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Unterschied Residence permit oder 1 Jahr L-Visum

Verfasst: 17.10.2012, 18:04
von tanzhou
Was ist der Unterschied zwischen einem 1 Jahr L-Visum (ohne Duration) und einer 1 Jahres Residence Permit?

Ich muss Ende November zum PSB nach Zhongshan und ein neues Visum fuer ein weiteres Jahr beantragen, mein jetziges laeuft Ende November ab.

Nun frage ich mich, wo der Unterschied liegt und ob/oder es Vor- oder Nachteile gibt. Anscheinend muss man zur Beantragung einer Residence Permit (1 Jahr oder geht das auch laenger, z.B. 2 Jahre) zumindest vorher ein L Visum besitzen. Ist diese Residence permit eine Plastikkarte oder aehnliches?

However, werde jedenfalls wieder ein L-Visum 1 Jahr, ohne Duration, beantragen, seidenn, eine 1 Jahres Residence Permit hat Vorteile gegenueber meinem jeztigen Monster Visum ohne zeitl. Aufenthaltsbeschraenkung...

Nebenbei: Meine Frau ist chin. Staatsbuergerin, ist gemeldet in Zhongshan. Ich bin kein Expat und arbeite nicht in China bzw. fuer eine chin. Firma.

Danke fuer Eure Hinweise ...

Nachtrag: Anscheinend kann man, nachdem einem ein Monster-Visum fuer 1 Jahr erteilt wurde bei der naechsten Beantragung das neue Visum fuer 2 Jahre Dauer beantragen?! Ich habe das aus einem Forum entnommen, ist also unbestaetigt. Vllt hat auch dazu einer von Euch mit chin. Ehefrauen einen Hinweis.

Re: Unterschied Residence permit oder 1 Jahr L-Visum

Verfasst: 17.10.2012, 22:09
von cookie2008
Von der Website des Konsulats:
"Tourist Visa (L Visa) is issued to an alien who comes to China for sightseeing or visiting family members or friends or for other personal affairs."

Also Touristenvisum fuer Urlaub und Besuche.

Residence Permit zum Leben in China. Man kann dann arbeiten (zuerst Z Visum), wobei man dann auch eine Work Permit benoetigt. Die Residence Permit wird fuer ein Jahr ausgestellt, kann aber in China jaehrlich verlaengert werden.

Re: Unterschied Residence permit oder 1 Jahr L-Visum

Verfasst: 18.10.2012, 01:13
von tanzhou
Das heisst also, man bekommt eine Residence Permit nur im Zusammenhang mit einer Arbeitserlaubnis?

Re: Unterschied Residence permit oder 1 Jahr L-Visum

Verfasst: 18.10.2012, 01:51
von Taiyang
tanzhou hat geschrieben:Das heisst also, man bekommt eine Residence Permit nur im Zusammenhang mit einer Arbeitserlaubnis?
Ja, oder als Student an einer chinesischen Uni bzw. als Ehepartner eines (deutschen) Expats wenn dieser in China arbeitet.

Eine RP bekommt man auch nur mit entsprechend viel Papierkram. Das ganze ist auch keine Plastikkarte (schoen waers...), sondern ein Aufkleber in deinem Pass, aehnlich wie ein normales Visum.
Wenn du in China nichts machst, ausser mit deiner Frau wohnen, dann wirst du wohl eher kaum (einfach so) eine RP bekommen :wink:

Re: Unterschied Residence permit oder 1 Jahr L-Visum

Verfasst: 18.10.2012, 04:17
von tanzhou
Danke Dir, Taiyang. Das ist eine verstaendliche Antwort. Ich war nur etwas irritiert durch verschiedene Aussagen bzgl dieser Angelegenheit in anderen Foren.

Also werde ich, wie gehabt, zum Ende Novemer meinen neues L-Visum 1 Jahr, no Duration, beantragen und gut ist. Ich dachte nur eben, man koennte das gleich verbinden mit einer RP, da ich den groesste Teil des Jahres hier in CN bin und von hier aus arbeite (fuer meine eigene Gesellschaft in D) und mit so einer RP fuehlt man sich etwas bodenstaendiger. Aber vermutlich ist es dementsprechend nicht besser oder schlechter, als das was ich ueblicherweise mache, das Registrieren bei unserer oertlichen Polizei (temp. Residency) mit unserer Wohnungs-Adresse.

Re: Unterschied Residence permit oder 1 Jahr L-Visum

Verfasst: 18.10.2012, 04:58
von Taiyang
tanzhou hat geschrieben:Ich dachte nur eben, man koennte das gleich verbinden mit einer RP, da ich den groesste Teil des Jahres hier in CN bin und von hier aus arbeite (fuer meine eigene Gesellschaft in D) und mit so einer RP fuehlt man sich etwas bodenstaendiger. Aber vermutlich ist es dementsprechend nicht besser oder schlechter, als das was ich ueblicherweise mache, das Registrieren bei unserer oertlichen Polizei (temp. Residency) mit unserer Wohnungs-Adresse.
Gerngeschehen.
Das eine hat nur mit dem anderen nicht wirklich viel zu tun. Registrieren bei der Polizei muss man sich sowohl mit L/F Visum, als auch mit X/Z + Residence permit. Das X/Z Visum, welches man zum beantragen der RP braucht(!) dient nur zur Einreise.

Eine RP bekommst du nur wenn dich eine chinesische Firma/Uni aus China heraus einlaedt. Wenn du keinen chinesischen Sponsor hast, wird das nichts. D.h. in deinem Fall bleibt nur das Monster L-Visum.

Happyfuture kennt sich damit evtl. besser aus. :mrgreen:

Re: Unterschied Residence permit oder 1 Jahr L-Visum

Verfasst: 18.10.2012, 05:13
von tanzhou
OK, ich dachte eben man haette evtl ein paar "Vorteile".

Ich kenne das noch aus meinen US-Zeiten, da ich Inhaber einer FL Drivers License bin (US-Fuehrerscheine sind in den USA als eine Art ID ) und man damit einige Vorteile bekommt, wie beispielsweise Nachlass auf Eintrittspreise in Clubs, Museen, Parks, etc etc oder auch Rabatte beim Einkauf. Man hat einfach generell ein paar Vorteile gegenueber Aliens. Aber soetwas gibt es hier in CN vermutlich eh nicht, zumindest kenne ich das nicht so, von daher ist es auch wurscht.

Vllt hat Happy noch ein paar Bemerkungen dazu ... Erde an Wuhan ... bitte kommen :lol:

Re: Unterschied Residence permit oder 1 Jahr L-Visum

Verfasst: 18.10.2012, 05:16
von Taiyang
tanzhou hat geschrieben:OK, ich dachte eben man haette evtl ein paar "Vorteile".
Ich kenne das noch aus meinen US-Zeiten, da ich Inhaber einer FL Drivers License bin (US-Fuehrerscheine sind in den USA als eine Art ID ) und man damit einige Vorteile bekommt, wie beispielsweise Nachlass auf Eintrittspreise in Clubs, Museen, Parks, etc etc oder auch Rabatte beim Einkauf. Man hat einfach generell ein paar Vorteile gegenueber Aliens. Aber soetwas gibt es hier in CN vermutlich eh nicht, zumindest kenne ich das nicht so, von daher ist es auch wurscht.
Haha, schoen waers. Als einziger Vorteil faellt mir ein, dass man bei Umzug nach Deutschland mit ner chinesischen RP einfacher sein Hab und Gut durch den Zoll kriegt. Und eine RP hat keine Einreisebeschraenkung (multiple entry). Ansonsten ist das voellig egal. Es werden alle gleich benachteiligt :wink:

Gewisse Vorteile mit RP gabs zu meiner Zeit in Japan aber auch nicht. Da war es nur besser dass die RP eine Plastikkarte im Kreditkartenformat war & praktisch als Passersatz diente.

Re: Unterschied Residence permit oder 1 Jahr L-Visum

Verfasst: 18.10.2012, 05:44
von tanzhou
Taiyang hat geschrieben:Und eine RP hat keine Einreisebeschraenkung (multiple entry). Ansonsten ist das voellig egal. Es werden alle gleich benachteiligt
Wenn das alles ist, ist ja gut, denn mein Monster L-Visum, no Duration, hat multiple entry. Sonst waeren meine Tripps nach Macao mit meinem Schwager auf Dauer etwas schwierig :D. Daher habe ich keine Vor- oder Nachteile.

Umzug ist auch nicht geplant, wenn meine Frau und ich mich entscheiden sollten, irgendwann in der Zukunft, den Lebensmittelpunkt nach D zu legen, oder wohin auch immer, werden wir unsere Wohnung hier in Zhongshan behalten (da Eigentum). Haben auch noch eine weitere, kleinere Wohung in Zhuhai. Mit anderen Worten haben wir uns in CN schon mehr oder minder festgesetzt, wie man das auch immer ausdruecken moechte.
Taiyang hat geschrieben:Gewisse Vorteile mit RP gabs zu meiner Zeit in Japan aber auch nicht. Da war es nur besser dass die RP eine Plastikkarte im Kreditkartenformat war & praktisch als Passersatz diente.
Das scheint ja der Fall des "Residency Visa" zu sein (weiss nicht, ob die Bezeichnung wirklich so stimmt), mein Schwager hat diese beruehmt beruechtige permanente China ID (er selber ist aber Portugiese) als Plastikkarte in CC-Format. Ich denke, er hat diese erlangt, da er 20 Jahre lang als Leiter der Lebensmittelkontrolle in Macao taetig war und mit China sehr viel Kontakt hatte und er die "richtigen" Leute hier kennt bzw kannte und heutzutage lebt er in China, ist inzwischen im Ruhestand.

Re: Unterschied Residence permit oder 1 Jahr L-Visum

Verfasst: 18.10.2012, 06:43
von Capt.
tanzhou hat geschrieben:Was ist der Unterschied zwischen einem 1 Jahr L-Visum (ohne Duration) und einer 1 Jahres Residence Permit?

Ich muss Ende November zum PSB nach Zhongshan und ein neues Visum fuer ein weiteres Jahr beantragen, mein jetziges laeuft Ende November ab.

Nun frage ich mich, wo der Unterschied liegt und ob/oder es Vor- oder Nachteile gibt. Anscheinend muss man zur Beantragung einer Residence Permit (1 Jahr oder geht das auch laenger, z.B. 2 Jahre) zumindest vorher ein L Visum besitzen. Ist diese Residence permit eine Plastikkarte oder aehnliches?

However, werde jedenfalls wieder ein L-Visum 1 Jahr, ohne Duration, beantragen, seidenn, eine 1 Jahres Residence Permit hat Vorteile gegenueber meinem jeztigen Monster Visum ohne zeitl. Aufenthaltsbeschraenkung...

Nebenbei: Meine Frau ist chin. Staatsbuergerin, ist gemeldet in Zhongshan. Ich bin kein Expat und arbeite nicht in China bzw. fuer eine chin. Firma.

Danke fuer Eure Hinweise ...

Nachtrag: Anscheinend kann man, nachdem einem ein Monster-Visum fuer 1 Jahr erteilt wurde bei der naechsten Beantragung das neue Visum fuer 2 Jahre Dauer beantragen?! Ich habe das aus einem Forum entnommen, ist also unbestaetigt. Vllt hat auch dazu einer von Euch mit chin. Ehefrauen einen Hinweis.
Habe gerade meine Residence Permit letzten Monat erneuert.
Ich lebe schon seit etlichen Jahren in China, arbeite aber nicht, also kein Z-Visum.
Meine Frau ist Chinesin.
Ein 2-Jahres Residence Permit gibt es nur für Familienangehörige unter 18 und über 60 Jahre alt.
Im Grunde ist es Egal ob man ein 1-jähriges L-Visum (Monstervisum) beantragt oder ein Residence Permit, der Papierkram ist der gleiche.

1 Jahr L-Visum (ohne Duration)??? Was meinst Du damit? Duration bedeutet 1 Jahr gültig.

http://www.newsgd.com/gd/NonResidents/V ... 612503.htm

WUHAN an Erdling tanzhou

Verfasst: 18.10.2012, 07:16
von happyfuture
Capt. hat geschrieben:Ich lebe schon seit etlichen Jahren in China, arbeite aber nicht, also kein Z-Visum.
Meine Frau ist Chinesin.
Ein 2-Jahres Residence Permit gibt es nur für Familienangehörige unter 18 und über 60 Jahre alt.
Im Grunde ist es Egal ob man ein 1-jähriges L-Visum (Monstervisum) beantragt oder ein Residence Permit, der Papierkram ist der gleiche.
kann ich so bestätigen :mrgreen:

Re: WUHAN an Erdling tanzhou

Verfasst: 18.10.2012, 07:39
von Taiyang
happyfuture hat geschrieben:
Capt. hat geschrieben:Ich lebe schon seit etlichen Jahren in China, arbeite aber nicht, also kein Z-Visum.
Meine Frau ist Chinesin.
Ein 2-Jahres Residence Permit gibt es nur für Familienangehörige unter 18 und über 60 Jahre alt.
Im Grunde ist es Egal ob man ein 1-jähriges L-Visum (Monstervisum) beantragt oder ein Residence Permit, der Papierkram ist der gleiche.
kann ich so bestätigen :mrgreen:
Ist diese Ehepartner-RP dann sowas wie das Monster-L-Visum, nur mit anderem Namen? Weil arbeiten oder studieren koennte man damit nicht, oder?

Re: Es gibt keinen Unterschied

Verfasst: 18.10.2012, 07:50
von happyfuture
Taiyang hat geschrieben:Ist diese Ehepartner-RP dann sowas wie das Monster-L-Visum, nur mit anderem Namen? Weil arbeiten oder studieren koennte man damit nicht, oder?
So gesehen ja, da die RP alleine nicht zum Arbeiten oder Studium berechtigt.

Mir nicht bekannt, dass dies in irgendeiner Form in China kontrolliert wird

EDIT:
Ein kleiner "Vorteil" ist mir doch eingefallen: Du kannst mit RP Aliens nach China einladen, bin mir nicht sicher, ob dies mit ordinärem Visum möglich ist.

Re: Es gibt keinen Unterschied

Verfasst: 18.10.2012, 08:11
von Taiyang
happyfuture hat geschrieben:
Taiyang hat geschrieben: So gesehen ja, da die RP alleine nicht zum Arbeiten oder Studium berechtigt.
Mir nicht bekannt, dass dies in irgendeiner Form in China kontrolliert wird
Hmm, eine Freundin von mir hatte vor kurzem Probleme weil sie mit einer Arbeits-RP an einer Uni (in Peking) studieren wollte. Kann aber sein dass die Uni da aufm Schlauch stand. Arbeitgeber interessieren sich eher nicht dafuer.

Re: Unterschied Residence permit oder 1 Jahr L-Visum

Verfasst: 18.10.2012, 09:51
von tanzhou
Capt. hat geschrieben:Ein 2-Jahres Residence Permit gibt es nur für Familienangehörige unter 18 und über 60 Jahre alt.
Im Grunde ist es Egal ob man ein 1-jähriges L-Visum (Monstervisum) beantragt oder ein Residence Permit, der Papierkram ist der gleiche.
OK, dann kommt das RP fuer mich nicht in Frage, muss also nachwievor das "ordinaere" Monster L-Visum beantragen.

Gehe ich in der Annahme richtig, dass ich dieses Jahr sogar jetzt ein 2 Jahre gueltiges Visum beantragen kann (nachdem mir letztes Jahr das 1 Jahres Visum erteilt wurde)? Auch soetwas, was ich meine aus Beitraegen in anderen Foren diesbzgl. zu verstehen.
Capt. hat geschrieben:1 Jahr L-Visum (ohne Duration)??? Was meinst Du damit? Duration bedeutet 1 Jahr gültig.
http://www.newsgd.com/gd/NonResidents/V ... 612503.htm
Mit der "Duration" meinte ich die echte Aufenthaltsdauer, dass ich nicht alle 90 Tage ausreisen muss, sondern kann ein volles Jahr in CN bleiben.

Ist nun dank Eurer Aufklaerung klar fuer mich, Ende Nov. wieder ein Monster L-Visum mit Multiple Entry ...