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Schwiegereltern von der Steuer absetzen

Verfasst: 06.04.2014, 12:26
von daxiong
Hallo zusammen,

ich bin neu hier und wollte nachdem ich mich schon vor Jahren – vor meiner Hochzeit mit meiner chinesischen Frau – mir hier viele hilfreiche Tipps geholt hatte, ein neues Thema eröffnen, welches soweit ich es sehe noch nicht gibt.

Ich wollte mal fragen ob jemand von euch Erfahrung damit hat seine chinesischen Schwiegereltern von der Steuer ab zu setzen. :wink:

Ok, ich gebe zu es hört sich auf den ersten Blick komisch an, die Frage ist aber ernst gemeint. Hintergrund ist der, dass meine Schwiegereltern (beide) vor 4 Jahren wegen sehr schweren Erkrankungen gezwungen waren in Frührente zu gehen. Seit dem unterstützen meine Frau und ich die beiden Finanziell, da deren Rente leider nicht sonderlich hoch ist.

Jetzt habe ich von meinem Vater erfahren, dass er früher, als sein Vater noch gelebt hatte, er ihn finanziell unterstützt hatte und dies auch bei der Steuererklärung geltend gemacht hatte. Sein Vater hatte auch im nicht EU-Ausland gelebt und war kein deutscher Staatsbürger.

Ich habe schon einiges im Internet über das Thema gefunden, aber ich wollte euch einmal nach euren persönlichen Erfahrungen fragen. Und wissen auf was man gerade bei chinesischen Schwiegereltern besonders achten muss. Vielleicht kann mir jemand auch noch sagen, von welcher Stelle/Behörde in China (Beijing) man eine Rentenbescheinigung bekommt, die (natürlich amtlich beglaubigt & übersetzt) von deutschen Finanzämtern problemlos anerkannt werden.

Ich weiß, dass man auf jeden Fall darauf achten muss, dass die Unterstützungszahlungen auf das Konto der Schwiegereltern gehen müssen; aber wie verhält es sich mit Sachleistungen? Zum Beispiel, da meine Schwiegermutter 2 kaputte Knie hat, schicken wir regelmäßig (nicht ganz günstige) Schuhe zu ihr – hat jemand von euch schon versucht Sachleistungen geltend zu machen?

Kleine Anmerkung, ich will nur das anrechnen, was wir wirklich geleistet haben und nicht tricksen und mir etwas erschleichen, was mir nicht wirklich zusteht. Es sind schon Jährlich (natürlich nicht jedes Jahr) mehrere Tausend Euro an Arztrechnungen, Sachleistungen oder Überweisungen einfach nur so – Beijing ist ja leider nicht mehr so günstig wie es mal vor vielen Jahren der Fall gewesen ist.

Viele Grüße
J.

Re: Schwiegereltern von der Steuer absetzen

Verfasst: 06.04.2014, 13:12
von sweetpanda
Wenn du durch einen Beschluss dazu verpflichtet bist deine Eltern/Schwiegereltern finanziell zu unterstützen, dann kannst du die Zahlungen geltend machen.

Re: Schwiegereltern von der Steuer absetzen

Verfasst: 06.04.2014, 13:44
von bue48
Frag doch einfach mal die für dich zuständige Sacharbeiterin bzw. den für dich zuständingen Sachbearbeiter bei deinem Finanzamt - die können dir sicher verbindliche Auskünfte geben.

Re: Schwiegereltern von der Steuer absetzen

Verfasst: 06.04.2014, 14:31
von sweetpanda
Ich habe über die Sache noch ein wenig gegoogelt.
Da tun sich ja ganz neue Perspektiven auf. Man muss die Bedürftigkeit nur mit "Dokumenten" nachweisen.
Ist ja in China mit einem kleinen roten Umschlag leicht zu machen.
Meine Frau meinte eben, dass wäre bei dolc ein offenes Geheimnis.
Das ist ja bombensicher!
Man schafft sein Geld offen ins Ausland, dies senkt jährlich sogar deine Bemessungsgrundlage in Deutschland.
Einnahmen die dann in China damit erzielt werden, werden auch nicht abgegeben.
Faktisch kann das deutsche Finanzamt nur auf deine Freiwilligkeit hoffen, denn so was können die von ihrer Amtsstube in Deutschland nicht mal so eben herausfinden.

Re: Schwiegereltern von der Steuer absetzen

Verfasst: 07.04.2014, 19:41
von sweetpanda
sweetpanda hat geschrieben:Ich habe über die Sache noch ein wenig gegoogelt.
Da tun sich ja ganz neue Perspektiven auf. Man muss die Bedürftigkeit nur mit "Dokumenten" nachweisen.
Ist ja in China mit einem kleinen roten Umschlag leicht zu machen.
Meine Frau meinte eben, dass wäre bei dolc ein offenes Geheimnis.
Das ist ja bombensicher!
Man schafft sein Geld offen ins Ausland, dies senkt jährlich sogar deine Bemessungsgrundlage in Deutschland.
Einnahmen die dann in China damit erzielt werden, werden auch nicht abgegeben.
Faktisch kann das deutsche Finanzamt nur auf deine Freiwilligkeit hoffen, denn so was können die von ihrer Amtsstube in Deutschland nicht mal so eben herausfinden.
Bezeichnend, dass hierzu keine weiteren Reaktionen gekommen sind. :cry:

Re: Schwiegereltern von der Steuer absetzen

Verfasst: 07.04.2014, 20:38
von ingo_001
Evtl. will man keine schlafenden Hunde wecken? :idea:

Re: Schwiegereltern von der Steuer absetzen

Verfasst: 07.04.2014, 22:25
von tigerprawn
Hier mal ein paar Details:
http://www.iww.de/index.cfm?pid=1314&pk ... 1282&sfk=1
Aber ganz ehrlich: China ist Gruppe 4, d.h. im allerbesten Fall können 2.000 EUR/Jahr abgesetzt werden, d.h. 800€ gibt es bei 40% Steuersatz maximal zurück.

Re: Schwiegereltern von der Steuer absetzen

Verfasst: 21.04.2014, 17:31
von Meli_Weltenbummler
Ich weiss nicht wie es in Deutschland gehandhabt wird aber in der Schweiz kann man zu unterstützende Personen voll angeben und abziehen. Das betrifft aber vor allem Eltern oder Schwiegereltern die vollumfänglich unterstütz werden und nicht mit ab und zu einer Zahlung oder einer Sachleistung. Würde da auch einmal beim Finanzamt nachfragen..die sagen dir auch gleich was für Papiere sie benötigen und ab wann es möglich ist.

Finde es schön, dass ihr den Schwiegereltern helft. Ist für die ein echter Glücksfall und für uns Europäer ja viel einfacher mit einem Nebenjob oder so dieses Geld dazu zu verdienen.

Viel Erfolg beim Absetzen von er Steuer.

Re: Schwiegereltern von der Steuer absetzen

Verfasst: 21.04.2014, 22:07
von Grufti
Meli_Weltenbummler hat geschrieben:Ich weiss nicht wie es in Deutschland gehandhabt wird aber in der Schweiz kann man zu unterstützende Personen voll angeben und abziehen. Das betrifft aber vor allem Eltern oder Schwiegereltern die vollumfänglich unterstütz werden und nicht mit ab und zu einer Zahlung oder einer Sachleistung. Würde da auch einmal beim Finanzamt nachfragen..die sagen dir auch gleich was für Papiere sie benötigen und ab wann es möglich ist.
In Deutschland geht das auch, zumindest wenn die Verwandten im Inland wohnen.
Wie das ist, wenn sie in einem Nicht-EU Land wohnen, kann nur das Finanzamt genau sagen