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Verpflichtungserkärung
Verfasst: 12.10.2012, 20:13
von jpoeschl
Hallo Leute
Ich brauche dringend euren Rat. Ich bin seit einem Jahr jetzt mit einer Chinesin zusammen, die ich während eines Praktikums dort kennengelernt habe.
Sie möchte mich gerne diesen Februar besuchen und ich bin ein bissien nervös ob ich das mit der Verpflichtungserklärung überhaupt hinkriege. Ich bin nämlich noch Student und habe leider noch kein Einkommen. Mein Vater ist sehr skeptisch was meine Beziehung zu der Chinesin angeht und will mir in sachen Verpflichtungserklärung auch nicht helfen und meine Mutter hat wie ich kein geregeltes Einkommen.
Ich bin gerade ein bissien am verzweifeln. Kann ich vielleicht einfach nur vorzeigen, dass ich monatlich soviel Geld auf mein Konto überweisen kriege?
Ich hoffe sehr um euren Rat, auch was ich vielleicht sonst noch wichtiges wissen sollte. Ich mache das zum allerersten mal.
Danke jedenfalls jetzt schon mal.
Re: Verpflichtungserkärung
Verfasst: 12.10.2012, 20:32
von AngelofMoon
jpoeschl hat geschrieben:Ich bin gerade ein bissien am verzweifeln. Kann ich vielleicht einfach nur vorzeigen, dass ich monatlich soviel Geld auf mein Konto überweisen kriege?
Nein, du musst ein Einkommen haben das auch gepfändet werden kann.
Eine VE wird auch nur dann gebraucht, wenn die Visumpflichtige Person nicht selbst für ihren Unterhalt in D aufkommen kann.
Re: Verpflichtungserkärung
Verfasst: 12.10.2012, 20:33
von Sachse28
Die Person, die die Verpflichtungserklärung abgibt, muss nicht unbedingt auch gleichzeitig die einladene Person sein. Du kannst also auch versuchen, jemand anderes darum zu fragen, der ein geregeltes und ausreichendes Einkommen hat. Frag bei der Ausländerbehörde nach, wieviel für eine Person als Nachweis verlangt wird. Bei uns waren es für 2 Personen etwa um die 1800-1900 Euro im Monat. Das kann von Bundesland zu Bundesland anderes festgelegt sein.
Die Verpflichtungserklärung stellt aber nicht unbedingt das Problem dar. Ist letztendlich mehr nur eine Formalie. Knackpunkt ist immer der Nachweis der Rückkehrbereitschaft. Such mal hier im Forum oder bei Info4alien. Da findest du Information über das Thema en masse.
Viel Glück!
Re: Verpflichtungserkärung
Verfasst: 13.10.2012, 03:35
von Victorfoxi
Oder wenn sie einfach per Touristenvisum kommt???
Das geht natürlich nur wenn sie selber genug Geld in China verdient und das auch belegen kann?!
Re: Verpflichtungserkärung
Verfasst: 13.10.2012, 04:43
von happyfuture
Sachse28 hat geschrieben:Knackpunkt ist immer der Nachweis der Rückkehrbereitschaft.
Genau so ist das!
RÜCKKEHRBEREITSCHAFT
Da spielt es letztlich keine Rolle, ob Besucher- oder Touri-Visum beantragt wird.
Für ein Touri Visum stelle ich mir das Interview spannender vor ...
Re: Verpflichtungserkärung
Verfasst: 13.10.2012, 09:35
von Be_happy
Vom fehlenden pfändbaren Einkommen mal abgesehen habe ich so meine Zweifel, ob sich der Thread-Starter an die Sache herantrauen sollte. Wie mein Vorredner schon treffend meinte, ist die Rückkehrbereitschaft mindestens gnauso wichtig.
Davon mal ab, war er auch geizig mit notwendigen Informationen: Hat die Dame Einkommen und wenn ja wieviel? Wer solche Fragen ins Netz stellt, sollte auch die zur Beantwortung notwendigen Informationen schicken.
Wir haben das bei meiner Frau von Fachleuten machen lassen. Die lieferten uns dann ein Merkblatt mit, wo zum Thema Einkommen folgendes geschrieben stand:
Nettoeinkommen zur Bonitätsprüfung
Das erforderliche Nettoeinkommen zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung zwecks Besuchsaufenthalts beträgt:
Einzelperson: 1.105,00 € + 100,00 € für jede weitere eingeladene Person
Unterhaltspflichtig für
1 Person 1.535,00 € + 100,00 € für jede weitere eingeladene Person
2 Personen 1.795,00 € + 100,00 € für jede weitere eingeladene Person
3 Personen 2.085,00 € + 100,00 € für jede weitere eingeladene Person
4 Personen 2.455,00 € + 100,00 € für jede weitere eingeladene Person
2 Personen 1.795,00 € + 100,00 € für jede weitere eingeladene Person
5 Personen 3.010,00 € + 100,00 € für jede weitere eingeladene Person
Beispiele:
• 1 Familie mit 2 Kindern, sind 2 Erwachsene + 2 Kinder = 1 Erwachsener ist 3 Personen zum Unterhalt verpflichtet und muß ein über Nettoeinkommen von 2.085,00 € verfügen.
• Ehepaar, sind 2 Erwachsene = 1 Ehegatte ist einer Person zum Unterhalt verpflichtet und muß über ein Nettoeinkommen von 1.535,00 € verfügen.
Dort sind auch die verschiedenen Einkommen pp. aufgezählt, die akzeptiert werden. Allerdings belastet uns der Thread-Starter ja auch nicht mit der Information, woher er wofür Geld bezieht.
Re: Verpflichtungserkärung
Verfasst: 13.10.2012, 10:49
von jpoeschl
Hallo und erstmal danke für die ganzen Antworten. Vollgendes, ich habe zur Zeit auf meinem Giro Konto 1,300 Euro drauf und kriege monatlich immer 450 von meinen Eltern überwiesen. Da meine Eltern und Grosseltern mich mit Miete und Studium noch finanzieren habe ich das Geld bisher für mehr oder weniger unnützes Zeug benutzt sowie Urlaub. Tut mir leide, dass ich diese Informationen vergessen habe.
Um ganz ehrlich zu sein ich weiss es nicht was sie jetzt genau verdient. Das war eine Frage die ich lieber erstmal nicht fragen wollte, weil ich fürchtete, sie könnte denken ich misstraue ihr. Ich dachte aber auch, dass ich mich in der sache Finanziell halt um alles kümmern muss. Sie war vorher Kindergarten Lehrerin, hat aber kürtzlich den Job gewächselt. Ich werde sie aber heute mal fragen was sie für ein Einkommen jetzt hat. Das mit der Rückkehrbereitschafft sollte aber eigentlich kein Problem geben, sie hat vorher einen festen Arbeitgeber gehabt und wird das auch in Zukunft haben.
Was anderes: Sachse28 meinte, dass jemand anders das mit der VE machen könnte auch wenn Er/Sie nicht die einladende Person währe. Würde sowas wirklich gehn?
Danke nochmal für die Hilfe.
Re: Verpflichtungserkärung
Verfasst: 13.10.2012, 12:08
von Be_happy
Du unterschätzt das alles maßlos!
Meinst Du ernsthaft, nur weil sie einen Arbeitsplatz hatte und wieder hat, wäre von ihrer Rückkehrwilligkeit auszugehen?! Zum Arbeitsverhältnis muß noch sehr viel mehr dazu kommen, um die Rückkehrwilligkeit glaubhaft zu machen. Was verdient sie denn schon in den erwähnten Jobs?
Re: Verpflichtungserkärung
Verfasst: 13.10.2012, 13:09
von AngelofMoon
jpoeschl hat geschrieben:Was anderes: Sachse28 meinte, dass jemand anders das mit der VE machen könnte auch wenn Er/Sie nicht die einladende Person währe. Würde sowas wirklich gehn?
Ja, das geht.
Nur wirst du schwerlich jemanden finden der eine VE unterschreibt.
Falls es dir nicht klar ist, die Person welche die VE unterschreibt kommt für alle Kosten auf.
Das könnte sich, in Falle einer Abschiebung, um eine höhere Summe handeln.
Re: Verpflichtungserkärung
Verfasst: 13.10.2012, 13:12
von sowa
Be_happy hat geschrieben:Du unterschätzt das alles maßlos!
Meinst Du ernsthaft, nur weil sie einen Arbeitsplatz hatte und wieder hat, wäre von ihrer Rückkehrwilligkeit auszugehen?! Zum Arbeitsverhältnis muß noch sehr viel mehr dazu kommen, um die Rückkehrwilligkeit glaubhaft zu machen. Was verdient sie denn schon in den erwähnten Jobs?
Warum solche Schwarzmalerei?
Bist du ein Mitarbeiter in einen Konsulat und wo möglich für Visa zustädig, dass du solche Prognosen stellst?
Warum sollte die Dame solche argen Probleme mit dem Visa bekommen, wenn sie alle notwendigen Unterlagen liefern kann?
Probleme haben nur Antragsteller, die unvollständige Unterlagen liefern und wiedersprüchliche Angaben machen.
Re: Verpflichtungserkärung
Verfasst: 13.10.2012, 14:17
von Be_happy
sowa hat geschrieben:Be_happy hat geschrieben:Du unterschätzt das alles maßlos!
Meinst Du ernsthaft, nur weil sie einen Arbeitsplatz hatte und wieder hat, wäre von ihrer Rückkehrwilligkeit auszugehen?! Zum Arbeitsverhältnis muß noch sehr viel mehr dazu kommen, um die Rückkehrwilligkeit glaubhaft zu machen. Was verdient sie denn schon in den erwähnten Jobs?
Warum solche Schwarzmalerei?
Bist du ein Mitarbeiter in einen Konsulat und wo möglich für Visa zustädig, dass du solche Prognosen stellst?
Warum sollte die Dame solche argen Probleme mit dem Visa bekommen, wenn sie alle notwendigen Unterlagen liefern kann?
Probleme haben nur Antragsteller, die unvollständige Unterlagen liefern und wiedersprüchliche Angaben machen.
Das ist Realität und keine Schwarzmalerei!
Ich habe das bei meiner Frau (ehemals Freundin) mitbekommen, was alles erforderlich war. Wobei ich übrigens weder Einlader noch sonst etwas war, damit überhaupt erst kein Verdacht aufkommen kann.
Die "notwendigen Unterlagen" sind was? Genau, sie betreffen doch in erster Linie die Rückkehrwilligkeit: Arbeitsvertrag mit ausreichendem Einkommen, das vermuten läßt, sie komme zurück. Immobilien, Auto - vielleicht ein eigenes Geschäft mit guter Rendite usw. Solche Unterlagen will das Konsulat sehen, nicht irgendetwas.
Re: Verpflichtungserkärung
Verfasst: 13.10.2012, 14:40
von madmax
AngelofMoon hat geschrieben:jpoeschl hat geschrieben:Was anderes: Sachse28 meinte, dass jemand anders das mit der VE machen könnte auch wenn Er/Sie nicht die einladende Person währe. Würde sowas wirklich gehn?
Ja, das geht.
Nur wirst du schwerlich jemanden finden der eine VE unterschreibt.
Falls es dir nicht klar ist, die Person welche die VE unterschreibt kommt für alle Kosten auf.
Das könnte sich, in Falle einer Abschiebung, um eine höhere Summe handeln.
Naja. Man sollte war nie aus Gefälligkeit eine Bürgschaft übernehmen, aber für einen guten Freund würde ich dann trotzdem eine VE unterschreiben, wenn der Fall so ähnlich gelagert ist wie hier beschrieben (und die zwei dann nicht unbedingt gemeinsam den gefährlichsten Extremsportarten nachgehen ...).
Interessant ist, dass eine VE nur dann gebraucht wird, wenn die eingeladene Person nicht selbst für ihren Unterhalt aufkommen kann. Von mir wurde eine VE für die Einladung meiner Ex gefordert, obwohl sie zuvor schon Einkommen und Besitz ihrer Eltern nachgewiesen hatte (und die waren sehr gut betucht). Oder reicht es nicht , wenn ihre Eltern theoretisch anfallende Kosten tragen könnten?
Re: Verpflichtungserkärung
Verfasst: 13.10.2012, 16:28
von jpoeschl
Hallo Be_Happy
Womöglich hast du tatzächlich recht damit, dass ich das alles ein wenig unterschätzte. Ich mache das halt alles zum ersten mal. Interessant was du alles über die Rückkerhbereitschaft geschrieben hast. Ich hätte jetzt nur gedacht, dass sie ihren Arbeitsvertrag zeigen muss, sowie ihr Flugticket. Ich werde das alles mit ihr demnächst in Shenzhen (Da wohnt sie) besprechen, denn wir haben jetzt vereinbart, dass ich im Februar sie besuche. Bis ich ein geregeltes Einkommen habe muss es wohl warten.
Danke dir und allen anderen für eure Hilfe, habt mir sehr weitergeholfen.
Re: Verpflichtungserkärung
Verfasst: 13.10.2012, 16:30
von Be_happy
madmax hat geschrieben:AngelofMoon hat geschrieben:jpoeschl hat geschrieben:Was anderes: Sachse28 meinte, dass jemand anders das mit der VE machen könnte auch wenn Er/Sie nicht die einladende Person währe. Würde sowas wirklich gehn?
Ja, das geht.
Nur wirst du schwerlich jemanden finden der eine VE unterschreibt.
Falls es dir nicht klar ist, die Person welche die VE unterschreibt kommt für alle Kosten auf.
Das könnte sich, in Falle einer Abschiebung, um eine höhere Summe handeln.
Naja. Man sollte war nie aus Gefälligkeit eine Bürgschaft übernehmen, aber für einen guten Freund würde ich dann trotzdem eine VE unterschreiben, wenn der Fall so ähnlich gelagert ist wie hier beschrieben (und die zwei dann nicht unbedingt gemeinsam den gefährlichsten Extremsportarten nachgehen ...).
Interessant ist, dass eine VE nur dann gebraucht wird, wenn die eingeladene Person nicht selbst für ihren Unterhalt aufkommen kann. Von mir wurde eine VE für die Einladung meiner Ex gefordert, obwohl sie zuvor schon Einkommen und Besitz ihrer Eltern nachgewiesen hatte (und die waren sehr gut betucht). Oder reicht es nicht , wenn ihre Eltern theoretisch anfallende Kosten tragen könnten?
Theoretisch! Und wie will sich Deutschland das Geld holen im Falle der Fälle?
Nicht theoretisch, sondern praktisch, so steht im Merkblatt meines Visa-Service, kann aber in DE ein Sperrkonto mit dem notwendigen Betrag eingerichtet werden. Da kommt die Bunte Republik dann auch dran.
Re: Verpflichtungserkärung
Verfasst: 13.10.2012, 16:52
von madmax
Ich weiß jetzt nicht wie du mein „theoretisch“ interpretiert hast. Korrekt jedenfalls nicht. (Ich meinte nicht wie die Republik theoretisch/praktisch zu ihrem Geld kommt, sondern das "theoretisch" hatte ich eher synonym für "allfällig" verwendet).
Den gesperrten Betrag gab es natürlich auch (nicht in Deutschland, bin ja aus einem anderen Land des diesjährigen Friedensnobelpreisträgers), dementsprechend macht meine VE im Nachhinein gesehen wohl nicht besonders viel Sinn.