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Beglaubigung, Ueberbeglaubigung, Legalisierung

Verfasst: 31.12.2011, 00:31
von Chiyoko
Beglaubigung, Ueberbeglaubigung, Legalisierung...
Ich bin leicht verwirrt aber informiert.

Nehmen wir an, ich habe die 4 benötigten Unterlagen für das Ehefaehigkeitszeugnis.
- Hukou Kopie
- Ausweiskopie
- Geburtsurkunde (beglaubigt, da beim Nota ausgestellt)
- Ledigkeitsnachweis (beglaubigt, da beim Notar ausgestellt)


Alle 4 Dinge zählen als Personenstandsurkunden.
Ich habe gehört, dass alle Personenstandsurkunden legalisiert und uebersetzt werden muessen?

Laut der Webseite
http://www.kanton.diplo.de/contentblob/ ... ddatei.pdf

kann ich auch alle Personenstandsurkunden beim Notar uebersetzen lassen
Anmerkung: Der Ausweis auch?
Ist das ueberhaupt sinnvoll, wenn ich das meiste in Deutschland nochmal beglaubigen muss?(Jedenfalls nach einigen Forenbeitraegen).

Nun frage ich mich, ob eine Ueberbeglaubigung notwendig ist oder zaehlt das nur für bestimmte Provinzen?Dementsprechend ist es ausreichend, mit allen 4 Dokumenten zur deutschen Botschaft zu gehen um Sie zu legalisieren, richtig?Ich gehe von Peking aus.

Ich glaube, die Geburtsurkunde wird auch beim FZV gebraucht, muss ich dann eine neue machen oder bekomme ich die Unterlagen vom OLG zurueck?
(Es wäre nicht wichtig, da wir warten, bis das OLG einen positiven bescheid schickt und somit beim FZV nur das EFZ brauchen)

Nun noch 2 Fragen zum FZV:
Ich lese öfter etwas von "3-facher Ausfuehrung"(z.T. auch 4-fach) der Unterlagen, allerdings steht auf der Webseite der Deutschen Botschaft nur die Information , dass 2 Kopien benoetigt werden.
Muessen die Kopien auch alle beglaubigt werden?(Als Beispiel: Hukou im original mit deutscher Uebersetzung und 2 Kopien)

Danke.

Re: Beglaubigung, Ueberbeglaubigung, Legalisierung

Verfasst: 31.12.2011, 23:05
von Chiyoko
Ich mache es kurz:

Sämtliche Personenstandurkunden beglaubige, uebersetze, ueberbeglaubige und legalisiere ich.
Mehr muss ich auch nicht wissen, hauptsache es geht seinen Gang hehe.

Der Ausweis ist in englisch und muss nicht uebersetzt werden.
(Englisch herrscht in China ja noch nicht so lange vor).


Meine letzte Frage würde mich aber dennoch interessieren.
Müssen die Kopien auch geblaubigt werden?
Oder bin ich der einzige hier, der heiraten möchte? :o
Am besten ich frage die Botschaft selbst.Das habe ich bisher nicht in Betracht gezogen, da die Wartezeit schon sehr variiert.

Re: Beglaubigung, Ueberbeglaubigung, Legalisierung

Verfasst: 01.01.2012, 07:31
von AngelofMoon
Chiyoko hat geschrieben:Müssen die Kopien auch geblaubigt werden?
Nein Kopien müssen nicht beglaubigt werden, die sind nur für die Visumsakte bei der AV und der ABH.

Re: Beglaubigung, Ueberbeglaubigung, Legalisierung

Verfasst: 01.01.2012, 08:09
von keine Ahnung
@Chiyoko
bist Du noch in der Kirche (ev,kat)?

Re: Beglaubigung, Ueberbeglaubigung, Legalisierung

Verfasst: 01.01.2012, 14:11
von VielUnterwegs
Also, rufe als allererstes dein zustaendiges Standesamt in Deutschland an und Frage was die sehen wollen. Ausweis/Reisepass Kopie wurde auch bei mir nur als normale Kopie, ohne Uebersetzung oder (Ueber)Beglaubigung/Legalisation verlangt. Hukou, Geburtsurkunde und Ledigkeitsnachweis wurden uebersetzt und legalisiert verlangt.

Hukou, Geburtsurkunde und Ledigkeitsnachweis Dokumente muessen vom Notar in Chinesisch ausgestellt (beim Hukou: das Original kopiert) und dann in's Deutsche uebersetzt werden. Die Uebersetzung muss dann (in jedem Fall) vom Aussenministerium in Peking ueberbeglaubigt werden, befor im Anschluss an die Ueberbeglaubigung dann die Legalisation bei der deutschen Botschaft (oder Konsulat) erfolgt.


http://forum.chinaseite.de/ftopic9652.html
http://forum.chinaseite.de/ftopic14757.html

Re: Beglaubigung, Ueberbeglaubigung, Legalisierung

Verfasst: 01.01.2012, 16:12
von cocktailfan
Dazu zwei Zusatzbemerkungen:

Das Außenministerium in Peking nimmt die Dokumente nicht immer zur Überbeglaubigung an, auch wenn es dies eigentlich müsste. Es verweist dann auf Agenturen, die das als Dienstleister machen. Da gibst Du den bereits vom Notar übersetzten Krempel ab, die Agentur besorgt dann Überbeglaubigung und Legalisation. Kostet natürlich, ich glaube insgesamt so 2500 RNB, bin mir aber da nicht mehr sicher.
Viel wichtiger ist noch was anderes: frag mal beim für Dich zuständigen Oberlandesgericht nach den Spielregeln. Das Standesamt in Deutschland schickt die Dokumente dort hin, um die "Befreiung zur Beibringung einer Ehefähigkeitsbescheinigung" zu prüfen. Dem OLG Stuttgart reicht die beglaubigte, überbeglaubigte und legalisierte Bescheinigung aus China nicht aus. Denn es ist ja nur eine Bescheinigung, zusätzlich braucht es noch eine Erklärung. Kein Witz: meine Freundin musste noch mal zu einem Notar traben, das Pfötchen heben und schwören, dass sie nicht verheiratet ist.
Dann ist auch der schwäbische Rechtspfleger zufrieden :-)
Ein gutes Neues Jahr und viel Glück

Re: Beglaubigung, Ueberbeglaubigung, Legalisierung

Verfasst: 01.01.2012, 16:28
von VielUnterwegs
Der genannte Preis ist viel zu hoch. CTS, eine von der deutschen Botschaft empfohlene Agentur nimmt pro Dokument rund 350RMB, inklusive Legalisation.

Das Außenministerium muss die Dokumente nur annehmen, wenn dein Hukou in der Provinz Peking ist. ist dies nicht der Fall, dann ist die Außenstelle der Provinz zuständig und leitet die Dokumente für dich weiter. das dauert aber ewig, also gibt es noch den Umweg über CTS und co.

Re: Beglaubigung, Ueberbeglaubigung, Legalisierung

Verfasst: 01.01.2012, 16:32
von cocktailfan
ich habe damit den komplettpreis gemeint, da ist dann das deutsche botschaftsgebührenwesen schon dabei. die nehmen pro dokument 30 oder 60 euro, habe den genauen betrag leider vergessen. kanns aber nachschauen wenn es jemand will :-)

Re: Beglaubigung, Ueberbeglaubigung, Legalisierung

Verfasst: 01.01.2012, 16:37
von AngelofMoon
Die Gebühr für den Legalisationsvermerk beträgt bei einer Personenstandsurkunde 20,- Euro (gem.
Ziffer 230 AkostV), zu zahlen in RMB. Personenstandsurkunden sind Heirats-, Geburts-
Scheidungs- und Sterbeurkunden. Die Gebühr bei sonstigen öffentlichen Urkunden beträgt 40,-
Euro (gem. Ziffer 231 AkostV).
Die Gebühren können in bar in RMB zum jeweiligen Zahlstellenkurs der Botschaft oder in Euro mit
Kreditkarte (nur Mastercard, Visacard oder American Express) gezahlt werden.

Re: Beglaubigung, Ueberbeglaubigung, Legalisierung

Verfasst: 01.01.2012, 21:01
von Chiyoko
Danke für die zahlreichen und kompetenten Antworten.Sehr hilfreich.
Ich fühle mich schon fast erschlagen :D

@keine Ahnung
Nein.Wie kommst du darauf?

@VielUnterwegs
Da war ich bereits, sonst würde ich die besagten Schritte nicht einleiten hehe.
Ich brauche nur Hukou, Ledigkeitsbescheinigung, Reisepass und Geburtsurkunde.
Danke für den Rest der Info.Ich werde dann wohl(naja nicht ich, sie) CTS in Anspruch nehmen.

@cocktailfan
Das war auch meine ueberlegung aber ich nahm an, es wäre zu teuer.
Bei 20-40 Euro pro Dokument ist das ja ertraeglich.

Zum Schwur frage ich beim OLG nochmal explizit nach hehe, danke.


---

Die Dokumente muss man sich bei der Botschaft abholen oder landen sie dann wieder beim CTS?
Aber ich denke, dass sagen sie ihr dann schon selbst.

Re: Beglaubigung, Ueberbeglaubigung, Legalisierung

Verfasst: 03.01.2012, 08:21
von VielUnterwegs
CTS haben wir auch genommen und es lief alles reibungslos. Zum Preis, das sind irgendwie 25€ fuer die Geburtsurkunde und die anderen liegen bei 45€. Willst du das ganze schneller bearbeitet haben, also 2 statt 3 Wochen, dann kannst du nochmal 10€ mehr pro Dokument bezahlen. Das haben wir gemacht und hatten unsere Dokumente Montags hingebracht und die Woche drauf am Donnerstag legalisiert abgeholt. Die Dokumente landen wieder bei CTS.

Re: Beglaubigung, Ueberbeglaubigung, Legalisierung

Verfasst: 03.01.2012, 11:15
von Chiyoko
Ja ok und wie sieht das auch mit der Vollmacht fuer die Anmeldung ohne Ehepartner in Deutschland?
Irgendwie meine ich gelesen zu haben, dass sie das bei der Botschaft unterschreiben muss.
(Jemand muss dabei sein und zuschauen)

Re: Beglaubigung, Ueberbeglaubigung, Legalisierung

Verfasst: 03.01.2012, 11:49
von AngelofMoon
Chiyoko hat geschrieben:Ja ok und wie sieht das auch mit der Vollmacht fuer die Anmeldung ohne Ehepartner in Deutschland?
Meinst Du die Registrierung der Ehe beim Standesamt?
Dafür gibt es Vordrucke beim Standesamt und auch im Internet.
http://www.southafrica.diplo.de/Vertret ... erung.html
Das ist jetzt aber von einer anderen Deutschen Auslandsvertretung.

Re: Beglaubigung, Ueberbeglaubigung, Legalisierung

Verfasst: 03.01.2012, 11:52
von Chiyoko
Ja richtig, sie hat das Dokument schon lange.
Mir wurde gesagt, sie soll das ausfuellen und damit zur Botschaft gehen.

Muss der Wisch denn legalisiert werden?
Darum frage ich, spezifisch was CTS angeht.

Re: Beglaubigung, Ueberbeglaubigung, Legalisierung

Verfasst: 03.01.2012, 12:49
von AngelofMoon
Chiyoko hat geschrieben:Muss der Wisch denn legalisiert werden?
Nein legalisiert werden muss das nicht da es keine Urkunde ist, es muss eigentlich nur die Unterschrift von Deiner Frau bestätigt/beglaubigt werden.
Das könnte auch durch einen Notar gemacht werden, oder halt durch die Deutsche Auslandsvertretung.