Ledigkeitsbescheinigung "Formalproblem" [gelöst]
Verfasst: 21.03.2012, 11:17
Huhu,
ich habe eine Frage ueber die Ueberbeglaubigung der Ledigkeitsbescheinigung meiner Freundin in China.
Sie hat vom Notar nun 3 Dokumente beglaubigt und übersetzt in die deutsche Sprache:
1. "Bescheinigung ueber keine Eheregistrierung" - in diesem Dokument wird bestaetigt, dass sie in Ihrer Stadt keine Ehe registriert hat
2. Notarielle Urkunde - "Inhalt der Bescheinigung: Unverheiratet"
Es wird bestaetigt, dass sie wie in Punkt 1 "Bescheinigung ueber keine Eheregistrierung" keine Ehe in ihrer Stadt registriert hat
3. Notarielle Urkunde - "Inhalt der Bescheinigung: Uebereinstimmung der Kopie mit dem Original"
Es wird bestaetigt, dass die Kopie "Bescheinigung ueber keine Eheregistrierung"mit dem original uebereinstimmt.
Punkt 3 ist falsch.Die Botschaft sagt:
3. Notarielle Urkunde - "Inhalt der Bescheinigung: Bescheinigung ueber keine Eheregistrierung ".
Die Botschaft waere aber auch mit dem ersten Punkt (3) zufrieden.Das chin. aussenministerium auch??
Der Notar sagt aber, es ist richtig.Was ist nun richtig?Oder kann es so bleiben?
Vielen Dank.
ich habe eine Frage ueber die Ueberbeglaubigung der Ledigkeitsbescheinigung meiner Freundin in China.
Sie hat vom Notar nun 3 Dokumente beglaubigt und übersetzt in die deutsche Sprache:
1. "Bescheinigung ueber keine Eheregistrierung" - in diesem Dokument wird bestaetigt, dass sie in Ihrer Stadt keine Ehe registriert hat
2. Notarielle Urkunde - "Inhalt der Bescheinigung: Unverheiratet"
Es wird bestaetigt, dass sie wie in Punkt 1 "Bescheinigung ueber keine Eheregistrierung" keine Ehe in ihrer Stadt registriert hat
3. Notarielle Urkunde - "Inhalt der Bescheinigung: Uebereinstimmung der Kopie mit dem Original"
Es wird bestaetigt, dass die Kopie "Bescheinigung ueber keine Eheregistrierung"mit dem original uebereinstimmt.
Punkt 3 ist falsch.Die Botschaft sagt:
3. Notarielle Urkunde - "Inhalt der Bescheinigung: Bescheinigung ueber keine Eheregistrierung ".
Die Botschaft waere aber auch mit dem ersten Punkt (3) zufrieden.Das chin. aussenministerium auch??
Der Notar sagt aber, es ist richtig.Was ist nun richtig?Oder kann es so bleiben?
Vielen Dank.