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BAföG Anspruch nach Heirat?
Verfasst: 23.08.2014, 11:00
von Obstler
Einige von euch haben doch sicher Ehepartner die nach ihrem Umzug nach Deutschland ein Studium begonnen haben. Haben sie in Deutschland dann noch BAföG bekommen obwohl sie bereits in China einen Bachelor erworben hatten? Das was meine Freundin in China studiert hat gibt es so in Deutschland überhaupt nicht. Sie möchte hier nun etwas anderes studieren um eine Chance auf dem Arbeitsmarkt zu haben. Wird sie einen BAföG Anspruch haben oder wird die Behörde ablehnen zu zahlen da es sich um ein Zweitstudium handelt?
Re: BAföG Anspruch nach Heirat?
Verfasst: 23.08.2014, 11:12
von Sugoi
Die entsprechenden Informationen finden Sie hier: http://www.bafög.de
Re: BAföG Anspruch nach Heirat?
Verfasst: 23.08.2014, 11:13
von GigiPineapple
Das lässt sich doch mit einem Anruf bei eurem zuständigen BAFöG-Amt klären. Die sind (zumindest in meiner Stadt) sehr freundlich und hilfsbereit.
Re: BAföG Anspruch nach Heirat?
Verfasst: 23.08.2014, 13:25
von Obstler
Sugoi hat geschrieben:Die entsprechenden Informationen finden Sie hier: http://www.bafög.de
Leider nicht. Meine Onlinerecherche in Foren ergab aber bisher das Ergebnis, dass max nlch das Bafög Darlehnen gewährt wird aber kein nicht rückzahlungsplichtiger Betrag.
Re: BAföG Anspruch nach Heirat?
Verfasst: 23.08.2014, 13:46
von TaugeNix
Re: BAföG Anspruch nach Heirat?
Verfasst: 23.08.2014, 14:09
von jackie_chan
Mein Tipp wäre auch beim Bafög-Amt direkt nachzufragen. Bei uns haben wir auch sehr freundliche Sachbearbeiter die gerne Auskunft geben. Du kannst auch
hier ausführliche Informationen zum Bafög erhalten und es gibt ein hilfsbereites Forum...
Re: BAföG Anspruch nach Heirat?
Verfasst: 25.08.2014, 07:41
von Obstler
Meine Frage war ja, ob es jemand geschafft hat in einem solchem Fall Bafög zu bekommen. Das ich beim Bafögamt eine Auskunft bekommen kann ist mir klar, nur werden die wohl streng nach Lehrbuch entscheiden und es ablehnen.
Re: BAföG Anspruch nach Heirat?
Verfasst: 25.08.2014, 08:29
von Suedchina
Bafög ist das nicht etwas man man zurück zahlen muss? (auch wenn es nur teilweise ist)
Wie soll das bei einem chinesischen Staatsbürger eingetrieben werden ?
Oder übernimmst Du die Bürgschaft ? Dann geh zur Bank da kann man auch so einen Kredit bekommen.
Re: BAföG Anspruch nach Heirat?
Verfasst: 25.08.2014, 09:35
von GigiPineapple
Suedchina hat geschrieben:Bafög ist das nicht etwas man man zurück zahlen muss? (auch wenn es nur teilweise ist)
Wie soll das bei einem chinesischen Staatsbürger eingetrieben werden ?
Oder übernimmst Du die Bürgschaft ? Dann geh zur Bank da kann man auch so einen Kredit bekommen.
Es gibt auch BAFöG, das man nicht zurückzahlen muss.
Re: BAföG Anspruch nach Heirat?
Verfasst: 25.08.2014, 10:49
von Schneeti
Obstler hat geschrieben:Meine Frage war ja, ob es jemand geschafft hat in einem solchem Fall Bafög zu bekommen. Das ich beim Bafögamt eine Auskunft bekommen kann ist mir klar, nur werden die wohl streng nach Lehrbuch entscheiden und es ablehnen.
Naja, dass sie nach Gesetz entscheiden halte ich für ausgemacht. Aber da kann ja auch drinstehen, dass Bafög gewährt werden muss... §8 Bafög liest sich eigentlich schon so, dass Ehepartnern Ausbildungsförderung gewährt wird.
Und wenn die Auskunft vom Bafögamt nicht nach deinem Geschmack ist, kannst du dich ja immer noch an einen Anwalt wenden, der mit der Thematik vertraut ist.
Ich verstehe nicht ganz, warum du dich lieber auf Hörensagen verlassen willst, wenn du auch verbindliche Auskunft bekommen kannst

Re: BAföG Anspruch nach Heirat?
Verfasst: 25.08.2014, 11:05
von jejeme
Mich geht es nichts an wie viel Geld ihr zur Verfügung habt. Sollte das Geld allerdings bei euch knapp sein, wollte ich anmerken das ihr auch neben dem Bafög noch Wohngeld beantragen könnt. Normalerweise gibt es kein Wohngeld für Studenten, es sei denn man ist verheiratet. Lg