Standardisierung von FZF-Visa Auflagen Deutscher Konsulate?
Verfasst: 09.05.2012, 22:28
Durch einen Forenbeitrag von Lotti ist mir gerade aufgefallen, dass die Deutschen Konsulate mit ihren Websites ( shanghai.diplo.de , kanton.diplo.de, usw...) inzwischen alle auf china.diplo.de verweisen. In der Rubrik Visa/Merkblätter wird bei diversen Visa-Typen gar nicht mehr zwischen den einzelnen Konsulaten unterschieden, sogleich die alten Merkblätter aber über Google trotzdem noch abrufbar sind.
So steht jetzt z. B. im Merkblatt zum Ehegattennachzug:
Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland Stand April 2012
4. „Hukou“ im Original mit deutscher Übersetzung und 2 Kopien; bei nicht-chinesischen
Antragstellern: Aufenthaltserlaubnis für China mit 2 Kopien
So wie es aussieht, scheint das eine ganz neue Regelung zu sein - oder habe ich da etwas übersehen? Gegen Ende März brauchten wir im Konsulat Kanton noch keine Übersetzung des Hukou.
Viele Grüße
So steht jetzt z. B. im Merkblatt zum Ehegattennachzug:
Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland Stand April 2012
4. „Hukou“ im Original mit deutscher Übersetzung und 2 Kopien; bei nicht-chinesischen
Antragstellern: Aufenthaltserlaubnis für China mit 2 Kopien
So wie es aussieht, scheint das eine ganz neue Regelung zu sein - oder habe ich da etwas übersehen? Gegen Ende März brauchten wir im Konsulat Kanton noch keine Übersetzung des Hukou.
Viele Grüße