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Standardisierung von FZF-Visa Auflagen Deutscher Konsulate?

Verfasst: 09.05.2012, 22:28
von Andy_yi
Durch einen Forenbeitrag von Lotti ist mir gerade aufgefallen, dass die Deutschen Konsulate mit ihren Websites ( shanghai.diplo.de , kanton.diplo.de, usw...) inzwischen alle auf china.diplo.de verweisen. In der Rubrik Visa/Merkblätter wird bei diversen Visa-Typen gar nicht mehr zwischen den einzelnen Konsulaten unterschieden, sogleich die alten Merkblätter aber über Google trotzdem noch abrufbar sind.

So steht jetzt z. B. im Merkblatt zum Ehegattennachzug:

Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland Stand April 2012
4. „Hukou“ im Original mit deutscher Übersetzung und 2 Kopien; bei nicht-chinesischen
Antragstellern: Aufenthaltserlaubnis für China mit 2 Kopien


So wie es aussieht, scheint das eine ganz neue Regelung zu sein - oder habe ich da etwas übersehen? Gegen Ende März brauchten wir im Konsulat Kanton noch keine Übersetzung des Hukou.

Viele Grüße

Re: Standardisierung von FZF-Visa Auflagen Deutscher Konsula

Verfasst: 10.05.2012, 07:58
von edmund27
Da für uns die Botschaft in Beijing zuständig war haben wir das schon immer gebraucht. 8) 8) 8) 8)

Re: Standardisierung von FZF-Visa Auflagen Deutscher Konsula

Verfasst: 28.06.2012, 07:13
von event
Um noch einmal sicher zu gehen:
Es müssen also alle Seiten des Hukous übersetzt werden, oder?
Kann da jemand ein Übersetzungsbüro empfehlen und ungefähre Preise nennen?

Re: Standardisierung von FZF-Visa Auflagen Deutscher Konsula

Verfasst: 28.06.2012, 08:11
von Lotti
Die Regelung scheint tatsächlich recht neu zu sein.
Es müssen also alle Seiten des Hukous übersetzt werden, oder?
Auf Anfrage mussten wir das komplette Houku übersetzen lassen. (aber frag mich jetzt nicht, was das gekostet hat, ich war nicht beim Übersetzer.)