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Notariell beglaubigter Nachw. des Verwandtschaftsverhältnis

Verfasst: 14.06.2012, 18:53
von wega2012
Hallo liebe Gemeinde, :wink:

es ist mal wieder Zeit meine Schwiegermutter nach Deutschland einfliegen zu lassen. Ist ja nicht das erstemal, man kennt ja die Übung: Einladungsschreiben erstellt, Verpflichtungserklärung abgegeben und nach China geschickt, Flüge gebucht, sie hat Huko und co. Im Orgnial und Kopie, Kontoauszüge etc.. zur Botschaft in Peking geschleppt, so weit so bekannt.

Eingeladen haben meine Frau (Chinesin) und ich. Bei der Abgabe der Dokumente hat man aber das Fehlen des: „notariell beglaubigter Nachweis des Verwandtschaftsverhältnisses, überbeglaubigt durch das chinesische Außenministerium“ moniert. :?

Ich hatte zwar davon gelesen und mich mit Freunden die auch regelmäßig (auch dieses Jahr) ihre Eltern zu Besuch haben ausgetauscht, bei denen war das aber kein Thema!

Wer hat das mal notariell beglaubigen lassen? Im hochoffiziellen Huko steht doch, das meine Frau die Tochter ihrer Mutter ist!?! :!:

Kann, nur ich meine Schweigermutter als Freundin einladen; „Nachweis der persönlichen Beziehung z.B. durch Dokumente und Fotos im Original, persönliches Einladungsschreiben etc.“ ist leichter beizubringen als der andere Sch#Q§*. :wink:

Bin für Tips und Trix wie immer dankbar.

Re: Notariell beglaubigter Nachw. des Verwandtschaftsverhält

Verfasst: 14.06.2012, 19:05
von AngelofMoon
wega2012 hat geschrieben:Eingeladen haben meine Frau (Chinesin) und ich. Bei der Abgabe der Dokumente hat man aber das Fehlen des: „notariell beglaubigter Nachweis des Verwandtschaftsverhältnisses, überbeglaubigt durch das chinesische Außenministerium“ moniert. :?
Es scheint sich da etwas geändert zu haben, dieses war vorher noch nicht.
Steht aber jetzt auch im Merkblatt:
http://www.china.diplo.de/contentblob/3 ... 0329dd.pdf
Die Deutsche Auslandsvertretung hat es aber endlich geschafft aus legalisation durch Chinesischen Außenministerium - überbeglaubigt durch das Chinesische Außenministerium zu ersetzen.

Re: Notariell beglaubigter Nachw. des Verwandtschaftsverhält

Verfasst: 14.06.2012, 20:44
von wega2012
AngelofMoon hat geschrieben: Steht aber jetzt auch im Merkblatt:
http://www.china.diplo.de/contentblob/3 ... 0329dd.pdf
Die Deutsche Auslandsvertretung hat es aber endlich geschafft aus legalisation durch Chinesischen Außenministerium - überbeglaubigt durch das Chinesische Außenministerium zu ersetzen.
Aber was soll überbeglaubigt werden? Reicht es das Hukou da vorzulegen und eine Kopie davon überbelaubigen zu lassen? Und wieso ist das Außenministerium die passende Behörde und Familienzusammengehörigkeit zu bescheinigen?

ich hab es ja aber schon vor laaaanger Zeit aufgehört Behörden (Deutsche wie auch Chinesische) verstehen zu wollen.

Re: Notariell beglaubigter Nachw. des Verwandtschaftsverhält

Verfasst: 16.06.2012, 19:14
von VielUnterwegs
Das bloße Hukou wird nicht reichen, denn das ist kein notarielles Dokumment und wird vom Ausenministerium auch so nicht überbeglaubigt. Eine Übersetzung ins deutsche, angefertigt von einem Notar, kann überbeglaubigt werden. Oder eine von einem Notar angefertigte Kopie. Oder aber Frau und Schwiegermutter müssen beim Notar in China ihr Verwandtschaftsverhältnis bezeugen und die daraus resultierende Urkunde wird überbeglaubigt. Das sind die Möglichkeiten die mir einfallen. Hat das schonmal wer gemacht und weiß was für Dokumente zum Nachweis des Verwandtschaftsverhältnisses so akzeptiert werden?