Wie kann ich mit chinesin in dland zusammen leben?
Verfasst: 04.09.2012, 21:44
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Scheiden lassen, ganz normal in Deutschland und in China. Wobei es in China afaik sehr viel schneller geht, in DL ist da glaube ich noch jede Menge Schnickschnack dabei, kenne mich da nicht so gut aus, habe mich noch nie scheiden lassenWelcher Weg ist dann der beste , so dass sie mit mir in Deutschland zusammen sein kann?
alanos hat geschrieben:Scheiden lassen, ganz normal in Deutschland und in China. Wobei es in China afaik sehr viel schneller geht, in DL ist da glaube ich noch jede Menge Schnickschnack dabei, kenne mich da nicht so gut aus, habe mich noch nie scheiden lassenWelcher Weg ist dann der beste , so dass sie mit mir in Deutschland zusammen sein kann?Wird aber in DL ganz regulär wie eine "normale" Ehe gehandhabt, in China ebenfalls. Ist also gar nicht so einfach.
Sie muss auch zurück nach China, dann müsst ihr heiraten und beten, dass sie Ausländerbehöre und die Botschaft an dem Ganzen nichts auszusetzen haben (was sie sicher haben werden).
Achja, den dauerhaften Aufenthaltstitel gibts glaube ich erst ab 5 Jahren Ehe, wenn sie also einfach hier bleibt trotz Scheidung ist es illegal.
PS: Ich will ja jetzt nicht beleidigen oder so, aber was ist das denn für eine Tante?? Vor einem Jahr geheiratet und dann sofort wieder scheiden lassen, weil man jemand anderen kennen lernt? Sicher das du nicht einfach nur den größeren BMW hast?
Seit wann ist das denn so? Soweit ich mich erinnern kann bekam meine (auch chinesische) Ex schon nach paar Monaten nach Ankunft in Deutschland ihre unbefristete Aufenthaltsgenehmigung. Das war allerdings 1995. Seitdem scheinen sich die Bestimmungen ja um einiges verschärft zu haben (was ich ehrlich gesagt nicht unbedingt für ungerechtfertigt halte).alanos hat geschrieben: Achja, den dauerhaften Aufenthaltstitel gibts glaube ich erst ab 5 Jahren Ehe, wenn sie also einfach hier bleibt trotz Scheidung ist es illegal.
Das mit der dauerhaften Aufenthaltserlaubnis erst nach 5 Jahren ist seit spätestens 2006 so, jedenfalls nach meiner Erfahrung.punisher2008 hat geschrieben:Seit wann ist das denn so?alanos hat geschrieben: Achja, den dauerhaften Aufenthaltstitel gibts glaube ich erst ab 5 Jahren Ehe, wenn sie also einfach hier bleibt trotz Scheidung ist es illegal.
Das wichtigste haben Dir die Vorposter schon gesagt. Gemäß §31,1 AufenthG muss die eheliche Lebensgemeinschaft 3 Jahre rechtmässig im Bundesgebiet bestanden haben, ehe der ausländische Ehepartner ein eigenständiges Aufenthaltsrecht bekommt. Die eheliche Lebensgemeinschaft endet mit der Trennung.N13 hat geschrieben:Hallo zusammen,..
Fragen über Fragen...danke für euer Feedback.
Wiso macht sich der Eheman strafbar. Das verstehe ich nicht. Ich würde einfach mit dieser Frau zusammen leben. Und um die Scheidung soll sich der Ehemann kümmern. Und die Frau kann die Scheidung so lange blockieren wie sie es braucht für die Aufenthaltsgenehmigung. Deshalb mein Tipp, einfach so zusammen leben.partyfotograf hat geschrieben:Ein Scheidung sollte dort durchgeführt werden, wo der regelmäßige Wohnort des Noch-Paares liegt. In diesem Fall Deutschland. Eine Ehe kann in DE innerhalb von 3 Monaten geschieden werden. Bedingung ist hierfür allerdings ein Trennungsjahr, was dem zuvorgeht. Danach sind 3 Monate realistisch, wenn nicht noch Kinder mit im Spiel sind, ein Versorgungsausgleich stattfinden muss, oder die Frage der Gütertrennung im Raum steht. Wenn ihr beide jetzt zusammenlebt und der Ehemann bei der AE mithilft und euer Vorhaben unterstützt, macht sowohl sie sich strafbar als auch der Ehemann. Ob er das Risiko eingehen will, dafür bis zu 2 (oder 3?) Jahre in den Knast zu gehen, vermag ich zu bezweifeln.
In China kann man die Ehe ohne Trennungsjahr auflösen, allerdings muss dann der Nachweis erbracht werden, dass die Ehe nach chinesischem Recht als "zerüttet" angesehen wird.
Woher ich das alles weiß? Persönliche Erfahrung...
Eddy, dein hessischer Tipp in Ehren - bitte schau mal nach, was alles unter "Scheinehe" läuftedmund27 hat geschrieben:Wieso macht sich der Ehemann strafbar? Das verstehe ich nicht. Ich würde einfach mit dieser Frau zusammen leben. Und um die Scheidung soll sich der Ehemann kümmern. Die Frau kann die Scheidung so lange blockieren, wie sie es braucht für die Aufenthaltsgenehmigung. Deshalb mein Tipp, einfach so zusammen leben.
Rechtsfolgen (speziell für Eddy!)partyfotograf hat geschrieben:Nicht nur Scheinehe. Zudem hat er Beihilfe zur Erschleichung eines Visums bzw. Aufenthaltstitels geleistet.
Erst wenn wegen der Ehe ein Aufenthaltstitel beantragt wird und somit über den Bestand einer ehelichen Lebensgemeinschaft getäuscht wird, kann eine Strafbarkeit gem. § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG in Frage kommen. Strafbar macht sich dabei auch der deutsche Ehegatte, der die Führung einer ehelichen Lebensgemeinschaft gegenüber der Ausländerbehörde bestätigt. Für die Strafbarkeit ist es ohne Belang, ob die Scheinehe gegen Bezahlung eingegangen und nach außen als gelebte Ehe dargestellt wurde oder die Handlungen aus anderen, nicht-monetären Motiven erfolgten. Weiterhin ist es für die Verwirklichung des Straftatbestandes unerheblich, ob tatsächlich auf Grund der unrichtigen Angaben ein Aufenthaltstitel erlangt wurde oder nicht.
Eddy, Unwissenheit schützt vor Strafe nichtschutzehe.com hat geschrieben:Strafrecht
Eine "Scheinehe" kann gemäß § 92 Abs. 2 Nr. 2 AuslG (Unzutreffende Angaben zur Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung für sich oder einen anderen, hier im Vortäuschen des Bestehens einer ehelichen Lebensgemeinschaft) mit bis zu drei Jahren Haft oder einer Geldstrafe geahndet werden. In den meisten Fällen kommt es jedoch "nur" zu einer Verurteilung der MigrantInnen nach § 271 StGB "Falschbeurkundung" oder nach § 156 StGB "falsche uneidliche Aussage" bzw. § 92 Abs. 1 Nr. 7 AuslG "Vorbringen unrichtiger bzw. unvollständiger Tatsachen". Bei deutschen StaatsbürgerInnen kann darüberhinaus "Unterstützung illegalen Aufenthalts" hinzu kommen.