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Behördliche Registrierung von Ausländern in Deutschland?

Verfasst: 22.06.2012, 15:41
von Sachse28
Blöde Frage, muss trotzdem mal fragen:

Ist eine Meldung von EU-Ausländern bei einem Aufenthalt in Deutschland bei den Einwohnermeldeämtern nötig? Erst ab 90 Tagen oder? (dann nur über Aufenthaltsgenehmigung) Darunter interessiert keine Sau, oder?

Bin manchmal noch etwas mit der China-Denkweise (polizeiliche Registrierung, ...) behaftet. Wie es dann in D abläuft, ist wieder etwas anders.

Re: Behördliche Registrierung von Ausländern in Deutschland?

Verfasst: 22.06.2012, 17:16
von nashwel
Hast du dich im Urlaub in der EU schon irgendwo bei einer Behörde registriert?

Unionsbürger melden sich – wie Deutsche auch – entsprechend den melderechtlichen Vorschriften des Bundeslandes, in dem sie eine Wohnung beziehen, bei der Meldebehörde an.

Kommt also drauf an, wohin es für dich gehen soll.

Re: Behördliche Registrierung von Ausländern in Deutschland?

Verfasst: 22.06.2012, 17:47
von VielUnterwegs
Ein Besucher der mit Schengenvisum (oder visafrei) nach Deutschland einreist muss sich natürlich nirgends anmelden.

Re: Behördliche Registrierung von Ausländern in Deutschland?

Verfasst: 23.06.2012, 04:40
von cookie2008
VielUnterwegs hat geschrieben:Ein Besucher der mit Schengenvisum (oder visafrei) nach Deutschland einreist muss sich natürlich nirgends anmelden.
Wie komsmt Du darauf? Die Meldegestze sehen es anders. In BW muss man sich innerhalb von 7 Tagen nach Einzug in eine Wohnung anmelden:

http://www.landesrecht-bw.de/jportal/po ... focuspoint

Nach Paragraph 21, Abs. 2.2 gilt allerdings eine Ausnahme fuer jemanden "...der sonst im Ausland wohnt und im Inland nicht gemeldet ist, für nicht länger als zwei Monate eine Wohnung bezieht."

Gilt wie gesagt fuer BW. Fuer andere Bundelaender gelten ggf. andere Fristen. Fuer das Wohnen im Hotel wo man vor Ort einen Meldeschein ausfuellt, ueberigens ggf. auch.

Re: Behördliche Registrierung von Ausländern in Deutschland?

Verfasst: 23.06.2012, 06:43
von VielUnterwegs
Oh man...deine Zitate belegen doch ganz klar, was ich gesagt habe. Kein Tourist oder sonstiger Besuchsreisender muss sich bei einer Meldebehörde, egal in welchem Bundesland, anmelden.

Re: Behördliche Registrierung von Ausländern in Deutschland?

Verfasst: 23.06.2012, 15:53
von cookie2008
Lese ich nicht so. Aber wie Du meinst.

Zu Sachse28 koennte ich genauso gut sagen: interessiert in China ja auch keine Sau. Stimmt aber offensichtlich nicht immer.

Re: Behördliche Registrierung von Ausländern in Deutschland?

Verfasst: 24.06.2012, 14:32
von Sachse28
Ich werd mich mal über die Regularien im saarland informieren. Unser chin. besuch bleibt zumindestens etwa 90 Tage, also länger als die erwähnten 60 Tage.

Re: Behördliche Registrierung von Ausländern in Deutschland?

Verfasst: 04.07.2012, 10:12
von Taifun
Was hast du denn heruasgefunden für das Saarland?

Auch in Hamburg gelten die 2 Monate () für eine private Wohnung, nicht jedoch für ein Hotel o.ä. (in manchem Ausland wird auch dort die Anmeldung schon gleich an die Behörden weiter gegeben).

§ 24 HHer Meldegesetz:
"Wer zum Zwecke eines seiner Natur nach nicht länger als zwei Monate dauernden Aufenthaltes eine Wohnung bezieht, unterliegt hinsichtlich dieser Wohnung nicht der Meldepflicht nach § 12 Absatz 1. Ist er nach Ablauf dieser Frist nicht aus der Wohnung ausgezogen, so hat er sich innerhalb einer Woche bei einer Meldebehörde anzumelden (§ 12 Absatz 1). Satz 1 gilt nicht für [...] Ausländer, soweit sie in einer Aufnahmeeinrichtung oder einer sonstigen Durchgangsunterkunft wohnen."

Re: Behördliche Registrierung von Ausländern in Deutschland?

Verfasst: 04.07.2012, 10:54
von Sachse28
Hier gelten auch die 2 Monate. Da ich eh wegen einem Reisepaß zum Einwohnermeldeamt muss, kann ich dort das Thema bald nochmal ansprechen.

Re: Behördliche Registrierung von Ausländern in Deutschland?

Verfasst: 04.07.2012, 11:18
von báitù
Mit dem Beziehen einer Wohnung sollte das "Begründen eines Wohnsitzes" gemeint sein. Wenn es nur um Besuch geht, ist also eine Anmeldung m. E. nicht erforderlich. Wenn z. B. die Schwiegereltern für drei Monate zu Besuch kommen und zwischendurch immer mal wieder für ein oder zwei Tage weg sind, sollen sie sich dann jeweils wieder ab- und anmelden? :?

Re: Behördliche Registrierung von Ausländern in Deutschland?

Verfasst: 04.07.2012, 11:32
von Taifun
Das ist definitiv leider nicht so. Ein Telefonat mit der Einwohnerabteilung brachte gerade diese Auskunft:
"Alles, was über 2 Monate hinaus geht, muss in jedem Fall (!) angemeldet werden."
Hat mit einer Wohnsitz-Gründung also nichts zu tun, schade.