Minijob in Dt. als chinesischer Student

Forum für Chinesen und Deutsche, die sich über deutsche Sitten und Eigenarten austauschen möchten.
JerryPheonix
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Minijob in Dt. als chinesischer Student

Beitrag von JerryPheonix »

Mein Girl möchte gerne in Deutschland ein (reguläres) Bachelor-Studium beginnen (Richtung International Management), damit wir finanziell überleben können braucht sie aber mindestens einen 400,- Job. Jetzt frag ich mich ob das überhaupt geht als Ausländer und auch wie hoch die Chancen sind einen Job zu finden.

Vielleicht hat ja jemand Erfahrung? Zu Info: wenn sie hier beginnt wird sie grade ihr Koreanisch-Studium in China abgeschlossen haben (Vgl.bar mit Anglistik oder Germanistik Studium, auch Bachelor), aber ich denke nicht das ihr das hier Helfen wird, gibt es denn chinesischen UN in Dt. die evtl Chinesen einstellen so als Praktikant zb auch ohne Wirtschaftliche Vorbildung)? Wie habt ihr das Problem gelöst?

Dankeschön
Be_happy
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Re: Minijob in Dt. als chinesischer Student

Beitrag von Be_happy »

Da geht Ihr die kommenden Schritte vor dem ersten.

Hat sie überhaupt schon einen Studienplatz? Erst dann lohnt sich Frage zwei, ob sie als Student in DE arbeiten darf. Darf sie übrigens, aber äußerst eingeschränkt, schließlich soll sie studieren!

Wie groß die Chancen sind, einen Job zu finden, sollte wohl die Gaudi sein?!
JerryPheonix
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Re: Minijob in Dt. als chinesischer Student

Beitrag von JerryPheonix »

Nein sie hat noch keine Zusage einer Uni von daher ist es wirklich zweiter vor dem ersten Schritt. Aber ihren Eltern sind halt nicht in der Lage sie zu finanzieren weshalb es eine sehr entscheidende Frage für sie ist. Gut also da so viele einen Minijob anscheinend machen ist es wohl gesetzlich möglich. Mit Studentenjob von Uni ist auch eine gute Idee zb in Bib jobben oder für Prof, nur ist das ja meist begrenzt und daher keine sichere Einkommensquelle, dann wohl doch eher versuchen als Verkäufer oder Kellner durchzukommen.
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tanzhou
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Re: Minijob in Dt. als chinesischer Student

Beitrag von tanzhou »

Ich hatte damals fuer meinen Prof. ein Tutorium fuer 3./4.Semestler gemacht, ca. 4 Semester lang, kann mich jetzt nicht mehr exakt daran erinnern wo hoch die Bezahlung war, aber es waren runde 750 DM, meine ich, vllt sogar etwas mehr, jedenfalls ausreichend (um die Jahrtausendwende herum). Wie hoch die Bezahlung heutzutage ist, kann ich leider nicht sagen.
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Skorpid
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Re: Minijob in Dt. als chinesischer Student

Beitrag von Skorpid »

Roemer, auch ein Dresdner? Ist ja aber glaub auch eine chinesische Hochburg in Deutschland.

Kannst Du Sie denn mitfinanzieren? Wenn Sie dein Girl ist, zieht ihr dann zusammen? Frauen an für sich sind zwar recht teuer in der Lebenshaltung aber bei vernünftigen Studenten geht das evtl. ohne das man das zu sehr im Geldbeutel merkt.

Richtige Jobs sind schwierig zu bekommen, aber als Kellner geht allemal in allen Asia-Restaurants (je nachdem wo ihr wohnt). Eine mir bekannte Studentin mit mittelprächtigen Sprachkenntnissen hat auch für das Gericht bzw. die Polizei gelegentlich übersetzt, wenn es um Schwarzarbeit etc. ging. Lustigerweise wurde sie auch mal verdächtigt und verhört wegen Verdacht auf Menschenschmuggel, weil sie unbewußt Kontakt zu so einer Bande hatte und ihre Nummer in deren Handy war. (klar, wenn die Polizei sie da zu denen immer mitnimmt zum übersetzten und die dann fragen, ob sie auch mal gegen Geld für Sie Fremdenführung macht...). Ach so, je nach Stadtgröße und deren Bekanntheit sowie Sympathie deiner Freundin gegenüber anderen Menschen geht auch Toursitenführer. Ansonten, in den Semesterferien in großen Produktionsbetrieben als Firmenhelfer. Eine andere Bekannte von mir hat z.B. in München bei Ritter Sport die kleinen Täfelchen einsortiert. Unnötig zu erwähnen, dass sie in den Semesterferien irgendwie immer an Gewicht zugelegt hat.
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Re: Minijob in Dt. als chinesischer Student

Beitrag von shuhan »

Der Stundenlohn für studentische Hilfskräfte, die Bachelor-Studierende in Niedersachsen sind, liegt bei ca. 8,50 EURO.
Bauer
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Re: Minijob in Dt. als chinesischer Student

Beitrag von Bauer »

Ich habe als chinesischer Student in Deutschland gearbeitet. Damals war es so, man durfte erst nach Immatrikulation in den Ferien arbeiten. Man ging mit Studierendenausweis zum Finanzamt,holte eine Lohnsteuerkarte, ohne diese wagte niemand, dich anzustellen.
Habe nur in den Sommerferien gearbeitet, das reichte aber für ein Jahr und 2 Personen. Es war in der IT Branche. Es könnte von Bundesland zu Bundesland anderes geregelt sein. Ich war in NRW.
Vor der Immatrikulation bekam man keine LSKarte. Wenn gearbeitet, nur schwarz.
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tanzhou
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Re: Minijob in Dt. als chinesischer Student

Beitrag von tanzhou »

@Bauer: Respekt, wenn Du Chinese bist, schreibst Du ein ausgezeichnetes Deutsch! Aber wieso, um Himmelswillen, nennst Du Dich Bauer hier im Forum? Interessiert mich einfach. Sorry fuer's Off-Topic!
Bauer
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Re: Minijob in Dt. als chinesischer Student

Beitrag von Bauer »

@tanzhou: bin gebürtiger Shanghainese, habe in D studiert, daher kann ich einbißchen deutsch. Ich habe mich nach der Rückkehr selbständig gemacht, meine Auftraggeber sind aus dem deutschsprachigen Raum. Ich bin viel unterwegs in D, Ö und der Schweiz. Bauer ist doch ein Familiename in Ö. Nicht?
JerryPheonix
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Re: Minijob in Dt. als chinesischer Student

Beitrag von JerryPheonix »

Danke für die Anregungen
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AngelofMoon
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Re: Minijob in Dt. als chinesischer Student

Beitrag von AngelofMoon »

Verwaltungsvorschrift Aufenthaltsgesetz:
16.3 Erwerbstätigkeit neben dem Studium
16.3.1 § 16 Absatz 3 regelt den Arbeitsmarktzugang ausländischer Studenten während des Studiums.
Die Erlaubnis zu den in Absatz 3 genannten Tätigkeiten ist kraft Gesetzes von
der Aufenthaltserlaubnis mit erfasst. Eine separate Genehmigung der Bundesagentur für
Arbeit ist nicht erforderlich. Die Tätigkeiten dürfen jedoch den Zweck „Studium“ nicht
gefährden.
16.3.2 Die durch den Aufenthaltstitel kraft Gesetzes eröffnete Möglichkeit berechtigt zur Beschäftigung an bis zu 90 Arbeitstagen oder 180 halben Arbeitstagen pro Jahr. Maßgeblich
für die Berechnung der Jahresfrist ist das Kalenderjahr. Es ist keine Anteilsberechnung
erforderlich, sofern der Aufenthaltstitel nicht das gesamte Kalenderjahr abdeckt.
Als Beschäftigungszeiten werden auch im Fall, dass die Beschäftigung nicht über einen
längeren Zeitraum verteilt erfolgt, sondern zusammenhängend z.B. in den Semesterferien
ausgeübt wird, nur die Arbeitstage oder halben Arbeitstage angerechnet, an denen
tatsächlich gearbeitet wurde. Über die Zeiten der erfolgten Beschäftigung ist in geeigneter
Weise ein Nachweis zu führen. Berechnungsgrundlage für die Beschäftigung an halben
Arbeitstagen ist die regelmäßige Arbeitszeit der weiteren Beschäftigten des Betriebes.
Als halber Arbeitstag sind Beschäftigungen bis zu einer Höchstdauer von vier
Stunden anzusehen, wenn die regelmäßige Arbeitszeit der weiteren Beschäftigten acht
Stunden beträgt. Die Höchstdauer ist fünf Stunden, wenn die regelmäßige Arbeitszeit
zehn Stunden beträgt.
JerryPheonix hat geschrieben:Mein Girl möchte gerne in Deutschland ein (reguläres) Bachelor-Studium beginnen (Richtung International Management), damit wir finanziell überleben können braucht sie aber mindestens einen 400,- Job.
.....
JerryPheonix hat geschrieben:Aber ihren Eltern sind halt nicht in der Lage sie zu finanzieren weshalb es eine sehr entscheidende Frage für sie ist.
Ich Frage jetzt mal, sind euch die Voraussetzungen für einen Visumspflichtigen Studenten/in bekannt?
Wenn nicht solltet Ihr euch erst einmal darüber informieren ob sie die Voraussetzungen erfüllt.
Konfuzius sprach: “Mach’ Dir keine Sorgen darüber, dass die Menschen Dich nicht kennen, sondern darüber, dass Du sie nicht kennst.”
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Re: Minijob in Dt. als chinesischer Student

Beitrag von Shenzhen »

Skorpid hat geschrieben:Kannst Du Sie denn mitfinanzieren? ...Frauen an für sich sind zwar recht teuer in der Lebenshaltung aber bei vernünftigen Studenten geht das evtl. ohne das man das zu sehr im Geldbeutel merkt.
Unnötig zu erwähnen, dass sie in den Semesterferien irgendwie immer an Gewicht zugelegt hat.
Also echt mal, wenn man seine Chinesin schon so teuer eingekauft hat und unterhaelt dann hat sie gefaelligst auch schlank zu bleiben, sonst haette man sich ja gleich ne billige dicke Deutsche angeln koennen.... :mrgreen:

Ja ich weiss, unqualifiziert, OT und so - aber manchmal frag ich mich mit was fuer Menschen man es hier manchmal zu tun hat - merken die eigentlich wie sie reden?
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sowa
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Re: Minijob in Dt. als chinesischer Student

Beitrag von sowa »

Skorpid hat geschrieben: Eine andere Bekannte von mir hat z.B. in München bei Ritter Sport die kleinen Täfelchen einsortiert. Unnötig zu erwähnen, dass sie in den Semesterferien irgendwie immer an Gewicht zugelegt hat.
Hallo Skorpid,
wie kommst du, daß Ritter Sport in München produziert?
Nach meinen Erkenntnis nach ist der Firmensitz und Produktion in Waldenbuch, Baden-Württemberg.
Schon ziemlich weit weg von München.
Ich war paarmal dort zwecks Werksverkauf.
JerryPheonix
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Re: Minijob in Dt. als chinesischer Student

Beitrag von JerryPheonix »

JerryPheonix hat geschrieben:Aber ihren Eltern sind halt nicht in der Lage sie zu finanzieren weshalb es eine sehr entscheidende Frage für sie ist.
Ich Frage jetzt mal, sind euch die Voraussetzungen für einen Visumspflichtigen Studenten/in bekannt?
Wenn nicht solltet Ihr euch erst einmal darüber informieren ob sie die Voraussetzungen erfüllt.[/quote]

Erstmal 1A das du den Gesetzestext gefunden hast Old China Hand das ist mal was richtig handfestes, danke sehr. Abe rich bn etwas verwirrt, welche Voraussetzungen meinst du und von welcher Seite (Land) aus? Irgendwie schrillen bei mir grade alle Alarmglocken :shock:
Saku
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Re: Minijob in Dt. als chinesischer Student

Beitrag von Saku »

Also hier ist der Link für das Studienvisa

http://www.china.diplo.de/contentblob/3 ... 0601dd.pdf
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