Geburtsurkunde, Familienzusammenführung
Verfasst: 01.01.2014, 17:16
Meine chinesische Frau und ich sind dabei, unsere Unterlagen für unsere Zukunft in Europa (Deutschland, Schweiz oder Schweden sind die momentanen Favoriten) zusammen zu sammeln.
Zur Situation:
Wir sind beide geschieden, sie in China, ich in der Schweiz, wobei meine Ehe in Deutschland geschlossen wurde. Eine nachträgliche Anerkennung der ausländischen Scheidung von den deutschen Behörden liegt inzwischen vor.
Geheiratet haben wir in Hong Kong, Heiratsurkunde mit Apostille wurde ausgestellt.
Ich habe noch eine bis 2017 gültige Schweizer Niederlassungsbewilligung, aber deutschen Pass.
Weiss jemand, wie und wo meine Frau ihre Geburtsurkunde bekommt? Ihr Hukou ist in Zhuhai, sie stammt aber von Henan, wo auch ihre Eltern leben, wohnt jetzt aber mit mir in Changzhou.
Für das FZV Deutschland brauchen wir nach meinen Informationen:
- Geburtsurkunden
- Reisepässe im Original plus Kopie
- Scheidungsurkunden, nachträgliche Anerkennung meiner schweizer Scheidung
- Übersetzung mit Beglaubigung der Scheidungsurkunde meiner Frau
- Heiratsurkunde (Übersetzung?)
- A1
- ...?
Nun werde ich aus den Angaben der diversen deutschen Ämter nicht ganz schlau. Wie würde es sich verhalten, wenn sie mit einem Touristenvisum nach Deutschland einreist, ich mich zuvor anmelde und wir anschliessend zur ABH gehen und die FZV beantragen. Ist es so, dass Ehegatten von Deutschen in diesem Fall nicht ausgewiesen werden dürfen, sondern der Aufenthaltstitel erteilt werden muss?
Hat jemand Erfahrungen, wie das Verfahren in der Schweiz oder in Schweden abläuft?
Zur Situation:
Wir sind beide geschieden, sie in China, ich in der Schweiz, wobei meine Ehe in Deutschland geschlossen wurde. Eine nachträgliche Anerkennung der ausländischen Scheidung von den deutschen Behörden liegt inzwischen vor.
Geheiratet haben wir in Hong Kong, Heiratsurkunde mit Apostille wurde ausgestellt.
Ich habe noch eine bis 2017 gültige Schweizer Niederlassungsbewilligung, aber deutschen Pass.
Weiss jemand, wie und wo meine Frau ihre Geburtsurkunde bekommt? Ihr Hukou ist in Zhuhai, sie stammt aber von Henan, wo auch ihre Eltern leben, wohnt jetzt aber mit mir in Changzhou.
Für das FZV Deutschland brauchen wir nach meinen Informationen:
- Geburtsurkunden
- Reisepässe im Original plus Kopie
- Scheidungsurkunden, nachträgliche Anerkennung meiner schweizer Scheidung
- Übersetzung mit Beglaubigung der Scheidungsurkunde meiner Frau
- Heiratsurkunde (Übersetzung?)
- A1
- ...?
Nun werde ich aus den Angaben der diversen deutschen Ämter nicht ganz schlau. Wie würde es sich verhalten, wenn sie mit einem Touristenvisum nach Deutschland einreist, ich mich zuvor anmelde und wir anschliessend zur ABH gehen und die FZV beantragen. Ist es so, dass Ehegatten von Deutschen in diesem Fall nicht ausgewiesen werden dürfen, sondern der Aufenthaltstitel erteilt werden muss?
Hat jemand Erfahrungen, wie das Verfahren in der Schweiz oder in Schweden abläuft?