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Integrationsgeld? 6 Monate Arbeitsverbot? Hilfe!

Verfasst: 22.04.2012, 11:13
von Björn81
Hallo,

ich und meine frisch gebackene Ehefrau haben soeben Ihr Famulienvisum bekommen und freuen uns nun riesig auf Ihren Einreise nach Deutschland.
Unser Plan sieht vor, dass Sie hier Ihre Deutschkenntnisse weiter auf das Niveau C1 hebt und sich dann in die Arbeitswelt einfügt. Vorher möchte sie sich schon einen kleinen Nebenjob suchen, um sich besser integrieren zu können (Sprache anwenden, Leute kennen lernen ect.) und éin wenig Geld zu verdienen natürlich.
Nun haben wir gehört, dass sie das erste halbe Jahr gar nicht arbeiten darf? Aber das sie eine Art Integrationsgeld beantragen kann? Stimmt das? Wie sind da eure Erfahrungen?
Sie hätte schon sehr gern schnell einen Nebenjob. Sie möchte nicht den ganzen Tag zu Hause bleiben und lernen, sondern das erlernte auch gern anweden ;-)

Vielen Dank für eure Hilfe.

Viele Grüße

Re: Integrationsgeld? 6 Monate Arbeitsverbot? Hilfe!

Verfasst: 22.04.2012, 13:59
von tigerprawn
ob sie arbeiten darf, steht auf dem Visum; da sollte sowas wie "Erwerbstaetigkeit gestattet" stehen.
Mit dem Integrationsgeld, ist das eher Radio Eriwan style : Im Prinzip ja, aber es ist kein Integrationsgeld, sondern ein Integrationskurs, und man bekommt auch kein Geld, sondern muss es bezahlen.

(und beim Termin zum Einreisen, noch gut Luft fuer den Gang zur Auslaenderbehoerde lassen)

Re: Integrationsgeld? 6 Monate Arbeitsverbot? Hilfe!

Verfasst: 23.04.2012, 03:42
von AngelofMoon
tigerprawn hat geschrieben:ob sie arbeiten darf, steht auf dem Visum;
Das steht nicht auf dem Visum, das steht auf dem Aufenthaltstitel.
Das Visum wird nur zur Einreise benötigt, da sie ja aus einen Visumspflichtigen Land kommt.
§ 28 Familiennachzug zu Deutschen
(5) Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.

Re: Integrationsgeld? 6 Monate Arbeitsverbot? Hilfe!

Verfasst: 23.04.2012, 13:25
von tigerprawn
AngelofMoon hat geschrieben:Das steht nicht auf dem Visum, das steht auf dem Aufenthaltstitel.
Es steht auf beidem. Da der OP jedoch im Moment nur ein Visum vorliegen hat, kann er nachschauen ob seine Frau derzeit Erlaubnis hat zu arbeiten. Nachdem der Aufenthaltstitel erteilt ist, steht es natürlich dann dort. Für die Zwischenzeit sollte der Vermerk auf dem Visum (auch rechtlich) gültig sein.

Re: Integrationsgeld? 6 Monate Arbeitsverbot? Hilfe!

Verfasst: 24.04.2012, 17:19
von ElStudente
qpr hat geschrieben:
ElStudente hat geschrieben:Ursprünglicher Beitrag von Admin gelöscht
Was bringen dir solche Kommentare eigentlich?

Fühlst du dich dann besser, wenn du nur am provozieren bist?

Von jemanden der einen Doktortitel macht, hatte ich eigentlich nicht so ein kindisches Verhalten erwartet.
Ja, dann fühle ich mich besser :-)

Naja, ich fahre auch noch Achterbahn und esse Schokoladeneis, das Kind im Manne wird man wohl nie los...

Re: Integrationsgeld? 6 Monate Arbeitsverbot? Hilfe!

Verfasst: 24.04.2012, 17:32
von aquadraht
ElStudente hat geschrieben:...Naja, ich fahre auch noch Achterbahn und esse Schokoladeneis, das Kind im Manne wird man wohl nie los...
Nun ist das Essen von Schokoladeneis und das Achterbahnfahren etwas anderes als das öffentliche Zurschaustellen von Geistlostigkeit und schlechtem Geschmack. Gerne abstossend und dumm zu wirken ist weniger ein unerwachsenes als ein neurotisches und gestörtes Verhalten. Es erinnert an Kinder, die aus einem Trotzverhalten heraus Probleme mit dem Sauberwerden haben.

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