...und auf einmal, da waren sie Chinesen.

Alles zum Thema Visum für China und Deutschland: Antrag, benötigte Unterlagen, Bürokratie, Erfahrungsberichte und sonstiger nerviger Kleinkram zu dem Thema.
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ingo_001
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Re: ...und auf einmal, da waren sie Chinesen.

Beitrag von ingo_001 »

sanctus hat geschrieben:Wenn ich nun bei der Passbehörde die doppelte Staatsangehörigkeit melde, bin ich ja sowieso schon mehr als überfällig, da dieses chinesische Gesetz ja nun doch nicht neu ist. Die Frage wäre hier: Wecke ich womöglich schlafende Hunde?
Nein, denn außer Dir (und uns jetzt) weiss das keiner.
Schildere einfach den aktuellen Sachverhalt und das, was qpr mit seinem Telefonat mit der Bundespolizei in Frankfurt/M. in Erfahrung gebracht hat - und gut is.
Von dt. Seite aus wird man sich m.E. nicht die Mühe machen, das in China gegen checken zu lassen.
Du zeigst die chin. Kinderreisepässe vor, erklärst (wie gesagt) wie es dazu kam - und thats it.
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Re: ...und auf einmal, da waren sie Chinesen.

Beitrag von ingo_001 »

sanctus hat geschrieben:Also ich geh' morgen mal zum Bürgeramt, ich gehe mal davon aus, dass die offizielle Kenntniserlangung hier das Austelldatum der Pässe ist?!
Das sehe ich auch so.
Ansonsten s. mein vorheriges Posting.
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Re: ...und auf einmal, da waren sie Chinesen.

Beitrag von Der neue Waiguoren »

Sehr interessant das Thema. Was ich ür mich allerdings noch unklar ist, ob dieser chinesische Reisepass nur ausgestellt wird, wenn die Eltern im Ausland leben mit AE. Werden diese Pässe auch in China ausgestellt, wenn das Kind dort bereits den deutschen Pass hat? Könnte man das Kind mit dem chinesischen Pass dann in das Hukou eintregen?
Beziehungsweise dann erstmal nach Deutschland reisen (kind verliert chin. Staatsbürgerschaft) und in Deutschland während des Urlaubs diesen Pass besorgen...
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Re: ...und auf einmal, da waren sie Chinesen.

Beitrag von kleiner kaiser »

sanctus hat geschrieben:Wenn ich nun bei der Passbehörde die doppelte Staatsangehörigkeit melde
Hat denn ein deutsches Kind mit so einem zusätzlichen chinesischen Kinderreisepass automatisch auch die chinesische Staatsbürgerschaft oder ist es nicht mehr als ein Dokument zum visumfreien Reisen nach China?
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Re: ...und auf einmal, da waren sie Chinesen.

Beitrag von sanctus »

kleiner kaiser hat geschrieben:
sanctus hat geschrieben:Wenn ich nun bei der Passbehörde die doppelte Staatsangehörigkeit melde
Hat denn ein deutsches Kind mit so einem zusätzlichen chinesischen Kinderreisepass automatisch auch die chinesische Staatsbürgerschaft oder ist es nicht mehr als ein Dokument zum visumfreien Reisen nach China?
Im chinesischen Gesetz wird immer von 中国国籍 gesprochen, also von einer chinesischen Staatsangehörigkeit.

Ich breche gleich zum Bürgeramt auf, mal sehen was ich danach noch so Neues berichten kann.
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Re: ...und auf einmal, da waren sie Chinesen.

Beitrag von sanctus »

So, bin vom Bürgeramt zurück. Diese Angelegenheit hat tatsächlich für etwas Unruhe dort gesorgt, der eigentliche Vorgang war dann aber völlig unspektakulär. Anscheinend haben wir gleich nach Geburt unserer Kinder jeweils bei der Anmeldung beim Einwohnermeldamt die zweite Staatsangehärigkeit vorsorglich mit angegeben, sodass nun nur noch der 旅行证 neben dem deutschen Reisepass mit im System aufgenommen und eingescannt werden musste.

Hier nochmal speziellen Dank an QPR, denn man sagte mir, dass es tatsächlich am Flughafen bei der Passkontrolle durch die Bundespolizei Probleme hätte geben können, wenn der zweite Pass nicht registriert wurde.

Ich fasse hier nochmals stichpunktartig die neuen Erkenntnisse zum Thema hier zusammen, gefolgt von noch offenen Fragen, die sich hoffentlich in der nächsten Zeit noch klären lassen.

- das Gesetz (Kinder zweier chin. Elternteile oder eines chin. Elternteils, mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis im Ausland, besitzen die chinesische Staatsangehörigkeit) ist keinesfalls neu, wird jedoch seit Januar 2014 nun angewendet

- für eine Reise nach China benötigen die Kinder nun kein Visum mehr, es muss nun persönlich beim chin. Konsulat ein 旅行证 beantragt werden (Gültigkeit 2 Jahre; benötigt werden nun auch Vorname und Name auf Chinesisch).

- der 旅行证 muss anschließend bei der Einwohnermeldebehörde neben dem deutschen Reisepass registriert werden. Falls noch nicht geschehen muss hier auch die chin. Staatsangehörigkeit angemeldet werden. Wenn die Kinder bisher mit Visum nach China reisen mussten, gilt die chin. Staatsangehörigkeit mit Passaustellung gegenüber den Eltern als bekannt gegeben, muss also dann unverzüglich beim Einwohnermeldeamt angegeben werden, andernfalls können Bußgelder verhängt werden (laut QPRs Telefonat mit der Bundespolizei).

- bei Einreisen nach Deutschland und China, sowie bei Ausreisen aus Deutschland und China sind beide Pässe stets mitzuführen

- erhält der chin. Elternteil mit bisheriger befristeter Aufenthaltserlaubnis eine Niederlassungerlaubnis oder andere unbefristete Aufenthaltstitel für das Ausland, erlischt die chin. Staatsangehörigkeit des Kindes

Folgende Frage sind derzeit noch offen:

- Welche Rechte und Pflichten ergeben sich aus der chin. Staatsangehörigkeit in China (bspw. Hukou etc.)?

- Wieso wurde das Gesetz bisher nicht angewendet?

Ich hoffe ich habe keine Frage vergessen?!
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Re: ...und auf einmal, da waren sie Chinesen.

Beitrag von tigerprawn »

sanctus hat geschrieben:- erhält der chin. Elternteil mit bisheriger befristeter Aufenthaltserlaubnis eine Niederlassungerlaubnis oder andere unbefristete Aufenthaltstitel für das Ausland, erlischt die chin. Staatsangehörigkeit des Kindes
Ist das so bestätigt? Es kommt also nicht auf den Aufenthaltstitel zur Geburt an? Ich kann nicht glauben, dass das so vom Gesetz gedeckt ist (d.h. es müsste doch im 'Verlust der chin. Staatsangehörigkeit' so geregelt sein)
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Re: ...und auf einmal, da waren sie Chinesen.

Beitrag von Sachse28 »

Meine Frage konnte leider noch von keiner chin. Behörde beantwortet werden, weil diese wahrscheinlich selber noch nicht die neuen Regularien kennen: Was passiert, wenn sich das dt. Kind bereits vor dem 01.01.2014 in China befindet? Wird die selbe Regel dann bei der Ausreise angewandt? Wird der dt. RP bei der Ausreise noch erkannt? Ist eine Beantragung des 旅行证 in China möglich? Wird ein Exit-Visum benötigt? Oder muss zusätzlich ein dt. Visum für ein eigentlich deutsches Kind beantragt werden, damit meine Tochter überhaupt in das Flugzeug gelassen wird?

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Re: ...und auf einmal, da waren sie Chinesen.

Beitrag von ingo_001 »

tigerprawn hat geschrieben:
sanctus hat geschrieben:- erhält der chin. Elternteil mit bisheriger befristeter Aufenthaltserlaubnis eine Niederlassungerlaubnis oder andere unbefristete Aufenthaltstitel für das Ausland, erlischt die chin. Staatsangehörigkeit des Kindes
Ist das so bestätigt? Es kommt also nicht auf den Aufenthaltstitel zur Geburt an? Ich kann nicht glauben, dass das so vom Gesetz gedeckt ist (d.h. es müsste doch im 'Verlust der chin. Staatsangehörigkeit' so geregelt sein)
Exakt das hatte sanctus doch schon in seinem EP geschrieben.

Seine Frau hat "nur" ne befristete AE - deshalb sind die chin. Kinderreisepässe nötig.

Ich hatte die Q2-Visa für mich und meine zwei Kids (am 23.12.) beim VAC nur mit den dt. Kinderreisepässen (und den anderen Unterlagen) beantragt, weil meine Frau eine unbefristete NE hat.
*Infos dazu hatte ich in einem Extra-Thread gepostet.
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Re: ...und auf einmal, da waren sie Chinesen.

Beitrag von sanctus »

tigerprawn hat geschrieben:
sanctus hat geschrieben:- erhält der chin. Elternteil mit bisheriger befristeter Aufenthaltserlaubnis eine Niederlassungerlaubnis oder andere unbefristete Aufenthaltstitel für das Ausland, erlischt die chin. Staatsangehörigkeit des Kindes
Ist das so bestätigt? Es kommt also nicht auf den Aufenthaltstitel zur Geburt an? Ich kann nicht glauben, dass das so vom Gesetz gedeckt ist (d.h. es müsste doch im 'Verlust der chin. Staatsangehörigkeit' so geregelt sein)
Das ergibt sich daraus, dass § 5 Staatsanghörigkeitegesetz der VR China:

父母双方或一方为中国公民,本人出生在外国,具有中国国籍;但父母双方或一方为中国公民并定居在外国,本人出生时即具有外国国籍的,不具有中国国籍。

vorgibt, wann man die chin. Staatsbürgerschaft hat. Sind die Bedinungen nicht mehr gegeben, sollte die Staatsangehörigkeit verfallen.

Hier mal das komlette Gesetz: http://www.gov.cn/banshi/2005-05/25/content_843.htm
Sachse28 hat geschrieben:Meine Frage konnte leider noch von keiner chin. Behörde beantwortet werden, weil diese wahrscheinlich selber noch nicht die neuen Regularien kennen: Was passiert, wenn sich das dt. Kind bereits vor dem 01.01.2014 in China befindet? Wird die selbe Regel dann bei der Ausreise angewandt? Wird der dt. RP bei der Ausreise noch erkannt? Ist eine Beantragung des 旅行证 in China möglich? Wird ein Exit-Visum benötigt? Oder muss zusätzlich ein dt. Visum für ein eigentlich deutsches Kind beantragt werden, damit meine Tochter überhaupt in das Flugzeug gelassen wird?

Es wird wohl am besten sein, wir verschweigen bei der Ausreise die Mutterschaft meiner Frau.
Interessant ist, dass diese Regularien nicht neu sind, sie sind vom 10.09.1980. Konfrontiere die Behörden doch einfach mal mit dem Gesetz, speziell mit § 5 Staatsanghörigkeitegesetz der VR China (http://www.gov.cn/banshi/2005-05/25/content_843.htm).
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Re: ...und auf einmal, da waren sie Chinesen.

Beitrag von Sachse28 »

Dann ist es etwas komisch. Für die Tochter wurde ja im Oktober ein Q2-Visum ausgestellt. Dabei wurde meine Frau von der chin. Ausländerbehörde gefragt, ob ihr Aufenthaltstitel in D befristet oder unbefristet ist. Dennoch hat die Tochter ein Q2-Visum bekommen, obwohl sie nach dem Gesetz ja IN China in dem Fall als Chinesin gelten müsste.

Ich denke, wir lassen es einfach darauf ankommen. Mal sehen, was die Grenzbeamten bei der Ausreise sagen.
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Re: ...und auf einmal, da waren sie Chinesen.

Beitrag von sanctus »

Sachse28 hat geschrieben:Dann ist es etwas komisch. Für die Tochter wurde ja im Oktober ein Q2-Visum ausgestellt. Dabei wurde meine Frau von der chin. Ausländerbehörde gefragt, ob ihr Aufenthaltstitel in D befristet oder unbefristet ist. Dennoch hat die Tochter ein Q2-Visum bekommen, obwohl sie nach dem Gesetz ja IN China in dem Fall als Chinesin gelten müsste.
Ich weiß, was denkst du denn was ich für einen Aufwand betreiben musste um 2011 für meine Kinder ein 1-jähriges Visum zu bekommen? Und auch bis letztes Jahr brauchten meine Kinder immer ein Visum, obwohl alle Angaben bereits bekannt waren.

Man hat womöglich erst jetzt das Gesetz wieder für sich entdeckt.
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Re: ...und auf einmal, da waren sie Chinesen.

Beitrag von Sachse28 »

Und was passiert, wenn der dt. RP in China mal verloren geht? Verlustanzeige bei der chin. Polizei: "Meiyou! Das Kind ist doch chinesisch!". Dt. Konsulat: "Ohne Verlustanzeige kein neuer RP!" Und nun?
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Re: ...und auf einmal, da waren sie Chinesen.

Beitrag von ingo_001 »

Bei dem worst Case Szenario kann man eigentl. nur einen Rat geben:
Erst nach China fliegen, wenn die Ehefrau eine unbefristete NE hat ...

Bei uns hatte es sich so ergeben, weil wir uns sagten, dass wir erst wieder nach China düsen, wenn Töchterchen laufen kann, was im Herbst 2010 war.
Meine einzigste Lieblingsfrau hatte da auch schon ihre unbefristete NE, weil sie seit November 2006 in D. ist.
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Re: ...und auf einmal, da waren sie Chinesen.

Beitrag von Sachse28 »

ingo_001 hat geschrieben:Meine einzigste Lieblingsfrau hatte da auch schon ihre unbefristete NE, weil sie seit November 2006 in D. ist.
Warum so betont? Die einzigste Lieblingsfrau liest wohl jeden Deiner Einträge hier mit? :D
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