Geschenkpaket (Wert: 15 €) und GDSK

Alles um Zoll, Import & Export zwischen China und dem Rest der Welt.
Louzifer
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Geschenkpaket (Wert: 15 €) und GDSK

Beitrag von Louzifer »

Hallo Forum,
erster Post - erstes Problem. :roll:
Wir hatten im Juli eine studentische Delegation aus China zu Besuch und ich hab auch gleich eine nette Freundschaft mit einem der Mädels geschlossen. :wink: Die Gute hat mir, nachdem sie nun zurück nach China ist, ein kleines Paket "geschnürt" und unverhofft mit EMS losgeschickt. So, das Päckchen ist wohl nun beim GDSK gelandet und nun bin ich einwenig ratlos, da ich noch nie mit sowas konfrontiert war.

Die Leute vom GDSK haben mir nun ein Formular geschickt, wonach ich kenntlich machen soll, worum es sich bei dem Paket handelt (gewerblich, privat etc.) und natürlich soll der Spaß dann auch noch kosten - uäh? Umsatzsteuer würde ich ja noch einsehen, aber eine Abfertigungsgebühr für ein Paket mit KLEINIGKEITEN das bei zirka 15 € liegt (gem. Angabe der Freundin) zahl ich doch sicher keine +20 € Gebühr!

Muss ich das zahlen, wenn ich das Paket haben will? Ist das überhaupt "rechtens"? Warum geht das Paket nicht an den ZOLL in meiner Heimatstadt, wo ich das persönlich abholen könnte? GDSK und Düsseldorf liegt nicht gerne um die Ecke...Ach ja, der GDSK will auch noch wissen, was im Paket ist, gem. meiner Freundin:

"All things in the package are:six bags of toufu(the material is toufu but taste like meat)、a bag of chopsticks(with five pairs in it)、three mooncakes、a bag of Tsa Tsai(with six small bags in it)、a bag of lotosfrucht and a bag of toufu with several small bags in it.That's all.
The cost of all the goods is no more than 15 euro."

Gibt es da eine Lösung / adäquaten Ausweg? Wäre über Tipps dankbar, wie ich nun verfahren soll :(
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hktraveller
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Re: Geschenkpaket (Wert: 15 €) und GDSK

Beitrag von hktraveller »

Der Freibetrag von 22 Euro ist nicht incl. Porto, sindern nur der reine Warenwert.
Die Sendung ist also Abgabenfrei!
Bei einer Geschenksendung ist der Freibetrag ausserdem hoeher.
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Re: Geschenkpaket (Wert: 15 €) und GDSK

Beitrag von HK_Yan »

Louzifer hat geschrieben:three mooncakes
Sind die überhaupt importierbar? Mooncakes enthalten normalerweise Eigelb = tierisches Produkt = totales Importverbot.

Falls nicht dann kann ich auch nicht einsehen warum man für ein bona fide Geschenk das unterhalb der Wertgrenze ist und damit abgabenfrei ist eine Gebühr zahlen soll. Auf jeden Fall kannst du dagegen Einspruch erheben, mit Google wirst du ähnliche Fälle finden.
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unbekannt
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Re: Geschenkpaket (Wert: 15 €) und GDSK

Beitrag von unbekannt »

hktraveller hat geschrieben:Der Freibetrag von 22 Euro ist nicht incl. Porto, sindern nur der reine Warenwert.
Die Sendung ist also Abgabenfrei!
Bei einer Geschenksendung ist der Freibetrag ausserdem hoeher.
Wenn ich ein Auto aus America nach Deutschland hole ist der Warenwert = Kaufpreis des Fahrzeuges + Verschiffungskosten + Versicherung (falls Abgeschlossen)
Wenn ich mir Fallen zum jagen aus Amiland bestelle ist auch der Warenwert der zu verzollen ist Kaufpreis plus Versand.
Das selbe gilt bei T-Shirt oder anderen Textielen

Warum soll hier das Porto nicht zum Warenwert gehoeren?
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Re: Geschenkpaket (Wert: 15 €) und GDSK

Beitrag von unbekannt »

unbekannt hat geschrieben:
hktraveller hat geschrieben:Der Freibetrag von 22 Euro ist nicht incl. Porto, sindern nur der reine Warenwert.
Die Sendung ist also Abgabenfrei!
Bei einer Geschenksendung ist der Freibetrag ausserdem hoeher.
Wenn ich ein Auto aus America nach Deutschland hole ist der Warenwert = Kaufpreis des Fahrzeuges + Verschiffungskosten + Versicherung (falls Abgeschlossen)
Wenn ich mir Fallen zum jagen aus Amiland bestelle ist auch der Warenwert der zu verzollen ist Kaufpreis plus Versand.
Das selbe gilt bei T-Shirt oder anderen Textielen

Warum soll hier das Porto nicht zum Warenwert gehoeren?[

Und na klar verzolle es selber, ausser du musst 100km zum HZA fahren.
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Re: Geschenkpaket (Wert: 15 €) und GDSK

Beitrag von Der Waiguoren »

Ich schicke regelmäßig Pakete aus China nach Deutschland. Da kommt man leider nicht an der GDSK vorbei, jedenfalls kaum. Es sieht so aus, dass du keine Angaben machen musst. Die schicken dir das Paket auch zu, wenn du nichts zurückschickst. Unterschreiben solltest du jedenfalls nichts.
Die von denen angegebene Gebühr für die Abwicklung ist allerdings Wucher. Mit dem Zollbetrag bekommst du auch die Rechnung von denen. Ich handhabe das so, dass ich denen den Zollbetrag+5€ überweise. Zoll muss man ja zahlen-die haben sogar 15€ haben wollen bei einem Päckchen mit Warenwert unter 20€, nur so nebenbei. Die Versandkosten gehören halt zum Warenwert. Nach der Überweisung hörst du von der GDSK auch nix mehr. Es ist denen schon bewusst, dass ihre Gebühren nicht verhältnismäßig sind, aber meistens wird halt aus Angst bezahlt. Zusätzlich gibt es noch ein schönes Schreiben an die GDSK in dem der Sachverhalt geklärt wird. Zu finden in Google unter GDSK Einspruch Vordruck.
Alternativ kannst du deiner Freundin beim nächsten Paket raten China Post zu nehmen. Dauert vielleicht paar Tage länger, wird aber von der DHL ohne zusätzliche Kosten geliefert.
Einziger Vorteil bei der GDSK: Die bringen fast alles durch den Zoll, selbst fragwürdige Waren, ohne eigene Angaben.
Naja, hoffe du hällst dein Päckchen bald in den Händen, die Mondkuchen sind echt lecker :wink:
Ich habe mich wohl verirrt-hier sieht alles so anders aus.
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Re: Geschenkpaket (Wert: 15 €) und GDSK

Beitrag von happyfuture »

Auf den Seiten von Zoll online findest Du so gut wie alle Antworten!

Hier mal ein paar Auszüge, um dem "gefährlichen Halbwissen" des ein oder anderen Postings entgegenzuwirken:
Zoll.de (Auszug) hat geschrieben:Für nichtkommerzielle Sendungen mit einem Wert von mehr als 45 Euro und kommerzielle Sendungen mit einem Wert von mehr als 22 Euro sind Einfuhrabgaben zu entrichten.
Zoll.de (Auszug) hat geschrieben:Bei Einfuhren ohne kommerzielle Erwägungen, sind die Postgebühren - sofern diese nicht angemeldet sind - zum Zollwert nicht hinzuzurechnen.
Bild

EDIT: Allgemein weise ich daraufhin, dass es eine Internetzollanmeldung gibt! :wink:
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Re: Geschenkpaket (Wert: 15 €) und GDSK

Beitrag von hktraveller »

Zoll.de (Auszug) hat geschrieben: Maßgebend für die Feststellung, ob die Wertgrenze von 150 bzw. 22 Euro eingehalten wurde, ist der Warenwert einschließlich der ggf. enthaltenen ausländischen Umsatzsteuer wie in der Zollinhaltserklärung (CN 22/CN 23) ausgewiesen. Eine Prüfung, ob die Beförderungs- bzw. Portokosten in diesem Wert enthalten sind, erfolgt nicht.
Der Zoll greift aber bei einem Warenwert von 150 Euro. Darunten nur EuSt.
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Re: Geschenkpaket (Wert: 15 €) und GDSK

Beitrag von happyfuture »

hktraveller hat geschrieben:
Zoll.de (Auszug) hat geschrieben: Maßgebend für die Feststellung, ob die Wertgrenze von 150 bzw. 22 Euro eingehalten wurde, ist der Warenwert einschließlich der ggf. enthaltenen ausländischen Umsatzsteuer wie in der Zollinhaltserklärung (CN 22/CN 23) ausgewiesen. Eine Prüfung, ob die Beförderungs- bzw. Portokosten in diesem Wert enthalten sind, erfolgt nicht.
Der Zoll greift aber bei einem Warenwert von 150 Euro. Darunten nur EuSt.
Guter Hinweis: Zoll - so ein pauschaler Oberbegriff, der gerne falsch interpretiert wird! Interessant und wissenswert sind (siehe Bild vom Zoll):
- Zollwert
- Zollsatz
- Zollbetrag
- Verbrauchsteuersatz
- Verbrauchsteuerbetrag
- Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer
- Einfuhrumsatzsteuersatz
- Einfuhrumsatzsteuerbetrag
und alles zusammen ergibt die Einfuhrabgaben, gerne pauschal als "Zoll" bezeichnet :wink:
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Re: Geschenkpaket (Wert: 15 €) und GDSK

Beitrag von HK_Yan »

Es geht doch gar nicht um Zollabgaben sondern um die rund €20 Bearbeitungsgebühr von GDSK die auch erhoben wird wenn die Sendung vom Zoll freigestellt wird.
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Re: Geschenkpaket (Wert: 15 €) und GDSK

Beitrag von happyfuture »

HK_Yan hat geschrieben:Es geht doch gar nicht um Zollabgaben sondern um die rund €20 Bearbeitungsgebühr von GDSK die auch erhoben wird wenn die Sendung vom Zoll freigestellt wird.
Wieder ein guter Hinweis, wobei Du mit "Zollabgaben" sicherlich Einfuhrabgaben meinst!
Zwischenzeitlich wurde hier jedoch ziemlich "wirr" bezüglich genau dieser Einfuhrabgaben gepostet!

Ich denke, dass der Threadstarter schon längst seine Antwort auf die Ursprungsfrage der GDSK Gebühren erkannt hat :wink:
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Re: Geschenkpaket (Wert: 15 €) und GDSK

Beitrag von hktraveller »

Uebrigens noch ein Interessantes Detail was kuerzlich geaendert wurde: Bei geringwertigen kommerziellen Sendungen werden die Frachtkosten zum Warenwert hinzugerechnet wenn sie im Rechnungsbetrag enthalten sind. Das war bisher anders.
Man muss offensichtlich taeglich lesen um nichts zu verpassen.
Zoll.de (Auszug) hat geschrieben:Falls wegen ungenauer oder fehlender Angaben in der Zollinhaltserklärung – wie in den meisten Fällen - eine mündliche Zollanmeldung abzugeben ist, sind zur Feststellung des Warenwertes geeignete Unterlagen (z.B. Handelsrechnung) vorzulegen. Der Rechnungsbetrag einschließlich ggf. enthaltener ausländischen Umsatzsteuer und ggf. enthaltener Beförderungs- bzw. Portokosten ist die Grundlage für die Ermittlung des Warenwertes. Hinzurechnungen oder Abzüge der ausländischen Umsatzsteuer, der Beförderungs- bzw. Portokosten finden nicht statt.
http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle ... _node.html
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Re: Geschenkpaket (Wert: 15 €) und GDSK

Beitrag von Grufti »

hktraveller hat geschrieben:Uebrigens noch ein Interessantes Detail was kuerzlich geaendert wurde: Bei geringwertigen kommerziellen Sendungen werden die Frachtkosten zum Warenwert hinzugerechnet wenn sie im Rechnungsbetrag enthalten sind. Das war bisher anders.
Man muss offensichtlich taeglich lesen um nichts zu verpassen.

Bei geringwertigen kommerziellen Sendungen, falls die Abgaben über den Bemessungsgrenzen liegen, war das in der Frachtabfertigung ... zumindest beim Münchener Flughafenzoll ... schon x Jahre bereits Usus..

Solange der Abzug der Frachtkosten den eigentlichen Warenwert vermindert, wurde die Anmeldung vom Zoll zurückgewiesen..

@ happyfuture

Superskizze , die Du da gefunden hast. :wink:



Da die ganze Zollseite umgestellt worden ist, müssen auch unsere Zollordner "renoviert" werden, da alle dort genannten Links nicht mehr funzen
Früher ging es uns gut. heute geht es uns besser...
Es wäre aber besser , es ginge uns wieder gut !
Louzifer
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Re: Geschenkpaket (Wert: 15 €) und GDSK

Beitrag von Louzifer »

Ganz ehrlich, vielen Dank für eure Hilfe und Mühe, aber schlauer bin ich jetzt auch nicht geworden. Was muss ICH denn nun noch machen? Also jemand rät mir hier, nix zu unterschreiben, ja? Soll ich jetzt gar nicht reagieren? Aussitzen?

Die Sache mit dem Gebürenwiderspruch habe ich auch schon im Netz gesehen, aber mir ist unklar, was / ob ich denn nun irgendwas zahlen muss? Ich habe weder einen genauen Rechnungspreis noch sonst was für die Waren und ganz ehrlich, möchte ich auch für ein Geschenkpaket groß noch Geld bezahlen - irgendwo seh ich das dann auch nicht ein :/
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Re: Geschenkpaket (Wert: 15 €) und GDSK

Beitrag von Louzifer »

Nochmal: ich hab was zur Selbstverzollung gelesen, aber wie soll ich was selbst verzollen, bzw. wie soll ich einen Antrag ausfüllen, wenn ich weder eine konkrete Rechnung noch Mengenangaben habe über die Dinge im Paket (nur die oben aufgelistete "Liste meiner Freundin). Den genauen Wert kann ich ja auch nicht bestimmen bzw. belegen.
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