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Hukou im Original in deutscher Übersetzung
Verfasst: 17.04.2012, 17:07
von Phytagoras
Eine Frage.
Was soll ich unter "Hukou im Original in deutscher Übersetzung" verstehen? Muss das Hukou irgendwie von offizieller Seite übersetzt werden?
Weiterhin werden Zeugnisse in deutscher Übersetzung in Original verlangt? Wie kann ich z.b. das Original Gaokao-Zeugnis in Deutsch haben? Das Original ist doch in Chinesisch.
Danke für eine Antwort

Re: Hukou im Original in deutscher Übersetzung
Verfasst: 18.04.2012, 03:12
von Luntan
Der ganze Satz ist wie folgt:
"bei chinesischen Antragstellern: „Hukou“ im Original mit deutscher Übersetzung und 2 Kopien"
Also: Den Original Hukou mitbringen damit dieser vom Botschaftspersonal mit den 2 Kopien verglichen werden kann. Dazu eine deutsche Übersetzung.
Re: Hukou im Original in deutscher Übersetzung
Verfasst: 18.04.2012, 17:16
von Phytagoras
Okay. Danke
Wie mussn das übersetzt werden? Von nem professionellen Übersetzer, dann noch beglaubigt werden, oder würde es theoretisch reichen, wenn ich das übersetze?
Das selbe halt mit den Zeugnissen.
Und warum muss nur vom Deutschkurs-Zertifikat (hatte sie in Beijing gemacht bis A2) ne Beglaubigung von 2 Kopien gemacht werden, aber sonst reichen normale Kopien aus?
Re: Hukou im Original in deutscher Übersetzung
Verfasst: 24.04.2012, 11:07
von chin
Hey, wenn es beglaubigt werden müsste würde ich mal hier anfragen [link entfernt von Mod] - ich habe sehr gute chinesische Übersetzung bei dem Büro anfertigen lassen - die beraten dich auch kostenlos. Ich hoffe ich konnte dir helfen.
Re: Hukou im Original in deutscher Übersetzung
Verfasst: 24.04.2012, 11:14
von Lotti
Bei uns muss das komplette Ding von einem anerkannten Uebersetzer uebersetzt und beglaubigt werden. (fuer Visumsantrag in Beijing)
Re: Hukou im Original in deutscher Übersetzung
Verfasst: 09.05.2012, 18:34
von Jan Kaiser
Ja das komplette Ding muss für einen Visumsantrag übersetzt werden.. man kann das online machen lassen, wir haben das hier gemacht:
[link entfernt von Mod]
dann ist das schon beglaubigt von offizieller seite..
Re: Hukou im Original in deutscher Übersetzung
Verfasst: 09.05.2012, 20:17
von Phytagoras
Bei uns muss das komplette Ding von einem anerkannten Uebersetzer uebersetzt und beglaubigt werden. (fuer Visumsantrag in Beijing)
Davon steht nichts im Merkblatt.
Das einzige, was wir beglaubigen mussten, war das Zeugnis ihrer Sprachschule in Beijing.
Es geht hier um das Sprachvisum. Wenn wer möchte, kann ich das Merkblatt gerne per PM verschicken.
Auch laut nem Bekannten, der letztes Jahr das Sprachvisum erfolgreich mit seiner Freundin organisiet hat, bräuchte man keine Beglaubigung sowie "anerkannte" Übersetzung.
Oder will mir hier was verkauft werden, was ich nicht brauche? lol
Re: Hukou im Original in deutscher Übersetzung
Verfasst: 09.05.2012, 21:49
von Lotti
Dass es bei dir um ein Srachvisum geht habe ich entweder überlesen, oder du hast es nicht erwähnt.
Mit "bei uns" habe ich mich aufs FZF visum bezogen.
Da steht übrigens auch nicht im Merkblatt, dass das komplette Hukou gemacht werden muss. Das habe ich auf Anfrage erfahren.
Im Zweifelsfall findet man an der Quelle noch die besten Informationen, entsprechend dessen, was man auch tatsächlich sucht. (Visum ist schließlich nicht gleich Visum)
Hier hatten wir wohl schlicht zwei unterschiedliche Dinge im Kopf.

Re: Hukou im Original in deutscher Übersetzung
Verfasst: 04.01.2013, 16:36
von tek20
Stimmt gerade China und USA sind Visum technische sehr kompliziert. Ich würde mich mal für die Übersetzung beim Auswertigen Amt informieren.
Ich hoffe ich konnte dir Helfen.
Re: Hukou im Original in deutscher Übersetzung
Verfasst: 04.01.2013, 18:24
von VielUnterwegs
Ruf einfach bei der Botschaft an und frag nach, oder schreib denen eine Mail.