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Kind Schweizerisch / Chinesisch - Staatsbürgerschaft?
Verfasst: 27.06.2012, 10:46
von maylin
Hallo zusammen
Ich sammle aktuell informationen zum Thema Auslandschweizer / Ausgewanderte Schweizer, mehr aus Neugier als aus konkretem Grund. Dabei bin ich wiedermal darauf gestossen, dass unter anderem ein Kind einer Schweizerin automatisch bei der Geburt die schweizer Staatsbürgerschaft erhält.
Wie verhält sich das nun in China? Die schweizer Staatsbürgerschaft kann nicht abgegeben / abgelehnt werden und so viel ich weiss lässt China (noch?) keine Doppelbürger zu. Ist es dann für ein Chinesisch-Schweizerisches Kind überhaupt möglich die chinesische Staatsbürgerschaft zu erhalten?
Wie verhält sich das konkret bzw. wer hat da schon Erfahrungen damit gemacht? Eventuell haben wir hier ja auch bereits Chinesisch-Schweizerische Eltern die mir diese Fragen beantworten können..
maylin
Re: Kind Schweizerisch / Chinesisch - Staatsbürgerschaft?
Verfasst: 27.06.2012, 10:58
von Haima
Hallo Maylin,
Ob's allenfalls möglich ist, eine chin. Staatsbürgerschaft zu behalten, wenn man in China wohnt, weiss ich nicht. Beim Wohnort in der Schweiz, ist das aber wohl nicht möglich.
Wir haben für unsere Kinder jedenfalls keinen chin. Pass erhalten. Die Botschaft hat das abgelehnt. Wir haben aber auch nicht grossartig nachgebohrt. Gleich war das übrigens auch bei meiner Frau. Die Botschaft wollte nur einen neuen Pass machen, wenn wir den Ausländerausweis vorlegen können. Da die Einbürgerung aber schon durch war, hatten wir den Ausweis aber nicht mehr. Folglich gab es keinen Pass.....
Gruss
Haima
Re: Kind Schweizerisch / Chinesisch - Staatsbürgerschaft?
Verfasst: 27.06.2012, 11:08
von maylin
Danke für die Infos Haima!
Stimmt meine Frage ziehlte mehr auf die Situation vor Ort ab, also wenn das Kind in China geboren wird und die Familie dort lebt.
Ich hatte schon geahnt dass es in der Schweiz so kommt, dass dann plötzlich "keiner mehr Chinese ist".

Re: Kind Schweizerisch / Chinesisch - Staatsbürgerschaft?
Verfasst: 27.06.2012, 12:03
von ingo_001
maylin hat geschrieben:Ich hatte schon geahnt dass es in der Schweiz so kommt, dass dann plötzlich "keiner mehr Chinese ist".

So wirds auch in Deutschland automatisch gehandhabt.
Würden beide Eltern aber die chin. Staatsangehörigkeit fürs Kind wünschen, wäre das möglich?
Was sagt denn dies bezgl. das chin. Gesetz?
Eine doppelte Staatsangehörigkeit (chin.+xyz) ist jedenfalls nicht möglich.
Re: Kind Schweizerisch / Chinesisch - Staatsbürgerschaft?
Verfasst: 27.06.2012, 12:16
von maylin
So viel ich weiss kann man die deutsche Staatsbürgerschaft abgeben (korrigiert mich wenn ich mich irre..) also wird vermutlich (reine Spekulation!) die Voraussetzung sein, dass das Kind nur die chinesische Staatsbürgerschaft annimmt und nicht die Deutsche.
In der Schweiz allerdings ist es so, dass man mit Geburt automatisch Schweizer Staatsbürger ist und man sie nichtmal freiwillig wieder hergeben kann (weshalb sich unter anderem übrigens manche Schweizer so sehr gegen die vereinfachte Einbürgerung von Ausländern wehren..). Einzige Ausnahme: Verrat am Vaterland / Staatsverrat. Aber dann hat man echt andere Probleme als eine chinesische Staatsbürgerschaft zu beantragen.

Re: Kind Schweizerisch / Chinesisch - Staatsbürgerschaft?
Verfasst: 27.06.2012, 12:32
von ingo_001
maylin hat geschrieben:In der Schweiz allerdings ist es so, dass man mit Geburt automatisch Schweizer Staatsbürger ist und man sie nichtmal freiwillig wieder hergeben kann
Ist m.E. auch in Deutschland so.
Aber wenn man
vor der Geburt dem Kind die chin. Staatsbürgerschaft (von Mutter bzw. Vater) "verpassen" lassen möchte - wie siehts dann aus?
Im dt. Gesetz steht sinngem.: Das Kind erhält die dt. Staatsbürgerschaft, wenn ein Elternteil d. ist.
Da explizit
erhält und nicht
kann erhalten steht, siehts tatsächl. so aus, als ob man die dt. Staatsbürgerschaft nur durch spätere Abgabe "los werden" kann.
Was aber, wenn im chin. Gesetz Gleiches stehen würde?
Könnte dann
vor der Geburt die gewünschte Staatsangehörigkeit gewählt werden?
Re: Kind Schweizerisch / Chinesisch - Staatsbürgerschaft?
Verfasst: 27.06.2012, 12:36
von Luntan
Hier seht ihr wie man durchaus im Alter von 22 Jahren auf das Schweizer Bürgerrecht verzichten kann. Die einzige Ausnahme ist auch nicht Verrat am Vaterland / Staatsverrat.
http://www.schweizer-buergerrecht.ch/ve ... rgerrechts
Re: Kind Schweizerisch / Chinesisch - Staatsbürgerschaft?
Verfasst: 27.06.2012, 13:51
von maylin
Das war mir neu. Ich hatte das in der Schule noch so gelernt wie ich oben geschrieben habe. Daher dachte ich das zu wissen.
ingo_001 hat geschrieben:maylin hat geschrieben:In der Schweiz allerdings ist es so, dass man mit Geburt automatisch Schweizer Staatsbürger ist und man sie nichtmal freiwillig wieder hergeben kann
Ist m.E. auch in Deutschland so.
Mir ging es um den Satzteil, in dem steht dass man die Staatsbürgerschaft nicht aufgeben kann. Luntan hat aber meine Lehrer eines Besseren belehrt. Siehe oben.

Re: Kind Schweizerisch / Chinesisch - Staatsbürgerschaft?
Verfasst: 27.06.2012, 14:31
von ingo_001
maylin hat geschrieben:Mir ging es um den Satzteil, in dem steht dass man die Staatsbürgerschaft nicht aufgeben kann. Luntan hat aber meine Lehrer eines Besseren belehrt. Siehe oben.

Aufgeben kann man jede Staatsbürgerschaft - auch wenns dem betr. Land/der Regierung nicht gefällt.
Wir hatten, als wir die Visa für mich und meine Tochter von der chin. Botschaft abgeholt hatten (Sept. 2010), Folgendes beobachtet:
Mann und Frau (augenscheinl. Chinesen) gaben Ihre dt. Reisepässe zwecks Visabeantragung samt Visaanträge ab ...
Was passierte?
Die gute Frau auf der anderen Seite des Schalters weigerte sich zuerst die Anträge entgegen zu nehmen - auch nachdem beide Antragsteller sie darauf aufmerksam gemacht hatten, dass sie datzu verpflichtet sei.
Erst als der Vorgesetzte dazu kam, nahm besagte Frau dann doch (sichtlich widerwillig) die Unterlagen entgegen.
Es scheint also tatsächlich so zu sein, dass, wenn man seine chin. Staatsbürgerschaft zugunsten einer anderen abgibt, dies als eine Art "Verrat" gesehen wird.
Mein Standesbeamter sagte damals (2006) zu uns, dass er schon mehrfach (von Betroffenen) gehört hätte, dass die, welche den Familiennamen (oder gar die Staatsangehörigkeit) des Ehemannes angenommen haben, in China z.B. längere Wartezeiten bei div. behördl. Terminen hätten oder auf beantragte Unterlagen auch länger warten mussten ... so zu sagen als ne Art "Strafe".
Das hstte uns damals dazu bewogen, dass meine Frau (entgegen ihres ursprüngl. Wunsches) ihren Familiennamen behalten hat.
Gleiches gilt für die Staatsangehörigkeit.
Sollte mal irgendwas Behördliches in China von nöten sein (wegen der Familie z.B.) würde die dt. Staatsbürgerschaft da im worst Case eher hinderlich sein.
Und da der Ist-Zustand (bis jetzt) weder meien Familiennamen noch die dt. Staatsbürgerschaft zwingend erforderlich macht, gehts auch so.
Re: Kind Schweizerisch / Chinesisch - Staatsbürgerschaft?
Verfasst: 27.06.2012, 15:04
von maylin
ingo_001 hat geschrieben:
Aufgeben kann man jede Staatsbürgerschaft - auch wenns dem betr. Land/der Regierung nicht gefällt.
Gut, ich schreibs gerne nochmals: Ich entschuldige mich in aller Form dafür, dass mir in der Schule etwas anderes beigebracht wurde.

Ich wurde nun doch schon genug korrigiert, findest du nicht?
Für den Rest der Geschichte: Danke für die Schilderung in deinem Fall.
Re: Kind Schweizerisch / Chinesisch - Staatsbürgerschaft?
Verfasst: 27.06.2012, 15:11
von de guo xiong
Auch wenn's OT ist ...
ingo_001 hat geschrieben:
Mein Standesbeamter sagte damals (2006) zu uns, dass er schon mehrfach (von Betroffenen) gehört hätte, dass die, welche den Familiennamen (oder gar die Staatsangehörigkeit) des Ehemannes angenommen haben, in China z.B. längere Wartezeiten bei div. behördl. Terminen hätten oder auf beantragte Unterlagen auch länger warten mussten ... so zu sagen als ne Art "Strafe".
Da sehe ich kein größeres Problem auf uns zukommen (meine Frau hat meinem Namen, nach deutschem Recht, angenommen). Der Name ist nur im Chinesischen Pass eingetragen (noch dazu gut versteckt) und man benötigt man diesen schon in China bei offiziellen Behördenstellen? Hukou und ID-Card bleiben unverändert. Und nicht einmal die Eintragung in den Pass ist Pflicht.
Ich könnte mir maximal Vorstellen, dass es Probleme auf der chines. Botschaft in D geben könnte.
De guo xiong, dessen Frau in den 1,5 Jahren noch keine Probleme damit hatte
Re: Kind Schweizerisch / Chinesisch - Staatsbürgerschaft?
Verfasst: 27.06.2012, 15:15
von Sarilas
Falls das Kind in China geboren wäre, dann könntest du (falls das nach dem Schweizer Gesetz möglich ist) für dein Kind einen Schweizer Pass holen. Die Chinesen werden diesen zwar nicht anerkennen aber es reicht um alle anderen Länder zu bereisen.
So funktioniert es bei uns zumindest, wie es in AT, DE, CH ist, kann ich leider nicht sagen.
Re: Kind Schweizerisch / Chinesisch - Staatsbürgerschaft?
Verfasst: 27.06.2012, 15:16
von maylin
Sarilas hat geschrieben:Falls das Kind in China geboren wäre, dann könntest du (falls das nach dem Schweizer Gesetz möglich ist) für dein Kind einen Schweizer Pass holen. Die Chinesen werden diesen zwar nicht anerkennen aber es reicht um alle anderen Länder zu bereisen.
So funktioniert es bei uns zumindest, wie es in AT, DE, CH ist, kann ich leider nicht sagen.
Wenn die chinesischen Behörden aber nun Wind davon bekommen, dass (m)ein Kind einen schweizer Pass hat, dann könnten sie doch ablehnen den Chinesischen auszustellen, stimmts?
Re: Kind Schweizerisch / Chinesisch - Staatsbürgerschaft?
Verfasst: 27.06.2012, 15:33
von ingo_001
maylin hat geschrieben:Ich wurde nun doch schon genug korrigiert, findest du nicht?
Für den Rest der Geschichte: Danke für die Schilderung in deinem Fall.
Das war nur als Einleitung für mein Beispiel gedacht - also kein Grund zum Augenrollen

Re: Kind Schweizerisch / Chinesisch - Staatsbürgerschaft?
Verfasst: 27.06.2012, 15:40
von ingo_001
de guo xiong hat geschrieben:Da sehe ich kein größeres Problem auf uns zukommen (meine Frau hat meinem Namen, nach deutschem Recht, angenommen). Der Name ist nur im Chinesischen Pass eingetragen (noch dazu gut versteckt) und man benötigt man diesen schon in China bei offiziellen Behördenstellen? Hukou und ID-Card bleiben unverändert. Und nicht einmal die Eintragung in den Pass ist Pflicht.
Sicher wirds für Deine Frau aus den von Dir genennten Gründen keine Probleme geben (Hukou und ID-Card reichen ja für sie).
Anders siehts aber mitunter für die Chinesen aus, die eben nicht in China leben.
de guo xiong hat geschrieben:Ich könnte mir maximal Vorstellen, dass es Probleme auf der chines. Botschaft in D geben könnte.
Für Deine Frau?
Warum das denn?
de guo xiong hat geschrieben:De guo xiong, dessen Frau in den 1,5 Jahren noch keine Probleme damit hatte
Weil sie (s.o.)
in China lebt - also ihrem Land (trotz Wechsel des Familiennamesn) noch "treu" ist
