Vorraussetzung für Familienzusammenführung
Verfasst: 02.11.2011, 16:40
Hallo,
ich habe eine Frage zur Familienzusammenführung. Sorry wenn die Fragen schön öfters beantworte wurden, aber jeder Fall ist eben anders.
Vielleicht erstmal meine Situation:
Ich kenne meine chinesische Freundin seit gut einem Jahr, wir sind jetzt soweit dass wir heiraten wollen. Ich lebe in Deutschland, meine Freundin ist im Moment noch hier, muss aber bis Ende des Monats wieder zurück nach China da ihr Aufenthaltstitel dann abgelaufen ist.
Daher wird die Hochzeit wohl (nach bisheriger Planung) in C stattfinden, danach müsste sie ein Visum zur FZF beantragen. Meine Sorge ist jetzt, dass das Visum vielleicht abgelehnt werden könnte.
Wir wohnen noch getrennt und wollen uns erst nach der Hochzeit nach einer gemeinsamen Wohnung umsehen.
Hier im Forum und auf anderen Seiten habe ich mich schon über die Vorraussetzungen für ein FZF informiert. Ich möchte aber sichergehen, ob ich alles richtig verstanden habe, das Behördendeutsch kann ja manchmal ziemlich heimtückisch sein (das erleben wir gerade).
Folgendes hab ich verstanden, korrigiert mich bitte wenn ihr was anderes wisst:
- Da wir noch keine gemeinsame Wohnung haben, wäre das ein Grund das Visum zu verweigern? Wir planen, dass sie ihre jetzige Wohnung hier in D behält, bis zur ihrer Rückkehr. Wäre das möglich oder muss sie für die Erteilung der FZF nach ihrer Rückkehr sofort bei mir wohnen?
- Ich muss einen Einkommensnachweis erbringen, aus dem hervorgeht, dass ich ihren Lebensunterhalt finanzieren kann, richtig? (Bin selbstständig, das wären dann wahrschenlich Einkommenssteuererklärungen?)
- Falls das Visum zur FZF erteilt wird, ist es 3 Monate gültig. Innerhalb der Zeit müsste man dann eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen, richtig?
- Diese Aufenthaltsgenehmigung ist dann in der Regel 1 Jahr gültig und muss immer wieder verlängert werden, richtig?
- Beeinhaltet schon das Visum eine Arbeitserlaubnis, oder erst die Aufenthaltsgenehmigung? Oder garnicht?
- Nach 3 Jahren Ehe und Aufenthalt in D bekäme sie dann eine Niederlassungserlaubnis, richtig?
Vielen Dank schonmal.
ich habe eine Frage zur Familienzusammenführung. Sorry wenn die Fragen schön öfters beantworte wurden, aber jeder Fall ist eben anders.
Vielleicht erstmal meine Situation:
Ich kenne meine chinesische Freundin seit gut einem Jahr, wir sind jetzt soweit dass wir heiraten wollen. Ich lebe in Deutschland, meine Freundin ist im Moment noch hier, muss aber bis Ende des Monats wieder zurück nach China da ihr Aufenthaltstitel dann abgelaufen ist.
Daher wird die Hochzeit wohl (nach bisheriger Planung) in C stattfinden, danach müsste sie ein Visum zur FZF beantragen. Meine Sorge ist jetzt, dass das Visum vielleicht abgelehnt werden könnte.
Wir wohnen noch getrennt und wollen uns erst nach der Hochzeit nach einer gemeinsamen Wohnung umsehen.
Hier im Forum und auf anderen Seiten habe ich mich schon über die Vorraussetzungen für ein FZF informiert. Ich möchte aber sichergehen, ob ich alles richtig verstanden habe, das Behördendeutsch kann ja manchmal ziemlich heimtückisch sein (das erleben wir gerade).
Folgendes hab ich verstanden, korrigiert mich bitte wenn ihr was anderes wisst:
- Da wir noch keine gemeinsame Wohnung haben, wäre das ein Grund das Visum zu verweigern? Wir planen, dass sie ihre jetzige Wohnung hier in D behält, bis zur ihrer Rückkehr. Wäre das möglich oder muss sie für die Erteilung der FZF nach ihrer Rückkehr sofort bei mir wohnen?
- Ich muss einen Einkommensnachweis erbringen, aus dem hervorgeht, dass ich ihren Lebensunterhalt finanzieren kann, richtig? (Bin selbstständig, das wären dann wahrschenlich Einkommenssteuererklärungen?)
- Falls das Visum zur FZF erteilt wird, ist es 3 Monate gültig. Innerhalb der Zeit müsste man dann eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen, richtig?
- Diese Aufenthaltsgenehmigung ist dann in der Regel 1 Jahr gültig und muss immer wieder verlängert werden, richtig?
- Beeinhaltet schon das Visum eine Arbeitserlaubnis, oder erst die Aufenthaltsgenehmigung? Oder garnicht?
- Nach 3 Jahren Ehe und Aufenthalt in D bekäme sie dann eine Niederlassungserlaubnis, richtig?
Vielen Dank schonmal.