Dt. Führungszeugnis für China
Verfasst: 04.12.2013, 22:20
Paßt zwar nicht 100%ig in dieses Forum, aber hat im weitesten Sinne doch damit zu tun, da eine Uni in Jilin mir ein Jobangebot unterbreitet hat, aber eine Voraussetzung für den Job ist ein deutsches Führungszeugnis. Da ich seit 7 Jahren nicht mehr in D lebe, ist das mE ziemlicher Schwachsinn, aber bitte ...
Jetzt habe ich mich mal ein bißchen kundig gemacht, wie der Ablauf wohl aussieht. Da das wohl kein Einzelfall ist (
http://www.china-briefing.com/news/de/p ... bnis.html/
), will ich hier mal schreiben, wie sich mir die Situation darstellt. Einerseits als Info für jene, die auch damit zu tun haben, andererseits um zu erfahren, ob ich etwas übersehen habe & es einfachere (v.a. auch billigere) Wege gibt.
(Ich nenne jetzt alles einfach mal Beglaubigung/beglaubigen, da ich keinen Bock auf diesen bürokratischen Scheiß habe & sowieso schon zuviel dazu gelesen habe. Wer's braucht, kann sich das Vor-, Über-, Scheiß- dazu denken.)
1. Ausgefüllten Antrag bei der Botschaft in Bangkok beglaubigen lassen (20 €, nehme an, das gilt auch für Bangkok) & nach D faxen.
http://www.china.diplo.de/Vertretung/ch ... 111-s.html
2. Führungszeugnis bezahlen. (13 €)
https://www.bundesjustizamt.de/DE/Theme ... _node.html
FZ wird nach Bangkok versandt. (Hatte irgendwo gesehen, daß auch an eine c/o-Adresse in D versandt werden könne, aber auf dem Antrag sieht man davon nix.)
3. FZ zurück nach D senden, ins Chinesische übersetzen lassen. (Kosten?)
4. Diverse Beglaubigungen einholen (Kosten?):
http://frankfurt.china-consulate.org/det/lsfw/lsfw2/
"Die in der V.R. China benötigten deutschen Dokumente müssen zunächst beim Notar, dann beim Landgericht (oder bei der Bezirksregierung) und zuletzt beim Bundesverwaltungsamt beglaubigt werden."
5. Versand an Konsulat oder Botschaft der VRC in D. (Kosten 15 € pro Dokument + Porto/Rückporto)
6. Versand per Einschreiben nach China
Soweit so schlecht. Bleibt aber noch die Frage, ob die Übersetzung dann auch nochmal beglaubigt werden muß, bevor d. chin. Konsulat sie beglaubigt? Ist ja eigentlich Schwachsinn, da - sofern ich das richtig sehe - das Konsulat ja gerade bestätigen soll, daß die Übersetzung OK ist.
Die Kosten wären mit 100 € vermutlich noch deutlich zu niedrig angesetzt. Es sei denn, die Übersetzung ins Chinesische könnte privat erfolgen. Dann fielen zumindest die Übersetzungskosten (30 € ?) weg.
Habe ich irgendwas übersehen? Verbesserungsvorschläge?
Wenn das wirklich so kompliziert & teuer ist, verzichte ich wohl lieber auf den Job. Der Aufwand ist mir zu hoch für einen Vertrag, der nicht mal 1 Jahr läuft. V.a. ist ja noch nicht mal sicher, daß ich den Job wirklich bekomme. Auf mündliche Zusagen kann man sich nicht verlassen.
Addendum: Die erste Beglaubigung des FZ kann IIRC schon beim Bundesjustizamt erfolgen, aber den Link kann ich jetzt auch nicht mehr finden. Würde zumindest etwas Zeit sparen.
Jetzt habe ich mich mal ein bißchen kundig gemacht, wie der Ablauf wohl aussieht. Da das wohl kein Einzelfall ist (
http://www.china-briefing.com/news/de/p ... bnis.html/
), will ich hier mal schreiben, wie sich mir die Situation darstellt. Einerseits als Info für jene, die auch damit zu tun haben, andererseits um zu erfahren, ob ich etwas übersehen habe & es einfachere (v.a. auch billigere) Wege gibt.
(Ich nenne jetzt alles einfach mal Beglaubigung/beglaubigen, da ich keinen Bock auf diesen bürokratischen Scheiß habe & sowieso schon zuviel dazu gelesen habe. Wer's braucht, kann sich das Vor-, Über-, Scheiß- dazu denken.)
1. Ausgefüllten Antrag bei der Botschaft in Bangkok beglaubigen lassen (20 €, nehme an, das gilt auch für Bangkok) & nach D faxen.
http://www.china.diplo.de/Vertretung/ch ... 111-s.html
2. Führungszeugnis bezahlen. (13 €)
https://www.bundesjustizamt.de/DE/Theme ... _node.html
FZ wird nach Bangkok versandt. (Hatte irgendwo gesehen, daß auch an eine c/o-Adresse in D versandt werden könne, aber auf dem Antrag sieht man davon nix.)
3. FZ zurück nach D senden, ins Chinesische übersetzen lassen. (Kosten?)
4. Diverse Beglaubigungen einholen (Kosten?):
http://frankfurt.china-consulate.org/det/lsfw/lsfw2/
"Die in der V.R. China benötigten deutschen Dokumente müssen zunächst beim Notar, dann beim Landgericht (oder bei der Bezirksregierung) und zuletzt beim Bundesverwaltungsamt beglaubigt werden."
5. Versand an Konsulat oder Botschaft der VRC in D. (Kosten 15 € pro Dokument + Porto/Rückporto)
6. Versand per Einschreiben nach China
Soweit so schlecht. Bleibt aber noch die Frage, ob die Übersetzung dann auch nochmal beglaubigt werden muß, bevor d. chin. Konsulat sie beglaubigt? Ist ja eigentlich Schwachsinn, da - sofern ich das richtig sehe - das Konsulat ja gerade bestätigen soll, daß die Übersetzung OK ist.
Die Kosten wären mit 100 € vermutlich noch deutlich zu niedrig angesetzt. Es sei denn, die Übersetzung ins Chinesische könnte privat erfolgen. Dann fielen zumindest die Übersetzungskosten (30 € ?) weg.
Habe ich irgendwas übersehen? Verbesserungsvorschläge?
Wenn das wirklich so kompliziert & teuer ist, verzichte ich wohl lieber auf den Job. Der Aufwand ist mir zu hoch für einen Vertrag, der nicht mal 1 Jahr läuft. V.a. ist ja noch nicht mal sicher, daß ich den Job wirklich bekomme. Auf mündliche Zusagen kann man sich nicht verlassen.
Addendum: Die erste Beglaubigung des FZ kann IIRC schon beim Bundesjustizamt erfolgen, aber den Link kann ich jetzt auch nicht mehr finden. Würde zumindest etwas Zeit sparen.