann wird die RP sofort "ungültig"? was den weiteren Aufenthalt von "Nia" in CN beeinträchtigen könnte?
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Re: Vom Arbeitsvisum zur Touristin...
Der Arbeitgeber, jedenfalls in Beijing, kanns soweit ich weiß dem PSB melden, dass er nicht mehr arbeitet und dann muss man irgendwann (weiß aber nicht wann) ausreisen, da das Visum bzw. die Aufenthaltsgenehmigung ja an den Job geknüpft ist.
Kommt halt wirklich auf die Firma sein.
Kommt halt wirklich auf die Firma sein.
Re: Vom Arbeitsvisum zur Touristin...
@blackrice Ich finde die Stelle leider nicht wieder. Wurde mir aber inzwischen von einer anderen Expat bestätigt. Die musste jetzt nämlich deswegen ausreisen.
@ACE Also, angenommen, der AG sagt es keinem, kann ich bis Ende des Visums bleiben? Puh.... ich werde es mal versuchen. Erfreut wird man über meine Kündigung ohnehin nicht sein und sich darauf berufen, dass man sich an bestehende Regularien halten müsste oder so :-/ Aber danke für den Tipp. Ich werds mal versuchen.
Ansonsten freu ich mich weiter über Infos, wie ich das Visum ändern kann. Muss ich dafür das Land verlassen?
@ACE Also, angenommen, der AG sagt es keinem, kann ich bis Ende des Visums bleiben? Puh.... ich werde es mal versuchen. Erfreut wird man über meine Kündigung ohnehin nicht sein und sich darauf berufen, dass man sich an bestehende Regularien halten müsste oder so :-/ Aber danke für den Tipp. Ich werds mal versuchen.
Ansonsten freu ich mich weiter über Infos, wie ich das Visum ändern kann. Muss ich dafür das Land verlassen?
Re: Vom Arbeitsvisum zur Touristin...
Was sagt denn dein Arbeitsvertrag zu Kuendigungsfrist usw?Nia hat geschrieben:Erfreut wird man über meine Kündigung ohnehin nicht sein und sich darauf berufen, dass man sich an bestehende Regularien halten müsste oder so :-/
Ich kenne keinen, der nach Beendigung seines Arbeitsverhaeltnisses innerhalb von 30 Tagen ausreisen musste. Mein ehemaliger Mitbewohner blieb noch bis zum Ablaufdatum in Peking und konnte ohne Probleme das Land verlassen (letztes Jahr). Ich habe meine Arbeitserlaubnis auch erst ein dreiviertel Jahr spaeter auf meine neue Arbeit umtragen lassen, hat auch keinen gestoert.
Wenn dir das alles zu heikel ist, ein Visa-Agent kann dir da sicherlich genauere Auskunft geben, was moeglich ist um eine Residence Permit in ein Touristenvisum zu aendern (und fuer wieviele Tage du das dann kriegen koenntest)
Re: Vom Arbeitsvisum zur Touristin...
@Taiyang Meine Kündigungsfrist ist recht kurz, kann immer zum Monatsende. Daran wird es nicht scheitern und sofort kann ich ohnehin nicht los. Möchte noch etwas vorbereiten
Deine Aussage stimmt mich schon mal hoffnungsfroh - aber ich kenne nun wie gesagt eine, die der Auffassung war, das Land deswegen verlassen zu müssen. Wirklich in Schwierigkeiten geraten möchte ich auch wirklich nicht *seufz* Das chinesische Visumsrecht scheint auch über die Maßen komplex und 'abwechslungsreich' zu sein :-/
Deine Aussage stimmt mich schon mal hoffnungsfroh - aber ich kenne nun wie gesagt eine, die der Auffassung war, das Land deswegen verlassen zu müssen. Wirklich in Schwierigkeiten geraten möchte ich auch wirklich nicht *seufz* Das chinesische Visumsrecht scheint auch über die Maßen komplex und 'abwechslungsreich' zu sein :-/
Re: Vom Arbeitsvisum zur Touristin...
Mja, ich meine auch dass die, die tatsaechlich wegen so etwas wie RP als Tourist nutzen in Schwierigkeiten kamen, einfach einen Beamten erwischt haben, der einen schlechten Tag hatte. Im Normalfall kraeht kein Hahn danach was genau als Zweck auf deiner RP (oder work permit) steht, solange wie sie noch nicht abgelaufen ist. Ich glaube auch nicht dass deine Firma irgendwelche Schwierigkeiten kriegen wuerde, wenn du dort nicht mehr arbeitest & deren Name noch in deiner WP steht... weil dann wuerden ja die ganzen Briefkastenfirmen voll den Stress kriegen, von denen Visa-Agenten die Namen fuer die WP nehmenNia hat geschrieben: Das chinesische Visumsrecht scheint auch über die Maßen komplex und 'abwechslungsreich' zu sein :-/
Re: Vom Arbeitsvisum zur Touristin...
Danke auch für die Antwort.
Working Permit... da sagst du was. Kann es sein, dass mein AG die hat? Gesehen habe ich die jedenfalls nicht. Oder ist die im Visum integriert?
Was für Ärger kriegt man denn? Eine Standpauke? Geldstrafe?
Working Permit... da sagst du was. Kann es sein, dass mein AG die hat? Gesehen habe ich die jedenfalls nicht. Oder ist die im Visum integriert?
Was für Ärger kriegt man denn? Eine Standpauke? Geldstrafe?
Re: Vom Arbeitsvisum zur Touristin...
Oeh.... ein Visum hast du nur zur Einreise. Das wird dann in eine Residence Permit umgewandelt, die im Normalfall ein Jahr gilt. Normalerweise solltest du eine work permit in Form eines kleinen braunen (oder blau fuer Foreign Experts soweit ich weiss) haben, wo ein Photo von dir klebt und deine Arbeitnehmerdaten (Name, Firma, Jobtitel, Adresse) eingetragen sind. Die ist an die RP gekoppelt, d.h. das wird meistens zusammen verlaengert & dann kommt in die WP ein Stempel und eine Gueltigkeitsdauer rein. Wenn dein Arbeitgeber diese fuer dich aufbewahren sollte, dann solltest du mal nachfragen gehen. Die WP braucht man sonst eigentlich nur als Nachweis der Beschaeftigung, sonst nicht. Will auch bei Ein-und Ausreise keiner sehen. Wichtig ist da die RP im Pass.Nia hat geschrieben:Danke auch für die Antwort.
Working Permit... da sagst du was. Kann es sein, dass mein AG die hat? Gesehen habe ich die jedenfalls nicht. Oder ist die im Visum integriert?
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Re: Vom Arbeitsvisum zur Touristin...
Du hast Recht Ich habe ein Resident Permit im Pass kleben. Gerade nochmal geschaut. Dieses andere Dingens, die Working Permit, bewahrt anscheinend mein Arbeitgeber auf. Aber die brauche ich eigentlich nicht? Auch nicht nach Kündigung?
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Re: Vom Arbeitsvisum zur Touristin...
die WP solltest dir unbedingt nach verlassen des Unternehmens aushändigen lassen für den Fall dass vorhast mal wieder in CN ein Angestelltenverhältnis einzugehen......und nochmals..take it easy, kündige, bleibe so lange als musst und fühle dich dann frei rumzureisen oder was auch immer bis zum expiry-date deines derzeitigen Visum.
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Re: Vom Arbeitsvisum zur Touristin...
@blackrice Sollte ich es mir aushändigen lassen, falls ich mit der aktuellen Permit arbeiten will oder falls ich überhaupt jemals wieder - nachdem ich zum Beispiel 10 Jahre in D gearbeitet habe - in China arbeiten will?
Und auch dir Danke für die beruhigenden Worte... Ich hoffe, es ist wirklich so. Das wäre toll! Ich bin so neugierig auf dieses Land!
Und auch dir Danke für die beruhigenden Worte... Ich hoffe, es ist wirklich so. Das wäre toll! Ich bin so neugierig auf dieses Land!
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Re: Vom Arbeitsvisum zur Touristin...
dies kleine Büchlein solltest dir in jedem Falle aushändigen lassen!!
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