Warum verstehe ich - diesen fuer euch vllt. einfachen Text -
Verfasst: 11.10.2012, 03:42
Hatte hier jemand von euch schon mal so eine Situation wo er sich mit auskennt und einem weiter helfen kann? Ich verstehe besonders diesen Text nicht s.u.
Antrag auf Beurkundung der Auslandsgeburt sowie Erstbeantragung eines Passes.
Es besteht keine Verpflichtung, die Nachbeurkundung der Geburt zu beantragen. Wir weisen aber darauf hin, dass im Ausland geborene Kinder von deutschen, nach dem 31.12.1999 im Ausland geborenen Staatsangehörigen die deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr ihrerseits an ihre im Ausland geborenen Abkömmlinge durch Abstammung vermitteln können, wenn die Beurkundung ihrer eigenen Geburt in einem deutschen Geburtenregister nicht innerhalb eines Jahres nach der Geburt beantragt wurde.
Aus Gründen der Rechtssicherheit empfehlen wir insbesondere in Fällen von nicht miteinander
verheirateten Eltern die Beantragung der Beurkundung der Geburt des Kindes durch ein deutsches Standesamt.
Ich bedanke mich im Voraus fuer eure Hilfe und aufklaerung.
Antrag auf Beurkundung der Auslandsgeburt sowie Erstbeantragung eines Passes.
Es besteht keine Verpflichtung, die Nachbeurkundung der Geburt zu beantragen. Wir weisen aber darauf hin, dass im Ausland geborene Kinder von deutschen, nach dem 31.12.1999 im Ausland geborenen Staatsangehörigen die deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr ihrerseits an ihre im Ausland geborenen Abkömmlinge durch Abstammung vermitteln können, wenn die Beurkundung ihrer eigenen Geburt in einem deutschen Geburtenregister nicht innerhalb eines Jahres nach der Geburt beantragt wurde.
Aus Gründen der Rechtssicherheit empfehlen wir insbesondere in Fällen von nicht miteinander
verheirateten Eltern die Beantragung der Beurkundung der Geburt des Kindes durch ein deutsches Standesamt.
Ich bedanke mich im Voraus fuer eure Hilfe und aufklaerung.
