Flughafen (D) Einfuhr nach längerem Aufenthalt

Alles um Zoll, Import & Export zwischen China und dem Rest der Welt.
AnotherUser
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Flughafen (D) Einfuhr nach längerem Aufenthalt

Beitrag von AnotherUser »

Hey zusammen,

bin gerade wegen eines Auslandssemesters in Peking. Und hab da jetzt ein paar Fragen was mich bei der Rückreise am Flughafen erwartet:


1) Ich brauchte Anzüge hier in China und da ich grundsätzlich Maßanfertigungen brauche und diese in China ja sehr günstig zu bekommen sind, habe ich die hier für wenig Geld inkl. ein paar Hemden und Krawatten machen lassen.
Das ganze kostete zwischen 600 und 700€. Ich würde das selbstverständlich beim Zoll angeben und dann den entsprechenden Betrag versteuern... was ich mich nur frage ist, ob die sich nicht komisch vorkommen, wenn ich denen diese (aus deutscher Sicht) lächerlich geringen Beträge auf den Rechnungen zeige? Brauche ich da noch andere Nachweise?



2) Habe für meinen Bruder ne Fake-Uhr und für meine Schwester ne Fake-Tasche geholt (ich würds ja nicht anziehen, aber... naja die Jüngeren halt). Ich denke, das sollte kein Problem sein.
Nur ist das Problem, dass westliche Kleidung hier vergleichsweise teuer ist und die Waschmaschinen nicht die besten waren (oder ich vielleicht irgendwas falsch gemacht hab), weshalb ich schon alles mögliche an Kleidung neu gekauft habe. Ich denke, dass das teilweise Fake ist oder von chinesischen Marken.
Angenommen, ich bleibe jetzt hier noch länger (für ein Praktikum), würden meine deutschen Sachen wohl größtenteils im Mülleimer (Sneakers, Unterwäsche, Shirts,...) landen und ich müsste hier einiges neu kaufen - ob Fake oder eben chinesische Marken.
Wie sieht das mit den Einfuhrbestimmungen aus? Weil eventuell werde ich nachher hier für einen Zeitraum von knapp einem Jahr gewesen sein ... muss ich dann meinen ganzen Koffer neu verzollen? :D

Jemand mit o. g. Sachverhalt Erfahrung gemacht?

Danke für die Info & Grüße
noodlesoup
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Re: Flughafen (D) Einfuhr nach längerem Aufenthalt

Beitrag von noodlesoup »

Hallo,

wenn Du mehr als ein halbes Jahr im Ausland lebst und dann nach Deutschland zurück kommst, musst Du deine im Ausland erworbenen Dinge nicht verzollen. Du musst noch nicht einmal angeben was Du alles dabei hast, sofern klar erkennbar ist, das Du lediglich Sachen für den täglichen Gebrauch und Eigenbedarf einführst.
Das können natürlich auch elektronische Geräte aller Art und Möbel sein. Selbstverständlich auch Anzüge.
Also nicht von allem 10 Stück :-)
Ich habe das gerade hinter mir.
Selbstverständlich musst Du nachweisen das Du mehr als 6 Monate dort gelebt hast!
Dafür reicht ein Mietvertrag oder ähnliches.
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Re: Flughafen (D) Einfuhr nach längerem Aufenthalt

Beitrag von VielUnterwegs »

6 Monate reichen nicht, es sind 12. Bei einem student kann auch angezweifelt werden ob der gewöhnliche Wohnsitz nicht in Deutschland war.
noodlesoup
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Re: Flughafen (D) Einfuhr nach längerem Aufenthalt

Beitrag von noodlesoup »

nein es sind 6 Monate.......
Hallo ? Ich habe die Prozedur gerade hinter mir!
Und es spielt überhaupt keine Rolle ob Er dort studiert, arbeitet oder sonstwas.
Entscheidend ist, das Er dort lebt und nicht als Tourist unterwegs ist.
Sobald jemand eine Meldebescheinigung vorweisen kann ist alles ok.
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Re: Flughafen (D) Einfuhr nach längerem Aufenthalt

Beitrag von hktraveller »

Nein es sind 12. Die Artikel die Du einfuehren willst muessen Dir 6 Monate gehoert haben.

http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle ... 9240ADBF23
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Grufti
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Re: Flughafen (D) Einfuhr nach längerem Aufenthalt

Beitrag von Grufti »

Die Regel lautet:

Wenn jemand nachweisen kann, daß der Auslandsaufenthalt länger als ein Jahr gedauert hat, kann er alle Waren, die länger als 6 Monate sich in seinem persönlichen Besitz befunden haben, als Umzugsgut frei in die EU einführen.

GRUNDVORAUSSETZUNG ist allerdings, daß sich der (die) Betreffende vor seinem Auslandsaufenthalt von seinem Wohnort in D bzw in der EU abgemeldet hatte, egal ob er den Wohnsitz weiterhin in D hat oder nicht.
Für die Rückwarenabfertigung wird in der Regel auch eine behördliche Anmeldung verlangt, und ist es natürlich unheimlich blöd, wenn dann bescheinigt wird, daß die Person, deren Sachen durch den Zoll muß, bereits seit 1997 oder noch länger, anstatt zum oder nach dem geplanten Einreisedatum bei dem gewünschten Wohnort gemeldet ist.

Wenn dies versäumt wurde, kann man sich auch 10 Jahre oder länger nachweislich im Ausland aufgehalten haben, es müssen dennoch alle Gegenstände verzollt und versteuert werden!!!!

Ich hatte solche Fälle schon ca 4-5 Mal in meiner jetzt 25 jährigen Praxis am Flughafen MUC, darunter Leute von namhaften großen Firmen, denen diese Tatsache von den Relocation Managern nie mitgeteilt worden war.
Bei einem Fall wurde vom Kunden, der seine Sachen per Luftfracht hatte kommen lassen, verlangt, daß er eine komplette Liste erstellt, und der Zollbeamte hatte dann bei einer Beschau einen Wert von ca 4000 EUR geschätzt, und das ganze gem Art. 81 ZK zum höchsten Zollsatz ( = 12 %) abgefertigt. Der Kunde als Privatmann ist ja nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt..und hatte dann auch noch die 19 % EUSt auf das Ganze voll löhnen müssen


Erst letzthin hatte eine Frau eines höheren Angestellten einer deutschen Bank, die sich von ihrem Wohnsitz in D nie abgemeldet, aber schon über 10 Jahre einen Zweitwohnsitz in AUS hatte, in den saueren Apfel beißen müssen, und ihre Kunstgegenstände, die sei wegen einer "Umdekorierung ihrer Wohnung" nach D fliegen hatten lassen, verzollen müssen.


Bei dieser 1 Jahresregel ist es lt. MUC Importzoll auch relativ egal, ob der Aufenthalt im Ausland auch wirklich 1 ganzes Jahr gedauert hatte, es mußte nur anhand der Dokumente ( Arbeistvertrag etc.) nachgewiesen werden, dass der Auslandsaufenthalt für 1 Jahr geplant war, denn wenn man nach 7 Monaten wg Krankheit etc, vorzeitig nach Hause muß, gilt das auch.

Weiteres siehe hier !
Früher ging es uns gut. heute geht es uns besser...
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Re: Flughafen (D) Einfuhr nach längerem Aufenthalt

Beitrag von hktraveller »

Grufti hat geschrieben:...egal ob er den Wohnsitz weiterhin in D hat oder nicht...

Bei dieser 1 Jahresregel ist es lt. MUC Importzoll auch relativ egal, ob der Aufenthalt im Ausland auch wirklich 1 ganzes Jahr gedauert hatte...
Typisch deutsch. Was wirklich war ist weniger wichtig als dass es zwischen den Aktendeckeln wasserdicht ist.
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Re: Flughafen (D) Einfuhr nach längerem Aufenthalt

Beitrag von Suedchina »

Hatte ich auch schon, war aber nie in Deutschland abgemeldet,
Kopie vom Arbeitsvertrag hatte immer gereicht.(2x)
Nach der Vorlage eines glaubwürdigen Beweises waren die Zöllner nett und haben mich ohne Zahlung weiter ziehen lassen.

Danke in diesem beiden Fällen an den Zoll




PS ich wohne schon seit 3 Jahren in China und bin auch immer noch in D gemeldet


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- Anzüge grundsätzlich Maßanfertigungen mind. (2 Stueck)
- paar Hemden und Krawatten machen lassen. (mind. 2)
- 600 und 700€ :lol: :lol: :lol:

Wenn das kein Sonderm.ll ist? :mrgreen:
Zu diesem Preis bekommst Du in Indien nicht mal den Stoff um Dir Deine "gute" Stücken nähen zu lassen.
Selbst für einen Kleinwüchsigen dürfte der Stoff mehr kosten als 700 Euronen 8)
Wenn die Sonne Erkenntnis tief steht, werfen auch Zwerge lange Schatten.
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Re: Flughafen (D) Einfuhr nach längerem Aufenthalt

Beitrag von hktraveller »

@ Grufti: Wie wird denn eigentlich der Zollwert bei im Ausland bereits genutzten Kleidungsstuecken festgelegt? Ich haette vermutet dass da abhaengig von der Nutzungszeit Abschlaege erfolgen.
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Re: Flughafen (D) Einfuhr nach längerem Aufenthalt

Beitrag von Israfael »

Eine kurze Frage so nebenbei, weil es zum Thema passt. Wie wird der Zoll am Flughafen eigentlich bezahlt? Muss man das sofort bezahlen oder kann das auch nachträglich gezahlt werden?
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Re: Flughafen (D) Einfuhr nach längerem Aufenthalt

Beitrag von hktraveller »

Israfael hat geschrieben:Eine kurze Frage so nebenbei, weil es zum Thema passt. Wie wird der Zoll am Flughafen eigentlich bezahlt? Muss man das sofort bezahlen oder kann das auch nachträglich gezahlt werden?
Wenn Du keine Aufschubkonto beim Zoll hast (wovon ich ausgehe) werden die Waren erst nach Zahlung freigegeben. Wenn Du keine Zahlungsmittel dabei hast kannst Du sie aber beim Zoll in Aufbewahrung geben und spaeter holen. Das kann auch praktisch sein weils beim Zoll deutlich biliger ist als in der Gepaeckaufbewahrung.
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Re: Flughafen (D) Einfuhr nach längerem Aufenthalt

Beitrag von ACE »

Israfael hat geschrieben:Eine kurze Frage so nebenbei, weil es zum Thema passt. Wie wird der Zoll am Flughafen eigentlich bezahlt? Muss man das sofort bezahlen oder kann das auch nachträglich gezahlt werden?
Bar oder Sicherheit erbringen wenn es sowas noch gibt, ich hatte mal einen EC Scheck ausgestellt und gut ist. Das war in Bremen fuer einen Container der in Berlin verzollt werden sollte. Aber auch schon 20 Jahre her
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Re: Flughafen (D) Einfuhr nach längerem Aufenthalt

Beitrag von ACE »

Suedchina hat geschrieben:
@ AnotherUser

- Anzüge grundsätzlich Maßanfertigungen mind. (2 Stueck)
- paar Hemden und Krawatten machen lassen. (mind. 2)
- 600 und 700€ :lol: :lol: :lol:

Wenn das kein Sonderm.ll ist? :mrgreen:
Zu diesem Preis bekommst Du in Indien nicht mal den Stoff um Dir Deine "gute" Stücken nähen zu lassen.
Selbst für einen Kleinwüchsigen dürfte der Stoff mehr kosten als 700 Euronen 8)
Wer sich bei mir in solchen Anzuegen bewirbt kann gleich wieder gehen.
Entweder einen ordentlichen oder keinen Anzug.
Jedes Lidl Bag hat weniger Kuststoff wie Deine Maßanfertigungen :lol:
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Re: Flughafen (D) Einfuhr nach längerem Aufenthalt

Beitrag von Grufti »

Suedchina hat geschrieben:Hatte ich auch schon, war aber nie in Deutschland abgemeldet,
Kopie vom Arbeitsvertrag hatte immer gereicht.(2x)
Nach der Vorlage eines glaubwürdigen Beweises waren die Zöllner nett und haben mich ohne Zahlung weiter ziehen lassen.

Danke in diesem beiden Fällen an den Zoll

Beim Einreisezoll sehen die Beamten das meist etwas lockerer... Meine Erfahrungen kommen aus der Frachtabfertigung....

Natürlich gibt es Zollstellen, bei denen schärfer abgefertigt wird als normal
So hatte mich z. B gestern ein Mitarbeiter einer Spedition im 3 Ländereck in "Deutsch-Südwest" nebenbei gefragt, ob es bei der Rückwaren-Abfertigung von EU-Ware ( z. Ware aus Österreich), die aus einem Drittland nach D zurückkommt, Probleme gibt...Hier in MUC nullproblemo, wenn die Rückwareneigenschaft gesichert ist, aber dort bei den Gelbfiaßlern wollte der Zoll die Ware zumindest versteuert sehen "wegen der verschiedenen Mehrwertsteuersätze", die bei Rückwaren eigentlich eh nicht anfallen...

Außerdem entscheidet --auch beim Zoll --manchmal die "Tagesform" des betreffenden Beamten

Schätzwert von gebrauchten Klamotten etc: sicher gibt es da Richtlinien, die den Beamten in Schulungen vermittelt werden....
Von solchen Richtsätzen habe ich trotz recht selten etwas gehört. So gibt es z. B. eine Liste von Werten für Jagdttrophäen, oder Richtwert bei Drucksachen ( der lag früher mal bei 20 DM/kg )

m Zeifelsfalle wird von den Beamten auch im Internet recherchiert..
Früher ging es uns gut. heute geht es uns besser...
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Re: Flughafen (D) Einfuhr nach längerem Aufenthalt

Beitrag von hktraveller »

Grufti hat geschrieben:...Außerdem entscheidet --auch beim Zoll --manchmal die "Tagesform" des betreffenden Beamten...
Und wie lange das Fruehstueck her ist bzw. wie lange noch bis zum Mittagessen.
Das hat laut Untersuchungen einen massiven Einfluss auf Entscheidungen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Schnelles_ ... mes_Denken
Kahnemann hat geschrieben: Die Studie fand heraus, dass es eine Korrelation zwischen Essenspausen und Urteilen gibt. Nach den Pausen werden 65 Prozent positiv erledigt, dann gibt es ein kontinuierliches Abfallen. Kurz vor der nächsten Pause sind die Urteile durchwegs negativ.
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