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Besuchsvisum für die Ehefrau
Verfasst: 23.04.2013, 17:24
von ahornblatt
Hallo
Bekommt man von diesen Heinis leichter ein Besuchsvisum wenn man schon verheiratet ist?
oder spinnen sie da auch so mit der "Rückreisebereitschaft" herum?
Wenn sie nicht anders wollen dann heiraten wir einfach.
mfg
D -> C
Re: Besuchsvisum für die Ehefrau
Verfasst: 23.04.2013, 17:27
von Der neue Waiguoren
Sie kein ein Visum bekommen mit mehrfacher Einreise direkt für ein Jahr..und das sogar kostenlos. Ist alles ganz anders wenn man verheiratet ist. Wenn Sie zudem noch ein Kind von dir hat mit deutscher Staatsbürgerschaft, so kann sie diese auch sofort erlangen.
Re: Besuchsvisum für die Ehefrau
Verfasst: 25.04.2013, 19:08
von baumeister
Hi
qpr hat geschrieben:Welche Heinis?
Die Deutsche Bundesbahn?
Flughafen Berlin?
Von wem sprichst du?
ich könnte mir vorstellen das die dt. Botschaft gemeint ist.
Die Antwort würde mich aktuell auch interessieren.
Re: Besuchsvisum für die Ehefrau
Verfasst: 26.04.2013, 00:09
von de guo xiong
Das war ein Schnellschuss am späten Abend oder?
Der neue Waiguoren hat geschrieben:Sie kein ein Visum bekommen mit mehrfacher Einreise direkt für ein Jahr..und das sogar kostenlos. Ist alles ganz anders wenn man verheiratet ist.
Da wäre ich nicht so optimistisch - wenn die Konstellation ist er lebt und arbeitet in Deutschland dann könnte es nach der Hochzeit sogar schwieriger werden ein
Besuchsvisum zu erhalten weil der Verdacht bestehen könnte dass ein FZF umgangen werden soll.
Anderst sieht die Lage natürlich aus wenn dierekt FZF beantragt wird.
BTW: auch bei der Konstellation er lebt und arbeitet in China wird das Besuchsvisum im Allgemeinen nur solange ausgestellt wie seine RP gült. Bei der erstem Beantragung könnte ich mir auch vorstellen, dass es nur ein einfaches Visum gibt ....
Der neue Waiguoren hat geschrieben:Wenn Sie zudem noch ein Kind von dir hat mit deutscher Staatsbürgerschaft, so kann sie diese (Meinst Du die Deutsche Staatsbürgerschaft?) auch sofort erlangen.
Ich habe mich mit dem Thema zwar noch nicht intensiv beschäftigt aber ich bezweile, dass ein Kind von einem Deutschen zum Erhalt der Staatsbürgerschaft berechtigt! Aber sicher zur FZF zum ungebohrenen Kind (ohne A1).
baumeister hat geschrieben:ich könnte mir vorstellen das die dt. Botschaft gemeint ist.
Kann sich qpr sicher auch vorstellen es war sicher eher ein subtiler Hinweis dass man ein wenig auf den Stil/Informationsgehalt seiner Postings achten sollte.
de guo xiong der sich vorstellen könnte, dass auch der Ton gegenüber den Angestellten der Botschaft einen Einfluss auf die Erteilung des Visa hat
Re: Besuchsvisum für die Ehefrau
Verfasst: 26.04.2013, 12:49
von user12345
Wenn man einen guten Draht zur ABH und der Botschaft hat kann man durchaus heiraten, wenn ein Besuchervoisum erteilt ist. Aber man muss dann ausreisen, da hat die ABH auch keinen Ermessenspielraum mehr. Ansonsten gilt immer, dass man sich an den Visumtyp halten soll für den jeweiligen Zweck.
Re: Besuchsvisum für die Ehefrau
Verfasst: 26.04.2013, 13:51
von Roger
de guo xiong hat geschrieben:Da wäre ich nicht so optimistisch - wenn die Konstellation ist er lebt und arbeitet in Deutschland dann könnte es nach der Hochzeit sogar schwieriger werden ein Besuchsvisum zu erhalten weil der Verdacht bestehen könnte dass ein FZF umgangen werden soll.
Da liegst du voll daneben!
Diese Konstellation besteht bei uns. Meine Frau bekommt jedes Jahr ohne Probleme ein Schengen-Besuchsvisum, Kategorie C4, d.h. mehrmalige Einreise, Aufenthalt bis zu 90 Tagen pro Halbjahr, ein Jahr gültig. Nach §2 Abs.6 FreizügG/EU Familienangeh. EU-Sta. ist dieses Visum gebührenfrei.
Re: Besuchsvisum für die Ehefrau
Verfasst: 26.04.2013, 14:27
von Der neue Waiguoren
de guo xiong hat geschrieben:
Der neue Waiguoren hat geschrieben:Wenn Sie zudem noch ein Kind von dir hat mit deutscher Staatsbürgerschaft, so kann sie diese (Meinst Du die Deutsche Staatsbürgerschaft?) auch sofort erlangen.
Ich habe mich mit dem Thema zwar noch nicht intensiv beschäftigt aber ich bezweile, dass ein Kind von einem Deutschen zum Erhalt der Staatsbürgerschaft berechtigt! Aber sicher zur FZF zum ungebohrenen Kind (ohne A1).
Stimmt schon. Ein Freund von mir hier hat mit seiner Frau bei der Botschaft den deutschen Pass für ihr Neugeborenes beantragt. Die haben ihn gefragt, ob sie auch direkt einen für seine Frau beantragen möchten.
Aufgrund von Eigentum in CN haben sie es abgelehnt, aber die Möglichkeit besteht wohl jederzeit nach Auskunft der Botschaft.
Re: Besuchsvisum für die Ehefrau
Verfasst: 26.04.2013, 14:30
von de guo xiong
Roger hat geschrieben:de guo xiong hat geschrieben:Da wäre ich nicht so optimistisch - wenn die Konstellation ist er lebt und arbeitet in Deutschland dann könnte es nach der Hochzeit sogar schwieriger werden ein Besuchsvisum zu erhalten weil der Verdacht bestehen könnte dass ein FZF umgangen werden soll.
Da liegst du voll daneben!
okay - dachte ich hätte dies so hier im Forum gelesen, finde den Thread leider nicht mehr ....
de guo xiong, dies bzgl. keine Erfahrung, aber evtl. "Ausnahmen bestätigen die Regel?"
Re: Besuchsvisum für die Ehefrau
Verfasst: 26.04.2013, 15:10
von AngelofMoon
ahornblatt hat geschrieben:Hallo
Bekommt man von diesen Heinis leichter ein Besuchsvisum wenn man schon verheiratet ist?
oder spinnen sie da auch so mit der "Rückreisebereitschaft" herum?
Wenn sie nicht anders wollen dann heiraten wir einfach.
Roger hat geschrieben:
Da liegst du voll daneben!
Diese Konstellation besteht bei uns. Meine Frau bekommt jedes Jahr ohne Probleme ein Schengen-Besuchsvisum, Kategorie C4, d.h. mehrmalige Einreise, Aufenthalt bis zu 90 Tagen pro Halbjahr, ein Jahr gültig. Nach §2 Abs.6 FreizügG/EU Familienangeh. EU-Sta. ist dieses Visum gebührenfrei.
Steht bei ahornblatt etwas davon dass er Freizügigkeitsberechtigter EU Bürger ist?
Verwechsel hier Bitte nicht Äpfel mit Birnen.
Wenn er Deutscher Staatsbürger mit dauerhaften Wohnsitz in Deutschland, ist er nicht Freizügigkeitsberechtigt.
Dann kommt nicht das EU Recht zur Geltung sondern das Nationale Recht.
Frage also erst einmal ob ahornblatt eine Freizügigkeitsberechtigung hat.
Re: Besuchsvisum für die Ehefrau
Verfasst: 26.04.2013, 15:32
von ahornblatt
hi
Ich bin deutscher Staatsbürger mit dauerhaften Wohnsitz in Deutschland.
Aber was ist eine Freizügigkeitsberechtigung? Brauche ich das?
Wenn ich dieses recht habe ist das Visum kostenfrei laut Roger. Gut vllt habe ich es nicht
dann zahle ich auch dafür. Aber nach gesunden menschenverstand muss doch meine
Ehefrau das recht haben mich zu besuchen. Und es gibt div. gerichtsurteile die es
unterbinden einen dauerhaften Aufenthalt zu beantragen wenn man nur ein besuchervisum hat.
Warum sollte man uns dies also unterstellen?
Unser problem ist das meine Freundin noch bei der Mutter lebt und kein eigenes Auto hat.
Deshalb unterstellt man uns automatisch mangelnde Rückreisewilligkeit.
Zusätzlich ist sie auch noch geschieden. Also keine Hoffnung auf ein normales besuchervisum
ich könnte diese #@&%*# erwürgen
Re: Besuchsvisum für die Ehefrau
Verfasst: 26.04.2013, 15:41
von AngelofMoon
ahornblatt hat geschrieben:Wenn ich dieses recht habe ist das Visum kostenfrei laut Roger.
Das Visum ist für Ehegatten und Unterhaltsberechtigte Kinder Kostenfrei und kann in der Deutschen Auslandsvertretung in Beijing zum Beispiel zwischen 08:00 und 09:00 eingereicht werden.
Nicht vergessen das beim Visum Antrag die Heiratsurkunde (rotes Ehebuch) übersetzt ins Deutsche, beglaubigt und durch das 1. Sekreteriat des Ausenministeriums der Volksrepublik China endbeglaubigt vorgelegt wird.
ahornblatt hat geschrieben:Ich bin deutscher Staatsbürger mit dauerhaften Wohnsitz in Deutschland.
Damit bist du nicht Freizügigkeitsberechtigter Eu Bürger.
Freiztügigkeitsberechtigter EU Bürger heißt, dass du in einen anderen Land der Europäischen Union wohnst außer dem Land dessen Nationalität du hast, welches der Europäischen Union angehört. In deinen Fall also Deutschland.
Wäre dein Wohnsitz als Deutscher zum Beispiel in Österreich, dann wärst du Freizügigkeitsberechtigter EU Bürger.
Re: Besuchsvisum für die Ehefrau
Verfasst: 26.04.2013, 17:13
von Roger
AngelofMoon hat geschrieben:ahornblatt hat geschrieben:
Ich bin deutscher Staatsbürger mit dauerhaften Wohnsitz in Deutschland.
Damit bist du nicht Freizügigkeitsberechtigter Eu Bürger.
Freiztügigkeitsberechtigter EU Bürger heißt, dass du in einen anderen Land der Europäischen Union wohnst außer dem Land dessen Nationalität du hast, welches der Europäischen Union angehört. In deinen Fall also Deutschland.
Wäre dein Wohnsitz als Deutscher zum Beispiel in Österreich, dann wärst du Freizügigkeitsberechtigter EU Bürger.
Wo hast du denn dieses Blech her? Willst du die Leute hier veralbern? Mit der Juristerei hast du es wohl nicht so.
Die Freizügigkeit bedeutet, daß jeder Unionsbürger grundsätzlich das Recht hat, sich in der EU frei zu bewegen, in jeden anderen Mitgliedstaat einzureisen und sich dort aufzuhalten.
Der von mir zitierte Paragraf steht übrigens genau so auf dem Kassen-/Abholzettel der Botschaft in Peking und verweist darauf, daß das Visum meiner Frau kostenfrei ist.
Re: Besuchsvisum für die Ehefrau
Verfasst: 26.04.2013, 20:26
von ahornblatt
hi
Und dieses Visum gibt es nur in der botschaft von bejin?
Bekommt man des woanders auch? es muss nicht kostenlos sein, hauptsache ich bekomme ein besuchsvisum.
als geschiedene frau die kein eigenes auto und keine eigene wohnung hat unterstellt man meiner freundin
sofort mangelnde rückkehrwilligkeit. selbst mit einen hochschulstudium und guten job glauben diese nasen
das sie hier in deutschland untertaucht und sich als tellerwäscherin verdient.
Re: Besuchsvisum für die Ehefrau
Verfasst: 27.04.2013, 00:54
von AngelofMoon
Roger hat geschrieben:Wo hast du denn dieses Blech her? Willst du die Leute hier veralbern?
Der einzigster der hier wem veralbert scheinst du zu sein.
Ich schreibe hier von der Freizügigkeitsbescheinigung welche man bekommen hatte wenn man seinen Wohnsitz in einen anderen EU Staat hat dessen Staatsangehörigkeit man nicht besitzt.
Eventuell solltest du mal die entsprechenden EU Richtlinien dazu lesen.
Ich kenne keinen Deutschen der in Deutschland seinen ständigen Wohnsitz hat (wohl gemerkt nur in Deutschland und keinen anderen EU Staat) eine Freizügigkeitsbescheinigung besitzt (welches seit dem 29. Januar 2013 nicht mehr benötigt wird).
http://de.wikipedia.org/wiki/Freiz%C3%B ... utschland)
http://de.wikipedia.org/wiki/Freiz%C3%B ... sgesetz/EU
http://www.gesetze-im-internet.de/freiz ... 00004.html
Re: Besuchsvisum für die Ehefrau
Verfasst: 27.04.2013, 04:49
von happyfuture
Roger hat geschrieben:de guo xiong hat geschrieben:Da wäre ich nicht so optimistisch - wenn die Konstellation ist er lebt und arbeitet in Deutschland dann könnte es nach der Hochzeit sogar schwieriger werden ein Besuchsvisum zu erhalten weil der Verdacht bestehen könnte dass ein FZF umgangen werden soll.
Da liegst du voll daneben!
Diese Konstellation besteht bei uns. Meine Frau bekommt jedes Jahr ohne Probleme ein Schengen-Besuchsvisum, Kategorie C4, d.h. mehrmalige Einreise, Aufenthalt bis zu 90 Tagen pro Halbjahr, ein Jahr gültig.
Bestätigung meinerseits,
das Besuchervisum gibt es "gebührenfrei" sogar gültig für mehrere Jahre
