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Geburtsurkunde, Familienzusammenführung

Verfasst: 01.01.2014, 17:16
von egon
Meine chinesische Frau und ich sind dabei, unsere Unterlagen für unsere Zukunft in Europa (Deutschland, Schweiz oder Schweden sind die momentanen Favoriten) zusammen zu sammeln.
Zur Situation:
Wir sind beide geschieden, sie in China, ich in der Schweiz, wobei meine Ehe in Deutschland geschlossen wurde. Eine nachträgliche Anerkennung der ausländischen Scheidung von den deutschen Behörden liegt inzwischen vor.
Geheiratet haben wir in Hong Kong, Heiratsurkunde mit Apostille wurde ausgestellt.
Ich habe noch eine bis 2017 gültige Schweizer Niederlassungsbewilligung, aber deutschen Pass.
Weiss jemand, wie und wo meine Frau ihre Geburtsurkunde bekommt? Ihr Hukou ist in Zhuhai, sie stammt aber von Henan, wo auch ihre Eltern leben, wohnt jetzt aber mit mir in Changzhou.
Für das FZV Deutschland brauchen wir nach meinen Informationen:
- Geburtsurkunden
- Reisepässe im Original plus Kopie
- Scheidungsurkunden, nachträgliche Anerkennung meiner schweizer Scheidung
- Übersetzung mit Beglaubigung der Scheidungsurkunde meiner Frau
- Heiratsurkunde (Übersetzung?)
- A1
- ...?

Nun werde ich aus den Angaben der diversen deutschen Ämter nicht ganz schlau. Wie würde es sich verhalten, wenn sie mit einem Touristenvisum nach Deutschland einreist, ich mich zuvor anmelde und wir anschliessend zur ABH gehen und die FZV beantragen. Ist es so, dass Ehegatten von Deutschen in diesem Fall nicht ausgewiesen werden dürfen, sondern der Aufenthaltstitel erteilt werden muss?
Hat jemand Erfahrungen, wie das Verfahren in der Schweiz oder in Schweden abläuft?

Re: Geburtsurkunde, Familienzusammenführung

Verfasst: 01.01.2014, 17:27
von Yingxiong
Wenn du nicht zu lange aus der Schweiz draussen bist, würde ich es über die Schweiz versuchen. Ist bei mir zwar schon fast 10 Jahre her. Trotzdem denke ich, dass es hier etwas einfacher ist als in Deutschland.

Re: Geburtsurkunde, Familienzusammenführung

Verfasst: 01.01.2014, 17:34
von egon
Mein C Ausweis für die Schweiz gilt noch bis Ende Februar 2017, sofern ich bis dahin wieder dort Wohnsitz nehme.
Hat mir das Amt für Migration schriftlich auf meinen Antrag hin mitgeteilt.
Das dürfte also nicht das Problem sein.
Dennoch würde ich gern auch die anderen Möglichkeiten prüfen.
Weiss eventuell jemand, ob der schweizer Ausländerausweis, den meine Frau ja dann bekommen würde, in Deutschland einfach gegen einen deutschen Aufenthaltstitel umtauschbar ist?

Re: Geburtsurkunde, Familienzusammenführung

Verfasst: 01.01.2014, 17:42
von VielUnterwegs
egon hat geschrieben: Weiss jemand, wie und wo meine Frau ihre Geburtsurkunde bekommt? Ihr Hukou ist in Zhuhai, sie stammt aber von Henan, wo auch ihre Eltern leben, wohnt jetzt aber mit mir in Changzhou.
Sie bekommt ihre Geburtsurkunde in Zhuhai. Ihre Eltern muessen mit zum Notar (Gong Zheng Shu) und die Geburt bestaetigen. Dann nach Peking oder in die Provinzhauptstadt um dort das Dokument fuer die Ueberbeglaubigung einzureichen. Das kannst du oder deine Frau dann alleine machen.

Re: Geburtsurkunde, Familienzusammenführung

Verfasst: 01.01.2014, 17:43
von Yingxiong
Wenn du mit ihr eine Zeit lang hier wohnst, dürfte es wohl einfacher sein. Willst du denn sofort nach Deutschland zurück oder willst du zuerst in der Schweiz arbeiten?

Re: Geburtsurkunde, Familienzusammenführung

Verfasst: 01.01.2014, 17:48
von Squire
Hallo,

Geburtsurkunde wird für das FZV *NICHT* benötigt. Ihr braucht sie nur dann, wenn ihr eine deutsche Eheurkunde haben wollt. Warum ich das weiß? Weil meine Frau keine Geburtsurkunde hat, unsere Ehe in D eingetragen ist und sie seit 2012 hier in Deutschland ist.

Ciao

Re: Geburtsurkunde, Familienzusammenführung

Verfasst: 05.01.2014, 05:02
von ingo_001
qpr hat geschrieben:Wenn du in Schweden gemeldet bist, kannst du als Deutscher von der EU Freizügigkeit Gebrauch machen.

Dann bräuchte deine Frau keinen A1 Nachweis, auch nicht bei einem späteren Umzug nach Deutschland.
Soweit ich weiß, ist bis jetzt nur die NL-Sprachtest-Pflicht vom EUGh. einkassiert worden.
Für D. müsste es dann also separat eingeklagt werden.

Und wie siehts eigentl. in Schweden mit vergleichbaren Pflicht-Sprachtests aus?
In Norwegen u. Dänemark gibts diese Pflicht m.E. - auch für Deutsche, wenn sie denn in diesen Ländern Leben und arbeiten wollen.
Da durfte dann auch Mrs. "Wang" dran sein.

Re: Geburtsurkunde, Familienzusammenführung

Verfasst: 05.01.2014, 11:31
von edmund27
ingo_001 hat geschrieben:
qpr hat geschrieben:Wenn du in Schweden gemeldet bist, kannst du als Deutscher von der EU Freizügigkeit Gebrauch machen.

Dann bräuchte deine Frau keinen A1 Nachweis, auch nicht bei einem späteren Umzug nach Deutschland.
Soweit ich weiß, ist bis jetzt nur die NL-Sprachtest-Pflicht vom EUGh. einkassiert worden.
Für D. müsste es dann also separat eingeklagt werden.

Und wie siehts eigentl. in Schweden mit vergleichbaren Pflicht-Sprachtests aus?
In Norwegen u. Dänemark gibts diese Pflicht m.E. - auch für Deutsche, wenn sie denn in diesen Ländern Leben und arbeiten wollen.
Da durfte dann auch Mrs. "Wang" dran sein.
Nein. Sie braucht im EU-Ausland keinen Sprachtest. Hier gilt für Sie das EU-Freizügigkeitsrecht. Das gilt auch für Franzosen mit deutschem Wohnsitz, wenn er eine Chinesin heiratet. Dann braucht Sie kein A1. Nur so als Beispiel. Das gilt auch jetzt für die neuen EU-Bürger aus Rumänien und Bulgarien, die jetzt seit dem 01.01.2014 uneingeschränktes Aufenthaltsrecht genießen und nicht gezwungen sind Deutsch zu lernen. 8)

Re: Geburtsurkunde, Familienzusammenführung

Verfasst: 06.01.2014, 01:39
von egon
Danke fuer Eure Antworten.

Nun muss ich mich mal informieren, ob der schweizer Auslaenderausweis auch in die "Aufenthaltskarte fuer Familienangehoerige eines Unionbuergers" umgewandelt werden kann. Falls dem so waere, dann bietet es sich fuer uns wahrscheinlich an, erst mal in die Schweiz zu gehen.
Kommt auch darauf an, wie sich dann die Situation der Firma darstellt.