Probleme mit der Einkommensteuer aus China
Verfasst: 26.05.2013, 18:03
Hallo Leute,
sollte von Januar bis Juni 2010 über meine deutsche Firma über eine Entsendung an einem Standort in China arbeiten. Wohnsitz wurde in Deutschland beibehalten und die Sozialversicherung in Deutschland bezahlt und mein Gehalt wurde in Deutschland ausgezahlt. Befreiung der Steuer wurde beantragt und die chinesisch Einkommensteuer sollte dann von meiner Firma an mein Finanzamt weitergeleitet werden. Meine Firma ist diesbezüglich sehr gut organisiert da Sie viele Standorte im Ausland hat.
Da meine Firma in Deutschland große Probleme hatte orderte Sie mich 2 Woche früher zurück als geplant, und somit wurde die 183 Regel im Ausland nicht erfüllt.
Als ich dann im Jahr 2011 meine Einkommensteuermachen für das Jahr 2010 gemacht habe verlangte das Finanzamt eine Nachzahlung der Lohnsteuer in Höhe von 6800€ wie wenn ich in Deutschland gearbeitet hätte.
Als Begründung meiner Firma wurde mir gesagt dass ich keine Einkommensteuererklärung aus China erhalte da die 183 Regel nicht eingehalten wurde. In dieser Zeit habe ich abzüglich der Freibeträge ca. 30000€ verdient.
Nach langem hin und her war meine Firma bereit einen Steuerberater in China zu beauftragen der eine Vergleichsberechnung für die Zeit die ich in China gearbeitet habe durchführen. Nach dieser Vergleichsberechnung musste ich einen Betrag von 5450€ nachbezahlen.
Als vergleich habe ich nur dass ein Kollege von mir ein halbes Jahr vor mir in China für 6 Monate mit dem gleichen Vertag gearbeitet hat und alles Super gelaufen ist.
Hat jemand Ahnung was ich an Steuern nachgezahlt hätte wenn die 183 Regel eingehalten worden wäre und ich die Einkommensteuererklärung aus China erhalten hätte.
Vorab vielen Dank
sollte von Januar bis Juni 2010 über meine deutsche Firma über eine Entsendung an einem Standort in China arbeiten. Wohnsitz wurde in Deutschland beibehalten und die Sozialversicherung in Deutschland bezahlt und mein Gehalt wurde in Deutschland ausgezahlt. Befreiung der Steuer wurde beantragt und die chinesisch Einkommensteuer sollte dann von meiner Firma an mein Finanzamt weitergeleitet werden. Meine Firma ist diesbezüglich sehr gut organisiert da Sie viele Standorte im Ausland hat.
Da meine Firma in Deutschland große Probleme hatte orderte Sie mich 2 Woche früher zurück als geplant, und somit wurde die 183 Regel im Ausland nicht erfüllt.
Als ich dann im Jahr 2011 meine Einkommensteuermachen für das Jahr 2010 gemacht habe verlangte das Finanzamt eine Nachzahlung der Lohnsteuer in Höhe von 6800€ wie wenn ich in Deutschland gearbeitet hätte.
Als Begründung meiner Firma wurde mir gesagt dass ich keine Einkommensteuererklärung aus China erhalte da die 183 Regel nicht eingehalten wurde. In dieser Zeit habe ich abzüglich der Freibeträge ca. 30000€ verdient.
Nach langem hin und her war meine Firma bereit einen Steuerberater in China zu beauftragen der eine Vergleichsberechnung für die Zeit die ich in China gearbeitet habe durchführen. Nach dieser Vergleichsberechnung musste ich einen Betrag von 5450€ nachbezahlen.
Als vergleich habe ich nur dass ein Kollege von mir ein halbes Jahr vor mir in China für 6 Monate mit dem gleichen Vertag gearbeitet hat und alles Super gelaufen ist.
Hat jemand Ahnung was ich an Steuern nachgezahlt hätte wenn die 183 Regel eingehalten worden wäre und ich die Einkommensteuererklärung aus China erhalten hätte.
Vorab vielen Dank