hongkongnew hat geschrieben:Also ist nach 3-4 Werktagen davon auszugehen das was schief gelaufen ist? Kenne das heute eigentlich auch nur noch das die Überweisungen spätestens am 2. Werktag eintreffen.
Zumindest ist es angebracht, nach fuenf Werktagen mal nachzufragen. Am Einfachsten zunaechst bei der Empfaengerbank, ob dort eventuell ein Zahlungseingang verbucht wurde, der nicht zuzuordnen war (und deshalb ggf. sogar schon wieder zuerueckgegangen ist). Dafuer kann schon ein abweichender Buchstabe im Namen des Kontoinhabers sorgen.
Wie schnell eine Bank eine internationale Ueberweisung weiter leitet, haengt nicht unwesentlich davon ab, ob die entsprechende Filiale diese selbst abwickelt oder dafuer ihre Mutterbank bemuehen muss.
Ein weiterer Faktor kann sein, dass Zahlungen in bestimmter Hoehe in der Regel manuell fakturiert werden. (Hier kann es u.U. auch zu den oben angesprochenen Abweichungen beim Namen kommen.) Wenn beim betreffenden Sachbearbeiter genug Zahlungsauftraege vorliegen, verzoegern sich die zuletzt eingetroffenen entsprechend.
Manche Banken spekulieren in der Tat etwas mit Zahlungen, die nicht wie innereuropaeische Zahlungen binnen zwei-drei Werktagen ankommen muessen.
Weiterhin koennen Zahlungen auch ueber Partnerbanken im Ausland geleitet werden. Wenn die betreffende Sparkasse z.B. kein Verrechnungskonto bei der Citibank besitzt, dafuer aber ueber eines bei einer Partnerbank, welche ihrerseits ueber ein Verrechnungskonto bei der Citibank verfuegt. Dann wird ggf. die Zahlung uber diese dritte Bank abgewickelt. Wenn dabei manuelle Nacharbeit noetig ist, verzoegert das ebenso.
Du siehst also, schief gehen kann eine derartige Zahlung immer irgendwie. Die eigentliche Buchung ist binnen weniger Minuten elektronisch abgewickelt, so dass es auch taggleich moeglich waere.
Der richtige Weg ist uebrigens ein Nachforschungsauftrag bei der Sparkasse. Ich empfehle den Ueberweisenden auch, die Durchschrift des Zahlungsauftrags gut zu bewahren. Gerade kleinere Banken verlangen oftmals die Ueberweisungsgebuehren erneut, wenn etwas schief gelaufen ist und die Zahlung nochmal angewiesen werden muss. Wenn man dann den Originalbeleg hat und nachweisen kann, dass z.B. ein falscher Name nicht das eigene Verschulden war sondern das der Bank, hat man eine bessere Basis dies nicht zu akzeptieren.
Wenn ich Dein erstes Posting richtig interpretiere, bist Du Dir allerdings nichtmal so sicher, ob die Ueberweisung ordnungsgemaess getaetigt wurde. Hier wuerde ich vom Sender entsprechende Belege einfordern. (Z.B. die Kopie des Ueberweisungsauftrages und einen Auszug aus dem Kontostand in welchem der Betrag abgebucht wurde.)
Viel Erfolg und die besten Gruesse
Mario