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Vorraussetzung für Familienzusammenführung

Verfasst: 02.11.2011, 16:40
von ecto001
Hallo,

ich habe eine Frage zur Familienzusammenführung. Sorry wenn die Fragen schön öfters beantworte wurden, aber jeder Fall ist eben anders.
Vielleicht erstmal meine Situation:
Ich kenne meine chinesische Freundin seit gut einem Jahr, wir sind jetzt soweit dass wir heiraten wollen. Ich lebe in Deutschland, meine Freundin ist im Moment noch hier, muss aber bis Ende des Monats wieder zurück nach China da ihr Aufenthaltstitel dann abgelaufen ist.
Daher wird die Hochzeit wohl (nach bisheriger Planung) in C stattfinden, danach müsste sie ein Visum zur FZF beantragen. Meine Sorge ist jetzt, dass das Visum vielleicht abgelehnt werden könnte.
Wir wohnen noch getrennt und wollen uns erst nach der Hochzeit nach einer gemeinsamen Wohnung umsehen.

Hier im Forum und auf anderen Seiten habe ich mich schon über die Vorraussetzungen für ein FZF informiert. Ich möchte aber sichergehen, ob ich alles richtig verstanden habe, das Behördendeutsch kann ja manchmal ziemlich heimtückisch sein (das erleben wir gerade).

Folgendes hab ich verstanden, korrigiert mich bitte wenn ihr was anderes wisst:

- Da wir noch keine gemeinsame Wohnung haben, wäre das ein Grund das Visum zu verweigern? Wir planen, dass sie ihre jetzige Wohnung hier in D behält, bis zur ihrer Rückkehr. Wäre das möglich oder muss sie für die Erteilung der FZF nach ihrer Rückkehr sofort bei mir wohnen?
- Ich muss einen Einkommensnachweis erbringen, aus dem hervorgeht, dass ich ihren Lebensunterhalt finanzieren kann, richtig? (Bin selbstständig, das wären dann wahrschenlich Einkommenssteuererklärungen?)
- Falls das Visum zur FZF erteilt wird, ist es 3 Monate gültig. Innerhalb der Zeit müsste man dann eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen, richtig?
- Diese Aufenthaltsgenehmigung ist dann in der Regel 1 Jahr gültig und muss immer wieder verlängert werden, richtig?
- Beeinhaltet schon das Visum eine Arbeitserlaubnis, oder erst die Aufenthaltsgenehmigung? Oder garnicht?
- Nach 3 Jahren Ehe und Aufenthalt in D bekäme sie dann eine Niederlassungserlaubnis, richtig?


Vielen Dank schonmal.

Re: Vorraussetzung für Familienzusammenführung

Verfasst: 02.11.2011, 16:59
von gege
ecto001 hat geschrieben: - Da wir noch keine gemeinsame Wohnung haben, wäre das ein Grund das Visum zu verweigern? Wir planen, dass sie ihre jetzige Wohnung hier in D behält, bis zur ihrer Rückkehr. Wäre das möglich oder muss sie für die Erteilung der FZF nach ihrer Rückkehr sofort bei mir wohnen?
Es ist zwar der Sinn einer Lebensgemeinschaft, dass man auch zusammen wohnt, aber Voraussetzung ist das mit Sicherheit nicht :o
ecto001 hat geschrieben: - Ich muss einen Einkommensnachweis erbringen, aus dem hervorgeht, dass ich ihren Lebensunterhalt finanzieren kann, richtig? (Bin selbstständig, das wären dann wahrschenlich Einkommenssteuererklärungen?)
Zumindest hier in Hamburg muss man einen Einkommensnachweis nur erbringen, wenn man selbst kein deutscher Staatsbürger ist. Da gehe ich bei Dir aber einfach mal von aus. Also nein! Ausserdem wird Dich die zuständige Ausländerbehörde schon anschreiben und Dir mitteilen, was sie ggf. an Unterlagen von Dir sehen wollen, nachdem Deine Frau das FZF Visum bei der Botschaft beantragt hat.
ecto001 hat geschrieben: - Falls das Visum zur FZF erteilt wird, ist es 3 Monate gültig. Innerhalb der Zeit müsste man dann eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen, richtig?
- Diese Aufenthaltsgenehmigung ist dann in der Regel 1 Jahr gültig und muss immer wieder verlängert werden, richtig?
- Beeinhaltet schon das Visum eine Arbeitserlaubnis, oder erst die Aufenthaltsgenehmigung? Oder garnicht?
- Nach 3 Jahren Ehe und Aufenthalt in D bekäme sie dann eine Niederlassungserlaubnis, richtig?
Ja, das Visum ist 3 Monate gültig. In der Zeit müsst ihr zur Ausländerbehörde um die Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen. Diese ist dann zwischen 12 und 18 Monaten gültig. Nach 3 Jahren folgt die unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Meine Frau hatte damals gleich bei der Meldung im Einwohnermeldeamt eine Lohnsteuerkarte erhalten. Also noch bevor sie die befristete Aufenthaltsgenehmigung im Pass hatte.
ecto001 hat geschrieben:Vielen Dank schonmal.
Gern geschehen :D

Re: Vorraussetzung für Familienzusammenführung

Verfasst: 02.11.2011, 17:11
von ecto001
Das war ja schnell, vielen Dank gege!
Es ist zwar der Sinn einer Lebensgemeinschaft, dass man auch zusammen wohnt, aber Voraussetzung ist das mit Sicherheit nicht
Ja, denn Sinn verstehe ich natürlich. Und wir wollen ja uns dann auch eine Wohnung suchen.
Ich habe eben Angst dass das als Beweis für eine Scheinehe angesehen werden könnte.
Ich wohne "nur" in einer 2-Zimmer Wohnung, bis wir was geeignetes gefunden haben kann das durchaus eine Weile dauern. Und bis es soweit ist zu zweit in meiner Wohnung wohnen, da habe ich eben bedenken. Daher der Plan dass sie erstmal in ihrer Wohnung bleibt bis wir dann was gefunden haben.

Re: Vorraussetzung für Familienzusammenführung

Verfasst: 02.11.2011, 17:22
von gege
ecto001 hat geschrieben:Das war ja schnell, vielen Dank gege!
Es ist zwar der Sinn einer Lebensgemeinschaft, dass man auch zusammen wohnt, aber Voraussetzung ist das mit Sicherheit nicht
Ja, denn Sinn verstehe ich natürlich. Und wir wollen ja uns dann auch eine Wohnung suchen.
Ich habe eben Angst dass das als Beweis für eine Scheinehe angesehen werden könnte.
Ich wohne "nur" in einer 2-Zimmer Wohnung, bis wir was geeignetes gefunden haben kann das durchaus eine Weile dauern. Und bis es soweit ist zu zweit in meiner Wohnung wohnen, da habe ich eben bedenken. Daher der Plan dass sie erstmal in ihrer Wohnung bleibt bis wir dann was gefunden haben.
Sie könnte sich ja auch trotz eigener Wohnung auf Deine Adresse anmelden, wenn Du Dir in dem Punkt unsicher bist. Ich würd's zumindest so machen. Ist im Prinzip ja egal wo sie wirklich wohnt, oder wieviele Wohnungen sie besitzt. Hauptsache der ihr Name klebt dann auch an Deinem Briefkasten :wink:

Re: Vorraussetzung für Familienzusammenführung

Verfasst: 02.11.2011, 17:40
von ecto001
Ok, guter Tip :)

Re: Vorraussetzung für Familienzusammenführung

Verfasst: 02.11.2011, 18:57
von AngelofMoon
ecto001 hat geschrieben:- Falls das Visum zur FZF erteilt wird, ist es 3 Monate gültig. Innerhalb der Zeit müsste man dann eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen, richtig?
- Diese Aufenthaltsgenehmigung ist dann in der Regel 1 Jahr gültig und muss immer wieder verlängert werden, richtig?
Ich müchte das noch etwas ergänzen:
Die Aufenthaltsgenehmigung wird nur dann für ein Jahr erteilt wenn es Zweifel an der Ehe gibt (Scheinehe) oder wenn der Reisepass nur noch z.B. 16 Monate gültig ist, also wenn der Reisepass weniger als 37 Monate gültig ist wird die Aufenthaltserlaubnis nicht auf 3 Jahre erteilt.
ecto001 hat geschrieben:- Beeinhaltet schon das Visum eine Arbeitserlaubnis, oder erst die Aufenthaltsgenehmigung? Oder garnicht?
Der Aufenthaltstitel beim Ehegattennachzug beinhaltet die Arbeitserlaubnis nicht das Visum, das Visum ist nur für die Einreise.

Re: Vorraussetzung für Familienzusammenführung

Verfasst: 02.11.2011, 21:36
von Narr
ecto001 hat geschrieben: - Da wir noch keine gemeinsame Wohnung haben, wäre das ein Grund das Visum zu verweigern? Wir planen, dass sie ihre jetzige Wohnung hier in D behält, bis zur ihrer Rückkehr. Wäre das möglich oder muss sie für die Erteilung der FZF nach ihrer Rückkehr sofort bei mir wohnen?
Also entgegen meinen Vorrednern halte ich das für einen kritischen Punkt.
Nicht für das FZF-Visum aber für die Aufenthaltsgenehmigung.
Das FZF-Visum ist ja nur dafür da, dass deine Frau einreisen darf.
Danach müßt Ihr zur Ausländerbehörde und einen Aufenthaltstitel beantragen, und dafür braucht Ihr eine Meldebescheinigung.
Wenn Ihr getrennt lebt... kann deine Frau den Rückflug eigentlich gleich Buchen. (Stichwort: Scheinehe)
Ob sie Ihre Wohnung behalten kann weiß ich nicht... wichtig ist die Meldebescheinigung.
(Es wäre aber möglich dass das Zusammenleben persönlich/telefonisch kontrolliert wird.)

Warum wollt Ihr denn nicht zusammen ziehen?
ecto001 hat geschrieben: - Ich muss einen Einkommensnachweis erbringen, aus dem hervorgeht, dass ich ihren Lebensunterhalt finanzieren kann, richtig? (Bin selbstständig, das wären dann wahrschenlich Einkommenssteuererklärungen?)
Also ich mußte den Einkommensnachweis erbringen und ich bin deutscher Staatsbürger.
Ich würde hier die zuständige ABH fragen.
Im übrigen war die Liste hier noch etwas Länger, Wohnraumbescheinigung etc.
ecto001 hat geschrieben: - Falls das Visum zur FZF erteilt wird, ist es 3 Monate gültig. Innerhalb der Zeit müsste man dann eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen, richtig?
90 Tage gilt das Visum... ich persönlich würde das ganze aber recht schnell angehen. (Arbeitserlaubnis+anderer Papierkram+Fristen)
Kann aber auch sein, dass die ABH euch einläd. Weiß ich ehrlich gesagt grade nicht so
ecto001 hat geschrieben: - Diese Aufenthaltsgenehmigung ist dann in der Regel 1 Jahr gültig und muss immer wieder verlängert werden, richtig?
Die erste ist ein Jahr gültig.
Danach kommt es auf die ABH an 2-3 Jahre (kann im übrigen auch von 3 auf 1 Jahr zurückspringen).
ecto001 hat geschrieben: - Beeinhaltet schon das Visum eine Arbeitserlaubnis, oder erst die Aufenthaltsgenehmigung? Oder garnicht?
Der Aufenthaltstitel beinhaltet eine Arbeitserlaubnis
ecto001 hat geschrieben: - Nach 3 Jahren Ehe und Aufenthalt in D bekäme sie dann eine Niederlassungserlaubnis, richtig?
Kann eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden, unter bestimmten Vorraussetzungen.
Im übrigen auch ein Grund warum man schnell einen Aufenthaltstitel beantragen sollte.

Re: Vorraussetzung für Familienzusammenführung

Verfasst: 15.06.2015, 05:09
von ruicheng
Danke für die hilfreichen Vorschläge jedoch hätte ich folgendes:

- vorigen Herbst (2014) in Österreich geheiratet, durch Übersetzung in China anerkennen lassen.
- eigene Firma in Hong Kong, somit aktueller Sitz in HK bzw. pendelnd in China. Frau jedoch ständig in CN
- Wohnungsbesitz in China (Frau), sowie Hausbesitz (Teils) in Österreich (Mann)
- Frau hilft mir etwas bei der "Firma" :roll:


Wir möchten nun, das meine Frau länger in Österreich bleiben kann, somit würde ich euch kurz bitten ob mein Weg der richtige wäre.

1. A1 Kurs in HK bestehen
2. normales Touristenvisum bekommen
3. in Österreich während des Aufenthalts für die Familienzusammenführung ansuchen

Wichtig wäre für uns, das, sofern sie schwanger werden würde, das Kind in Österreich zur Welt kommt und hierbei habe ich etwas Angst in Bezug auf Versicherung. Sollte man hierbei gleich eine österreichische Versicherung abschließen oder eine chinesische?

Re: Vorraussetzung für Familienzusammenführung

Verfasst: 15.06.2015, 07:40
von Be_happy
ecto001 hat geschrieben: ... Ich habe eben Angst dass das als Beweis für eine Scheinehe angesehen werden könnte.
Beweis für eine Scheinehe ist das sicher noch nicht, garantiert aber, daß man euch gaaaanz intensiv unter die Lupe nehmen wird! Übrigens schleichen dann auch gerne Beamte durch die Häuser und befragen Mitmieter usw., kommen in die Wohnung sehen in Schränke und das Badezimmer.

Re: Vorraussetzung für Familienzusammenführung

Verfasst: 15.06.2015, 08:36
von ingo_001
Be_happy hat geschrieben:
ecto001 hat geschrieben: ... Ich habe eben Angst dass das als Beweis für eine Scheinehe angesehen werden könnte.
Beweis für eine Scheinehe ist das sicher noch nicht, garantiert aber, daß man euch gaaaanz intensiv unter die Lupe nehmen wird! Übrigens schleichen dann auch gerne Beamte durch die Häuser und befragen Mitmieter usw., kommen in die Wohnung sehen in Schränke und das Badezimmer.
Das sollte mittlerweile geklärt sein - sein letztes Posting ist im Nov. 2011 gewesen :mrgreen:

Re: Vorraussetzung für Familienzusammenführung

Verfasst: 15.06.2015, 09:34
von Be_happy
ruicheng hat geschrieben: ... Wir möchten nun, das meine Frau länger in Österreich bleiben kann, somit würde ich euch kurz bitten ob mein Weg der richtige wäre.

Wichtig wäre für uns, das, sofern sie schwanger werden würde, das Kind in Österreich zur Welt kommt ...
Bona-Fide-Visum für zwei Jahre. Einmal Visum, mehrere Einreisen.

Re: Vorraussetzung für Familienzusammenführung

Verfasst: 15.06.2015, 11:20
von ruicheng
Bzgl. dem Visum - darf man überhaupt ein/ausreisen, sofern man "später" vll. mal schwanger ist :roll:

Re: Vorraussetzung für Familienzusammenführung

Verfasst: 15.06.2015, 12:57
von XiaoYuanHao
ruicheng hat geschrieben:
Wir möchten nun, das meine Frau länger in Österreich bleiben kann, somit würde ich euch kurz bitten ob mein Weg der richtige wäre.

1. A1 Kurs in HK bestehen
2. normales Touristenvisum bekommen
3. in Österreich während des Aufenthalts für die Familienzusammenführung ansuchen

Wichtig wäre für uns, das, sofern sie schwanger werden würde, das Kind in Österreich zur Welt kommt und hierbei habe ich etwas Angst in Bezug auf Versicherung. Sollte man hierbei gleich eine österreichische Versicherung abschließen oder eine chinesische?
Ich wuerde sie nicht mit Touristenvisum rueberfliegen lassen! Bei der Botschaft gleich sagen worum's geht (Antrag auf Aufenthaltstitel in Oesterreich) und ein entsprechendes Visum beantragen (D-Visum). Sollte kein Problem sein, wenn ihr verheiratet seid. Meiner Frau wurde ein solches fuer 4 Monate erteilt, morgen fliegen wir.

Ein Touristenvisum ist eher riskant, weil der wahre Grund der Reise verheimlicht wird, zudem muesstet ihr ein Rueckflugticket vorweisen, was in unserem Fall nicht so ist.

Was genau meinst du mit der Versicherung?

Re: Vorraussetzung für Familienzusammenführung

Verfasst: 15.06.2015, 13:31
von ruicheng
Nunja, ich werde vermutlich wieder für eine gewisse Zeit retour fliegen, da hier das "Geschäft" noch nicht so ganz ohne mich läuft.

Frage ist nur, was ich alles vorweisen muss, zwecks "Lebensunterhalt".

Versicherung: - Versicherung in AT/DE für meine Frau abschließen oder in China.

Re: Vorraussetzung für Familienzusammenführung

Verfasst: 15.06.2015, 14:28
von mazzel
Wenn du eine Versicherung für Versicherungsfälle in DE/AT suchst, dann würde ich auch eine aus DE/AT nehmen. Denke, dass macht die "Schadensregulierung" deutlich einfacher...