Unterstützende Leistungen???

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Yoshichiller
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Unterstützende Leistungen???

Beitrag von Yoshichiller »

Ich weiß leider nicht wo ich es ansonsten Posten soll deswegen einfach mal hier...
Also mein Problem oder meine Probleme.
Ich bin mit meiner chinesischen Frau nach Deutschland gekommen und wohne zurzeit bei meinem Vater mit ihr in einem Bauwagen.
Sie ist im 6 Monat schwanger und wird das Kind voraussichtlich im Dezember zur Welt bringen.
Mein Problem ist Ich arbeite jetzt bei UPS als Teilzeit und verdiene nicht genug das ich mit eine Wohnung nehmen kann mit ihr zusammen Grade bei den Preisen hier in Köln.
Jetzt sagt mein Vater und auch ein Freund der Anwalt ist wir können auf keinen Fall zum Amt gehen und dort irgendwas erfragen was Geld betrifft also auch kein hartz 4 und auch nicht eine Unterstützung damit wir eine Wohnung nehmen können da sonst meine Frau wieder nach China geschickt werden würde...
Also meine Frage was kann ich tun?
Kann ich zum Amt gehen und erfragen ob ich Unterstützung bekommen kann oder kommt dann direkt die Ausländer Behörde und schickt meine Frau wieder nach China?
Als Info sie hat jetzt nur ein 3 Monats visum und sobald das Kind da ist können wir eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen da sie vorher keine wirklich Genehmigung bekommt länger in Deutschland zu bleiben...
Leute ich bin echt am verzweifeln da hier bei meinem Dad keine geborene geschweige den zumutbare Behausung ist. Also was kann ich tun?
Meine überlegen ist momentan einfach zum Amt zugehen und zu fragen mein Dad meint aber Wecke keine schlafenden Hunde und ich würde da dann was los tretten was ich überhaupt nicht gebrauchen kann...
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Sachse28
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Re: Unterstützende Leistungen???

Beitrag von Sachse28 »

In dem Du Dir eine Arbeit suchst, bei der Du genügend Geld verdienen kannst. Was hast Du gelernt?

Den Anwalt könnt Ihr in die Tonne kloppen. Halbwissen ist immer gefährlich. Der Nachweis adäquater Wohn- und Finanzierungsnachweis wird normalerweise nicht bei deutschen Staatsbürgern verlangt. Außerdem kann sie auch eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen ohne dass sie ein Kind hier zur Welt bringt. Was ist das Fachgebiet des Anwalts?

Dennoch solltest Du, davon abgesehen, Deiner Frau und dem Kind, ein "ordentliches" Zuhause bieten. Wobei ich allerdings zugeben muss, dass ein Wohnen im Bauwagen durchaus einen Reiz für mich hätte. Nur leider muss diese Entscheidung ja mit 2 anderen Menschen jetzt noch geteilt werden.
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Topas
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Re: Unterstützende Leistungen???

Beitrag von Topas »

Sachse28 hat geschrieben:In dem Du Dir eine Arbeit suchst, bei der Du genügend Geld verdienen kannst
Witzbold!
Als wenn es so einfach wäre, mal eben eine Tätigkeit im gelernten Beruf zu ergattern, ohne Vitamin B(eziehung) und innerhalb von wenigen Wochen. Ich spreche hier nicht von Ausbeutern.

Ansonsten: Wenn ihr verheiratet seid, stimmt die Aussage aus Sachsen. Durch Sozialleistungen darf kein Ehepartner aus Deutschland ausgewiesen werden.
Topas grüsst recht herzlich WHSAP
MACHT MIT BEI UNSEREM BUCHPROJEKT !
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Re: Unterstützende Leistungen???

Beitrag von jejeme »

Hallo Yoshichiller,
Yoshichiller hat geschrieben: Jetzt sagt mein Vater und auch ein Freund der Anwalt ist wir können auf keinen Fall zum Amt gehen und dort irgendwas erfragen was Geld betrifft also auch kein hartz 4
....
Kann ich zum Amt gehen und erfragen ob ich Unterstützung bekommen kann oder kommt dann direkt die Ausländer Behörde und schickt meine Frau wieder nach China?
Als Info sie hat jetzt nur ein 3 Monats visum und sobald das Kind da ist können wir eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen da sie vorher keine wirklich Genehmigung bekommt länger in Deutschland zu bleiben...
Schieß bitte deinen Vater oder besser gesagt seinen Freund 'den Anwalt' zum Mond!

Durch die Eheschließung entsteht automatisch ein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für deine Ehefrau. Wäre deine Frau noch im Ausland, müsst ihr ein entsprechendes Visum zum Ehegattennachzug erteilt werden, da deine Frau aber bereits in Deutschland ist, müsst ihr beide zur Ausländerbehörde gehen und dort die Aufenthaltserlaubnis beantragen (in der Regel ist diese befristet auf 1 bis 3 Jahre, kann aber dann problemlos immer verlängert werden). Ist vielleicht nicht der "vorzeige-way", aber die Situation ist nun mal so wie sie ist! Die Aufenthaltserlaubnis kann ihr da nicht verweigert werden. Außerdem kommt auch die Ausländerbehörde nicht und schickt deine Frau wieder nach Hause. Sie hat ja ein Visum und befindet sich ganz legal in Deutschland!

Die Sache mit den Kind wäre interessant, wenn ihr nicht verheiratet seid. Dann wäre es nämlich so, dass sich das Recht auf die Aufenthaltserlaubnis durch die anerkannte Vaterschaft begründet. Da ihr aber verheiratet seid, spielt das für euch nichtmal eine Rolle! Und ich bin mir nicht mal sicher, ob das Kind in so einem Fall überhaupt geboren sein muss. Man kann in China im Deutschen Konsulat auch ein Visum zum Nachzug zum ungeborenen Kind stellen. Würde mich als nicht wundern, wenn lediglich die Vaterschaft geklärt (du dich also als Vater bekennst) sein müsste.

Geh zur Ausländerbehörde, beantrage eine Aufenthaltserlaubnis, melde deine Frau beim Einwohnermeldeamt an, beantrage im Anschluss sofort Hartz4 (nach Einreise gibt es i.d.R eine 3 Monatige Sperre für den Ehepartner, ich gehe daher davon aus, dass die 3 Monate bald bei euch rum sind - dies dann mit dem entsprechenden Sachbearbeiter klären!) .

Dies beruht natürlich alles darauf, dass ihr verheiratet seid. Da du von "deiner Frau" sprichst, gehe ich davon aus.
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Re: Unterstützende Leistungen???

Beitrag von tigerprawn »

Sachse28 hat geschrieben:Der Nachweis adäquater Wohn- und Finanzierungsnachweis wird normalerweise nicht bei deutschen Staatsbürgern verlangt.
Ist er denn deutscher Staatsbürger?? Vielleicht hat er dem Anwalt ja gesagt, er wäre es nicht, und uns erhält er die Information vor.

Wenn keine deutsche Staatsbürgerschaft besteht, besteht bei nicht gesichertem Lebensunterhalt auch kein Recht auf FZF!
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Sachse28
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Re: Unterstützende Leistungen???

Beitrag von Sachse28 »

Topas hat geschrieben:Witzbold!
Als wenn es so einfach wäre, mal eben eine Tätigkeit im gelernten Beruf zu ergattern, ohne Vitamin B(eziehung) und innerhalb von wenigen Wochen. Ich spreche hier nicht von Ausbeutern.
Ich weiß nicht wie es in Köln und dem Umland auf dem Arbeitsmarkt aussieht, aber in anderen Boom-Regionen, gerade in Süddeutschland, suchen Arbeitgeber händeringend nach Arbeitskräften. Kommt auch auf den erlernten Beruf an...
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Sachse28
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Re: Unterstützende Leistungen???

Beitrag von Sachse28 »

tigerprawn hat geschrieben:
Sachse28 hat geschrieben:Der Nachweis adäquater Wohn- und Finanzierungsnachweis wird normalerweise nicht bei deutschen Staatsbürgern verlangt.
Ist er denn deutscher Staatsbürger?? Vielleicht hat er dem Anwalt ja gesagt, er wäre es nicht, und uns erhält er die Information vor.

Wenn keine deutsche Staatsbürgerschaft besteht, besteht bei nicht gesichertem Lebensunterhalt auch kein Recht auf FZF!
Aus älteren Beiträgen von yoshichiller geht hervor, dass er Deutscher ist.
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Re: Unterstützende Leistungen???

Beitrag von Yoshichiller »

Okay also morgen ist der erste weg zum Amt aber hartz 4 fällt ja für mich weg da ich bei UPS arbeite. Nur halt unterstützende hilfeleistung brauche ich damit ich eine Wohnung nehmen kann mit ihr.
Wir sind ganz normal verheiratet beim Einwohnermeldeamt waren wir auch sind auch jetzt offiziell in Deutschland verheiratet müssen jetzt nur noch das hinbekommt das wir nenn Doppel Namen bekommen also sie meinen und ich ihren.
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Re: Unterstützende Leistungen???

Beitrag von jejeme »

Yoshichiller hat geschrieben:müssen jetzt nur noch das hinbekommt das wir nenn Doppel Namen bekommen also sie meinen und ich ihren.
Das ist echt zweitrangig. Meine Frau und ich führen seit je her jeder seinen eigenen Familiennamen. Kümmer dich erstmal um deine richtigen Probleme.
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Re: Unterstützende Leistungen???

Beitrag von cayman »

Mmmhhhh , mein Trollinger schmeckt wieder gut.

"Doppelnamen sie meinen und ich ihren". Hahaha, hab ich wieder was verpasst? Muss man das nicht vor der Eheschließung entscheiden?
Anstatt zu klagen was ihr wollt, solltet ihr dankbar sein, dass ihr nicht all das bekommt, was ihr verdient
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Re: Unterstützende Leistungen???

Beitrag von GigiPineapple »

cayman hat geschrieben:Mmmhhhh , mein Trollinger schmeckt wieder gut.

"Doppelnamen sie meinen und ich ihren". Hahaha, hab ich wieder was verpsst? Muss man das nicht vor der Eheschließung entscheiden?
Meine Rede.

Wobei, der Name Wang-Wurzelhuber hätte durchaus seinen Charme. :lol:
Weather forecast for tonight: dark.

I cook with wine, sometimes I even add it to the food.

All generalizations are false, including this one.

丑媳妇总得见公婆
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Re: Unterstützende Leistungen???

Beitrag von Sachse28 »

GigiPineapple hat geschrieben:
cayman hat geschrieben:Mmmhhhh , mein Trollinger schmeckt wieder gut.

"Doppelnamen sie meinen und ich ihren". Hahaha, hab ich wieder was verpsst? Muss man das nicht vor der Eheschließung entscheiden?
Meine Rede.

Wobei, der Name Wang-Wurzelhuber hätte durchaus seinen Charme. :lol:
Nein, eine Namensänderung kann auch nachträglich erfolgen.
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Re: Unterstützende Leistungen???

Beitrag von cayman »

Ja sicher, aber ich ihren und sie meinen?
Anstatt zu klagen was ihr wollt, solltet ihr dankbar sein, dass ihr nicht all das bekommt, was ihr verdient
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Lotti
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Re: Unterstützende Leistungen???

Beitrag von Lotti »

Sie hat anspruch auf hartz 4. Das wurde wohl schon oft genug oben erläutert. Wenn sie schwanger ist hat sie wohl auch anspruch auf eine erstausstattung für das baby und umstandskleidung. Je nach dem, was du verdienst hast Vllt sogar du anspruch auf aufstockende leistungen.
Ich glaube, sogar zuschüsse für fehlende einrichtung, wie beispielsweise küche oä gibt es.
So genau kenne ich mich nicht aus.
Keine ahnung, ob das bei deiner frau was ist, aber es gibt auch zuschüsse für werdende mütter in not von der mutter-kind stiftung. Deinen anwalt brauchst du da nicht fragen...der soll den kaugummiautomat abschrauben, aus dem der sein examen gezogen hat.
Bei den geldern der stiftung gibt es eine obergrenze für die schwangerschaftswoche, habe ich mal gehört. Musst du dich erkundigen bei caritas oä.

Heute gesehen: auf den postwagen hier steht überall dick und fett drauf, dass sie paketzusteller in vollzeit suchen...uu besser als ne halbe stelle bei ups


PS: woher hast du die info, deine Frau müsse erst das baby bekommen um Anspruch auf einen at zu haben? Dafür sind doch die 3 Monate die es mit dem Visum gibt. In der Zeit regelt man alles für den at. Es dauert mitunter Wochen, ehe man nen Termin bekommt um den at zu beantragen. Bis man den dann in den Händen hält sind 3 Monate schnell rum.
In 3 Sekunden ist der Huehnerfuss aus meiner Suppe verschwunden, sonst gibts morgen Kaesefondue!!!
DaLongRen
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Re: Unterstützende Leistungen???

Beitrag von DaLongRen »

cayman hat geschrieben:Ja sicher, aber ich ihren und sie meinen?
Ooch, bitte! Ihr merkt doch, dass der TE (gerade) mit seiner Situation ein wenig überfordert ist, darum wartet mit den Boshaftigkeiten doch einfach, bis er aus dem Gröbsten draußen ist. Dann macht das Lästern auch viel mehr Spaß.

Aber zur Sache:

Ohne ein Experte bei dem Thema zu sein fällt mir in solchen Situation häufig folgendes auf: Es werden oft genug falsche Ratschläge gegeben, weil der Betroffene keine richtigen Angaben machen kann, bzw. der Betroffene seine Situation versehentlich falsch dargestellt hat.

Ich meine z.B. mal etwas von einer "Regelausnahme" gehört zu haben, die eine Familienzusamenführung verhindern kann, wenn den Lebenspartner die Eheführung im Ausland zuzumuten ist. Vielleicht wollte der "Anwalts-Freund" ja auf so einen Umstand hinweisen?

Daher ist es wohl das sinnvollste, sich *mit allen Unterlagen* die man zu dem Fall hat (in diesem Fall also Heiratsurkunde, Auftenthaltstitel, usw.) erst einmal an einen "neutralen Dritten" zu wenden). Beispielsweise könnte man es bei der Caritas(?) versuchen.

Diese können dann ggf. anonym bei den jeweiligen Ämtern anrufen und alles Wichtige erfragen, ohne dass man selbst Anst haben muss.

Wenn dann das Gröbste geklärt ist (Aufenthaltstitel, Wohnung, Gebuhrt) *dann* macht es mit Sicherheit Sinn, sich einen Vollzeit-Job zu suchen. Schließlich will man seiner Familie ja etwas bieten!

Aber bei einer hochschwangeren Ehefrau, die möglicherweise kaum Deutsch spricht und in einem fremden Land (ohne die Hilfe der Eltern) ein Kind zu Welt bringen soll, kann ich schon verstehen, dass der Mann nicht den ganzen Tag weg sein sollte.

PS: Dass das alles schei**e organisiert ist, darüber brauchen wir glaube ich nicht zu diskutieren, aber jetzt geht es erst einmal darum, das Überlebenswichtiste auf die Reihe zu bekommen. Ich frage mich z.B. sowiso wie die beiden geheiratet haben, wenn Sie nur ein 3-Monats Visum bekommt? Ist die Ehe überhaupt in Deutschland geschlossen worden? Ist die Ehe mit einem Touristenvisum geschlossen worden? Usw...
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