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3 Fragen
Verfasst: 15.03.2013, 05:11
von Suedchina
Man ( nicht ich-michwillverständlicherweisekeine

) ist mit Chinesen Verheiratet
Beide habe die FZF beantragt
Sie hat A1 bestanden
Beide jetzt in Deutschland
Auf zum Auslaenderamt
1. Sie bekommt Aufenthaltserlaubnis fuer wie viele Jahre
2. Wann kann Sie eine unbefristeten Titel beantragen und bekommen
3. wann koennte sie die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen.
Re: 3 Fragen
Verfasst: 15.03.2013, 06:50
von tanzhou
Suedi, als altes Foren-Mitglied ... schonmal daran gedacht, die Su-Fu (ist nix zum Essen) zu verwenden? Es gibt 100% dazu Antworten, nur quaele ich mich jetzt nicht durch die Suchergebnisse .. dass ueberlasse ich Dir!
Ich meine sogar Info hatete gerade noch die tage von seiner Frau (um 2006 oder aehnliches berichtet). Wenn mich nicht alles taeuscht, nach der Erteilung des FZF-Visums erst fuer 1 Jahr, dann fuer 3 Jahre und anschliessend kann man evtl. die dt. Staatsbuergerschaft beantragen .... ABER ... schaue bitte nochmal selber durch, dann hast Du mehr Gewissheit.
Re: 3 Fragen
Verfasst: 15.03.2013, 17:54
von Natal
hier kurz die zusammenfassung ,,,ich hab oft auch keine lust mich durchs forum mit der sufu zu hangeln ....
1. ...zuerst 1 Jahr , dann für 3 Jahre und dann meist unbefristet oder für 5 Jahre ,,,kann manchmal in Abhänigkeit mit dem Integrationskurs stehen ,,,ist von Ausländerbehörde zu Ausländerbehörde unterschiedlich ....
2. unbefristet , siehe oben ...meist nach 1 + 3 Jahren .....also 4 Jahren
3.
- grundsätzlich achtjähriger rechtmäßiger und gewöhnlicher
Aufenthalt
- unbefristetes Aufenthaltsrecht
(zum Beispiel: Niederlassungserlaubnis)
- eigenes Einkommen, d.h. grundsätzlich kein Bezug von
öffentlichen Leistungen, wie Arbeitslosengeld II
- grundsätzlich keine Vorstrafen
- Bekenntnis zu der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland
- Bereitschaft, die bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben
(Ausnahmen im Einzelfall)
- ausreichende deutsche Sprachkenntnisse
- Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der
Lebensverhältnisse in Deutschland (Einbürgerungstest)
Re: 3 Fragen
Verfasst: 15.03.2013, 21:48
von tigerprawn
qpr hat geschrieben:Für Ehegatten von Deutschen gilt 3 Jahre, dann kann eine Niederlassungserlaubnis beantragt werden.
richtig
3) nach 3 Jahren kann auch eingebuergert werden.
Re: 3 Fragen
Verfasst: 17.03.2013, 11:53
von CH1
Ja, so sieht´s aus. Habe das gerade selbst erst vor kurzem mit meiner Frau so erklärt bekommen.
1. nach Heirat in D eine Aufenthaltserlaubnis für 1 Jahr.
2. ( normalerweise wird jetzt der Integrationskurs verlangt bzw., Nachweis das man teilnimmt )
Dann 2 weitere Jahre Aufenthaltserlaubnis.
3. Sollte bis dahin alles nach Plan gelaufen sein, bekommt man was unbefristetes.