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Warum verstehe ich - diesen fuer euch vllt. einfachen Text -

Verfasst: 11.10.2012, 03:42
von pandaeyes
Hatte hier jemand von euch schon mal so eine Situation wo er sich mit auskennt und einem weiter helfen kann? Ich verstehe besonders diesen Text nicht s.u.

Antrag auf Beurkundung der Auslandsgeburt sowie Erstbeantragung eines Passes.

Es besteht keine Verpflichtung, die Nachbeurkundung der Geburt zu beantragen. Wir weisen aber darauf hin, dass im Ausland geborene Kinder von deutschen, nach dem 31.12.1999 im Ausland geborenen Staatsangehörigen die deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr ihrerseits an ihre im Ausland geborenen Abkömmlinge durch Abstammung vermitteln können, wenn die Beurkundung ihrer eigenen Geburt in einem deutschen Geburtenregister nicht innerhalb eines Jahres nach der Geburt beantragt wurde.
Aus Gründen der Rechtssicherheit empfehlen wir insbesondere in Fällen von nicht miteinander
verheirateten Eltern die Beantragung der Beurkundung der Geburt des Kindes durch ein deutsches Standesamt.


Ich bedanke mich im Voraus fuer eure Hilfe und aufklaerung.

Re: Warum verstehe ich - diesen fuer euch vllt. einfachen Te

Verfasst: 11.10.2012, 04:22
von Der neue Waiguoren
Bei Geburten im Ausland innerhalb von einem Jahr beurkunden lassen, sonst zu spät. Das Kind bekommt nicht automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft. Bei nicht verheirateten Paaren muss die Beurkundung in einem deutschen Standesamt stattfinden, da es sonst rechtliche Probleme gibt.

Re: Warum verstehe ich - diesen fuer euch vllt. einfachen Te

Verfasst: 11.10.2012, 05:27
von Taiyang
Meine Interpretation:

Ein deutscher Staatsbuerger, der nach dem 31.12.1999 im Ausland geboren wurde, muss seine eigene Geburt innerhalb eines Jahres in einem deutschen Geburtenregister beurkunden lassen. Tut er das nicht, wird die deutsche Staatsbuergerschaft nicht automatisch durch Abstammung an dessen Kinder (die im Ausland geboren wurden) weitergegeben.

Also praktisch wenn deutsche Eltern nach dem 31.12.1999 ein Kind im Ausland bekommen, muessen sie dessen Geburt innerhalb eines Jahres bei einem deutschen Standesamt eintragen lassen, weil sonst dessen Kinder, wenn sie im Ausland geboren werden, nicht automatisch die deutsche Staatsbuergerschaft bekommen.


Derjenige, der diesen Paragraphen verfasst hat, gehoert geteert und gefedert. :?

Re: Warum verstehe ich - diesen fuer euch vllt. einfachen Te

Verfasst: 11.10.2012, 05:54
von blackrice
Taiyang hat geschrieben: Derjenige, der diesen Paragraphen verfasst hat, gehoert geteert und gefedert. :?
schon passiert.......

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