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Verpflichtungserklaerung

Verfasst: 21.06.2013, 09:30
von pandaeyes
Ich bin bei der Verpflichtungserklaerung total durcheinander.
Muss man eine Verpflichtungserklaerung machen oder ist es doch vreiwillig?
Ich muss meinen Mann nach DEU einladen und ihm wurde in China gesagt, dass er eine Verpflichtungserklaerung braucht. Da ich aber keinen Lohn nachweisen kann, weil ich nicht arbeiten gehe. Bin im Moment in Mutterschutz und kriege von der Arge das Geld. Kann ich also eigentlich auch keine Verpflichtungserklaerung machen lassen, oder?

Re: Verpflichtungserklaerung

Verfasst: 21.06.2013, 09:43
von Lotti
Die Verpflichtingserklärung kann auch jemand anderes ausstellen. Ein Verwandter z.B.

Re: Verpflichtungserklaerung

Verfasst: 21.06.2013, 09:43
von Sachse28
Bist Du deutsche Staatsbürgerin? Bei einem Besuchsvisum wäre eine Verpflichtungserklärung nötig. Ansonsten gebe es auch die Möglichkeit einer Familienzusammenführung, hier benötigst Du als Deutsche keine Verpflichtungserklärung; der Nachweis von Gehalt ist dann nicht nötig.

Bei Detailfragen wende Dich einfach mal an das Portal info4alien.

Re: Verpflichtungserklaerung

Verfasst: 21.06.2013, 09:52
von pandaeyes
Sachse28 hat geschrieben:Bist Du deutsche Staatsbürgerin? Bei einem Besuchsvisum wäre eine Verpflichtungserklärung nötig. Ansonsten gebe es auch die Möglichkeit einer Familienzusammenführung, hier benötigst Du als Deutsche keine Verpflichtungserklärung; der Nachweis von Gehalt ist dann nicht nötig.

Bei Detailfragen wende Dich einfach mal an das Portal info4alien.
Ja, ich bin Deutsche Staatsbuergerin.
Wo beantragt man die Familienzusammenfuehrung?
Edit: Bei der Ausländerbehörde ok, ich weiss jetzt :)

Re: Verpflichtungserklaerung

Verfasst: 21.06.2013, 10:01
von Sachse28
Die Verpflichtungserklärung bekommst Du bei der Ausländerbehörde. Ein Visum für die Familienzusammenführung beantragt Dein Mann bei einem deutschen Konsulat in China.

Re: Verpflichtungserklaerung

Verfasst: 21.06.2013, 10:05
von Roger
pandaeyes hat geschrieben:Ich muss meinen Mann nach DEU einladen und ihm wurde in China gesagt, dass er eine Verpflichtungserklaerung braucht.
Für deinen Mann brauchst du keine Verpflichtungserklärung. Die Haftung ergibt sich aus der gegenseitigen Unterhaltsverpflichtung bei Eheleuten.
Für meine Frau als Chinesin ist noch nie eine Verpflichtungserklärung verlangt worden und das Visum ist kostenfrei.

Re: Verpflichtungserklaerung

Verfasst: 21.06.2013, 10:05
von Lotti
Bei der deutschen Botschaft.
Hier
steht z.B. wie es bei mir und meinem Mann war.
Ob das Kind schon geboren ist, oder noch nicht macht da im Wehsentlichen keinen Unterschied.
Viele Infos findest du zu dem Thema auch bei i4a
Welche Unterlagen benötigtwerden findest du z.B. hier, oder selber mal schauen, und zwar hier

Das Ziel des FZF ist ein dauerhafter, oder zumindest längerfristiger Aufenthalt in Deutschland.

Re: Verpflichtungserklaerung

Verfasst: 21.06.2013, 10:10
von pandaeyes
Lotti hat geschrieben:Bei der deutschen Botschaft.
Hier
steht z.B. wie es bei mir und meinem Mann war.
Ob das Kind schon geboren ist, oder noch nicht macht da im Wehsentlichen keinen Unterschied.
Viele Infos findest du zu dem Thema auch bei i4a
Welche Unterlagen benötigtwerden findest du z.B. hier, oder selber mal schauen, und zwar hier

Das Ziel des FZF ist ein dauerhafter, oder zumindest längerfristiger Aufenthalt in Deutschland.
Wow, vielen Dank!
Er bleibt nur 20 Tage in DEU. Dann muss er wieder zurueck.

Re: Verpflichtungserklaerung

Verfasst: 21.06.2013, 10:22
von Lotti
pandaeyes hat geschrieben: Er bleibt nur 20 Tage in DEU. Dann muss er wieder zurueck.
Da lohnt sich ein FZF Visum nicht.
Kann niemand in der Verwandschaft eine Verpflichtungserklärung ausstellen?
Roger hat vielleicht noch einen Link auf Lager, mit genaueren Infos bezüglich:
Roger hat geschrieben:Für deinen Mann brauchst du keine Verpflichtungserklärung. Die Haftung ergibt sich aus der gegenseitigen Unterhaltsverpflichtung bei Eheleuten.

Re: Verpflichtungserklaerung

Verfasst: 21.06.2013, 10:38
von pandaeyes
Lotti hat geschrieben: Da lohnt sich ein FZF Visum nicht.
Kann niemand in der Verwandschaft eine Verpflichtungserklärung ausstellen?
Ich denke mir auch, das fuer so einen kurzen Aufenthalt es sich nicht lohnt mit dem FZF Visum.
Doch, meine Mutter koennte eventuell meinen Mann einladen und dann auch die Verpflichtungserklaerung machen.
Danke Dir :)

Re: Verpflichtungserklaerung

Verfasst: 21.06.2013, 10:46
von de guo xiong
Lotti hat geschrieben: Roger hat vielleicht noch einen Link auf Lager, mit genaueren Infos bezüglich:
Roger hat geschrieben:Für deinen Mann brauchst du keine Verpflichtungserklärung. Die Haftung ergibt sich aus der gegenseitigen Unterhaltsverpflichtung bei Eheleuten.
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM SCHENGEN-VISUM

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Re: Verpflichtungserklaerung

Verfasst: 21.06.2013, 10:54
von Lotti
Lotti hat geschrieben: Roger hat vielleicht noch einen Link auf Lager, mit genaueren Infos bezüglich
oder de guo xiong :wink:
dann ist die Verpflichtungserklärung ja kein Problem.

Re: Verpflichtungserklaerung

Verfasst: 21.06.2013, 11:07
von de guo xiong
Lotti hat geschrieben:
Lotti hat geschrieben: Roger hat vielleicht noch einen Link auf Lager, mit genaueren Infos bezüglich
oder de guo xiong :wink:
dann ist die Verpflichtungserklärung ja kein Problem.
Noch ein Hinweis dies bzgl..

Dies steht so in den Allgemeinen Hinweisen des Shanghaier Konsulates - in den Hinweisen der Botschaft in Beijing steht dies so nicht, aber aus eigener Erfahrung weiß ich, dass es auch in Beijing so gehandhabt wird.

de guo xiong, der bei der ersten Beantragung in Beijing dies bzgl. vor ab per Mail nachgefragt hatte

Re: Verpflichtungserklaerung

Verfasst: 21.06.2013, 11:56
von cmstein
pandaeyes hat geschrieben:
Lotti hat geschrieben: Da lohnt sich ein FZF Visum nicht.
Kann niemand in der Verwandschaft eine Verpflichtungserklärung ausstellen?
Ich denke mir auch, das fuer so einen kurzen Aufenthalt es sich nicht lohnt mit dem FZF Visum.
Doch, meine Mutter koennte eventuell meinen Mann einladen und dann auch die Verpflichtungserklaerung machen.
Danke Dir :)
Im Idealfall macht die Verpflichtungserklärung ein Rentner/eine Rentnerin, denn hier entfallen viele Formvorschriften wie Kontoauszüge, Arbeitseinkommensnachweis...