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Deutschland Besuchervisum fuer Nicht-Chinesen in Shanghai

Verfasst: 28.11.2011, 08:09
von derVilk
Hallo zusammen,

ich hoffe meine Frage wurde noch nicht diskutiert. Ich habe nichts entsprechendes gefunden, aber wenn jemand was weiß, kann er mir ja einfach den Link reinstellen, danke :)

Thema ist folgendes:
Ich arbeite in Shanghai und fliege ueber Weihnachten fuer ca. zwei Wochen nach Deutschland. Gerne wuerde ich meine Freundin hierzu einladen. Sie lebt auch in Shanghai (Studentin), ist aber keine Chinesin, sondern hat einen indonesischen Pass.
Es heißt überall, dass das Visum bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden soll. Müssen wir den Pass dann wirklich nach Indonesien schicken? Kommt mir etwas unsicher vor.
Ich habe mich nun ein paar Stunden versucht durch den "deutschen Visa Antragswust" durchzulesen, bin aber noch immer nicht ganz schlau geworden.
Was brauch ich jetzt fuer ein einfaches 2 Wochen Besuchervisum?
- Antragsformular
- Pass
- von meiner Seite: Verpflichtungserklärung und Nachweis über geregeltes Einkommen (Arbeitsvertrag, Kontoauszüge)

Stimmt das so?

Danke schonmal für eure Hilfe.

Re: Deutschland Besuchervisum fuer Nicht-Chinesen in Shangha

Verfasst: 28.11.2011, 08:37
von VielUnterwegs
Das Visum wird bei der Botschaft, nicht Auslaenderbehoerde, beantragt. Zum Thema Zustaendigkeit sagt die Botschaft in Peking ganz klar:
Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Peking ist zuständig für Personen mit Wohnsitz oder
gewöhnlichem Aufenthalt in allen chinesischen Provinzen mit Ausnahme von
• Anhui, Jiangsu, Zhejiang, Stadt Shanghai (Generalkonsulat Shanghai)
• Fujian, Guangdong, Hainan, Autonomes Gebiet Guangxi (Generalkonsulat Kanton)
• Sichuan, Guizhou, Yunnan und die Stadt Chongqing (Generalkonsulat Chengdu)
• Hongkong und Macao (Generalkonsulat Hongkong)
http://www.peking.diplo.de/contentblob/ ... foallg.pdf

Da deine Freundin ihren Wohnsitz in Peking hat, ist die Botschaft in Peking fuer sie zustaendig.


Die Vorraussetzungen fuer eine Besuchsreise sind im Merkblatt der Botschaft angegeben:
http://www.peking.diplo.de/contentblob/ ... wnload.pdf


Du benoetigst alle im Dokument "ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM SCHENGEN-VISUM" genannten Unterlagen und alle im Dokument "Harmonisierte Liste der vorzulegenden Unterlagen für ein Schengenvisum für den Zweck: Besuch von Familienangehörigen/ Bekannten" genannten Unterlagen von dir bzw. deiner Freundin.

Re: Deutschland Besuchervisum fuer Nicht-Chinesen in Shangha

Verfasst: 28.11.2011, 09:55
von tigerprawn
Selamat pagi.
von meiner Seite: Verpflichtungserklärung und Nachweis über geregeltes Einkommen (Arbeitsvertrag, Kontoauszüge)
Die Verpflichtungserklaerung sollte von dem in Deutschland lebenden Gastgeber abgegeben werden, da auch zB der Wohnraum auf ausreichende Groesse geprueft wird.
Z.B in diesen Link
http://www.stadtamt.bremen.de/sixcms/d ... c.1644.de
muss der Gastgeber persoenlich am Wohnort vorsprechen, was in Deinem Fall etwas schwierig wird.

Stell Dich darauf ein, dass Du u.U. jemanden (Deine Eltern/Geschwister) in Deutschland finden musst der sie einlaedt.

Re: Deutschland Besuchervisum fuer Nicht-Chinesen in Shangha

Verfasst: 28.11.2011, 10:20
von VielUnterwegs
Er kann sie auch als in China lebender Auslandsdeutscher Einladen. Dies ist im Merkblatt "Harmonisierte Liste der vorzulegenden Unterlagen für ein Schengenvisum für den Zweck: Besuch von Familienangehörigen/ Bekannten" unter dem Punkt "Wenn die einladende Person in China lebt, den Antragsteller aber zu einer gemeinsamen Reise in den Bestimmungsstaat einlädt" beschrieben.

Re: Deutschland Besuchervisum fuer Nicht-Chinesen in Shangha

Verfasst: 30.11.2011, 07:16
von cookie2008
Und ansonsten im Zweifel mal bei der Botschaft anrufen oder dem Visacenter. Weil die sagen dann, was sie genau wie auslegen. Ich wuerde es lieber bei der Botschaft als beim Visacenter versuchen. Ich habe da bessere Erfahrungen gemacht. Aussagen und Namen merken fuer den weiteren Prozess.

Re: Deutschland Besuchervisum fuer Nicht-Chinesen in Shangha

Verfasst: 11.12.2011, 16:37
von derVilk
Hallo zusammen,

vielen Dank für die hilfreichen Antworten.
Leider wird es dieses Weihnachten nichts, aber ich hoffe doch mal, dass sich die Bestimmungen bis zu meiner nächsten Deutschlandreise nicht soviel ändern :)